Der Bundesrat will die Kapitalbezüge aus der Pensionskasse höher besteuern. Die Kantone tun derweil das Gegenteil. Sie kämpfen um die vermögenden Rentnerinnen und Rentner mit grosszügigen Steuerrabatten oder Wohnsitz-Kontrollen. Daniel Friedli schreibt dazu in der NZZ am Sonntag:

Um die Vorsorgegelder ist längst ein Ringen entstanden zwischen genau rechnenden Rentnern, begierigen Kantonen und argwöhnischen Steuerbehörden. Und ein wichtiges Element dabei spielt die Steuerbelastung auf den Kapitalbezügen.

Wer sein Pensionskassenguthaben nicht als Rente bezieht, sondern sich das Geld auszahlen lässt, muss darauf für Bund, Kanton und Gemeinde gesondert, einmalig und zu vorteilhaften Tarifen Steuern bezahlen. Der Bundesrat will diese Bezüge bei der direkten Bundessteuer nun höher besteuern, vor allem für Versicherte mit hohen Guthaben. Umso wichtiger werden die Steuersätze in den Kantonen. Dort sind die Unterschiede zum Teil beträchtlich. Und anders als beim Bund hat längst ein Wettbewerb nach unten eingesetzt, wie auch Tamedia berichtete. (…)

Diese Steuerunterschiede haben eine Art Vorsorgetourismus in Gang gesetzt. Aus Gesprächen mit Vorsorgeberatern ist zu hören, dass es immer wieder angehende Rentner gebe, die sich aus steuerlichen Gründen für einen Wohnortswechsel entschieden. Rechnen tut sich dies vor allem bei Guthaben in Millionenhöhe und einem Wohnsitzkanton mit hoher Steuerlast wie etwa Zürich.

Dementsprechend wird auch bei bekannten Wirtschaftsführern über die Rolle der Vorsorgevermögen spekuliert, wenn sie in fortgeschrittenem Berufsalter den Wohnort wechseln.

Getan haben dies zuletzt etwa die Spitzenbanker Urs Rohner und Lukas Gähwiler. Ob sie ihre Wegzüge aus dem Kanton Zürich auch nutzen, um ihr Pensionskassenkapital zu schützen, wissen nur sie selber und die Steuerbehörden. (…)

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