Motion: Reduktion des maximal versicherbaren BVG-Lohnes
Eingereicht von der Yvonne Bürgin. Mitte-Fraktion.
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) dahingehend zu ändern, dass der nach dem Reglement der Vorsorgeeinrichtung versicherbare Lohn der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. das versicherbare Einkommen der Selbständigerwerbenden in Artikel 79c auf den fünffachen oberen Grenzbetrag gemäss Artikel 8 Absatz 1 beschränkt wird.
Begründung: In der Begründung wird u.a. ausgeführt: Eine Beschränkung auf den fünffachen oberen Grenzbetrag (Stand 2025: 453’600 Franken) reduziert diese übermässigen Steuerprivilegien, wahrt aber weiterhin die Möglichkeit einer sehr guten Vorsorge. Denn auch mit dieser Limite bleibt eine Einkaufsmöglichkeit bestehen, die auf dem Niveau eines Bundesratsgehalts (477’688 Franken) liegt und damit insbesondere für Kaderpersonal und Selbständigerwerbende mehr als ausreichend ist.
Bereits im Jahr 2000 hat der Bundesrat selbst vorgeschlagen, das Einkaufspotenzial auf den fünffachen oberen Grenzbetrag zu beschränken. Er hielt damals in seiner Botschaft fest: «Mit dieser Lösung ist auch für das Kaderpersonal sowie für Selbstständigerwerbende weiterhin ein steuerlich privilegierter Aufbau einer sehr guten beruflichen Vorsorge möglich.»
Stellungnahme des Bundesrats: Eine Senkung der Obergrenze des versicherbaren Lohnes stärkt die Systemgerechtigkeit der Sozialversicherungen, da damit die Steuervorteile für eine Minderheit von sehr hohen Einkommen begrenzt werden. Im Rahmen des Entlastungspakets 27 hat der Bundesrat bereits eine Massnahme vorgesehen, die eine Steuererhöhung auf Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule ermöglicht. Dadurch werden die Steuervorteile von grossen Kapitalbezügen gegenüber Renten verringert und höhere Einnahmen aus der direkten Bundessteuer generiert.
Der Bundesrat empfiehlt Annahme.
Verteilung der steuerbaren Vermögen 2022
Top-1% Vermögensanteile im kantonalen Vergleich
Die horizontalen Linien markieren die gesamtschweizerischen Anteile der Top-1% an den Gesamtvermögen.
(EStV) Der Anteil des obersten Prozents an den gesamten steuerbaren Vermögen lag im Jahr 2022 bei 45,8 Prozent und damit nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. Insbesondere in Kantonen mit zuvor hohen Konzentrationswerten kam es zu leichten Rückgängen; eine Ausnahme stellte hier der Kanton Genf dar.
Das durchschnittliche steuerbare Reinvermögen je steuerpflichtige Person betrug rund 441’000 Franken und war damit preisbereinigt etwas tiefer als im Vorjahr. Die Ergebnisse basieren auf der gesamtschweizerischen Statistik der besteuerten Vermögen 2022.
100 ist das neue 80
Die Zahl der hundertjährigen Menschen in Italien hat einen neuen Höchststand erreicht. Am 1. Januar 2025 lebten 23’548 Hochbetagte im Land. Das sind über 2000 mehr als im Vorjahr. Fast 83% von ihnen sind Frauen. Zudem gibt es 724 Personen, die mindestens 105 Jahre und 19 Personen, die mindestens 110 Jahre alt sind.
Im Vergleich zum 1. Januar 2009 hat sich die Zahl mehr als verdoppelt. Die immer älter werdende Bevölkerung führt zu rapide steigenden Gesundheitskosten. Gleichzeitig schrumpft die arbeitende Bevölkerung, die in die Sozialsysteme einzahlt.
Korrektur bei Big Tech
Die Kurskorrektur hat fast alle grossen Technologie-Firmen erfasst. Besonders heftig aber Oracle, wie das Wall Street Journal in einem Beitrag ausführt.
30 Prozent für obligatorische Ausgaben
(BFS) Das durchschnittliche verfügbare Haushaltseinkommen betrug im Jahr 2023 7186 Franken pro Monat und ist im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben. Es entspricht dem Bruttoeinkommen abzüglich der obligatorischen Ausgaben.
Darin eingerechnet sind die Einkommen sämtlicher Mitglieder eines Haushalts, der in der Schweiz im Durchschnitt aus 2,07 Personen besteht. Das Einkommensniveau von Einpersonenhaushalten ist oft tiefer als dasjenige von Mehrpersonenhaushalten, da in Letzteren mehrere Personen zum Haushaltseinkommen beitragen können.
Zum Haushaltseinkommen zählen nebst den monatlich ausbezahlten Löhnen und Zulagen auch die jährlichen Zahlungen wie zum Beispiel der 13. Monatslohn. Erhaltene Renten, Sozialleistungen und Überweisungen von anderen Haushalten sowie Vermögenserträge wie Zinsen und Dividenden werden ebenfalls dazugerechnet.
MoreImmobilien: Vorteil Institutionelle
Finews berichtet über einen Info-Anlass von IAZI zur Immobilienmarkt-Analyse und Aussagen von VR-Präsident Donato Scognamiglio. Die Situation ist bekannt: Es fehlt an Wohnraum, und rasche Besserung ist nicht in Sicht. Institutionelle sind bei Erwerb und Neubau im Vorteil, weil die Kreditvergabe an Private schwieriger geworden ist.
More«Gold, Franken und Immobilien sind in unsicheren Zeiten gefragt», sagte IAZI-VRP Donato Scognamiglio bei der Vorstellung der Immobilienmarkt-Analyse am Dienstag in Zürich. Dies – sowie die Tatsache, dass die Schweiz immer noch attraktiver als das Umfeld ist – habe auch den Schweizer Immobilienmarkt in den vergangenen Jahren geprägt.
Seit 2020 seien die Immobilienpreise hierzulande um 26 Prozent gestiegen, im vergangenen Jahr um 2,6 Prozent. Die Stärke der Nachfrage in der Schweiz lasse sich auch daran ablesen, dass hier während der Phase der höheren Zinsen der Preisanstieg ungebrochen weitergegangen ist. In allen anderen europäischen Ländern habe es teilweise deutliche Rückgänge gegeben. (…)
ASIP ESG-Reporting Standard hat sich etabliert
Die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen haben ihre Berichterstattung über nachhaltige Anlagen innert Jahresfrist nochmals deutlich verbessert. Damit hat sich der überarbeitete ESG-Reporting Standard des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP endgültig etabliert. In einer Medienmitteilung hält der Verband fest:
Nach der letztjährigen Marktstudie hat PwC Schweiz zum zweiten Mal untersucht, wieweit nachhaltiges Anlegen in der beruflichen Vorsorge verbreitet ist. Das Prüfungs- und Beratungsunternehmen hat die Schwerpunkte zum einen daraufgelegt, Veränderungen in der kurzen Frist zu messen. Zum andern hat es Trends und praxisnahe Impulse herausgeschält, die für eine wirkungsvolle ESG-Berichterstattung in der beruflichen Vorsorge erforderlich sind.
Gegenüber dem Vorjahr haben in der Marktstudie 2025 deutlich mehr Vorsorgeeinrichtungen, die den «ESG-Reporting Standard für Pensionskassen» des ASIP anwenden, die vollständigen Kennzahlen präsentiert. Damit bewährt sich der vor Jahresfrist überarbeitete ESG-Standard des ASIP, der auf vielfachen Wunsch im quantitativen Teil vereinfacht worden ist.
Neben der höherwertigen Qualität und der verbesserten Transparenz fällt besonders auf, dass die befragten Pensionskassen bei sämtlichen Basiskennzahlen besser als ihre Benchmark abschneiden.
So hat sich der CO2-Fussabdruck der Kassen in der Kategorie Aktien, Unternehmensanleihen und Wandelanleihen weiter verkleinert und liegt im Schnitt mindestens 10 Prozent tiefer als der jeweilige Vergleichsmassstab. Zugleich ist die Treibhausgasintensität von Ländern, in denen die Pensionskassen investiert sind, 7 Prozent geringer als in der Benchmark. Auch hinsichtlich der Investitionen in Kohle sowie andere fossile Brennstoffe sind die Kassen weniger engagiert als die Benchmark.
Im Bereich «Stewardship» machen mit 91 (Vorjahr: 54) Prozent beträchtlich mehr Pensionskassen Angaben, wie sie ihre Eigentümerrolle wahrnehmen. Fast doppelt so viele Pensionskassen legen ihre Stimmrechtsaktivitäten im In- und Ausland offen, wobei die Ablehnungsquote bei den Anträgen des Verwaltungsrats in der Schweiz bei rund 18 (22) Prozent liegt.
Bei der Einflussnahme in den Unternehmen liegt der Fokus weiterhin auf Umweltthemen wie CO2-Reduktion und Biodiversität, gefolgt von sozialen Aspekten wie Menschenrechte und Arbeitsbedingungen sowie Governance-Themen wie Vergütungssysteme und Geschäftsethik.
Mehr Sicherheit durch Grösse?
SRF befasst sich in einem Beitrag des Ostschweizer Regionaljournals mit dem Anschluss der Ostschweizer Aufsicht (incl. TI) mit jener von Zürich. Der befragte Thurgauer Politiker begründet den Anschluss mit den gestiegenen Anforderungen an die Aufsicht und auch damit, die Zürcher Aufsicht sei schweizweit führend.
Sicherheit und Einmischung kontra Freiheit und Selbstverantwortung
Verzinsung 2024 und 2023
Anteil der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung
Charlotte Jacquemart behandelt auf der SRF-Website die Vorgaben der OAK für die Verzinsung bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, welche keinen ausreichenden Deckungsgrad (Wertschwankungsreserven unter 75%) aufweisen. Die Aufsicht bezieht sich auf Art. 46 BVV2 und begründet die Limitierung mit dem Bedürfnis nach Sicherheit. Die betroffenen Stiftungen und ihr Verband empfinden sie als unangemessen, der ASIP zeigt Verständnis für die Aufsicht.
MoreZwar gilt die maximale Verzinsung «nur» für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen und nicht für Firmenpensionskassen. Drei Viertel der Versicherten – oder 2.8 Millionen Werktätige – aber sind bei Sammeleinrichtungen angeschlossen. Potenziell können damit viele von dieser maximalen Verzinsung betroffen sein.
Für die Direktorin der OAK, Laetitia Raboud, steht die Sicherheit im Vordergrund. Die Sammelstiftungen stünden im Wettbewerb zueinander – und die Versuchung sei gross, mit zu hohen Zinsen neue Arbeitgeber anzulocken. «Kassen, die (zu)viel Zins ausschütten, bevor ihre Reserven ausreichend gefüllt sind, können in eine finanzielle Schieflage geraten. Das widerspricht dem Systemgedanken», so Raboud. Der Aufbau ausreichender Wertschwankungsreserven müsse für die Kassen oberste Priorität haben.
OAK-Weisung 02/25 Übertragung von 1e-Mitteln
Weisung W-02/2025 der OAK soll die nicht einfach zu bewerkstelligende Übertragung von 1e-Mitteln von einer Nicht-1e-Einrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung regeln. Der ASIP nimmt dazu in der Fachmitteilung 137 Stellung und zeigt auf, wie die Pensionskassen die OAK-Weisung reglementarisch umsetzen können. In der Fachmitteilung wird u.a. ausgeführt:
In Ermangelung einer gesetzlichen Übertragungspflicht kommt der übertragenden Nicht-1e-Vorsorgeeinrichtung ein Ermessensspielraum zu.
Entweder kann sie eine Übertragung von Vorsorgeguthaben und kollektiven Mitteln gemäss den Weisungen der OAK BV vornehmen, wobei sie die in den Weisungen genannten Anforderungen sowohl an die Ermittlung als auch an die Übertragung zu erfüllen hat.
Oder sie kann auf die Übertragung verzichten. Bei diesem Übertragungsverzicht muss es sich aber um eine allgemein gültige Entscheidung mit entsprechender Grundlage handeln, da ansonsten die oben genannte Gleichbehandlung verletzt wird.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der ASIP denjenigen Mitgliedern, die potentiell von einer Übertragung von Vorsorgeguthaben und kollektiven Mitteln auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung betroffen sein werden, die Frage eines Übertragungsverzichts vor dem Eintritt des ersten Falls zu prüfen und den Entscheid für die zukünftige Anwendung festzuhalten.
Für die Umsetzung in der Praxis steht entweder ein Beschluss des obersten Organs oder eine (neue) reglementarische Bestimmung zur Verfügung.
Explodierende Gesundheitskosten und ihre Ursachen
(BAG) In den letzten zehn Jahren sind die Gesundheitskosten insgesamt um 37 % angestiegen: Von 66,6 Milliarden Franken im Jahr 2012 auf 91,5 Milliarden im Jahr 2022. Gemäss der neuen Studie machen NCDs (nicht übertragbare Krankheiten) mit 65,7 Milliarden Franken 72 % der Gesundheitskosten aus. Im Einzelfall sind die Behandlungskosten in diesem Zeitraum um 48 % gestiegen. Dies liegt zum Beispiel an den pflegeintensiven Behandlungen oder an den höheren Ausgaben für ambulante Leistungen.
Innerhalb der NCDs verursachten neurologische Erkrankungen mit 10,8 % der Gesamtkosten die höchsten Ausgaben, insbesondere Demenz. Es folgen Herz-Kreislauf-Erkrankungen (10,4 %) wie Hypertonie oder Schlaganfall, psychische Erkrankungen (10,4 %) wie Depressionen, Erkrankungen des Bewegungsapparats (10 %) wie Rückenschmerzen sowie Krebserkrankungen (6,9 %).
MoreBeschleunigter Geburtenrückgang
Die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau erreichte in der Schweiz im Jahr 2024 mit 1,29 ihren niedrigsten Stand seit Beginn der Aufzeichnungen. Im Vorjahr lag sie noch bei 1,33. Für Schweizerinnen sank sie von 1,23 auf 1,20, für Ausländerinnen von 1,57 auf 1,50. Das stellt für den kurzen Zeitraum einen enormen Rückgang dar. Die Beschleunigung ist in der Grafik auch optisch ablesbar, die Folgen für die Altersvorsorge und insbesondere die AHV unübersehbar.
Der Kinderwunsch ist bei Personen im Alter von 20 bis 29 Jahren in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Wollten im Jahr 2013 noch 6% und im Jahr 2018 knapp 8% keine Kinder, waren es im Jahr 2023 17%, die kinderlos bleiben möchten. Bei den 30- bis 39-Jährigen ist dieser Anteil im gleichen Zeitraum von 9% auf 16% angestiegen. Immer noch am weitesten verbreitet ist der Wunsch nach zwei Kindern.
Der Gedanke an ein Kind löst verschiedene Hoffnungen, aber auch Befürchtungen aus. 41% der 20- bis 39-Jährigen gingen im Jahr 2023 davon aus, dass ein (weiteres) Kind die Lebensfreude positiv beeinflussen würde gegenüber 21%, die einen negativen Einfluss befürchteten.
Bei den Berufsaussichten erwarteten 51% negative Folgen. Während die Befürchtungen zu den Berufsaussichten in den letzten Jahren konstant geblieben sind, haben sich die Erwartungen bezüglich der Freude und Zufriedenheit im Leben deutlich verschlechtert.
UBS PK-Performance Oktober 2025
Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im Oktober nach Abzug von Gebühren eine durchschnittliche Performance von 1,16%, wobei sie bei einzelnen Pensionskassen zwischen 0,13% und 2,81% betrug. Die Rendite seit Jahresbeginn liegt bei 4,81% und die annualisierte Rendite seit der Lancierung der UBS Pensionskassen-Performance im Jahr 2006 bei 3,29%.
Rundumverteilung
Unter dem Titel «Der Mittelstand verteilt zu sich selbst um» zeigt Lukas Leuzinger, stv. Chefredaktor des Schweizer Monat, den Irrlauf des andauernden Ausbaus sozialstaatlicher und verwandter Leistungen auf. Nach einer nicht unbedingt abschliessenden Aufzählung kürzlicher und geplanter neuer oder erhöhter Leistungen hält er fest:
Der Sozialstaat wird vom Rettungsanker für Bedürftige zum Wohlfühlprogramm für alle. Und das schlägt sich in den Kosten nieder. Gezielte Hilfe für Bedürftige, die richtige Anreize setzt, ist relativ günstig. Eine Giesskannenpolitik hingegen, die bis weit in den Mittelstand und darüber hinaus Geld verteilt, wird sehr schnell sehr teuer.
Das zeigt sich auch im Bundesbudget: Seit den 1990er- Jahren haben sich die Sozialausgaben des Bundes real verfünffacht. Hat sich in dieser Zeit die Zahl an Armen und Hilfsbedürftigen so stark erhöht? Nein, das Geld fliesst vor allem an den Mittelstand.
Das Tragische dabei ist, dass es letztlich der gleiche Mittelstand ist, der die Rechnung bezahlt – einfach aus einer anderen Tasche. Der Sozialstaat wird so zum ineffizienten Durchlauferhitzer. Zur Finanzierung der 13. AHV-Rente zum Beispiel soll die Mehrwertsteuer angehoben werden; das trifft die Ärmsten überproportional stark.
Die zunehmende Umverteilung erzeugt immer neue Anspruchsgruppen, die um staatliche Pfründen konkurrieren. Die Klientelpolitik schafft eine wachsende Schicht von Staatsabhängigen und entzieht zugleich der produktiven Wirtschaft Ressourcen. Ein Extrembeispiel war das peronistische Argentinien, das sich so in die Armut herunterwirtschaftete. Ist das die Zukunft der europäischen Wohlfahrtsstaaten?
Ein Sozialstaat, der mit der Giesskanne hantiert, ist nicht nur ineffizient, sondern unsozial – und untergräbt das eigene Fundament.
Ausgewählte Ausbildungsprogramme
Der Pensionskassenverband hat eine Broschüre mit ausgewählten Ausbildungsangeboten publiziert. Durchgeführt werden sie von vps.epas und der Fachschule für Personalvorsorge sowie dem Centro Studi Villa Negroni in Vezia, womit auch eine dritte Landessprache berücksichtigt wird. Nicht aufgeführt sind Angebote von Banken und Versicherungen oder Arbeitnehmerorganisationen.
Der Verband schreibt dazu: «Mit dieser Broschüre will der ASIP Sie [Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte] künftig dabei unterstützen, im Wirrwarr der unterschiedlichen Aus- und Weiterbildungsangebote das beste Rüstzeug zu finden. Denn leider gilt: Nicht alles, was in der beruflichen Vorsorge als Weiterbildung vermarktet wird, kann diesem Anspruch genügen.»









