Das neue Faltblatt «Die Bevölkerung der Schweiz im Jahr 2020» präsentiert in Form von Grafiken und Schemata spannende Ergebnisse zu verschiedenen demografischen Themen.
Aktuarielles
Änderungen in den Sozialversicherungen und der 2. Säule für 2022
Gertrud Bollier gibt auf “Penso” einen Überblick, was 2021 in den einzelnen Sozialversicherungen umgesetzt wurde und was für 2022 ansteht.
Eine Übersicht zu den Masszahlen der beruflichen Vorsorge hat das BSV zusammen gestellt.
Penso / Masszahlen BSV / Aon Retirement News
Die häufigsten Todesursachen 2019
BFS. 2019 starben in der Schweiz 67’780 Menschen, das sind 692 oder 1% mehr als im Vorjahr. Wie schon in den vergangenen Jahren waren die häufigsten Todesursachen Herz-Kreislauf-Erkrankungen (29%) und Krebserkrankungen (25%), gefolgt von Demenz (10%), Erkrankungen der Atemwege (7%) und äusseren Ursachen wie Unfällen und Gewalteinwirkungen (6%). Die Haupttodesursachen variieren nach Alter und nach Geschlecht.
Neue technische Grundlagen VZ 2020, steigende Lebenserwartung
Die Pensionskasse der Stadt Zürich (PKZH) hat die neuen technischen Grundlagen VZ 2020 veröffentlicht. In einer Mitteilung dazu heisst es:
Die Lebenserwartung hat bei den 65-jährigen Männern im Vergleich zu den vor fünf Jahren publizierten Grundlagen mit 0.71 Jahre deutlich zugenommen (von 20.91 auf 21.62). Auch bei den 64-jährigen Frauen ist eine deutliche Zunahme um 0.72 Jahre (von 23.95 auf 24.67) zu verzeichnen.
Im Jahr 2020 wurde vermutlich aufgrund von Corona eine deutliche Übersterblichkeit verzeichnet. Sie konzentriert sich auf den Zeitraum ab ca. Mitte Oktober bis Ende Dezember 2020. Im Sinne des Vorsichtsprinzips werden die Todesfälle der letzten beiden Monate dieses Jahres bei den Beobachtungen weggelassen und beim Bestand unter einjährigem Risiko eine entsprechende Herabsetzung berücksichtigt.
Die Invaliditätswahrscheinlichkeit hat bei den Männern in allen Alterskategorien deutlich abgenommen. Bei den Frauen ist nur eine leichte Abnahme zu verzeichnen, die sich vor allem in jüngeren Jahren zeigt.
Sterblichkeit rauf – und wieder runter
SDA. Während die Sterblichkeit im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie in der Schweiz im Vergleich zum Jahr 2019 um rund 9% zugenommen hat, liegt sie im 1. Halbjahr 2021 unter dem Niveau von 2019. Das geht aus einer Studie des Universitätszentrums für Allgemeinmedizin und öffentliche Gesundheit in Lausanne (Unisanté) hervor. Die Studie basiert auf vorläufigen Daten des Bundesamts für Statistik (BFS). Die Sterblichkeit sank demnach im 1. Halbjahr 2021 gegenüber 2020 um etwa 10.8%. Sie lag damit niedriger als in den sechs vorangegangenen Jahren, mit Ausnahme der ersten vier bis sechs Wochen des Jahrs 2021, die durch das Ende der zweiten Corona-Welle gekennzeichnet waren. 2021 sei zudem das zweite Jahr in Folge, in dem die Influenza keine Spuren in der Sterblichkeit hinter- lassen habe. Auch habe sich die dritte Corona-Welle nicht sichtbar auf die Gesamtmortalität niedergeschlagen. Damit sei die Sterblichkeit im Jahr 2021 die bisher niedrigste, die in der Schweiz je verzeichnet wurde.
Mindestzins unverändert 1%
BSV. Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge auch im kommenden Jahr bei 1%. Dies hat er an seiner Sitzung vom 3.11.2021 beschlossen.
Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind gemäss Gesetz die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
Die Rendite der Bundesobligationen ist weiterhin tief. Die Verzinsung der 10-jährigen Bundesobligationen lag Ende 2020 bei minus 0.53% und per Ende September 2021 bei minus 0.17%. Anderseits war die Performance von Aktien, Anleihen und Liegenschaften insgesamt 2020 mit hohen Schwankungen leicht besser und 2021 gut.
Bei den Aktien legt der Swiss Performance Index 2020 3.8% und 2021 bis Ende September 12.9% zu. Die Entwicklung der Anleihen war 2020 leicht positiv, 2021 jedoch tendierten sie aufgrund der gestiegen Zinsen etwas schwächer. Die Performance der Immobilien war weiterhin sehr positiv. Aufgrund der insgesamt guten Entwicklung der Finanzmärkte ist eine Senkung des Mindestzinssatzes nicht gerechtfertigt. Die weiterhin tiefen Zinsen und die gedämpften Renditeerwartungen legen gegenwärtig jedoch auch keine Erhöhung des Satzes nahe.
ASIP unterstützt Mindestzins-Entscheid
Der Pensionskassenverband schreibt zum Entscheid des Bundesrates, den BVG-Mindestzins bei 1% zu belassen:
Der Bundesrat beschliesst, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2022 bei 1% zu belassen. Mit dem BVG-Mindestzinssatz wird bestimmt, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium verzinst werden muss.
Zu beachten ist, dass es sich um einen Mindestzins handelt. Die verantwortlichen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in den Führungsorganen der Pensionskassen sind frei, eine höhere Verzinsung zu beschliessen, wenn dies deren finanzielle Lage erlaubt. Tatsächlich verzinsen 70% der Pensionskassen mehr als das gesetzliche Minimum, wie eine im September veröffentlichte Untersuchung des Beratungsunternehmen PPCmetrics aufzeigt. Diese fusst auf einer Analyse der Geschäftsberichte von 305 Pensionskassen, welche für ein Vorsorgevermögen von 748 Milliarden Franken und 3.5 Millionen Versicherte stehen. Damit ist die Auswertung repräsentativ.
In Erinnerung zu rufen ist zudem auch, dass in einigen Vorsorgeeinrichtungen den Versicherten nicht die gesamte Performance auf dem Anlagevermögen gutgeschrieben werden kann. Infolge zu hoher (BVG)-Umwandlungssätze können weiterhin Pensionierungsverluste entstehen, die zwangsläufig durch die erzielten Erträge finanziert werden müssen. Bis zu einer Reform und Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes haben die Pensionskassen keine andere Wahl, als unzureichend gedeckte Rentenversprechen mit dem Kapital der Jüngeren querzusubventionieren.
Zu Recht berücksichtigt der Bundesrat auch die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen, die Teuerung und das Lohnwachstum (und damit die Erfüllung des Leistungszieles gemäss Verfassung), die Auswirkungen auf die Sollrenditen der Vorsorgeeinrichtungen und die Nachvollziehbarkeit des Entscheides. Vor diesem Hintergrund unterstützt der ASIP den Entscheid des Bundesrates, den BVG-Mindestzins bei 1% zu belassen.
Tiefere Lebenserwartung bei Geburt
BFS. Im von der Covid-19-Pandemie geprägten Jahr 2020 sank die Lebenserwartung bei Geburt gegenüber dem Vorjahr bei den Männern um 0,9 auf 81,0 Jahre und bei den Frauen um 0,5 auf 85,1 Jahre (2019: Männer 81,9; Frauen 85,6). Eine solche Abnahme wurde gemäss den Sterbetafeln des BFS bei den Männern seit 1944 und bei den Frauen seit 1962 nicht beobachtet.
Zwischen 2019 und 2020 ging die Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren aufgrund der pandemiebedingten Todesfälle um 0,7 Jahre bei den Männern und um 0,5 Jahre bei den Frauen zurück. Die Lebenserwartung der Männer im Alter von 65 Jahren sank zwischen 2019 und 2020 von 20,0 auf 19,3 Jahre. Jene der Frauen verringerte sich von 22,7 auf 22,2 Jahre.
Während bei den Männern noch nie ein so starker Rückgang beobachtet wurde, war die Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren bei den Frauen im Jahr 1944 infolge eines besonders harten Winters noch stärker gesunken. Auf kantonaler Ebene liessen sich die stärksten Abnahmen der Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren für die Männer in den Kantonen Schwyz (–2,1 Jahre), Genf (–1,8 Jahre) und Tessin (–1,8) bzw. für die Frauen in den Kantonen Jura (–1,8), Obwalden (–1,7), Waadt (–1,4) und Tessin (–1,4) beobachten.
Zwischen 2019 und 2020 nahm die Sterblichkeit in den Kantonen im Westen und Süden der Schweiz stärker zu. Der Anstieg bewegte sich in Genf, im Jura und im Tessin zwischen +25% und+27%. In den Kantonen Obwalden, Schwyz, Waadt und Freiburg lag die Zunahme ebenfalls über 20%. In Nidwalden ging die Anzahl Todesfälle dagegen leicht zurück (–0,3%) und in den Kantonen Graubünden, Glarus, Basel-Stadt und Schaffhausen nahm sie um weniger als 5% zu. So fiel der Anstieg der Todesfälle in den Kantonen im Norden und Osten der Schweiz weniger stark aus.
Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten
BSV. Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule müssen bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters periodisch an die Erhöhung des Indexes der Konsumentenpreise angepasst werden. Eine erste Anpassung dieser BVG-Renten erfolgt nach drei Jahren. Danach sind die Anpassungen an den Teuerungsausgleich bei der AHV gekoppelt und finden in der Regel alle zwei Jahre statt.
Die Berechnung des Anpassungssatzes von 0,3 % für die seit 2018 laufenden Renten basiert auf der Preisentwicklung zwischen September 2018 und September 2021 gemäss Index der Konsumentenpreise (Septemberindex 2018 = 99,1259 und Septemberindex 2021 = 99,4069; Basis Dezember 2010 = 100).
SKPE: Obergrenze des technischen Zinses per 1.10.21
SKPE. Der technische Zinssatz gemäss der Fachrichtlinie 4 sollte mit einer angemessenen Marge unterhalb der Nettorendite der Vorsorgeeinrichtung liegen, die aufgrund der Anlagestruktur zu erwarten ist. Der Experte berücksichtigt bei seiner Empfehlung zum technischen Zinssatz ausserdem die Struktur und die Merkmale der Vorsorgeeinrichtung sowie deren absehbaren Veränderungen.
In der Fachrichtlinie 4 ist eine Obergrenze für den technischen Zinssatz definiert. Empfiehlt der Experte ausnahmsweise einen technischen Zinssatz, der über der Obergrenze liegt, muss er dies sachlich begründen. Berechnung der Obergrenze gemäss Art. 3 der FRP 4 Die Obergrenze wird gerechnet als durchschnittlicher Kassazinssatz der 10-jährigen CHF Bundesobligationen der letzten 12 Monatswerte, erhöht um einen Zuschlag von 2.5% und vermindert um einen Abschlag (mindestens 0.3% -Punkte) für die Zunahme der Langlebigkeit. Die neue Obergrenze gilt ab dem 1. Oktober 2021.
VZ 2020 bestellbereit
VZ. Die technischen Grundlagen «VZ 2020» basieren auf Datenmaterial der Jahre 2016 bis 2020 von insgesamt 29 Kassen öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber (Bund, Kantone und Gemeinden) und erscheinen Mitte Dezember.
Damit wird die im Jahr 1950 begonnene Reihe der VZ-Grundlagen fortgeführt. Die langjährige Erfahrung sowie die ausgewogene und konsistent angewandte Methode bürgen für hohe Qualität.
Bis und mit den VZ 1990 wurde fast ausschliesslich Datenmaterial der Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH) verwendet, die sich damals Versicherungskasse der Stadt Zürich oder kurz VZ nannte. Das Label VZ ist aus Kontinuitätsgründen beibehalten worden.
Aufgrund der grossen beobachteten Bestände mit gut einer halben Million Versicherten pro Jahr, die aus allen Regionen der Schweiz stammen, können die technischen Grundlagen 2020 als repräsentativ und solide betrachtet werden. Sie sind für alle Pensionskassen geeignet.
Die Dokumentation zu den technischen Grundlagen «VZ 2020» kann ab sofort vorbestellt werden.
Übersterblichkeit 2020 wegen Corona
Forscher um den Historiker Kaspar Staub von der Universität Zürich und den Epidemiologen Marcel Zwahlen von der Universität Bern haben in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik BFS über 140 Jahre zurückgeblickt: Sie verglichen monatsweise und aufgeschlüsselt nach Altersstruktur die tatsächlichen mit den erwarteten Todesfällen, die sich aus der Entwicklung der jeweils fünf vorangegangenen Jahre ergaben.
Das Resultat: Gemäss den Berechnungen lag die Übersterblichkeit 1890 übers ganze Jahr gesehen bei 6 Prozent, 1918 bei 49 Prozent, im 2020 bei 14 Prozent.
BFS Sterblichkeit / SRF Studie
Beamte leben länger
DIW. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat eine Studie zu Unterschieden in der Lebenserwartung nach beruflicher Stellung, Einkommen und gesundheitlicher Belastung im Beruf erstellt.
Ziel der Studie ist es, die Lebenserwartung verschiedener sozioökonomischer Gruppen und die Unterschiede zwischen diesen Gruppen zu untersuchen. Zum besseren Vergleich wurde in der Studie die Lebenserwartung der aktuell 65-Jährigen betrachtet. Der Fokus liegt auf den Unterschieden, die sich je nach Einkommen, Berufen, Stellung im Beruf und gesundheitlicher Belastung für Männer und Frauen ergeben.
Eines der empirischen Hauptergebnisse zeigt, dass sich die Lebenserwartung deutlich nach der Stellung im Beruf unterscheidet: Heutige Rentner, die früher als sozialversicherungspflichtige Arbeiter tätig waren, leben im Vergleich zu ehemaligen Beamten mehr als fünf Jahre kürzer. Der Unterschied bei Frauen ist geringer, aber mit drei Jahren immer noch deutlich.
Sterblichkeit 2020 geringer als 2015
Frank Scheffold, Professor am Physik-Departement der Universität Freiburg und ehemaliges Mitglied des Nationalen Forschungsrats beim Schweizerischen Nationalfonds, hat die Sterblichkeitszahlen im Coronajahr 2020 einer kritischen Analyse unterzogen. Seine Resultate überraschen.
Eine Arbeit der Universität Lausanne, unter der Leitung von Isabella Locatelli, vergleicht die Sterblichkeit in der Schweiz im letzten Jahr mit jener in den Vorjahren. Aus der Studie ergeben sich mehrere interessante Schlussfolgerungen. Erstens ist die Übersterblichkeit etwas geringer als die Zahl der gemeldeten Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 – was darauf hindeutet, dass es in der Schweiz, im Gegensatz zu einigen anderen Ländern, keine grosse Dunkelziffer an Pandemieopfern gibt.
Bezüglich der standardisierten Sterblichkeit, welche die Veränderungen in der Alters- und Geschlechterverteilung einer Bevölkerung berücksichtigt, stellen die Autoren eine etwas geringere Sterblichkeit im Vergleich zum Grippejahr 2015 fest. Da die Sterblichkeit in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gesunken (und die Lebenserwartung gestiegen) ist, lag sie im Jahr 2020 sogar um sieben Prozent niedriger als im Jahr 2010.
Inwieweit die Covid-19-Todesfälle im Jahr 2020 durch die Corona-Massnahmen begrenzt werden konnten, ist unklar, und die Autoren lassen diese Frage offen. Verglichen mit dem Vorjahr reduzierte sich die Lebenserwartung im Jahr 2020 um knapp acht Monate. Im Vergleich dazu sank die Lebenserwartung durch die Spanische Grippe im Jahre 1918 um fast zehn Jahre bei einer damals ohnehin schon viel geringeren Lebenserwartung von um die Mitte fünfzig. Die Auswirkungen der Spanischen Grippe waren ungleich dramatischer als jene von Covid-19.
OAK: Fachrichtlinie 5 wird Mindeststandard
Die Fachrichtlinie FRP 5 (Mindestanforderungen an die Prüfung der Vorsorgeeinrichtung) wurde von der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) revidiert. In diesem Zusammenhang hat die OAK BV die Weisungen W – 03/2014 «Erhebung von Fachrichtlinien der SKPE zum Mindeststandard» angepasst. Mit diesem Entscheid der OAK BV wird die neue Fassung der FRP 5 für alle zugelassenen Expertinnen und Experten zum Mindeststandard erklärt.