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Aon hat mit betonter Neutralität eine Übersicht zur bundesrätlichen Vorlage zur BVG-Revision publiziert. Darin heisst es:

Das Thema Rentenzuschlag und dessen Finanzierung wird wahrscheinlich im Mittel­punkt der Reformdebatte stehen. Die Finanzierung im Umlageverfahren in der 2. Säule, die Ausrichtung eines Rentenzuschlags an Arbeitnehmer, deren Vorsorge nicht von der Reform betroffen ist, sowie die Frage der Erhebung der Beiträge durch die Vorsorgeeinrichtungen sind alles Elemente, die bereits Kritik hervorgerufen haben.

Dass diese Kritik kommt, ist nachvollziehbar; die Reformvorlage ist aber ein Kompro­miss und ihre zentralen Ziele dürfen hier nicht vergessen werden: die Senkung des Umwandlungssatzes, die Aufrechterhaltung des Leistungsniveaus und die Verbesse­rung der Vorsorge für Personen mit tiefen Einkommen.

Die Kosten für die Umsetzung der Reform werden auf 2.7 Mia. Franken geschätzt (auf der Grundlage der Situation von 2019).

Dieser Kompromiss stösst in der Schweiz nicht auf Einstimmigkeit. In den letzten Monaten wurden weitere Vorschläge eingereicht (namentlich durch: Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Pensionskassenverband und vor kurzem durch: den Schweizerischen Baumeisterverband, die Swiss Retail Federation und die Arbeit­geber Banken).

Alle vorgeschlagenen Projekte weisen gegenüber der Revisionsvorlage Vor-­ und Nachteile auf und widerspiegeln die Anliegen ihrer Autoren.

Eine Reform ist notwendig und wird nicht alle zufrieden stellen können. Das Ergebnis wird eine Kompromisslösung sein, die aus den zahlreichen erwarteten Debatten her­vorgehen wird. Es ist schwierig, den legislativen und politischen Zeitplan vorherzusa­gen, doch es erscheint zum jetzigen Zeitpunkt realistisch, dass die Reform frühestens 2024, aber wahrscheinlicher nicht vor 2025 in Kraft treten könnte.

  Aon Studie