Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in welchem die Folgen der Einführung einer individuellen, vom Zivilstand völlig unabhängigen Altersvorsorge aufgezeigt werden. Untersucht werden sollen insbesondere folgende Themen:

– AHV: Abschaffung der Vorteile und Nachteile verheirateter oder in eingetragener Partnerschaft verbundener Paare.
– BVG: Auswirkungen einer strikten Individualisierung der Leistungen der beruflichen Vorsorge auf das Niveau der Renten sowie auf die Umverteilung von den erwerbstätigen Versicherten zu den Rentnerinnen und Rentnern. (…)

Begründung: In den Debatten ist oft die Rede von einer Heiratsstrafe. Die Verhältnisse sind aber komplexer. In der AHV erhalten – gemäss den Zahlen des Bundesrates – verheiratete Paare über alles gesehen jährlich 400 Millionen Franken mehr als unverheiratete Personen; die Plafonierung der Ehepaarrente wird durch andere Vorteile (Witwenrente, Witwerrente, Gutschriften) insgesamt mehr als ausgeglichen.

In der beruflichen Vorsorge nach BVG tragen die Versicherten grundsätzlich individuell zu ihrer 2. Säule bei. Bei der Ausrichtung der Renten wird jedoch Kriterien, die mit dem Zivilstand zusammenhängen, ebenfalls Rechnung getragen. Dies gilt namentlich für die Witwenrenten. (…)

Der Nationalrat hat das Postulat angenommen.

  Ratsprotokoll