Werner Enz greift in der NZZ die laufende Diskussion um die angemessene Form der Entschädigung für Broker auf. Nach einer c-alm Studie und einem Beitrag im SRF-Kassensturz dreht sich jetzt in der 2. Säule alles um die Frage: Courtagen oder Aufwandentschädigung? Der ASIP und das gewerkschaftliche PK-Netz sind entschieden gegen Courtagen, Sammelstiftungen, Arbeitgeber und die Assekuranz dafür. Enz schreibt:
Eine Vorsorgeberaterin der Firma Arisco legt im Gespräch dar, ihre Arbeit für ein KMU beginne erst mit der Unterzeichnung eines Zusammenarbeitsvertrags; für ein Erstgespräch werde keine Rechnung erstellt. Danach könnten Versicherer oder Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen für das Einholen einer Offerte angeschrieben werden. In Befolgung von Art. 48k der BVG-Verordnung müsse der Auftraggeber dann zwingend über die Herkunft sämtlicher Entschädigungen für die Vermittlungstätigkeit informiert werden.
Es werden also im beiderseitigen Interesse alle Karten auf den Tisch gelegt. Eine schriftliche Vereinbarung ist an der Tagesordnung. Explizit verboten sind hierbei volumen- oder erfolgsabhängige Courtagen oder Provisionen. Sollte es schwarze Schafe geben, müsste die Aufsicht von sich aus oder nach einer Anzeige tätig werden.
Werden Courtagen vereinbart, muss mit anderen Worten der Auftraggeber dazu einwilligen. Wie bei der Vermittlung von anderem Versicherungsgeschäft auch wird der Broker für die Beratung wie auch die laufende Betreuung eines BVG-Kunden entschädigt. Oft werde die Courtage im Verhältnis zur eingenommenen Risiko- und Kostenprämie, aber nicht zur Sparprämie, definiert, sagt dazu die Vertreterin von Arisco.
Warum wird hinter den Kulissen denn so heftig diskutiert über Courtagen, wenn dem Transparenzgrundsatz laut Art. 48k der BVG-Verordnung schon seit Jahren nachgelebt wird? Mit ein Grund mag sein, dass einige Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen tatsächlich viel Geld an Vermittler bezahlt haben, weil sie rasch wachsen oder auch Finanzlöcher überdecken möchten. Der Trend in Richtung BVG-Sammelgefässe ist ungebrochen, nahm doch die Zahl autonomer Pensionskassen im Zeitraum 2004 bis 2017 um 44% auf 1643 Einheiten ab.
Das Traktandum Courtage dürfte Anfang Mai in eine Sitzung der BVG-Kommission gelangen. «Wir möchten der BVG-Kommission gerne unsere Überlegungen präsentieren», sagt hierzu Markus Lehmann [Präsident des Broker-Verbands]. Gegen Ende Jahr wird das Thema Offenlegung von Entschädigungen in der Botschaft zum neuen Versicherungsaufsichtsgesetz ebenfalls adressiert. Ein Schnellschuss könnte daher fatal sein.