Zwischen 2007 und 2017 ist in der Schweiz die Lebenserwartung ohne funktionelle Beeinträchtigung im Alter von 65 Jahren für Männer um 2,1 und für Frauen um 1,5 Jahre gestiegen. Im gleichen Zeitraum sank die Lebenserwartung mit einer leichten oder schweren Beeinträchtigung um 12 Monate. So stieg der Anteil der gesunden Jahre ab 65 bei Männern von 77% auf 82%, bei Frauen von 67% auf 73%. (JEC)
Aktuarielles
BVG-Kennzahlen 2023
Alle im Jahr 2023 relevanten Masszahlen und Eckwerte zur beruflichen Vorsorge in einer übersichtlichen Tabelle.
AHV-Reform: Folgen für die Pensionskassen
Die Annahme der AHV-Reform führt zu verschiedenen Anpassungen im BVG, die bei den Pensionskassen zu Änderungen im Reglement und zur Anpassung von IT und Prozessen führen.
Die AHV-Reform tritt voraussichtlich per 1. Januar 2024 in Kraft, sodass die notwendigen Änderungen im Jahr 2023 erarbeitet und im Falle der Reglementsänderungen verabschiedet werden können.
Kate Kristovic und Matthias Wiedmer, PK-Experten bei Libera, erläutern in einem Beitrag der Schweizer Personalvorsorge 10-22 die Details.
Zinsen, Reserven und Unterdeckung
“Gemäss Hochrechnung der Oberaufsicht hatte per Ende September etwa ein Drittel der Pensionskassen nicht mehr genug Vermögen, um die künftigen Verpflichtungen zu decken. Doch in manchen Fällen lässt sich das Problem wohl ohne schmerzhafte Sanierung lösen”, meint Hansueli Schöchli in der NZZ.
Gemäss der besagten Hochrechnung sind rund ein Drittel der privatrechtlichen Pensionskassen per Ende September in einer Unterdeckung. Das heisst, die künftigen Verpflichtungen sind in diesen Fällen nicht mehr voll durch derzeitiges Vermögen gedeckt. Die Kassen mit Unterdeckung machen zusammen gut die Hälfte des gesamten Kapitalvolumens der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen aus.
Die Lage ist aber nicht dramatisch. Bei fast allen Kassen mit Unterdeckung liegt der geschätzte Deckungsgrad per Ende September zwischen 90 und 100 Prozent; das Ausmass der Unterdeckung ist somit überschaubar. Dennoch müssen sich die betroffenen Vorsorgeeinrichtungen Massnahmen überlegen für den Fall, dass sie auch am Jahresende (dem massgebenden Bilanzstichtag) eine Finanzlücke haben.
Das Gesetz lässt eine «zeitlich begrenzte» Unterdeckung zu, doch es verlangt für einen solchen Fall Massnahmen, um das Problem «in einer angemessenen Frist zu beheben». Als angemessen gilt laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen typischerweise eine Frist von fünf bis sieben Jahren. Die Weisung der Oberaufsicht spricht von fünf Jahren. (…)
Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten
BSV. Auf den 1. Januar 2023 werden die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule an die Preisentwicklung angepasst. Bei einigen Renten ist es die erste Anpassung, andere wurden zuvor schon angepasst.
Erstmals angepasste Renten
Der Anpassungssatz für die seit 2019 laufenden Renten beträgt 3,4 %. Die Berechnung des Satzes basiert auf der Preisentwicklung zwischen September 2019 und September 2022 gemäss Index der Konsumentenpreise (Septemberindex 2019 = 101,1522 und Septemberindex 2022 = 104,5831; Basis Dezember 2020 = 100).
Variable Renten nicht mehr “tabu”
Kurt Speck schreibt auf HZ Insurance über die wachsende Akzeptanz variabler Renten.
Verschiedene grosse Unternehmen, wie etwa PwC, Bühler, Implenia, SAP oder Unisys haben in den vergangenen Jahren auf Vorsorgesysteme mit einer variablen Rente umgestellt. Auch die Branchen-Pensionskasse PK-Energie (PKE) bietet eine solche Lösung, und neu gibt es bei der Vita, dem beruflichen Vorsorge-Ableger der Zurich-Versicherung, ebenfalls ein Modell mit einer zweiteiligen Rente.
Die alternativen Lösungen mit mehr Flexibilität bei den Altersrenten – anstelle der fixen Auszahlung – sind auch ein Teil der De-Risking-Strategie. Die Führungsorgane suchen nach Varianten, um die Verpflichtungen aus der beruflichen Vorsorge besser zu kontrollieren.
Unterstützung für Mindestzins-Entscheid
Der Pensionskassenverband hat zustimmend auf den Entscheid des Bundesrats reagiert, den BVG-Mindestzins bei 1% zu belassen. In einer Mitteilung schreibt der Verband:
Der ASIP schliesst sich den Überlegungen des Bundesrates an. Trotz der aktuell schwierigen Situation an den Märkten ist eine Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 1% gerechtfertigt. Die Performance des Jahres 2021 war gut. Im aktuellen Jahr haben die steigende Inflation und die steigenden Zinsen zu deutlichen Rückschlägen im Aktien- und Obligationenbereich geführt.
Zu berücksichtigen sind aber die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen, die Teuerung und das Lohnwachstum (und damit die Erfüllung des Leistungszieles gemäss Verfassung) und die Nachvollziehbarkeit des Entscheides.
Mitteilung ASIP / Entscheid Bundesrat
Arbeitgeber zum Mindestzinsentscheid
Der Arbeitgeberverband schreibt auf seiner Website zum Entscheid des Bundesrats, die BVG-Mindestverzinsung bei 1 Prozent zu belassen:
Den Verbleib des BVG-Mindestzinssatzes bei 1 Prozent können die Arbeitgeber nur teilweise nachvollziehen. Auch wenn sich der oft geltend gemachte Anstieg der Zinsen positiv auf die erwarteten Renditen auswirkt, verlieren die festverzinslichen Papiere in den Bilanzen der Vorsorgeeinrichtungen dadurch zuerst an Wert. Die positiven Effekte der geänderten ökonomischen Rahmenbedingungen machen sich daher erst später bemerkbar.
Auch mit Blick auf die Auswirkungen der Inflation und der Ukraine-Krise auf die Märkte wird die Finanzierung der Leistungen in der beruflichen Vorsorge für die Pensionskassen immer schwieriger, dies gilt insbesondere für das BVG-Obligatorium.
Mindestzins bleibt bei 1%
Der Bundesrat informiert in einer Mitteilung zum Entscheid über den Mindestzins für 2023:
Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch im kommenden Jahr bei 1%. An seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 ist der Bundesrat darüber informiert worden, dass auf eine Überprüfung des Satzes in diesem Jahr verzichtet wird.
Die Rendite der Bundesobligationen ist deutlich gestiegen. Die Verzinsung der 10-jährigen Bundesobligationen lag Ende 2021 bei minus 0.13% und ist per Mitte September 2022 auf 1.09% angestiegen. Aktien und Immobilien entwickelten sich 2021 positiv, während im aktuellen Jahr deutliche Rückschläge zu verzeichnen waren.
Insgesamt ist demnach trotz der aktuell schwierigen Situation an den Märkten eine Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 1% gerechtfertigt. Deshalb wird auf eine Überprüfung des Satzes in diesem Jahr verzichtet. Der Bundesrat muss die Höhe des Mindestzinssatzes mindestens alle zwei Jahre überprüfen und wird die Prüfung im nächsten Jahr vornehmen.
Auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hat sich am 30. August 2022 für die Beibehaltung des Satzes von 1% ausgesprochen.
Anpassung der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge
Mitg. Der Koordinationsabzug wird von 25 095 auf 25 725 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 21 510 auf 22 050 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 7056 Franken (heute 6883) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive 35 280 Franken (heute 34 416) für Personen ohne 2. Säule. Auch diese Anpassungen treten auf den 1. Januar 2023 in Kraft.
Zinsanstieg verringert Verpflichtungen
Die NZZ verweist auf die Tatsache, dass mit höheren technischen Zinsen die Höhe der Renten-Verpflichtung sich reduziert und damit der Deckungsgrad der Pensionskassen höher ausgewiesen wird. Dazu heisst es:
Ein Zinsanstieg hat für Pensionskassen auch positive Seiten: Mittelfristig wachsen die Zinserträge, und der Barwert der künftigen Verpflichtungen sinkt. Die Kassen müssen künftige Verpflichtungen mit einem «technischen Zins» auf den Barwert zurückrechnen.
Eine Rentenverpflichtung von zum Beispiel 1000 Franken in zehn Jahren ergibt bei einem technischen Zins von 1,5 Prozent einen aktuellen Passivposten in der Bilanz von rund 860 Franken, bei einem Zins von 2,5 Prozent sind es nur noch 780 Franken. 2021 rechneten die privatrechtlichen Kassen im Mittel mit einem technischen Zins von etwa 1,6 Prozent.
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassenexperten hat nun per Anfang Oktober in ihren Empfehlungen die Obergrenze auf knapp 3 Prozent erhöht; ein Jahr zuvor lag die Obergrenze bei knapp 2,2 Prozent. Mit der Erhöhung des technisches Zinses könnten die Kassen in der Bilanz per Jahresende wenigstens einen Teil der hohen Marktverluste kompensieren.
SKPE erhöht Obergrenzen für technischen Zins
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE), hat die Obergrenze per 30.09.2022 für die Empfehlung des technischen Zinssatzes gemäss Fachrichtlinie 4 festgelegt. Er steigt gegenüber dem Vorjahr bei Verwendung von Periodentafeln von 1,87 auf 2,68 und bei Verwendung von Generationentafeln von 2,17 auf 2,98 Prozent.
Der technische Zinssatz gemäss der Fachrichtlinie 4 sollte mit einer angemessenen Marge unterhalb der Nettorendite der Vorsorgeeinrichtung liegen, die aufgrund der Anlagestruktur zu erwarten ist. Der Experte berücksichtigt bei seiner Empfehlung zum technischen Zinssatz ausserdem die Struktur und die Merkmale der Vorsorgeeinrichtung sowie deren absehbaren Veränderungen. In der Fachrichtlinie 4 ist eine Obergrenze für den technischen Zinssatz definiert. Empfiehlt der Experte ausnahmsweise einen technischen Zinssatz, der über der Obergrenze liegt, muss er dies sachlich begründen.
Die Obergrenze wird gerechnet als durchschnittlicher Kassazinssatz der 10-jährigen CHF Bundesobligationen der letzten 12 Monatswerte, erhöht um einen Zuschlag von 2.5% und allenfalls vermindert um einen Abschlag für die Zunahme der Langlebigkeit bei Verwendung von Periodentafeln (mindestens 0.3% -Punkte). Die neue Obergrenze gilt ab dem 1. Oktober 2022.
Übersterblichkeit bei 65+
Die NZZ behandelt die im laufenden Jahr erkennbare Uebersterblichkeit bei Männern ab Alter 65 und sucht nach Erklärungen.
Eine naheliegende Erklärung sind das Ausmass und die Dauer der diesjährigen Sommerhitze. Die Hitze gilt namentlich wegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen als gesundheitlicher Risikofaktor. Betroffen sind vor allem ältere Menschen. Auch frühere heisse Sommer hatten Todesopfer gefordert. Der Rekord-Hitzesommer 2003 brachte laut einem Bundesbericht eine Übersterblichkeit von knapp 1000 Personen. Ungewöhnlich heiss war auch der Sommer 2015, der etwa 800 zusätzliche Todesopfer forderte.
Selbst unter Berücksichtigung des Bevölkerungswachstums übersteigt die geschätzte Übersterblichkeit im laufenden Sommer die Marke von 2003. Bei Ausklammerung des Corona-Effekts liegt die geschätzte Übersterblichkeit im Sommer 2022 im Verhältnis zur älteren Gesamtbevölkerung auf ähnlichem Niveau wie im Sommer 2003.
Welchen Einfluss die Hitze genau hatte, und was für andere Faktoren allenfalls noch eine Rolle spielen, ist unklar. Ein Beobachter mutmasste am Mittwoch auf Anfrage, dass heuer unter Umständen auch die Knappheit beim Gesundheitspersonal Spuren in der Todesstatistik hinterlasse. Doch dies ist nur Spekulation.
Immer mehr Alte
HZ. Alterung, Geburtenrate, Fertilität und Lebenserwartung hängen eng zusammen und eine alternde Bevölkerung ist grundsätzlich mit einem hohen wirtschaftlichen Entwicklungsstand korreliert. Trotzdem ist ein hoher Anteil von über 65-Jährigen eine Belastung für die arbeitende Bevölkerung.
Ausser Japan sind vor allem europäische Länder schon heute mit einer alten Bevölkerung konfrontiert. Anders als in Japan, wo der drohende Arbeitskräftemangel eher technologisch kompensiert werden soll, setzt man in Europa auf Familien- und Einwanderungspolitik.
Mit Blick auf die Zukunft ist ein japanisches Szenario nicht nur in Europa, sondern auch in anderen asiatischen Ländern möglich. Mit 1,1 und 1,2 Kindern pro Frau haben Korea und Südkorea noch eine tiefere Fertilitätsrate als Japan (1,4). Selbst China mit 1,7 Kindern pro Frau muss in Zukunft mit einem hohen Anteil älterer Menschen und einer sinkenden Bevölkerung rechnen.
Auch die Schweiz wird immer älter. Bis 2030 wird die Bevölkerung gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) besonders rasch altern. Anschliessend sollte sich die Alterung verlangsamen.
Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz wird nach dem wahrscheinlichsten Szenario bis 2050 auf 10,4 Millionen Personen ansteigen. Dieses Wachstum wird in erster Linie der Migration zuzuschreiben sein.
4 Std. 54 Min.
Avenir Suisse. 4 Stunden und 54 Minuten – das ist der durchschnittliche tägliche Anstieg der Lebenserwartung von Männern in der Schweiz. Seit der letzten AHV-Revision 1997 entspricht dies 4,7 zusätzlichen Lebensjahren. Die Lebenserwartung von Frauen ist um 3 Jahre gestiegen (3 Std. 06 Min. / Tag). In Zukunft sollte das Renteneintrittsalter regelmässig angehoben werden, sodass die Hälfte der gewonnenen Zeit mit Arbeit und die andere Hälfte im Ruhestand verbracht wird. (JEC, SOE)