Werner Enz schreibt in der NZZ zum Thema Broker und Courtagen: “Bundesrat Alain Berset und die Sozialdemokraten kämpfen unbeirrt für ein Verbot von Courtagen im Vorsorgegeschäft. Doch ein derartiger Markteingriff hätte auch seine Tücken” und bezieht sich dabei auf eine an der Universität St.Gallen erstellte Studie. Erwähnung findet im Artikel von Enz auch die Tatsache, dass in der Botschaft zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Artikel 69E-BVG Aufnahme gefunden hat. Mit diesem sollen die Spielregeln zur Vermittlung von Geschäften der zweiten Säule festgelegt werden. Enz hält fest:

Nun ist bekannt, dass die Sozialdemokraten und die Gewerkschaften, aber auch der Schweizerische Pensionskassenverband Asip, Courtagen rundweg verbieten und lediglich eine Verrechnung von Honoraren zulassen möchten. Im Courtage-Modell lässt der Leistungserbringer (Versicherung oder eine Bank) dem Broker eine Kommission zukommen, dies im Wissen des Auftraggebers.

Im Modell Honorarberatung dagegen entschädigt der Auftraggeber (in der Regel ein KMU) den Broker direkt für seine Dienste. In diesem Zusammenhang bietet eine soeben publizierte Studie der Universität St. Gallen über Schweizer Versicherungsbroker eine Orientierungshilfe: Die Professoren Hato Schmeiser und Martin Eling bemängeln in der laufenden Debatte die verengende Sichtweise auf die Kosten, statt den Nutzen ins Kalkül einzubeziehen.

Weiter wird resümiert, die ausschliessliche Umstellung auf Honorarberatung scheine mit Blick auf ausländische Erfahrungen als nicht sinnvoll, weil dies unter anderem eine Beratungslücke erwarten lasse. (…)

Die Fixierung auf Honorarberatung könnte, übertragen auf helvetische Verhältnisse, dazu führen, dass Kleinunternehmen aus Spargründen ganz auf einen Rat von aussen verzichten. Dabei wäre es doch so wichtig, um gewisse BVG-Sammelgefässe einen weiten Bogen zu schlagen. Das heute übliche Courtage-Modell erlaubt Brokern gerade für Kleinkunden einen Beratungsumfang, den sie sich sonst nicht leisten könnten. (…)

Als Ausweg zur Entschärfung der Anreizprobleme von Vergütungssystemen in der Assekuranz schlagen die beiden Professoren der Hochschule St. Gallen vor, in den drei Bereichen Transparenz, Ausbildung und Haftung mehr einzufordern. Hinsichtlich Transparenz könnte etwa die Offenlegung von Erneuerungsofferten und von Geschäftsbeziehungen ins Spiel gebracht werden. Aber auch da müssten die Kosten gegen den Nutzen abgewogen werden.

  NZZ / Studie Uni St.Gallen / Thema Broker