inter-pension hält die Revision des FZG mit Blick auf 1e-Pläne (Parkieren von Guthaben bei einer FZ-Einrichtung) weder für besonders dringlich noch wichtig, immerhin aber doch als wünschbar. Es handle sich um ein «Luxusproblem».
Allerdings enthalte die geplante Revision auch Elemente, die gemäss dem Verband so nicht hingenommen werden können. «Es kann u.E. nicht sein, dass wegen dieser Sonderlösung bezüglich der 1e-Guthaben nun die grosse Mehrheit der übrigen Vorsorgeverhältnisse mit einem administrativen Mehraufwand konfrontiert sind», heisst es in der Stellungnahme. Es betrifft dies insbesondere Art. 3 VE-FZG.
Dazu wird ausgeführt: «Die neue umschriebene Pflicht der Vorsorgeeinrichtung – die generell gelten soll und nicht nur für Transfers von 1e-Guthaben – ist wie einleitend erwähnt nur dann einzuführen, wenn die Vorsorgeeinrichtungen in der Erfüllung dieser Pflicht auf effiziente Weise unterstützt werden, z.B. mittels Zugriffs auf Datenaustauschplattformen.
Für die Umsetzung ist zudem nicht praktikabel, wenn die Meldepflicht mit «so bald wie möglich» umschrieben wird. Ab wann ist die Vorsorgeeinrichtung in der Pflicht, sich «auf andere Weise» zu informieren? Hier wäre eine präzise Abgrenzung der Zuständigkeiten erforderlich, z.B. mittels klar definierter Fristen.
Weiter wird festgehalten: «Diese Bestimmung stellt einen grundlegenden Kurswechsel dar und beschert den Vorsorgeeinrichtungen erheblichen Mehraufwand. Wir lehnen diese zusätzliche Pflicht ab und verweisen auf folgende Punkte:
1. In der Praxis lassen sich heute viele Vorsorgeeinrichtungen von den eintretenden Versicherten schriftlich bestätigen, dass sie alle übertragungspflichtigen FZ-Guthaben eingebracht haben.
2. Die heutige Regelung ist klar und basiert teilweise auch auf der Eigenverantwortung der Versicherten.
3. Auch wenn eine Dunkelziffer von nicht übertragenen Guthaben existieren dürfte, so sind die damit verbundenen Nachteile für das Vorsorgesystem insgesamt von untergeordneter Bedeutung und vermögen die vorgeschlagenen Mehraufwände nicht zu rechtfertigen. Man denke insbesondere an die Mehrkosten der Verwaltung, welche wiederum von allen Versicherten zu tragen sind.
Stellungnahme inter-pension /
Vernehmlassung
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