Die NZZ berichtet über die aussergerichtliche Einigung zwischen der CS-Pensionskasse und den Mietern des Bauprojekts Brunaupark in Zürich:

Während sich das baurechtliche Verfahren noch einige Zeit hinziehen dürfte, haben sich nun die Mieterinnen und Mieter, vertreten durch den Zürcher Mieterverband, mit der Pensionskasse der Credit Suisse als Bauherrin beim mietrechtlichen Verfahren aussergerichtlich einigen können. Dies kann man einer gemeinsamen Medienmitteilung vom Freitag entnehmen.

Die Vereinbarung sieht vor, dass die Mieter in den Wohnungen bleiben dürfen, bis die CS-Pensionskasse tatsächlich mit dem Bauen beginnen kann – mindestens aber bis Juni 2024 für die Wohnungen der ersten Bauphase, bis Ende 2025 für jene der zweiten. Die Mieter verpflichten sich, drei Monate nach der Baufreigabe auszuziehen und keine weitere Erstreckung einzufordern. (…)

Beim baurechtlichen Verfahren dürften noch einige Nüsse zu knacken sein. Wegen einer schärferen Auslegung der Lärmvorschriften sind nämlich in den letzten Monaten gleich mehrere Grossprojekte vorläufig gescheitert. Betroffen sind Bauprojekte von institutionellen Anlegern, aber auch von Genossenschaften. Nun wartet man darauf, ob das Bundesgericht in dieser Sache die neue Praxis des Zürcher Verwaltungsgerichts deckt oder allenfalls wieder Lockerungen vorsieht.

  NZZ