Die OAK BV hat die neuen Mitteilungen M – 02/2021 «Übergang vom System der Teilkapitalisierung zum System der Vollkapitalisierung bei Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften» publiziert. Sie klären Fragen in Zusammenhang mit dem Übergang von Vorsorgeeinrichtungen von der Teil- in die Vollkapitalisierung und sorgen für ein einheitliches Vorgehen der Aufsichtsbehörden.

  Mitteilung OAK