Eingereichter Text: Der Bundesrat wird eingeladen, zu untersuchen wie bei Kollektiv- oder Einzelaustritten eine gerechte Weitergabe von Wertschwankungs- und technische Reserven erreicht werden kann. Dem Parlament ist Bericht zu erstatten wie diese Diskriminierung verhindert und über das FZG geregelt werden könnte.

Begründung: (…) Es stellt sich die Frage, ob die individuellen gegenüber den kollektiven Austritten insbesondere bei «erheblichen» Verminderungen des Personals nicht schlechter gestellt sind? Die Definition eines erheblichen Abgangs schafft insbesondere in KMU grosse Probleme. Einmal wird die Leistung kollektiv ein anderes Mal individuell berechnet, allenfalls je nach Aufsichtsregion verschieden.

Mit einem einfachen administrativen Verfahren sollten in den Freizügigkeitsleistungen pro rata temporis gerechte Anteile an den Wertschwankungsreserven und technischen Rückstellungen weitergegeben werden. Um komplizierte aktuarielle Berechnungen zu vermeiden, könnten z.B. bei Austritten im laufenden Jahr die Bilanzwerte des Vorjahres herangezogen werden. Selbstverständlich wären auch Verluste bei Unterdeckungen weiterzugeben. Allerdings müsste für das BVG-Obligatorium über die Schattenrechnung die Freizügigkeitsleistung speziell gesichert werden.

Stellungnahme BR: (…) Mit der im Postulat vorgeschlagenen Lösung müssten zudem die anderen Auszahlungen von Freizügigkeitsleistungen in Kapitalform analog gehandhabt werden. So müsste der Bezug von Mitteln für den Erwerb von Wohneigentum und im Scheidungsfall denselben Schwankungen unterliegen wie die Freizügigkeitsleistungen der austretenden Versicherten. Die Folge davon wären weniger Transparenz für die Versicherten, mehr Verwaltungsaufwand für die VE und eine Zunahme der Gerichtsverfahren.

BR Berset im Rat: J’aimerais encore vous dire que, si la solution évoquée dans le postulat était retenue, en réalité sur le plan technique, on aurait en fait des institutions de prévoyance qui seraient en liquidation partielle de manière permanente. Chaque fois qu’un assuré quitterait une institution, il y aurait une liquidation partielle de la caisse de pension qui serait nécessaire pour sortir ces montants. On devrait aussi envisager un traitement similaire pour les autres versements de prestations de libre passage, notamment pour celles qui sont versées sous forme de capital.

Die Motion wird mit 15 gegen 21 Stimmen abgelehnt.

  Ratsprotokoll / Artikel Baumann VPS