Die Schweizer Personalvorsorge hat in vier Kurzinterviews Meinungen zum Thema Courtagen für Broker gesammelt. Auszüge:

Eine Transparenzpflicht löst die Problematik nicht, dass der Vermittler seinem Kunden nur diejenigen Angebote zur Auswahl unterbreitet, die auch für ihn selber attraktiv sind. Ein radikalerer Lösungsweg wäre, gesetzlich vorzuschreiben, dass Broker nur vom Kunden, sprich dem Arbeitgeber, entschädigt werden dürfen. Allfällige weitere Entschädigungen müssen dem Kunden gutgeschrieben werden. Ein guter Weg?

Sergio Bortolin, Präsident inter-pension
Bereits heute sind Kunden und Broker frei in der Entscheidung, wie die Entschädigung geregelt werden soll. Wie erwähnt, bevorzugen eine deutliche Mehrheit von KMU-Entscheidungsträgern das Courtagen-Modell gegenüber dem Honorar-Modell. Diese KMU, von denen 90 Prozent lediglich maximal zehn Versicherte zählen, würden bei einem Courtagenverbot nicht mehr von der Betreuung der Broker profitieren. Die Anbieter müssten entsprechende Kapazitäten für die Direktbetreuung zur Verfügung stellen. Inwiefern also die bestehende Wahlfreiheit eingeschränkt werden soll, muss letztlich in einem übergeordneten Kontext beurteilt werden.

Markus Lehmann, Präsident Broker-Verband
Ein gut gemeinter Weg – aber falsch, denn genau dies würde dazu führen, dass die Arbeitgeber alleine den Anbieter der beruflichen Vorsorge bestimmen. Anzumerken ist, dass es die PVK zum Abschluss wie auch zur Kündigung eines Anschlussvertrags braucht. «Wer zahlt, befiehlt» ist hier nicht im Sinne der Angestellten. Eine Gutschrift der Courtagen müsste zwingend den Destinatären zukommen, und eine solche Kontrolle bei den Arbeitgebern durchzuführen gestaltet sich schwer. Zudem verursacht dies wieder zusätzliche Kosten, was nicht zielführend ist.

Thomas Helbling, Direktor Versicherungsverband
Der Versicherungsverband setzt sich da für ein, dass der Kunde das ihm zusagende Entschädigungsmodell wählen kann. Ein Verbot des Courtagen-Modells würde diese Wahlfreiheit verunmöglichen und damit den Kundeninteressen zuwiderlaufen. Dahingehend haben sich auch die von Ihrer Fachzeitschrift in der letztjährigen Sonderausgabe «Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen 2018» befragten Broker geäussert. Demnach bevorzugen KMU-Kunden mehrheitlich das Courtagen- Modell – notabene in Kenntnis der Höhe der Courtage.

Urban Hodel, Geschäftsführer PK-Netz
Wieso sollen weitere Entschädigungen fliessen? Die Pensionskassen sollen den Wettbewerb nach dem Angebot (Leistung, Kosten, Kultur, Tradition, spezielle Angebote und so weiter) führen, nicht über Zahlungen. Ja, ein Systemwechsel ist unausweichlich. Mit erheblichen Vorteilen für die Betriebe, die versicherten Arbeitnehmenden und auch die Pensionskassen. Es sind ja die Geschäftsführer unzähliger Vorsorgeeinrichtungen, die auf uns zugekommen sind und gesagt haben: «So kann es nicht mehr weitergehen.» Es muss endlich etwas passieren.

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