Angst vor KI-Blase, Asip beruhigt, Versicherte in Panik
Quelle: Wall Street Journal
20 Minuten nimmt das Thema KI-Blase bei den amerikanischen Tech-Aktien auf und versucht, die Risiken für die Schweizer Pensionskassen abzuschätzen. Die Anlagen in US-Aktien werden auf 113 Mrd. veranschlagt und diverse Stimmen werden zitiert, welche u.a. von der «gefährlichsten Blase aller Zeiten» reden. Auf Anfrage hat der Asip geschrieben:
Der Schweizerische Pensionskassenverband (ASIP) sagt auf Anfrage, die Pensionskassen investieren zur Risikoverteilung in Aktien, Obligationen, Immobilen und zum Beispiel in Infrastrukturanlagen.Bei den Aktien legen die Pensionskassen schwergewichtig in Papiere von Schweizer Unternehmen an. Mit dieser Bevorzugung des Heimmarkts sind die Pensionskassen im Schnitt nicht stark in KI-Aktien exponiert. Deshalb wären die Pensionskassengelder vor dem Platzen einer KI-Blase relativ gut geschützt.Als langfristige Anleger verfügten die Pensionskassen auch über gut dotierte Puffer, um Börseneinbrüche unbeschadet auszusitzen. Sollte es bei einer Pensionskasse dennoch zu einer existenzbedrohenden Situation kommen, gebe es mit dem sogenannten Sicherheitsfonds einen Garanten, der dafür geradestehe, dass die Renten weiterhin bezahlt würden.
Flexibler dank Zeitwertkonto
Nicole Büchi stellt in HZ Insurance das Konzept des Zeitwertkontos vor, das den Versicherten mehr Flexibilität mit Bezug auf die Altersvorsorge geben würde.
More[Das Zeitwertkonto] erlaubt, Überstunden, nicht bezogene Ferientage und freiwillige Lohnanteile in einem speziellen Vorsorgekonto anzusparen, um damit später eine Auszeit zu finanzieren.
In Deutschland ist das Konzept bereits etabliert und hat sich bei Grosskonzernen und KMU aus allen Branchen bewährt. Drei Viertel der Befragten beurteilen dieses Modell positiv, und zwei Drittel könnten sich vorstellen, selbst ein solches Konto zu nutzen.
Das Konzept hätte Vorteile für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen und könnte die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben massgeblich verbessern. Viele der Befragten würden ein Zeitwertkonto zudem zur Finanzierung einer Frühpensionierung oder eines Sabbaticals einsetzen.
Tipps zur Säule 3a
Michael Ferber gibt in der NZZ Tipps, wie man mit der Säule 3a ein Vermögen aufbauen kann. Der Begriff «Vermögen» ist vielleicht etwas hochgegriffen, aber kostengünstiges und ertragreiches Sparen ist zweifellos im Interesse der Sparer. Dabei hilft eine aussagekräftige Tabelle, wie hoch die Kosten für eine Reihe von Säule 3a-Apps sind. Die Unterschiede sind happig, sagen aber nichts über die Rendite. Ersichtlich wird: 3a-Sparen ist zweckmässig und sinnvoll, verlangt aber angesichts des «Dschungels» an Produkten einen gewissen Einsatz. Und es empfiehlt sich ein Blick auf die Steuerpläne des Bundes.
Freie Mittel als Qualitätsindikator
In Die Volkswirtschaft, Ausgabe vom 16.9.25, stellen Michael Huynh, Yvonne Seiler-Zimmermann und Heinz Zimmermann (HSLU) ihre auf Englisch erschienene Studie zur Bedeutung der freien Mittel als Qualitätsmerkmal von Pensionskassen vor. Zur Klarstellung: Freie Mittel liegen vor, wenn die Ziel-Wertschwankungsreserven vollständig geäufnet sind. Wertschwankungsreserven dienen dazu, das Anlagerisiko des Vorsorgevermögens mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit über einen bestimmten Zeithorizont aufzufangen. In der Volkswirtschaft schreiben sie:
MoreSchaffen Einrichtungen freie Mittel dadurch, dass sie in den Vorjahren keine Leistungsverbesserungen gewährten, obwohl sie dazu in der Lage gewesen wären? Dieser Zusammenhang wird mit Daten der Pensionskassenstatistik der Schweiz aus den Jahren 2005 bis 2017 untersucht.
Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass dies nicht der Fall ist: Die meisten Einrichtungen verfügen nicht länger als in drei aufeinanderfolgenden Jahren über freie Mittel. Die freien Mittel werden also nicht lange gehortet, sondern die Einrichtungen geben einen Teil davon an die Versicherten weiter. (…)
Das Entstehen freier Mittel ist von mehreren Faktoren abhängig, welche durch das verantwortliche Organ festgelegt werden. Zum Beispiel vom technischen Zinssatz, welcher der Bewertung künftiger Verpflichtungen dient. Ist er hoch, senkt dies den ausgewiesenen Wert dieser Verpflichtungen, was den Deckungsgrad und die Wahrscheinlichkeit freier Mittel erhöht.
IFZ-Vorsorgestudie 2025: Trends und Probleme der SGE
Die IFZ-Studie der Hochschule Luzern mit den Umfrageergebnissen von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen enthält eine Fülle aufschlussreicher Daten zu Stand, Entwicklung und aktuellen Fragestellungen im Bereich der SGE.
Die Studie ist in drei Teile gegliedert: Im ersten Teil werden zentrale Herausforderungen, strategische Ansätze und die Auswirkungen von Regulierung und Vertrieb auf Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen beleuchtet. Der zweite Teil integriert erstmals die Perspektive der Broker, während der dritte Teil eine Auswertung zentraler Kennzahlen zu Leistung, Kosten und Struktur liefert. Im Vorwort wird festgehalten:
Der Trend ist eindeutig: Die Zahl der eigenständigen Vorsorgeeinrichtungen sinkt kontinuierlich, während Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen an Bedeutung gewinnen. Per Ende 2024 waren noch knapp 1300 Vorsorgeeinrichtungen aktiv – ein Rückgang um mehr als ein Drittel im Vergleich zu 2012. Gleichzeitig betreuen die SGEs heute einen deutlich grösseren Anteil der aktiv Versicherten, deren Zahl im gleichen Zeitraum um mehr als 50% gestiegen ist.
Diese Entwicklung unterstreicht den strukturellen Wandel in der zweiten Säule: Weg von firmeneigenen Lösungen hin zu kollektiven Modellen, die Skaleneffekte nutzen und professionelle Strukturen bieten.
Dabei unterscheiden sich Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen sowohl in ihrer Organisation als auch in ihrer Governance: Sammelstiftungen ermöglichen es unabhängigen Arbeitgebern, eigene Vorsorgewerke innerhalb einer gemeinsamen Plattform zu führen, während Gemeinschaftseinrichtungen typischerweise Verbandslösungen darstellen, bei denen das Vorsorgevermögen gemeinsam verwaltet wird. Beide Modelle tragen massgeblich dazu bei, die Stabilität und Effizienz des Schweizer Vorsorgesystems zu sichern.
Im limitierten zur Verfügung stehenden Rahmen dieser Meldung sei hier auf die Fragestellung «Begleiter bei der Umsetzung der Regulierung» eingegangen (eine Übersicht der Themen kann nur durch die Lektüre der Studie selbst gewonnen werden). Dazu wird u.a. ausgeführt:
MoreDie Regulierung und insbesondere deren Zunahme wird nicht erst in der diesjährigen Erhebung als eine der grössten Herausforderungen von den Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen genannt. (…) Diese Rolle wird nach Einschatzung der SGE mit Abstand am besten durch den Branchenverband inter-pension wahrgenommen wird.
Emmanuel Vauclair neuer Direktor der Publica
Mit Emmanuel Vauclair wird ein profunder Kenner der beruflichen Vorsorge und ein in der Pensionskassenszene bestens vernetzter Experte Direktor einer der grössten Pensionskassen der Schweiz.
Emmanuel Vauclair ist seit 2016 Geschäftsführer der Pensionskasse SRG SSR. Zuvor arbeitete er als Berater für berufliche Vorsorge bei Aon Suisse SA. Er hat Wirtschaftswissenschaften an der HSG studiert, ist diplomierter Pensionsversicherungsexperte, ordentliches Mitglied der Schweizerischen Aktuarvereinigung, Mitglied der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten und von der Oberaufsichtskommission OAK anerkannter Experte für berufliche Vorsorge. Emmanuel Vauclair ist 47 Jahre alt. Er wird sein Amt als Direktor von PUBLICA am 1. Mai 2026 antreten.
Emmanuel Vauclair folgt auf Doris Bianchi, die als Direktorin zum Bundesamt für Sozialversicherungen gewechselt hat.
Migros- und SBB-PK hoffen auf CS-AT1 Gelder
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts von Mitte Oktober, der Abschreiber auf die 16 Mrd. Franken AT1-Anleihe bei der Übernahme der CS durch die UBS sei nicht rechtens gewesen, hat beträchtliches Aufsehen erregt und stellt Bund und UBS möglicherweise vor beträchtliche Probleme. Hoffnungen dürfen sich hingegen die PKs von Migros und SBB machen, die dabei beträchtliche Mittel verloren haben. Der Blick schreibt zum Thema:
MoreAm härtesten hat es die Pensionskasse der Migros getroffen: Sie verlor durch den Abschreiber rund 100 Millionen Franken. Auch die Pensionskasse der SBB trifft es mit 1,6 Millionen Franken. Beide Kassen verteidigen ihr Engagement gegenüber der Zeitung.
Auch mehrere Kantonalbanken haben in die AT1-Anleihen der CS investiert. Die grösste von ihnen – die Zürcher Kantonalbank (ZKB) – investierte angeblich einen tiefen zweistelligen Millionenbetrag. Die Freiburger Kantonalbank verlor 5 Millionen Franken, bei der Thurgauer Kantonalbank waren es 2 Millionen.
Nun zieht die Finma den Fall weiter vor das Bundesgericht. Sie hat damals über die Abschreibung entschieden – gegen den Willen der CS. Eine gesetzliche Grundlage für den schwerwiegenden Eingriff in die Eigentumsrechte der Anleihensgläubiger hat es gemäss dem Gericht nicht gegeben. Die Bank hatte noch genügend Kapital.
Der NO Staatsfonds und das ethische Dilemma
In einer Parlamentsdebatte im norwegischen Parlament zu Investitionen des Erdölfonds in israelische Unternehmen äusserte sich Finanzminister Jens Stoltenberg ausführlich zur Verwaltung und Nutzung des Staatsfonds. Dabei kam er auf ein Dilemma zu sprechen, das in gleicher Weise auch bei uns ethisch ausgerichtete Anlagen betrifft. Dazu ein kurzer Ausschnitt:
Norwegen hat mehrere umfangreiche und langfristige Kooperationsabkommen mit Verbündeten über den Kauf, die Wartung und die Modernisierung von unter anderem Kampfflugzeugen, Fregatten und gepanzerten Kampffahrzeugen.
Die Unternehmen, die diese Produkte liefern, sind vom Fonds ausgeschlossen. Nach den geltenden Richtlinien tragen sie zu schwerwiegenden ethischen Verstößen bei, da sie zur Produktion von Atomwaffen beitragen. Gleichzeitig sind Atomwaffen von grundlegender Bedeutung für die Abschreckungsstrategie der NATO, zu der auch Norwegen gehört.
Dies bedeutet, dass wir es einerseits für ethisch vertretbar halten, große Summen als Zahlung an solche Unternehmen zu überweisen, es andererseits aber unethisch ist, von denselben Unternehmen deutlich geringere Beträge als Gegenleistung zu erhalten. (…)
Ich glaube, es ist an der Zeit, den ethischen Rahmen und seine Praxis zu überprüfen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wichtigen Aspekten zu gewährleisten. Wir sollten bedenken, dass dies keine Frage ist, die wir irgendwann in der Zukunft bewältigen können, sondern eine Herausforderung, die uns hier und jetzt stellt.
UBS zum Immobilienmarkt
Unter dem Titel «Wohnungsmarkt im Spannungsfeld zwischen
Deregulierung und neuen Markteingriffen» hat das UBS Anlageresearch die Situation auf dem Schweizer Immobilienmarkt untersucht. Die zentralen Erkenntnisse:
• Das Mietwohnungsangebot in der Schweiz befindet sich auf einem langjährigen Tiefstand, was zu stark steigenden Angebotsmieten führt.
• Während auf Bundesebene Massnahmen wie die Revision des Lärm- und Ortsbildschutzes mehr Bautätigkeit ermöglichen sollen, drohen auf kantonaler und kommunaler Ebene neue Marktinterventionen wie Mietpreisbremsen.
• Immobilienanleger sollten regulatorische Entwicklungen verfolgen, Portfolioanpassungen prüfen und regional diversifizieren.
«Individualisierung mindert Solidarität»
CHSS hält in einem Beitrag fest: Der Umfang der Solidarität in der beruflichen Vorsorge innerhalb einer Vorsorgeeinrichtung hängt stark vom jeweiligen Umwandlungssatz ab. Sind die Umwandlungssätze nach Geschlecht und Zivilstand differenziert, führt dies zu einer Individualisierung der zweiten Säule auf Kosten der Solidarität.
Untersucht werden die geschlechterspezifischen Solidaritäten sowie die Solidaritäten, die sich aus dem Zivilstand der Versicherten und dem Altersunterschied zwischen Ehe- oder Konkubinatspartnerinnen und -partnern ergeben. Zudem werden die Auswirkungen der Optionen bei der Wahl der Höhe der Begünstigung des hinterbliebenen Ehegatten der Hinterlassenenrente ‒ sofern diese von der Vorsorgeeinrichtung angeboten werden ‒ auf die Rentenaussichten für hinterlassene Eheleute analysiert. Die Autoren kommen zum Schluss:
MoreDie Individualisierung der zweiten Säule zeigt sich in der Schweiz auf unterschiedliche Art und Weise. Eine Analyse der verschiedenen Solidaritäten, die bei den Umwandlungssätzen spielen, verdeutlicht die Möglichkeit der Pensionskassen, nach Geschlecht und Zivilstand differenzierte Sätze anzuwenden, was zu einer verstärkten Individualisierung und einer tieferen Solidarität führt.
Jung, informiert und ETF-Anleger
Die Anlegerstudie 2025 der HSLU widmet sich den ETFs und ihrer wachsenden Bedeutung für jüngere Privatanleger. Nicht eingegangen wird auf die Rolle dieser Kategorie für institutionelle Anleger und insbesondere Pensionskassen. Zahlen dazu sind schwer aufzufinden. In der Swisscanto-Studie 2025 finden sie beispielsweise keinerlei Erwähnung. In der Studie heisst es:
MoreAktuell findet ein Paradigmenwechsel von klassischen Anlagefonds hin zu ETFs statt: Dieser zeigt sich darin, dass Anleger zunehmend kostengünstige, transparente und passiv verwaltete ETFs vor klassischen, aktiv gemanagten Anlagefonds bevorzugen.
Der Markt für börsengehandelte Fonds (Exchange Traded Funds, kurz ETFs) wächst überdurchschnittlich und prägt zunehmend die Schweizer Fondslandschaft. Seit 2021 fliessen Neugelder bevorzugt in ETFs statt in klassische Anlagefonds. Gleichzeitig ist das Wissen zu ETFs bei Schweizer Anlegern unterschiedlich gross, insbesondere in Bezug auf Gebühren.
Vor diesem Hintergrund analysiert die neue ETF-Anlegerstudie der Hochschule Luzern erstmals umfassend das Anlageverhalten und den Wissensstand Schweizer Anleger im Umgang mit ETFs. Die Studie bietet damit einen Einblick in das dynamisch wachsende Marktsegment.
Jeder 2. Eigenheimkauf mit PK-Mitteln
Moneypark schreibt: Steigende Immobilienpreise machen Neukäufern immer mehr zu schaffen. Mittlerweile greifen 48% bei der Erfüllung des Wohntraums auf Pensionskassengelder zurück, um die Eigenkapital- und Tragbarkeitsanforderungen der Hypothekarinstitute zu erfüllen. Mit dem Pensionskassen-Vorbezug von durchschnittlich rund 115’000 Franken entsteht eine Rentenlücke von 500 Franken pro Monat.
MoreAllein in den letzten fünf Jahren haben die Immobilienpreise um rund 20% zugelegt, während die Kaufkraft über denselben Zeitraum leicht negativ war. Entsprechend schwierig ist es für Neukäufer sich ein Eigenheim zu leisten.
Neben 20% Eigenkapital muss auch die Tragbarkeit für die Hypothek sichergestellt werden und das wird immer häufiger zum Problem. Ein durchschnittliches Einfamilienhaus in der Schweiz kostet rund 1’350’000 Franken und bedarf mindestens 270’000.- Eigenkapital und 240’000.- Haushaltseinkommen, was weit über dem Schweizer Medianeinkommen von knapp 160’000 Fraken eines Haushalts mit Kindern liegt.
SGK-S: Keine höhere Besteuerung von Kapitalbezügen in der 2. und 3. Säule
In einem Mitbericht an die federführende Finanzkommission ihres Rates (FK-S) hat sich die SGK-S mit dem Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt (25.063) befasst. Sie beantragt der FK-S mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die höhere Besteuerung von Kapitalbezügen der 2. und 3. Säule zu verzichten.
Die Kommission betont, dass die finanzpolitischen Herausforderungen des Bundes auf der Ausgabenseite liegen. Die Bundesverfassung verpflichtet den Bund ausdrücklich, die private Vorsorge steuerlich zu fördern. Eine Änderung der steuerlichen Regeln untergrabe das Vertrauen in das Dreisäulensystem und belaste breite Bevölkerungsschichten unnötig zusätzlich.
Mit 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission zudem das Po. Begrenzung von Pensionskasseneinkäufen – Auslegeordnung zu steuerlichen Auswirkungen und Vorsorgezweck (25.4398) eingereicht. Mit dem Bericht soll der Bundesrat eine Auslegeordnung vornehmen und aufzeigen, in welchem Umfang die geltenden Regelungen beim Einkauf in die berufliche Vorsorge zur Stärkung der Vorsorge beitragen, wo sie zu übermässigen Steuerprivilegien führen und welche finanziellen Auswirkungen mögliche Anpassungen hätten.
UBS: Infrastruktur gehört ins PK-Portfolio
Trumponomics und die fünf D-Megatrends
Infrastruktur begleitet nach Ansicht der UBS den globalen Wandel und bietet institutionellen Investoren Vorteile: aktienähnliche Renditen bei geringerem Risiko, Inflationsschutz und Unabhängigkeit von Konjunkturzyklen. Die Bank schreibt dazu:
MoreMit Blick auf die kritische Schuldensituation zahlreicher Länder (…) wird es künftig entscheidend sein, ob die genannten Trends die Welt in ein stagflationäres Umfeld führen oder ob es gelingt, dank Infrastrukturinvestitionen ein höheres Produktivitätswachstum zu generieren.
In einer stagflationären Welt würde die Anfälligkeit für Schuldenkrisen und staatliche Massnahmen der Finanzrepression steigen. Gelingt hingegen der Sprung in eine Welt mit hohem Produktivitätswachstum, dürfte auch die Kontrolle und längerfristig gar der Abbau staatlicher Schulden möglich werden. Infrastrukturanlagen sind dank ihrer Resilienz und der Stabilität der Erträge für beide Szenarien gut gewappnet.
Möglichkeiten zu Verbesserungen für Mehrfachbeschäftigte in der 2. Säule
Personen, die für einen einzigen Arbeitgeber arbeiten, sind in der 2. Säule bekanntlich besser versichert als Personen, die zu einem gleich hohen Einkommen für mehrere Arbeitgeber tätig sind. Denn bei mehreren Tätigkeiten sind die Arbeitnehmenden in den meisten Fällen nur für die hauptberufliche Anstellung obligatorisch versichert.
Mit dem Postulat 23.4168 («Situation der Mehrfachbeschäftigten in der zweiten Säule verbessern») des Nationalrats Thomas Rechsteiner wurde der Bundesrat beauftragt, aufzuzeigen, wie die berufliche Vorsorge für Mehrfachbeschäftigte verbessert werden kann.
Der ausführliche Bericht des Bundesrats analysiert verschiedene Modelle zur Verbesserung der Situation Mehrfachbeschäftigter in der 2. Säule. Diese wurden zum Teil bereits anlässlich der 1. BVG-Reform, der Reform Altersvorsorge 2020 und der BVG-Reform diskutiert oder waren Gegenstand parlamentarischer Vorstösse. Aus dem Bericht geht hervor, dass es nicht viele Möglichkeiten gibt, die aktuell unbefriedigende Situation der obligatorischen beruflichen Vorsorge von Mehrfachbeschäftigten zu verbessern.
Der Bundesrat kommt im Bericht zum Schluss, dass die berufliche Vorsorge von Mehrfachbeschäftigten am wirksamsten verbessert werden kann, wenn die Eintrittsschwelle und der Koordinationsabzug gesenkt und die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenerwerb aufgehoben würden. Dadurch würden mehr Personen versichert und ihr versicherter Lohn wäre höher.
Der Bericht weist auch auf die Folgen einer solchen Ausweitung der Versicherungspflicht hin: Ohne eine gleichzeitige Senkung des zu hohen Mindestumwandlungssatzes würde sich die bestehende Unterfinanzierung in der obligatorischen Versicherung weiter verschärfen.
Alternative Modelle, die die Eintrittsschwelle und den Koordinationsabzug unverändert lassen, wären schwierig umzusetzen. Zudem würden sie teilweise hohe Mehrkosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen, bei nur geringen Verbesserungen in der Vorsorge der betroffenen Arbeitnehmenden.







