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Von 2015 bis 2020 haben jeweils etwa 20’000 Personen pro Jahr Vorsorgegelder aus der zweiten Säule für den Kauf von Wohneigentum verwendet. Die Gesamtsummen der verwendeten Vorsorgegelder beliefen sich jeweils auf 1,5 bis 1,6 Milliarden Franken pro Jahr; vor der Regelverschärfung 2012 waren es jährlich über 2 Milliarden Franken gewesen.

Hansueli Schöchli spart in der NZZ nicht mit kritischen Seitenhieben zum Vorhaben des Nationalrats, die Beschränkungen für die WEF zu lockern.

Man mag sich fragen, wie schlimm es ist, wenn sich die Mehrheit der Bevölkerung kein Wohneigentum für 800 000 oder eine Million Franken leisten kann. Doch die Politik scheint es zumindest in der Sonntagsschule als Menschenrecht des Mittelstands zu betrachten, sich solches Eigentum leisten zu können.

Eine Lektion aus dieser Sonntagsschule war am Dienstag im Nationalrat angesagt. Der Rat unterstützte mit 81 zu 71 Stimmen gegen den Willen des Bundesrats eine Motion seiner Sozialkommission, die den Erwerb von Wohneigentum mithilfe von Spargeldern aus der beruflichen Vorsorge erleichtern will. SVP, Grünliberale und FDP stimmten geschlossen oder grossmehrheitlich dafür, hinzu kamen einzelne Ja-Stimmen aus der SP und der Mitte.

Die Befürworter der Motion brachten vor allem zwei Argumente vor: Man wolle besonders jüngeren Familien den Zugang zu Wohneigentum erleichtern, und die vor zehn Jahren eingeführte Begrenzung des Einsatzes von Vorsorgekapital zum Kauf von Wohneigentum habe nicht die gewünschte Wirkung gebracht. (…)

Der Vorstoss aus dem Nationalrat muss noch in den Ständerat. Stimmt auch die kleine Parlamentskammer zu, muss der Bundesrat die verlangte Lockerung umsetzen.

  NZZ