Todesursachen-Statistik 2020
BFS. Die provisorischen Ergebnisse der Todesursachenstatistik 2020 decken nun den Zeitraum Januar bis September 2020 ab. Die Tabellen werden fortlaufend entsprechend dem Fortschritt der Todesursachenkodierung aktualisiert. Eine zusammenfassende Publikation der endgültigen Todesursachenstatistik 2020 ist für Ende August 2022 geplant.
BVG21: Lauter Knacknüsse
Watson schreibt zur laufenden Behandlung der BVG-Revision in der SGK des Ständerats:
Die Sozialkommission des Ständerats befasst sich aktuell mit der ersten Lesung. Definitive Entscheide fallen bestenfalls am 26. April. Ziel ist, die Reform bis im Sommer in die Session zu bringen, auch um ein weiteres Argument für die Abstimmung zur AHVReform im September zu haben. Die Verzögerung der BVG-Reform ist der Komplexität der Vorlage geschuldet. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat nicht weniger als zwanzig Berichte erstellt. Die Krux: Schraubt man an der einen Seite, löst sich vielleicht ein Problem, auf einer anderen Seite kommt dann aber ein neues zum Vorschein. (…)
Swisscanto als Marke neu positioniert
Die ZKB schreibt in einer Mitteilung:
Die Zürcher Kantonalbank hat den neuen Markenauftritt ihres Asset Managements lanciert. Ab sofort tritt die drittgrösste Asset Managerin der Schweiz – ehemals Swisscanto Invest – unter der Dachmarke Zürcher Kantonalbank auf, um professionelle Anlegerinnen und Anleger anzusprechen. Damit erhält die institutionelle Kundschaft die gesamte Dienstleistungspalette der Bank neu unter ein und derselben Marke.
Die etablierte Marke Swisscanto bleibt weiterhin bestehen. Sie fungiert künftig als Produktmarke für die hauseigenen Fonds, die im Inland und in ausgewählten Märkten im Ausland vertrieben werden. Als Vorsorgemarke wird Swisscanto zudem weiterhin die Pensionskassenstudie herausgeben. (…)
Die Zürcher Kantonalbank hatte die Swisscanto Gruppe im Jahr 2015 übernommen. Damals entstand die landesweit drittgrösste Fondsanbieterin, die heute eine starke Wettbewerbsposition im Schweizer Anlage- und Vermögensverwaltungsgeschäft einnimmt.
Klima-Allianz verteilt Noten
pw. Nur wenige Vorsorgeeinrichtungen liegen im grünen Bereich. Bei den meisten steht die Ampel auf rot. Jedenfalls nach Meinung der Klima-Allianz, welche sich berufen fühlt, Noten zu verteilen, aber keinerlei Verantwortung für Anlagen und Vorsorge zu tragen hat. Uneingeschränktes Lob erhalten in der neusten Ausgabe des Klima-Rating von 160 Kassen nur gerade 6; bei all jenen, die keine detaillierten Angaben machen, wird davon ausgegangen, dass sie allesamt arge Klimasünder sind.
UBS-Vorsorgeindex 21/2
- Der UBS-Vorsorgeindex Schweiz ist im zweiten Halbjahr 2021 auf das niedrigste Niveau seit Langem gesunken.
- Haupttreiber des schlechten Ergebnisses sind der unaufhaltsame demografische Wandel sowie die Finanzlage vor allem in der 1. Säule.
- Die Wirtschaft konnte sich weiter von der Pandemie erholen und auch die anstehenden Reformen wirken sich leicht positiv auf den Index aus.
Des weiteren schreibt die UBS zur Entwicklung des Index:
Auch wenn sich die Finanzlage der drei Säulen absolut gesehen nicht negativ präsentiert, ist die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr weniger positiv. Während das Umlageergebnis der AHV und IV im ersten Pandemiejahr positiv war, rutschte es 2021 wieder in den roten Bereich.
Am schwersten wiegt allerdings der Subindex Demografie. Die Pandemie hat die ohnehin schon niedrige Geburtenrate zusätzlich gedämpft und auch die Immigration von erwerbstätigen Personen in die Schweiz eingeschränkt. Die Alterung geht somit unaufhaltsam weiter. Auch wenn sich dies nicht in den kurzfristigen Wirtschaftszahlen niederschlägt, wird es langfristig die Schweizer Wirtschaftsleistung beeinträchtigen und damit auch den Wohlstand, der nicht zuletzt auf unserem Drei-Säulen System beruht.
Die Top-7 Investments des Norwegischen Staatsfonds
Amazon ist raus, Meta die Konzernmutter von Facebook ist drin. Im Portfolio des knapp 1,1 Billionen Euro schweren Government Pension Fund, dem Staatsfonds aus Norwegen, hat sich 2021 einiges getan – auch an der Spitze. Allein das Top-Investment stand für über 8 der 160 Milliarden Euro Gewinn. Das Privat Banking Magazin listet die Top-7 auf: 1:Microsoft; 2: Alphabet; 3: Apple; 4: Nvidia; 5: ASML (Halbleiter); 6: Tesla; 7: Meta.
Bitcoins für Pensionskassen?
In AWP Soziale Sicherheit Nr. 06/22 geht Prof. Thomas Ankenbrand, Leiter Center Investments an der Hochschule Luzern, auf das Thema Krypto Currencies bei PKs ein. Er hält u.a. fest:
Die Beimischung von Crypto Assets kann unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein. Denn Crypto Assets können mit einer aktuellen Marktkapitalisierung von 1,7 Trillionen US-Dollar (Coinmarketcap per 12.3.2022) als neue Anlageklasse betrachtet werden. Davon hat Bitcoin mit rund 40 Prozent den grössten Anteil. Crypto Assets wiesen in der Vergangenheit eine tiefe Korrelation zu traditionellen Anlageklassen wie Aktien, Obligationen und Immobilien auf. Dies führt bei einer Beimischung von Crypto Assets zu einem traditionellen Portfolio zu verbesserten Risiko-Rendite-Profilen in Form einer besseren Sharpe Ratio.
Vergangene Renditen sind aber keine Garantie für zukünftige Renditen. Zu- dem sind die Risiken hoch. Trotzdem kann eine homöopathische Beimischung zu effizienteren Portfolios führen. Produkte in regulierten Märkten Stellt sich die Frage, wie in diese neue Anlageklasse investiert werden kann. Bei Investitionen in Crypto Assets muss hinzugefügt werden, dass sich die Risiken nicht nur auf Marktrisiken beschränken. Sie umfassen zudem auch andere Risikokategorien, wie operationeile Risiken. Das überrascht jedoch nicht, handelt es sich doch um weitest- gehend unregulierte, private Märkte. In den letzten Jahren ist aber ein Ökosystem von teils regulierten Finanzdienstleistern entstanden, welche die technisch anspruchsvollen Crypto Assets in traditionelle Anlagestrukturen verpacken. Dazu zählen zum Beispiel Fonds.
Artikel AWP
Gastrosuisse gegen Senkung der Eintrittsschwelle
Zu den umstrittenen Punkten der BVG21 wie vom Nationalrat verabschiedet gehört die Senkung der Eintrittsschwelle. Der Blick schreibt über die Haltung von Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer, der sie ablehnt.
Ein Knackpunkt sind zudem Tieflöhner und Teilzeitbeschäftigte, die in der zweiten Säule das Nachsehen haben. Damit auch Wenigverdienende ein Altersguthaben aufbauen können, soll die Eintrittsschwelle sinken, ab welchem Lohn man in die Pensionskasse Beiträge zahlen muss. Die Krux dabei: Tieflöhner bekommen zwar auch Arbeitgeberbeiträge gutgeschrieben, doch selber werden ihnen ebenfalls zusätzliche Lohnprozente abgezwackt. Der ausbezahlte Nettolohn wird damit noch karger.
In der ständerätlichen Sozialkommission steht deshalb zur Debatte, die Eintrittsschwelle bei den heute geltenden 21’510 Franken zu belassen. Für diese Variante plädiert auch Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer (60): «Wir empfehlen, dieses Niveau beizubehalten.»
Blick zum Stand der BVG21
Ruedi Studer behandelt im Blick die BVG-Revision, welche in der laufenden Woche von der ständerätlichen SGK beraten wird. Er gibt der Version, wie sie vom Nationalrat beschlossen wurde, bei einer Volksabstimmung keine Chance. Grund: “Nur” 35 bis 40 Prozent der Versicherten profitieren von den Ausgleichsmassnahmen in Form eines Rentenzuschlags. Dass nur 15 Prozent der Versicherten von der Senkung des UWS betroffen sind, verschweigt er. Ebenfalls vergisst er zu erwähnen, dass die Zuschläge von den Versicherten zu berappen sind. Er schreibt:
Mit Blick auf eine Volksabstimmung dürfte der Ständerat also noch nachbessern. Dem Vernehmen nach sieht es derzeit aber nicht so aus, als würde er den Nationalratsvorschlag gross umkrempeln. Bei den Bürgerlichen geht man nämlich davon aus, dass sich die Linke eh dagegen stemmen wird. Ein grosses Entgegenkommen Richtung Sozialpartner-Kompromiss wird es daher nicht geben, sondern bei Retuschen bleiben. So könnte der Bezügerkreis etwas ausgeweitet werden – das sei der «politische Preis», um die Vorlage mehrheitsfähiger zu machen.
Ein weiterer Knackpunkt sind Tieflöhner und Teilzeitbeschäftigte, die in der zweiten Säule das Nachsehen haben. Der Nationalrat sieht die Lösung etwa in der Senkung der Eintrittsschwelle, ab welcher jemand obligatorisch in die zweite Säule einzahlen muss. Die Limite sinkt auf 12’548 Franken. Zudem soll auch der sogenannte Koordinationsabzug sinken, wodurch sich der versicherte Lohn ebenfalls vergrössert – und mehr Beiträge bezahlt werden. Die Idee dahinter: Auch Wenigverdienende sollen sich ein Altersguthaben aufbauen können.
Monatlicher Bruttolohn nach Alter und Geschlecht
BFS. Im Jahr 2020 belief sich der Medianlohn einer Vollzeitstelle in der Schweizer Gesamtwirtschaft (privater und öffentlicher Sektor) auf 6665 Franken brutto pro Monat. Zwischen 2008 und 2020 blieben die Unterschiede zwischen dem oberen und unteren Ende der Lohnpyramide insgesamt stabil. Die Löhne in der Schweiz variieren je nach Wirtschaftszweig und Region nach wie vor deutlich. Mehr als ein Drittel der Arbeitnehmenden (36,3%) erhalten Boni und jede zehnte Person (10,5%) bezieht einen Tieflohn. (…)
In der Gesamtwirtschaft verringert sich das Lohngefälle (Median) zwischen Frauen und Männern allmählich. 2020 belief es sich auf 10,8%, gegenüber 11,5% im Jahr 2018 und 12,0% im Jahr 2016. Diese geschlechterspezifischen Lohnunterschiede lassen sich teilweise durch strukturelle Besonderheiten und unterschiedliche Tätigkeiten erklären (insbesondere Verantwortungsniveau am Arbeitsplatz oder Wirtschaftszweig). (…)
Gegendarstellung: Ethos-Fonds und Unterperformance
Das Vorsorgeforum hat in einem Bericht vom 4. März auf einen Beitrag in der Gewerbezeitung, verfasst von altNR Hans Kaufmann, verwiesen und daraus zitiert. Ethos vertritt die Meinung, diese Publikation enthalte zahlreiche falsche Informationen, welche die Persönlichkeit der Mitglieder der Ethos Gruppe verletzen. Sie macht von ihrem Recht auf Gegendarstellung Gebrauch. Die ausführliche Darstellung der Ethos ist im Anhang enthalten.
Robinson Cruseo und die AHV
pw. Daniel Lampart, Ökonom des Gewerkschaftsbunds, kritisiert die AHV-Studie der UBS, vermag allerdings deren bedenkliche Zahlen nicht zu widerlegen. So verlegt er sich auf seine persönliche Auslegung des Begriffs Generationensolidarität, zieht zur Verdeutlichung die Situation des Robinson Cruseo heran und unterstellt der Bank kommerzielle Motive für ihre Untersuchung. Das ist ziemlich fadenscheinig, um nicht zu sagen absurd, und ändert nichts an der Tatsache, dass wir den nächsten Generationen eine gewaltige Schuldenlast aufbürden, welche mit der neuesten Initiative für eine 13. Rente nochmals vergrössert würde. Lampart schreibt:
Die jungen und beruflich Aktiven erhielten die Basis ihres Wohlstandes geschenkt. Ohne dieses Erbe wären sie Robinson Crusoes. D.h. sie müssten alles aus dem Nichts erarbeiten, um überleben zu können. Was dieses Erbe der Eltern und Grosseltern wert ist, ist schwer zu quantifizieren. Man könnte dabei auf den heutigen Durchschnittslohn abstützen, der rund 110’000 Fr. pro Jahr beträgt. Eine Wirtschaft mit Robinson Crusoes würde nur einen Bruchteil davon erwirtschaften und verdienen. Die Robinson Crusoes würden vielmehr ums Überleben kämpfen. (…)
Dass die UBS die AHV kritisiert, ist nicht neu. Im Gegenteil: Die finanzielle Lage der AHV wird Jahr für Jahr in der Publikation zur «Generationengerechtigkeit» dramatisiert. Für die Diskussion über die AHV wäre es aber besser, wenn die UBS-Leute ihre wahren Beweggründe offenlegen würden. Nämlich, dass es sie stört, wenn die Topverdiener mehr in die AHV einzahlen als sie an Rente beziehen. Und dass es für die UBS attraktiver ist, wenn die SchweizerInnen private Altersvorsorgeprodukte kaufen als wenn die AHV ausgebaut wird.
NR stimmt Motion zur Erleichterung der WEF zu
SDA Der Nationalrat will den Kauf von Wohneigentum mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge erleichtern. Er verlangt, dass der Eigenmittelanteil vollständig mit Geld aus der 2. Säule gedeckt werden darf. Eine entsprechende Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) nahm der Nationalrat an. Per 2013 hatte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) die Vorschriften für Vorbezüge aus der 2. Säule geändert und so den Kauf von Liegenschaften erschwert, um den Immobilienmarkt zu stabilisieren. Seither gilt, dass die Hälfte der Eigenmittel vom künftigen Eigentümer eingebracht werden muss und die andere Hälfte der 2. Säule entnommen werden kann. Die Regelung der Finma führe aber lediglich dazu, dass der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung «einem privilegierten Teil» der Bevölkerung vorbehalten bleibe. «Lieber reich und Erbe als Schaffer und Sparer», fasste es Kommissionssprecher Philippe Nantermod (FDP) zusammen. Der Bundesrat stellte sich gegen den Vorstoss. Die Motion geht an den Ständerat.
Parl. Initiative Hess: Höhere 3a-Beiträge
Der Nationalrat hat der parlamentarischen Initiative Hess Folge gegeben. Hess fordert, dass der steuerliche Maximalbetrag für die Einzahlungen in die 3. Säule auf 15’000 Franken für Arbeitnehmer respektive auf 45’000 Franken für Erwerbstätige ohne berufliche Vorsorge angehoben wird.
Der Rat stimmt der Initiative mit 96 gegen 85 Stimmen zu.
Versicherungsaufsichtsgesetz: Auflagen an die Makler
SDA. Der National- resp der Ständerat hat mit 186 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung und mit 40 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes angenommen, die vorsieht, dass Versicherungsvermittler künftig ihren Kundinnen und Kunden auch sagen müssen, wie viel Provision er oder sie von der Versicherung erhält.





