DeutschlandDie Versicherungswirtschaft berichtet über einen Entscheid des deutschen BSG, gemäss welchem die Leistungen der schweizerischen Pensionskasse in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung auch insoweit beitragspflichtig sind, als sie auf überobligatorischen Anteilen beruhen. Sie seien entweder einer deutschen Rente oder einer deutschen betrieblichen Altersversorgung vergleichbar.

  Versicherungswirtschaft / dpn / Neue Schweizer Zeitung