Postulat FDP: Zivilstandsunabhängige Altersvorsorge
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in welchem die Folgen der Einführung einer individuellen, vom Zivilstand völlig unabhängigen Altersvorsorge aufgezeigt werden. Untersucht werden sollen insbesondere folgende Themen:
– AHV: Abschaffung der Vorteile und Nachteile verheirateter oder in eingetragener Partnerschaft verbundener Paare.
– BVG: Auswirkungen einer strikten Individualisierung der Leistungen der beruflichen Vorsorge auf das Niveau der Renten sowie auf die Umverteilung von den erwerbstätigen Versicherten zu den Rentnerinnen und Rentnern. (…)
Begründung: In den Debatten ist oft die Rede von einer Heiratsstrafe. Die Verhältnisse sind aber komplexer. In der AHV erhalten – gemäss den Zahlen des Bundesrates – verheiratete Paare über alles gesehen jährlich 400 Millionen Franken mehr als unverheiratete Personen; die Plafonierung der Ehepaarrente wird durch andere Vorteile (Witwenrente, Witwerrente, Gutschriften) insgesamt mehr als ausgeglichen.
In der beruflichen Vorsorge nach BVG tragen die Versicherten grundsätzlich individuell zu ihrer 2. Säule bei. Bei der Ausrichtung der Renten wird jedoch Kriterien, die mit dem Zivilstand zusammenhängen, ebenfalls Rechnung getragen. Dies gilt namentlich für die Witwenrenten. (…)
Der Nationalrat hat das Postulat angenommen.
“Ungedeckte Checks”
Hansueli Schöchli kommentiert die Studie der UBS zur Finanzierungssituation der AHV.
In vielen Fällen macht die versteckte Subvention etwa die Hälfte der AHV-Rente aus. Kein Wunder, ist die AHV «populär». All dies will im Schweizer Politikzirkus kaum einer hören und schon gar nicht selber sagen. Irritierenderweise stören ab und zu ein paar Ökonomen den Bundesberner Gottesdienst. Zu diesen zählen Bernd Raffelhüschen vom Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg im Breisgau und eine Ökonomengruppe der UBS. Diese Spielverderber haben am Donnerstag ihre neusten Rechnungen zur Generationenbilanz der AHV vorgelegt.
Der erste Kernbefund: Die AHV hat nach geltendem Recht ungedeckte Checks für über 900 Milliarden Franken ausgestellt. Das heisst, die Rentenversprechen übersteigen die künftigen Einnahmen der AHV um diesen Betrag. Künftige Deckungslücken sind in dieser Rechnung mit einem realen Zinssatz von 2,1 Prozent auf den heutigen Barwert heruntergebrochen; eine Deckungslücke von 100 Franken in zwölf Monaten entspräche somit in dieser Rechnung einem Barwert von etwa 98 Franken.
Das Ergebnis der Rechnungen heisst: Für eine nachhaltige AHV müssen Reformen das Verhältnis zwischen künftigen Einnahmen und Ausgaben um über 900 Milliarden Franken verbessern. Der Betrag entspricht der gesamten Wertschöpfung in der Schweizer Volkswirtschaft innert etwa 15 Monaten. Solche Reformen wären happig, aber machbar. Dafür braucht es zum Beispiel eine schrittweise Erhöhung des ordentlichen Rentenalters auf schätzungsweise 68 oder eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 bis 4 Prozentpunkte auf 11 bis 12 Prozent.
AHV: Ungedeckte Versprechen von 900 Mrd.
Die UBS macht das, was der Bundesrat verweigert: Eine Langfrist-Analyse der finanziellen Verfassung der AHV vorzulegen. Dass die Bank zudem für ihre Untersuchungen ein Deutsches Institut beizieht (Freiburg i.Br.) spricht ebenfalls Bände. Jetzt wurde eine neue Studie unter dem Titel “Die Zukunft der AHV” vorgestellt, und sie enthält keine erquickliche Lektüre. Die 1. Säule steht vor riesigen Problemen. Auch die voraussichtlich im Herbst zur Abstimmung gelangende Reform kann lediglich eine gewisse Linderung verschaffen, aber sie nicht lösen. Die kumulierte Finanzierungslücke sinkt damit lediglich von 900 Mrd. auf ca. 650 Mrd. Alle Reformen, auch die AHV 21 belasten primär die jüngere Generation. Wie lange sie das mit sich machen lässt?
In der Mitteilung der UBS heisst es dazu:
Die Anzahl Personen mit Alter ab 65 Jahren wird in der Schweiz bis 2040 um etwa 51 Prozent ansteigen, die Anzahl der Personen im Erwerbsalter dagegen wird gemäss dem mittleren Szenario der Bevölkerungsprognose des Bundesamts für Statistik (BFS) im gleichen Zeitraum praktisch stagnieren. Das untergräbt den Mechanismus des Umlageverfahrens der 1. Säule. Die AHV-Rentenversprechen übersteigen laut aktueller Gesetzgebung die künftigen Einnahmen um circa 126 Prozent des Schweizer Bruttoinlandprodukts (BIP) oder etwa 900 Milliarden Franken (in Preisen von 2019).
Berücksichtigt man das Vermögen des AHV-Ausgleichsfonds, das mit fast 50 Milliarden Franken auf den ersten Blick enorm erscheint, aber angesichts der Verpflichtungen schnell aufgebraucht sein wird, sprechen wir immer noch von einer Nachhaltigkeitslücke von etwa 120 Prozent des BIP. Wer diese Kosten tragen soll, ist eine Frage der gesellschaftlichen Perspektive in Bezug auf die Altersvorsorge.
Hinter den impliziten Schulden stecken zu hohe Leistungsversprechen, denn die derzeitige Gesetzgebung sagt jedem heute lebenden Altersjahrgang im restlichen Lebensverlauf mehr Leistungen aus der 1. Säule zu, als sie ihm im Gegenzug an Zahlungsverpflichtungen auferlegt. Seit 2014 übersteigen die laufenden Ausgaben der AHV die laufenden Einnahmen. Das Jahr 2020 und wenige weitere Folgejahre werden wieder ein positives Umlageergebnis ausweisen, vor allem durch das Inkrafttreten der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF), die zusätzliche Beiträge in die Kassen einzahlen, allerdings nur für eine kurze Zeitspanne. Somit sind Reformen unerlässlich.
Motion Kuprecht: Teilliquidation und Freizügigkeit
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird eingeladen, zu untersuchen wie bei Kollektiv- oder Einzelaustritten eine gerechte Weitergabe von Wertschwankungs- und technische Reserven erreicht werden kann. Dem Parlament ist Bericht zu erstatten wie diese Diskriminierung verhindert und über das FZG geregelt werden könnte.
Begründung: (…) Es stellt sich die Frage, ob die individuellen gegenüber den kollektiven Austritten insbesondere bei «erheblichen» Verminderungen des Personals nicht schlechter gestellt sind? Die Definition eines erheblichen Abgangs schafft insbesondere in KMU grosse Probleme. Einmal wird die Leistung kollektiv ein anderes Mal individuell berechnet, allenfalls je nach Aufsichtsregion verschieden.
Mit einem einfachen administrativen Verfahren sollten in den Freizügigkeitsleistungen pro rata temporis gerechte Anteile an den Wertschwankungsreserven und technischen Rückstellungen weitergegeben werden. Um komplizierte aktuarielle Berechnungen zu vermeiden, könnten z.B. bei Austritten im laufenden Jahr die Bilanzwerte des Vorjahres herangezogen werden. Selbstverständlich wären auch Verluste bei Unterdeckungen weiterzugeben. Allerdings müsste für das BVG-Obligatorium über die Schattenrechnung die Freizügigkeitsleistung speziell gesichert werden.
SRF zur WEF: Fake News und Ideologen
PW. SRF hat sich dem Thema Erleichterung bei der Wohneigentumsförderung angenommen und über die Beratung zur Motion der SGK-N im Rat berichtet. De Courten (SVP) macht es kurz und präsentiert die Meinung der Ratsmehrheit. Von der unterlegenen Minderheit suggeriert Manuela Weichelt-Picard (Grüne), das gesamte BVG-Vorsorgeguthaben solle für die WEF eingesetzt werden können, was natürlich Unsinn ist, und Christian Dandrès ergiesst einen Schwall von Vorwürfen an die “Immobilienbranche mit ihren missbräuchlichen Mietzinsen” und den “total überteuerten Wohnungen”. Auch nicht erhellend.
Wohneigentum als Menschenrecht?
Von 2015 bis 2020 haben jeweils etwa 20’000 Personen pro Jahr Vorsorgegelder aus der zweiten Säule für den Kauf von Wohneigentum verwendet. Die Gesamtsummen der verwendeten Vorsorgegelder beliefen sich jeweils auf 1,5 bis 1,6 Milliarden Franken pro Jahr; vor der Regelverschärfung 2012 waren es jährlich über 2 Milliarden Franken gewesen.
Hansueli Schöchli spart in der NZZ nicht mit kritischen Seitenhieben zum Vorhaben des Nationalrats, die Beschränkungen für die WEF zu lockern.
Man mag sich fragen, wie schlimm es ist, wenn sich die Mehrheit der Bevölkerung kein Wohneigentum für 800 000 oder eine Million Franken leisten kann. Doch die Politik scheint es zumindest in der Sonntagsschule als Menschenrecht des Mittelstands zu betrachten, sich solches Eigentum leisten zu können.
Eine Lektion aus dieser Sonntagsschule war am Dienstag im Nationalrat angesagt. Der Rat unterstützte mit 81 zu 71 Stimmen gegen den Willen des Bundesrats eine Motion seiner Sozialkommission, die den Erwerb von Wohneigentum mithilfe von Spargeldern aus der beruflichen Vorsorge erleichtern will. SVP, Grünliberale und FDP stimmten geschlossen oder grossmehrheitlich dafür, hinzu kamen einzelne Ja-Stimmen aus der SP und der Mitte.
Die Befürworter der Motion brachten vor allem zwei Argumente vor: Man wolle besonders jüngeren Familien den Zugang zu Wohneigentum erleichtern, und die vor zehn Jahren eingeführte Begrenzung des Einsatzes von Vorsorgekapital zum Kauf von Wohneigentum habe nicht die gewünschte Wirkung gebracht. (…)
Der Vorstoss aus dem Nationalrat muss noch in den Ständerat. Stimmt auch die kleine Parlamentskammer zu, muss der Bundesrat die verlangte Lockerung umsetzen.
Kritik an geplanter Erleichterung der WEF
Im Tages Anzeiger melden sich kritische Stimmen zu der von der SGK-N eingereichten Motion für Erleichterungen beim Wohneigentumserwerb mit Mitteln der beruflichen Altersvorsorge. Im TA heisst es:
Wer zu wenig Eigenkapital hat, kann beim Kauf von Wohneigentum auf seine Pensionskasse zurückgreifen. Allerdings ist der Zugriff begrenzt. Vom obligatorischen Teil des Pensionskassenkapitals darf seit 2013 nur noch maximal die Hälfte der für den Haus- oder Wohnungskauf nötigen Eigenmittel bezogen werden. Nun will der Nationalrat diese Limite aufheben. Damit soll der Erwerb von Wohneigentum für den Mittelstand wieder erschwinglich werden. Weiterhin verboten bleibt der Bezug von Pensionskassengeld, das ab dem Alter 50 eingezahlt wird.
Experten warnen allerdings, dass die Lockerung des Kapitalbezugs kontraproduktiv ist. «Ich bezweifle, dass das dem Mittelstand nützt», sagt Roger Baumann vom Beratungsunternehmen C-Alm. Denn wer Geld aus der Pensionskasse nehme und dies nicht zurückzahle, habe später eine tiefere Rente und vielleicht zu wenig Geld für die Hypothek oder zum Leben. «Meiner Meinung nach sollte deshalb das gesetzliche Minimalkapital eigentlich gar nicht bezogen werden können, weder zum Eigenheimerwerb noch im Alter anstelle einer Rente.»
Motion der SGK-N fordert Erleichterungen für die WEF
In einer Motion verlangt die Sozialkommission des Nationalrats:
Der Bundesrat wird beauftragt, die einschlägigen Rechtsbestimmungen so anzupassen, dass die Guthaben der beruflichen Vorsorge wieder vollständig für den Erwerb eines Hauptwohnsitzes genutzt werden können.
In der Begründung heisst es u.a.:
2012 änderte die FINMA die Vorschriften für Vorbezüge aus der zweiten Säule und erschwerte so den Liegenschaftserwerb. Seither gilt, dass die Hälfte der Eigenmittel vom künftigen Eigentümer bzw. der künftigen Eigentümerin eingebracht werden muss und die andere Hälfte aus der zweiten Säule entnommen werden kann.
Damit wurde der Kauf von Wohneigentum erschwert. Darüber hinaus wurde das Ziel dieser Massnahme, nämlich die Stabilisierung des Immobilienmarktes, nicht erreicht, da die Vorsorgeeinrichtungen in den letzten zehn Jahren ihre Investitionen in Schweizer Immobilien deutlich erhöht haben. Paradoxerweise werden diese Investitionen mit dem Kapital der Versicherten finanziert.
Unter diesen Umständen wäre eine Rückkehr zur Situation, die vor 2013 galt, angezeigt. Der geforderte Mindestbetrag an Eigenmitteln für den Wohneigentumserwerb muss wieder vollumfänglich mit Geldern aus der zweiten Säule gedeckt werden können. Es existieren Instrumente – Mindestbetrag an Eigenmitteln, Amortisierung mit Fristen, Anpassung der Berechnung der theoretischen Rückzahlungsfähigkeit -, um allfällige Bedenken bezüglich der Zahlungsfähigkeit der künftigen Eigentümerinnen und Eigentümer zu zerstreuen.
Nationalrat befasst sich mit russischen Anlagen von PKs
Nicolas Walder (VS, Grün) fragt den Bundesrat an:
Nombre d’entreprises et d’investisseurs de pays démocratiques tendent à limiter au maximum leurs relations économiques avec la Russie, coupable d’une invasion brutale de l’Ukraine.
– Le Conseil fédéral s’est-il intéressé aux avoirs des caisses de pensions ou des investisseurs institutionnels liés à la confédération ou à des collectivités publiques ?
– Détiennent-ils des parts liées à des intérêts russes ?
– Que compte faire le Conseil fédéral pour s’assurer qu’ils s’en défassent à l’instar de Publica ?
Antwort des Bundesrats:
Le Conseil fédéral n’a pas connaissance de l’allocation des actifs des caisses de pensions ou des autres investisseurs institutionnels et il ne peut dès lors pas connaître leur exposition à des investissements russes directs ou indirects. Les investisseurs institutionnels gèrent leurs placements sous leur propre responsabilité, conformément au principe de diligence.
Hypotheken und Staatsanleihen
Samuel Eberhard vom Axa Asset Management erläutert auf finews die Vorteile von Hypothekaranlagen für Pensionskassen. Die Axa ist u.a. mit einer Anlagestiftung für Hypotheken auf dem Markt tätig.
Für Pensionskassen und Vorsorgestiftungen, welche die Hypothekenvergabe nicht selber an die Hand nehmen möchten, bietet die AXA eine Hypothekenanlagestiftung an, deren Fokus auf selbstbewohnten Wohnliegenschaften an attraktiven Schweizer Standorten liegt.
Dies ermöglicht Schweizer Vorsorgeeinrichtungen einen einfachen Zugang zu indirekten Investitionen in ein diversifiziertes Portfolio von besicherten Hypothekarkreditforderungen auf Liegenschaften in der Schweiz. Vorsorgewerke können so ihr Portfolio diversifizieren und eine attraktive Mehrrendite im Vergleich zu Schweizer Staatsanleihen erzielen.
Innerhalb der letzten zwei Jahre ist der Umfang der Anlagestiftung auf gegenwärtig 1340 Hypotheken mit einem Investitionsvolumen von über 1341 Millionen Franken angewachsen. Rund 82 Prozent der Hypotheken werden zur Finanzierung von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen eingesetzt. Davon sind rund 50 Prozent selbstbenutztes Wohneigentum. Die durchschnittliche Duration beträgt 5,71 Jahre per Ende Januar 2022.
Frauenfreundliche 2. Säule
Claude Chatelain hat in Cash die Lösung, wie die 2. Säule “wirklich frauenfreundlich” würde. Seine Lösung: Abschaffung des Koordinationsabzugs.
Arbeitet man nur 50 Prozent, so halbiert sich der Bruttolohn auf 30’000, doch der Koordinationsabzug von 25’095 bleibt. Das heisst, der versicherte Lohn beträgt nur noch 4905 Franken. («10 vor 10» verwechselte übrigens den Koordinationsabzug mit der Eintrittsschwelle. Na ja, kann passieren. Ist halt kompliziert).
Fazit: Wer Teilzeit arbeitet, zieht oft den Kürzeren. Deshalb ist der Koordinationsabzug nicht einfach nur frauenfeindlich, sondern Teilzeitbeschäftigten-feindlich. Denn bestraft werden auch Paare, wenn sie beide Teilzeit arbeiten und sich Haushalt und Kinderbetreuung aufteilen. Mit der Halbierung des Koordinationsabzugs würde die Benachteiligung der Teilzeitbeschäftigten zwar abgeschwächt, aber nicht eliminiert.
Melanie Mettler, grünliberale Nationalrätin aus dem Kanton Bern, wollte mithilfe der FDP-Fraktion den Koordinationsabzug ganz abschaffen. Sie erhielt aber in der zurückliegenden Wintersession keine Mehrheit. Selbst die links-grüne Seite verwehrte ihr die Unterstützung.
Stabile Mitte
BFS. Die mittlere Einkommensgruppe ist in der Schweiz auch über mehrere Jahre betrachtet relativ beständig. Knapp zwei Drittel der Personen, die 2017 zur mittleren Einkommensgruppe gehörten, verblieben von 2017 bis 2020 in dieser Gruppe. Etwas mehr als ein Drittel erfuhr mindestens einen Wechsel in eine andere Einkommensgruppe. Auf- und Absteigende aus der «Mitte» hielten sich dabei in etwa die Waage. Innerhalb der mittleren Einkommensgruppe ist die Einkommensmobilität zwischen unterer und oberer Mitte hingegen recht ausgeprägt.
Dies sind die Ergebnisse einer neuen Analyse des Bundesamts für Statistik (BFS) zur Einkommensmobilität der mittleren Einkommensgruppen von 2017 bis 2020 mit Daten der Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (SILC). In dieser werden jeweils dieselben Personen während vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt. Dies ermöglicht die Erfassung dynamischer Prozesse, wie die Veränderung der individuellen Einkommenspositionen im Zeitverlauf.
Erobern Pensionskassen den Immobilienmarkt?
Angesichts der regen Information über die Aktivitäten der Pensionskassen auf dem Immobilienmarkt könnte der Verdacht aufkommen, ihr Anteil am Immobilienbesitz nehme konstant zu. Die Realität sieht anders aus, wie Avenir Suisse berichtet.
Erobern die Pensionskassen wirklich den Immobilienmarkt? Zwar besitzen die Vorsorgeeinrichtungen tatsächlich mehr Liegenschaften als noch vor zwölf Jahren, doch der Wert des gesamten Immobilienbestands – Einfamilienhäuser, Miet- und Eigentumswohnungen, Büro- und Geschäftsgebäude – ist ebenfalls gestiegen. Zwischen 2008 und 2020 wuchs er laut Wüest & Partner von 1761 Milliarden auf 3780 Milliarden Franken.
Setzt man diese Zahlen in Relation zum erwähnten Immobilienvermögen der Pensionskassen, so beträgt der Anteil der Pensionskassen nur 6% des Gesamtvermögens. Dieser Wert hat sich seit 2008 nicht verändert.
Die Pensionskassen investieren vor allem in Renditeobjekte. Ein Vergleich mit dem Markt für Mietobjekte ist daher aussagekräftiger. Auch hier ist der Marktanteil der Vorsorgeeinrichtungen seit 2008 sehr stabil geblieben und schwankte zwischen 16% und 18% des Mietwohnungsbestands (vgl. Abbildung).
Macron verspricht höheres Rentenalter
FAZ. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron will im Fall seiner Wiederwahl das Renteneintrittsalter von 62 auf 65 Jahre erhöhen. Einen entsprechenden Bericht der Zeitung „Les Échos“ bestätigte ein Regierungssprecher am Donnerstag. Dieser nannte es „prioritär“, dass die Franzosen länger arbeiten, um Steuererhöhungen zu vermeiden.
Die Reform würde sich dem Bericht zufolge über neun Jahre erstrecken, also über eine zweite fünfjährige Amtszeit Macrons hinaus. Mit jeder Beitragsgeneration soll der abschlagsfreie Renteneintritt demnach um vier Monate nach hinten verschoben werden. Zugleich soll an die Stelle des bestehenden komplizierten Systems mit mehr als 40 Pensionskassen ein universelles verständlicheres System treten.
Sonderregelungen für die Beschäftigten in Staatsbetrieben wie dem Energieversorger EDF sollen abgeschafft werden. Sozialverträglich abfedern soll die Reform eine monatliche Mindestrente von 1100 Euro, wie der Regierungssprecher weiter sagte.
Frauen, Geld und Vorsorge
TV SRF hat sich dem komplexen Thema von Geld und Vorsorge bei Frauen angenommen. Die Tatsache, dass Frauen insgesamt tiefere Renten erhalten und dies insbesondere in der 2. Säule ist Ausgangspunkt der Forderung nach Verbesserungen und ist wichtiger Teil der laufenden Reformen.






