Asga: Neuer Leiter Kapitalanlagen
Der Verwaltungsrat der Asga Pensionskasse Genossenschaft hat Frank Wigger zum neuen Leiter Kapitalanlagen ernannt. Frank Wigger führt die Kapitalanlagen bereits seit Dezember 2020 ad Interim und tritt nun auch langfristig die Nachfolge von Andreas Dänzer an.
Frank Wigger ist seit Februar 2017 für die Asga tätig, zuerst als operativer Investment-Controller, später als Leiter Strategie und Research. Sein Weg zur Asga führte den HSG-Volkswirtschaftler einmal um den ganzen Globus: Von der Winterthur Versicherung an die Massey Universität in Neuseeland, nach dem Studium und ein paar Jahren als selbständiger Finanzberater in Nelson NZ wieder zurück nach St. Gallen zur Complementa AG und schliesslich zur Asga.
D: Bundessozialgericht zu Schweizer PK-Leistungen
Die Versicherungswirtschaft berichtet über einen Entscheid des deutschen BSG, gemäss welchem die Leistungen der schweizerischen Pensionskasse in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung auch insoweit beitragspflichtig sind, als sie auf überobligatorischen Anteilen beruhen. Sie seien entweder einer deutschen Rente oder einer deutschen betrieblichen Altersversorgung vergleichbar.
Rentenform aus der Perspektive des Bundesamts
BSV-Direktor Stéphane Rossini hat der NZZ ein Interview zur Situation der Sozialwerke und den laufenden Revisionen von AHV und BVG gegeben. Auszüge:
Was sind die konkreten Auswirkungen der Krise auf die Sozialversicherungen?
Das eine sind die finanziellen Folgen. Die drohenden Defizite der AHV fallen noch grösser aus als vor der Krise erwartet, und bei der IV wird es länger dauern, bis die Schulden zurückbezahlt sind. Die Probleme liegen vor allem bei den Einnahmen. Die Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer werden unweigerlich sinken, wenn die Arbeitslosigkeit zunimmt und der Konsum zurückgeht. Die Krise bestätigt, dass die AHV ohne Wirtschaftswachstum auf Dauer kaum zu finanzieren ist. Das andere Thema, das uns fast noch mehr Sorgen macht, sind die Folgen für die Integration.
Wie meinen Sie das?
In den letzten Jahren haben wir die IV konsequent auf die Integration ausgerichtet: Nur wenn eine Rückkehr ins Berufsleben wirklich unmöglich ist, soll eine Rente fliessen. Nun ist zu befürchten, dass wegen der Krise gerade in Branchen mit weniger hohen Anforderungen viele Stellen wegfallen, die für die Integration besonders wichtig sind. Mit demselben Problem kämpfen auch die Sozialhilfe sowie die Kantone bei der Integration von Flüchtlingen. Das ist menschlich für die Betroffenen schwierig, und für die Sozialversicherungen kann es sehr teuer werden. (…)
Erneuter Beschäftigungsrückgang
BFS. Im 4. Quartal 2020 ist die Gesamtbeschäftigung (Anzahl Stellen) im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,4% gefallen (+0,1% zum Vorquartal). Bei den Frauen betrug der Rückgang 0,6%, während die Beschäftigung bei den Männern um 0,3% zurückging. In Vollzeitäquivalenten sank die Beschäftigung im selben Zeitraum ebenfalls um 0,4%. In der gesamten Wirtschaft wurden 12’600 offene Stellen weniger gezählt als im entsprechenden Vorjahresquartal (–16,1%) und der Indikator der Beschäftigungsaussichten zeigt nach unten (–2,4%).
Haushalte und Familien im Jahr 2019
BFS. In über einem Drittel der 3,8 Millionen Privathaushalte in der Schweiz (36,0%) lebt nur eine Person. 27,2% der Haushalte sind Paare ohne Kinder. Bei 1,1 Millionen (29,3%) handelt es sich um Familienhaushalte mit Kindern unter 25 Jahren.
Von diesen Familienhaushalten sind 16,2% Einelternhaushalte – 83,2% Mütter mit Kindern –, drei Viertel verheiratete Paare und 9,4% Konsensualpaare unterschiedlichen Geschlechts. Der Anteil der Fortsetzungsfamilien, d.h. Paarhaushalte, in denen mindestens ein Kind aus einer früheren Beziehung stammt, ist bei Konsensualpaaren deutlich höher (28,3%) als bei verheirateten Paaren (4,5%). 0,1% der Haushalte bestehen aus gleichgeschlechtlichen Paaren mit mindestens einem Kind unter 25 Jahren.
Axa mit “massivem BVG-Wachstum”
Axa fasst die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2020 zusammen:
- Der Reingewinn der AXA Schweiz verringerte sich im Geschäftsjahr 2020 aufgrund der Coronakrise um 33,4 Prozent auf 547 Millionen Franken.
- Höhere Schadenaufwendungen in der Epidemie-, Rechtsschutz- und Reiseversicherung führten zu einem Anstieg des Schaden-Kosten-Satzes auf 92 Prozent (+4,9 %-Punkte).
- Das Geschäftsvolumen erhöhte sich um 1,0 Prozent auf 5,7 Milliarden Franken. Treiber waren ein starkes Wachstum in der beruflichen Vorsorge (+6,6 %) sowie im Unternehmenskundengeschäft der Schadenversicherung (+3,4 %).
- Das Neugeschäft in der beruflichen Vorsorge steigerte sich nach der erfolgreichen Transformation um rekordhohe 163,8 Prozent.
- Die Vermögensverwaltung für Drittkunden verzeichnete einen Zuwachs um 9,3 Prozent auf 33,2 Milliarden Franken und erreichte eine Anlageperformance für ihre Kunden von bis zu 6,5 Prozent.
Zum Geschäft in der 2. Säule wird weiter ausgeführt:
Das Geschäft in der beruflichen Vorsorge verlief auch im zweiten Jahr nach der Transformation in die Teilautonomie äusserst erfreulich. Das Prämienvolumen wuchs im Vergleich zur Vorjahresperiode von 997 Millionen Franken um 6,6 Prozent auf 1’062 Millionen Franken. Das Neugeschäft (APE) stieg um 430 Millionen Franken auf 692 Millionen Franken (+163,8 %).
Im Geschäftsjahr 2020 konnten die neuen teilautonomen Sammelstiftungen der AXA insgesamt 406 Millionen Franken mehr Ertrag an die Versicherten auszahlen, als mit der Vollversicherung möglich gewesen wäre. Dank einer umsichtigen Vermögensverwaltung und günstigen Altersstruktur erreichten die teilautonomen Sammelstiftungen der AXA einen Deckungsgrad von durchschnittlich rund 110 Prozent nach Verzinsung.
Umfrage zu Rückstellungen und BVG 21
Der auf dem ASIP-Modell basierende Alternativvorschlag zur BVG 21 unter dem Namen “Mittelweg” sieht vor, die Aufstockung der Altersguthaben – soweit überhaupt notwendig – aus den Rückstellungen zu finanzieren, die gemäss Fachrichtlinie 2 zwingend zu bilden sind.
Da vielfach bezweifelt wird, dass diese Rückstellungen in ausreichendem Masse vorhanden sind, hat der Pensionskassenverband jetzt eine Umfrage bei seinen Mitgliedern gestartet, mit welcher der Umfang dieser Rückstellungen sowie deren Bildung ermittelt werden sollen.
In einem E-Mail heisst es: “Die aktuellen Diskussionen im Hinblick auf die bevorstehenden Beratungen im Nationalrat zeigen, dass es wichtig ist, eine Aussage über die Höhe der gebildeten Rückstellungen gemäss FRP 2 (Ziffer 5.4 Pensionierungsverluste) zu machen. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, uns die nachfolgenden Fragen bis spätestens Dienstag, 2. März 2021 um 18 Uhr zu beantworten.”
SBB Immobilienprojekte in Frage gestellt, Update
Der Tages-Anzeiger schreibt über die zu hohe Verschuldungsquote der SBB, aufgrund welcher geplante Immobilienprojekte zurückgestellt werden müssten – falls das Parlament nicht eingreift. Davon betroffen wäre auch die PK SBB.
Die Verschuldungsquote der SBB liegt heute bereits höher, als es der Bund erlaubt. Deshalb werden die Projekte auf die lange Bank geschoben. Die Investitionskürzungen betragen zwischen 2021 und 2025 rund 700 Millionen Franken.
Diese Verschuldungsquote will die Finanzkommission des Ständerats nun anheben. Dies soll mit einer Motion erreicht werden, die vergangene Woche grossmehrheitlich angenommen wurde. Das Vorgehen ist überraschend: So nehmen die Ständeräte direkten Einfluss auf das tägliche Geschäft der SBB. Der Bundesrat soll, so das Ziel der Motion, «die Verschuldungsobergrenze der SBB vorübergehend anheben».
Dies, um die Finanzierung derjenigen Immobilienprojekte sicherzustellen, die bereits öffentlich aufgelegt wurden. Und bei denen erwiesen sei, dass sie wirtschaftlich tragfähig sind, sofern die Arbeiten innerhalb von 18 Monaten beginnen können. Diese Projekte zu sistieren, sei kontraproduktiv für die SBB und die Finanzierungsstrategie der Pensionskasse des Unternehmens.
“Machtlos in der Pensionskasse”
pw. Zu den liberalen (im klassischen Sinn) Postulaten in der Schweiz gehört auch die “freie Pensionskassenwahl”. Sie wurde an dieser Stelle schon x-fach abgehandelt. Sie verdient aber erneute Erwähnung, wenn die Forderung von gutinformierter und prominenter Seite in der NZZ geäussert wird. In diesem Falle von Gerhard Schwarz, früher Chef des NZZ-Wirtschaftsteils und von Avenir Suisse.
Er vergleicht die Stellung eines Aktionärs mit jener eines Destinatärs in der Pensionskasse. Was schon von der Ausgangslage her zumindest fragwürdig ist, genauer besehen aber als irreführend bezeichnet werden muss. Natürlich geniesst der Aktionär denkbar grosse Freiheiten bei seinen Anlagen, zudem ist auch niemand gezwungen, überhaupt Aktionär zu werden.
Die Versicherten bezeichnet Schwarz hyperbolisch als zu den “rechtlosesten Subjekten” im Kapitalismus gehörend. Immerhin sind sie im Stiftungsrat vertreten. Rechtlosigkeit ist wohl eher in der AHV anzutreffen und auf Unternehmensentscheide hat der durchschnittliche Arbeitnehmer in der Regel ebenfalls keinerlei Einfluss.
Aus der für Schwarz unbefriedigenden Situation für den Destinatär folgert für ihn die Forderung nach der freien PK-Wahl, was aber nur in allergröbsten Strichen skizziert wird und wobei ausser acht bleibt, dass eine 2. Säule mit freier Wahl eine ganz andere wäre als die heutige. Und ob sie für die Versicherten trotz grösserer Einflussnahme auf die Anlagen letztlich die “bessere Wahl” wäre, müsste erst noch geklärt werden. Schwarz schreibt:
Von solcher Einflussnahme können Pensionskassen-Versicherte nur träumen. Sie gehören zu den rechtlosesten Subjekten im Kapitalismus. Widerspruch mit Aussicht auf Erfolg ist nicht vorgesehen. Vor allem können sie ihre Unzufriedenheit nicht durch einen Wechsel der Pensionskasse kundtun. Wenn die Leitung einer Pensionskasse die Anlagen politisch korrekter ausrichten will, ist der Versicherte, der das anders sieht oder schlicht eine möglichst hohe und sichere Rente anstrebt, gefangen.
Die Möglichkeit einer freien Wahl der Pensionskasse und eine deutliche Verbesserung der Governance, damit sich Widerspruch stärker manifestieren kann, wären daher wichtige und dringend nötige Schritte zur Ermächtigung jener, denen die riesigen Pensionskassenvermögen eigentlich gehören.
Durchschnittslöhne und Lohnunterschiede 2018
pw. Das BFS hat die Zahlen zu den Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern für das Jahr 2018 publiziert. Es ist zu erwarten, dass sie in der laufenden Diskussion um die AHV-Revision und die Angleichung der Rentenalter ausgiebig benützt werden. Anzumerken ist, dass auch im öffentlichen Sektor mit seinen ausgefeilten und umfassenden Entlöhungsreglementen ein grosser “unerklärter” Unterschied besteht. Das Konzept der Unerklärbarkeit wäre hier dringend vertieft zu überprüfen. Das BFS benützt internationale Standards, die zu viele Fragen aufwerfen. Auffallend ist, dass das Merkmal “Frauen mit und ohne Kinder” nicht in die Statistik einfliesst. Es gilt als nicht objektiv. Für kinderlose Frauen reduziert sich die Lohndifferenz zu den Männern auf wenige Prozente. Das Bundesamt schreibt in seiner Mitteilung:
Im Jahr 2018 waren in der Gesamtwirtschaft 60,9% der Arbeitnehmenden, deren monatlicher Lohn für eine Vollzeitstelle unter 4000 Franken liegt, Frauen. Umgekehrt waren die Arbeitnehmenden im obersten Segment der Lohnpyramide mit einem Lohn von mehr als 16 000 Franken zu 81,2% Männer. Zwischen 2014 und 2018 haben die Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern leicht zugenommen (privater und öffentlicher Sektor: von 18,1% im Jahr 2014 auf 19,0% im Jahr 2018). Gemäss den Ergebnissen des Bundesamtes für Statistik (BFS) sind 45,4% dieser Lohnunterschiede unerklärt.
CS-PK einigt sich mit Mietern des Brunauparks
Die NZZ berichtet über die aussergerichtliche Einigung zwischen der CS-Pensionskasse und den Mietern des Bauprojekts Brunaupark in Zürich:
Während sich das baurechtliche Verfahren noch einige Zeit hinziehen dürfte, haben sich nun die Mieterinnen und Mieter, vertreten durch den Zürcher Mieterverband, mit der Pensionskasse der Credit Suisse als Bauherrin beim mietrechtlichen Verfahren aussergerichtlich einigen können. Dies kann man einer gemeinsamen Medienmitteilung vom Freitag entnehmen.
Die Vereinbarung sieht vor, dass die Mieter in den Wohnungen bleiben dürfen, bis die CS-Pensionskasse tatsächlich mit dem Bauen beginnen kann – mindestens aber bis Juni 2024 für die Wohnungen der ersten Bauphase, bis Ende 2025 für jene der zweiten. Die Mieter verpflichten sich, drei Monate nach der Baufreigabe auszuziehen und keine weitere Erstreckung einzufordern. (…)
Beim baurechtlichen Verfahren dürften noch einige Nüsse zu knacken sein. Wegen einer schärferen Auslegung der Lärmvorschriften sind nämlich in den letzten Monaten gleich mehrere Grossprojekte vorläufig gescheitert. Betroffen sind Bauprojekte von institutionellen Anlegern, aber auch von Genossenschaften. Nun wartet man darauf, ob das Bundesgericht in dieser Sache die neue Praxis des Zürcher Verwaltungsgerichts deckt oder allenfalls wieder Lockerungen vorsieht.
Aon / WTW: Elefantenhochzeit in Abklärung
HZ hat Stephan Wildner, Head Schweiz von Willis Towers Watson, interviewt. Dabei kam u.a. auch der geplante Zusammenschluss von WTW mit Aon zur Sprache. Auszüge:
Die Mitwirkung der Mitarbeitenden wurde durch ein Bundesgerichtsurteil im letzten Sommer noch einmal manifestiert. Ist sie denn in der Praxis nicht manchmal einfach eine Farce? Gerade bei kleineren Unternehmen …
Ich stelle fest, dass dies sehr ernst genommen wird, auch bei kleineren Firmen. Den «War for Talents» erleben wir in der Praxis in allen Grössen und Branchen. Der Arbeitgeber hat genauso ein Interesse an einer guten Vorsorge wie der Arbeitnehmer. Die gemeinsame Verantwortung funktioniert normalerweise. In Bezug auf die zweite Säule gibt es aber noch einen anderen Punkt, der gerne übersehen wird.
Der wäre?
Unsere Pensionskassen sind kleine, sehr einfach strukturierte Lebensversicherungsunternehmen. Sie agieren im Spannungsfeld von Zins und Langlebigkeitsrisiken. Diese Risiken haben stark zugenommen. Die Volatilität bei den Anlagen und die tiefen Zinsniveaus, wie wir sie heute kennen, waren früher nicht vorstellbar. Für diese Risiken braucht es einen Träger. There’s no such thing as a free lunch! Faktisch ist die Pensionskasse nur eine formale Hülle; das Risiko müssen die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer oder die Allgemeinheit tragen. In den meisten Ländern sehen wir, dass die Arbeitgeber schon viele Kosten tragen, die Tendenz ist deshalb, dass man sie eher beim Arbeitnehmer positioniert. Der Trend in der Schweiz zu 1e-Plänen geht in diese Richtung. (…)
Klima-Allianz droht: 1/3 weniger Rente!
pw. “Viele Schweizer Pensionskassen investieren nach wie vor in klimaschädliche Unternehmen. Eine Studie der Klima-Allianz zeigt: Die Renten könnten deswegen um bis zu einem Drittel einbrechen” schreibt Watson in einem Artikel über eine Studie der Allianz. Ist bereits alles verloren? Nein. “Es gibt noch Hoffnung”. Aber es sieht nicht gut aus. Wir lesen:
Der Schuss könnte bös nach hinten losgehen, wie eine neue Untersuchung der Umweltverbände zeigt. «Es droht ein Rentenkollaps, wenn die Pensionskassen nicht bald klimafreundlicher investieren. Die Pension der erwerbstätigen Generation steht auf dem Spiel», sagt Studienverfasser Sandro Leuenberger von der Klima-Allianz. Laut des Berichts müssen Schweizer Pensionskassen im Schnitt mit einem Verlust von zehn Prozent ihres Vermögens innert 15 Jahren rechnen, wenn die bisherige lasche weltweite Klimapolitik fortgesetzt wird. (…)
Vorsorgeeinrichtungen mit überdurchschnittlich klimariskanten Anlagen droht gar ein Absturz von 18 Prozent. Dies hätte drastische Auswirkungen auf die Pension. Heute unter 50-jährige Personen würden bis zu einem Drittel tiefere Renten erhalten als geplant. Oder müssten entsprechend höhere Beiträge zahlen. «Die Jungen trifft es am härtesten», sagt Leuenberger weiter.
Die Anlageverluste beruhen auf Prognosen, die so ungewiss sind wie alle Prognosen. Aber die Schlussfolgerung ist absurd. Sie unterstellt, dass auch bei Kursverlusten die Kassen stur an ihrer Asset Allokation festhalten. Abgesehen davon, dass die Pensionskassen noch zahllose andere Anlagerisiken eingehen müssen, welche ebenfalls zu Verlusten führen können.
Die Apokalypse reicht der Klima-Allianz offenbar nicht für ihr zugegebenermassen erfolgreiches Geschäftsmodell. Jetzt muss auch noch die PK-Rente draufgehen.
Weniger verheiratete Rentner
Die Wahrscheinlichkeit von Männern im Rentenalter verheiratet zu sein, ist in der letzten Dekade gesunken ist, was einen direkten Effekt auf die anwartschaftlichen Leistungen hat, die zu berappen sind. Die Kasse kann mit weniger Rentenfällen mit Hinterlassenschaften rechnen. Im Schnitt ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Vorsorgefall eine Partnerrente auslöst, bei Männern zwischen Alter 65 und 90 von 75% bei BVG 2015 auf 66% bei BVG 2020 gesunken.
Die Veränderung dieses Werts bei den Frauen (links) ist vergleichsweise gering. Er stieg sogar leicht von 21 auf 22%. Die Frauen fallen bei dieser Rechnung jedoch aus mehreren Grün den weniger stark ins Gewicht. Erstens sind sie im BVG per se untervertreten und haben auch viel weniger hohe Renten.
Weiter har der Umstand, dass Frauen oft ihre Gatten überleben und auch jünger sind als ihre Ehemänner, einen doppelten Effekt auf die Bedeutsamkeit dieser Statistik für Pensionskassen. Das sieht man auch in den Grafiken: Es ist viel weniger wahrscheinlich, dass eine Rentnerin stirbt und einen Witwer mit Rentenanspruch hinterlässt als umgekehrt.
(Quelle Schweizer Personalvorsorge, 21-2)
OAK erlässt Weisung zu Transparenz und Kontrolle für VE im Wettbewerb
Die Oberaufsichtskommission hat die seit geraumer Zeit angekündigte und auch erwartete Weisung zu den “Anforderungen an Transparenz und interne Kontrolle für Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb” erlassen. In Kreisen der betroffenen Sammelstiftungen ist man wenig erbaut. «Man habe lange dagegen gekämpft, aber bei der OAK auf Granit gebissen», hört man. Die Weisung wird als «Papiertiger» bezeichnet. Positiv wird lediglich vermerkt, dass für die meisten Stiftungen sich der Aufwand im Rahmen halte. Für einige sei er aber beträchtlich.






