Albert Steck bricht in der NZZ eine Lanze für den Kapitalbezug und stellt fest, dass es «sinnvolle und ehrenwerte Gründe gibt, sein Kapital aus der Pensionskasse zu beziehen». Des Weiteren geht er auf ein Angebot der Profond ein, das es erlaubt, die Rente mit einem Kapitalschutz zu versehen.
Diese neue Lösung besteht aus einer Rente mit Kapitalschutz – und kombiniert damit die beiden Varianten. Der Versicherte verzichtet zwar auf einen kleinen Teil seiner Rente. Dafür aber erhält er die Garantie, dass bei seinem frühen Tod das bisher ungebrauchte Vorsorgevermögen an die Hinterbliebenen ausbezahlt wird. Das Modell eignet sich namentlich auch für Patchwork-Familien, die nicht durch einen Ehevertrag abgesichert sind.
Die Pensionskassen haben es also in der Hand, mit der Zeit zu gehen und ihr Angebot den sich wandelnden Bedürfnissen anzupassen. Dazu gehört ein faires Angebot, welches verhindert, dass bei einem frühen Tod die gesamten Ersparnisse getilgt werden. Erst recht, wenn der Bundesrat an der Steuererhöhung festhält und den Kapitalbezug verteuert.
Letztlich geht es um die Glaubwürdigkeit der beruflichen Vorsorge. Das sollte auch der Bundesrat bei seinen Steuerplänen bedenken: Es ist ein gefährliches Spiel, für etwas höhere Staatseinnahmen das Vertrauen in das Zwangssparen der zweiten Säule zu untergraben. Frohlocken werden dann all jene, welche ohnehin die AHV zur Volkspension ausbauen wollen – und im Gegenzug die Pensionskassen am liebsten ganz abschaffen.
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