inter-pension  hält die Revision des FZG mit Blick auf 1e-Pläne (Parkieren von Guthaben bei einer FZ-Einrichtung) weder für besonders dringlich noch wichtig, immerhin aber doch als wünschbar. Es handle sich um ein «Luxusproblem». 

Allerdings enthalte die geplante Revision auch Elemente, die gemäss dem Verband so nicht hingenommen werden können. «Es kann u.E. nicht sein, dass wegen dieser Sonderlösung bezüglich der 1e-Guthaben nun die grosse Mehrheit der übrigen Vorsorgeverhältnisse mit einem administrativen Mehraufwand konfrontiert sind», heisst es in der Stellungnahme. Es betrifft dies insbesondere Art. 3 VE-FZG.

Dazu wird ausgeführt: «Die neue umschriebene Pflicht der Vorsorgeeinrichtung – die generell gelten soll und nicht nur für Transfers von 1e-Guthaben – ist wie einleitend erwähnt nur dann einzuführen, wenn die Vorsorgeeinrichtungen in der Erfüllung dieser Pflicht auf effiziente Weise unterstützt werden, z.B. mittels Zugriffs auf Datenaustauschplattformen.

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