Das Drei-Säulen-System – bestehend aus AHV, beruflicher Vorsorge und privater Vorsorge – geniesst in der Schweizer Bevölkerung kein hohes Vertrauen. Besonders die Pensionskassen verzeichnen einen Vertrauensverlust, da signifikant mehr Personen ein tiefes Vertrauen in die 2. Säule angeben. Während Schweizerinnen und Schweizer 2018 noch mehr Vertrauen in die Pensionskassen als in die AHV hatten, ist es seither umgekehrt. Die AHV geniesst mehr Vertrauen als die Pensionskassen.
Raiffeisen hat die Ergebnisse des diesjährigen Vorsorgebarometers publiziert, das den Puls der Destinatäre bezüglich ihrer Altersvorsorge fühlt. Das Vorsorgebarometer basiert auf einer vom 17. bis 26. Juni 2020 durch das Link-Institut durchgeführten Bevölkerungsbefragung mit 1’028 befragten Personen im Alter von 18 bis 65 Jahren und auf der Analyse ökonomischer Daten. Die Umfrageergebnisse werden als repräsentativ für alle Schweizer Landesteile bezeichnet.
Das grösste Risiko für die persönliche Altersvorsorge sieht die Bevölkerung in der demografischen Entwicklung. Der Anteil der Pensionierten könnte zu gross werden, um die Kosten für die Renten durch die Erwerbstägigen zu decken würden. Dies betrifft besonders die AHV. Auch das schwierige Umfeld für die Anlage von Vorsorgegeldern bereitet Sorge. Je älter die Person, desto grösser die Furcht vor sinkender Rentabilität auf den Vorsorgegeldern.
Marco Tiefenthal (PwC) legt in seinem Beitrag die Folgen der vom Bundesrat per 1. Oktober beschlossenen Änderungen der BVV2 dar. Dabei untersucht er auch die Praxistauglichkeit der neuen Kategorie “Anlagen in Infrastrukturen” und kommt zu kritischen Einsichten.
In der Praxis zeichnen sich Infrastrukturanlagen, die umfangreiches fachspezifisches Know-how erfordern, unter anderem durch lange Laufzeiten, eine gewisse Illiquidität aber auch einen hohen Investitionsbedarf aus. Es ist deshalb nicht unüblich, dass solche in- und ausländischen Projekte kollektiv finanziert werden, unter anderem auch mit einer (teilweisen und/oder temporären) Fremdmittelaufnahme auf Stufe der kollektiven Infrastrukturanlage oder ihren Zielfonds (und nicht erst auf Ebene der Infrastruktur-Firma).
Aus heutiger Sicht erscheint es daher einerseits fraglich, inwiefern sich Direktanlagen in Infrastrukturen bei Vorsorgeeinrichtungen in der Praxis durchsetzen werden. Andererseits konnte in den letzten Jahren bei Schweizer Pensionskassen ein langsamer, aber zunehmender Trend zur Anlage in Infrastrukturen beobachtet werden, indem diese solche Anlagen indirekt bzw. kollektiv über Anlagestiftungen tätigten. Aufgrund des hohen Kapitalbedarfs wurde bzw. wird dabei, wie oben beschrieben, auch auf eine Fremdfinanzierung auf Stufe Fonds oder Zielfonds zurückgegriffen.
Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im August eine durchschnittliche Performance von 1,12% nach Gebühren. Seit Jahresbeginn steht die Rendite bei –0,31% und seit Messbeginn 2006 bei 57,42%.
Die beste Performance verbuchte eine mittlere Pensionskasse mit 1,18%, dicht gefolgt von einer kleinen Pensionskasse mit 1,15%. Am schlechtesten schnitt eine grosse Pensionskasse mit 1,04% ab.
Die Sharpe Ratio betrug im Durchschnitt 0,76. Die grossen Vorsorgeeinrichtungen wiesen mit 0,90 eine höhere risikoadjustierte Rendite auf als die mittleren mit 0,83 und die kleinen mit 0,63.
Globale Aktien konnten im August mit 4,47% am stärksten zulegen, auch Schweizer Aktien stiegen um 2,38%.
Neben den Aktien trugen vor allem die Anlageklassen Private Equity und Infrastructure mit 2,51% zur Performance bei. Die Wertsteigerungen von Immobilien (0,11%) und Hedge Funds (0,22%) waren indes nur leicht positiv.
Anleihen verloren in Folge der steigenden Zinsen an Wert, Schweizer Franken Anleihen büssten -0,72% ein, Fremdwährungsanleihen -0,81%.
(AWP) Die von der Credit Suisse Pensionskasse geplante neue Grossüberbauung auf dem Brunaupark-Areal in Zürich-Wiedikon ist vom kantonalen Baurekursgericht gestoppt worden. Laut dem Urteil wären zu viele der etwa 500 geplanten Wohnungen mit Lärm belastet.
Mit dem Urteil hoben die Richter am 4. September die Baubewilligung für das Vorhaben auf. Die absolute Anzahl der lärmbelasteten Wohnungen sei mit 95 «ausserordentlich hoch», heisst es darin. Daher wäre es verkehrt, mit Blick auf die Dimensionen des gesamten Bauvorhabens für die betroffenen Wohnungen die Vorgaben des Lärmschutzes zu lockern.
Der Tages-Anzeiger berichtet über die Ergebnisse der diesjährigen Complementa-Umfrage, welche als aktuelles Thema auch die laufende BVG-Reform erfasst.
Ein umstrittener Punkt im bundesrätlichen Gesetzesentwurf ist der Rentenzuschlag. Wer in den ersten 15 Jahren nach Einführung des neuen Gesetzes pensioniert wird, soll demnach monatlich eine zusätzliche Rente zwischen 100 und 200 Franken erhalten, die aus Arbeitnehmerbeiträgen finanziert wird. Mehr als zwei Drittel der befragten Pensionskassen finden, dass dieser Rentenzuschlag das bewährte 3-Säulen-Prinzip der Altersvorsorge infrage stelle, weil die Umlage von Angestellten hin zu Rentnern in die erste Säule der AHV gehöre. Nur 19 Prozent verneinen dies.
Eine klare Mehrheit der Pensionskassen möchte die berufliche Vorsorge entpolitisieren, fasst Thomas Breitenmoser von Complementa die Umfrageresultate zusammen. «Doch Bundesrat und Sozialpartner arbeiten zum Beispiel mit dem Rentenzuschlag auf eine zusätzliche Verpolitisierung hin.» Doch Versicherungsmathematik lasse sich nicht mit Politik beseitigen.
Die versicherungsmathematisch korrekten Lösungen, die viele Pensionskassen unterstützen, sind allerdings politisch unbequem. So halten 75 Prozent der befragten Vorsorgeeinrichtungen eine Erhöhung des Rentenalters für sinnvoll. Und fast 70 Prozent finden, der Umwandlungssatz zur Bestimmung der Rente sollte nicht mehr gesetzlich bestimmt, sondern an Kriterien wie Lebenserwartung oder aktuelle Kapitalverzinsung angepasst werden.
Sparbatze AG gibt den Start der gleichnamigen, webbasierten Vorsorgeplattform bekannt. Das Zürcher Startup-Unternehmen will individuelles Wertschriftensparen im Rahmen der gebundenen und freien Vorsorge vereinfachen und fördern. In einer Mitteilung heisst es dazu:
In Zusammenarbeit mit Vischer Rechtsanwälte, Academix und Eugster Treuhand bietet Sparbatze kostenlose Erstberatung zu Fragestellungen rund um die Themen Sparen, Vorsorgen, Erben, Vererben und Steuern an, die sich per Smartphone vereinbaren lässt.
Die Umsetzung der Anlagen in den Basisportfolios und den gewählten Anlagethemen erfolgt kostengünstig über Sparbatze-Strategiefonds, ETF und Themenfonds. Einzahlungen sind online rund um die Uhr ab 1 Franken möglich. Guthaben über 500 Franken werden investiert, dabei fällt eine Pauschalgebühr von 0,39 Prozent an. Hinzu kommen Produktkosten von 0,39 Prozent für das Basisportfolio bis zu 1,1 Prozent für die gewählten Themenfonds. Je nach ihrem Risikoprofil können die Sparer bis zu vier Anlagethemen mit einer Gewichtung von je 5 Prozent wählen und so bis zu 20 Prozent ihrer Anlagen selbst bestimmen.
Viele Schweizer Versicherungsgesellschaften sind kaum auf Social-Media-Plattformen aktiv. Das zeigt eine Studie der Hochschule Luzern, welche die Technologie-Trends der Branche analysiert hat. Keines der untersuchten Unternehmen konnte mit einer überdurchschnittlichen Leistung auf sich aufmerksam machen. Im Bereich der Krankenversicherer schneidet SWICA am besten ab. Bei den Lebens- und Schadensversicherern zeigt im Untersuchungszeitraum Ende 2019 Zurich die beste Social-Media-Performance.
Top-5 bei den Lebens- und Schadensversicherern:
1. Zurich Insurance Group
2. Allianz Suisse
3. SC, Swisscaution SA
4. AXA Schweiz
5. Generali (Schweiz) Holding AG.
Gemäss den Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) waren Ende August 2020 151’111 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben, 2’241 mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote stieg damit von 3,2% im Juli 2020 auf 3,3% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhte sich die Arbeitslosigkeit um 51’559 Personen (+51,8%).
Abgerechnete Kurzarbeit im Juni 2020 Im Juni 2020 waren 488’312 Personen von Kurzarbeit betroffen, 402’578 Personen weniger (-45,2%) als im Vormonat. Die Anzahl der betroffenen Betriebe verringerte sich um 57’583 Einheiten (-52,4%) auf 52’405. Die ausgefallenen Arbeitsstunden nahmen um 29’558’322 (-51,0%) auf 28’374’970 Stunden ab. In der entsprechenden Vorjahresperiode (Juni 2019) waren 59’550 Ausfallstunden registriert worden, welche sich auf 1’507 Personen in 84 Betrieben verteilt hatten.
Complementa hat die detaillierten Ergebnisse des Risiko Check-up 2020 präsentiert. In der Mitteilung wird dazu festgehalten:
Zu Beginn des Jahres sank der Deckungsgrad in einem Rekordtempo. Im März waren die Reserven im Durchschnitt vollumfänglich aufgebracht und dies, obwohl Pensionskassen im Jahr 2019 das Deckungsgradniveau durch die hohe Performance von 10.7% auf 108.1% steigern konnten. In den letzten Monaten hat sich die Situation der Pensionskassen wieder deutlich entspannt.
Per Ende August können Pensionskassen gar auf eine positive Rendite von 0.3% ausweisen. Aktuell liegt der Deckungsgrad im Vergleich zum Jahresbeginn leicht tiefer bei 106.8%. Um den Deckungsgrad konstant zu halten, müssten Pensionskassen bis Jahresende eine Rendite von 2.2% erwirtschaften.
Die Vorsorgekapitalien der Arbeitnehmer wurden im Jahr 2019 mit durchschnittlich 2.4% verzinst. Das war die höchste Verzinsung seit der Finanzkrise 2008.
Ob die Verzinsung im aktuellen Jahr erneut hoch ausfallen wird, hängt massgeblich von der Entwicklung der aktuell sehr volatilen Kapitalmärkte ab. Mit Sicherheit müssen sich Arbeitnehmer auf immer tiefere Umwandlungssätze einstellen. Aktuell liegt dieser im Schnitt bei nur noch 5.57%.
Wie auf diesen Trend langfristig reagiert werden soll, hat Complementa im Rahmen eines Sonderthemas erhoben. Grosse Zustimmung unter Pensionskassenverantwortlichen erhält die Idee, früher mit dem Sparprozess zu beginnen und diesen mittels Reduktion des Koordinationsabzuges zu verstärken.
Die Studie basiert auf einem Datenkorpus von 443 Pensionskassen mit Kapitalien von rund 725 Mia. Franken Für das Sonderthema wurden Verantwortliche von Vorsorgeeinrichtungen (z.B. Geschäftsführer oder Stiftungsratspräsidenten) befragt – es wurden ausgefüllte 163 Fragebogen zum Sonderthema retourniert.
Erwartet wurde in der Sozialkommission des Ständerates letzte Woche der bürgerliche Schulterschluss, um eine schlanke AHV-Reform mit Frauenrentenalter 65 Ende September im Plenum zu beschliessen – am Montag starteten die Räte in die Herbstsession. Doch die Kommission hat sich im Zeitplan verschätzt.
Beschlossen hat sie am 3.9.20 mit 9 zu 3 Stimmen erst die Erhöhung des Rentenalters der Frauen. Über die sozialen Begleitmassnahmen haben sich die Sozialpolitiker noch nicht geeinigt. Ebenso steht der Entscheid über die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV noch aus. Der Tages-Anzeiger schreibt dazu:
Deshalb wird die AHV-Reform nun erst im Dezember in den Ständerat kommen. Dies wiederum bedeutet, dass der Nationalrat die Reform voraussichtlich nicht im März, sondern erst im nächsten Sommer beraten und die bereinigte Vorlage wohl erst Ende 2021 vom Parlament verabschiedet wird. Die Volksabstimmung dürfte dann erst im Mai oder September 2022 erfolgen, womit die Vorlage frühestens 2023 in Kraft tritt.
Bereits beschlossen hat die Ständeratskommission, dass das Frauenrentenalter in vier Schritten von 64 auf 65 erhöht wird. Die erste Erhöhung um drei Monate erfolgt ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform, also frühestens 2024, womit die Frauenab 2027 erst mit 65 Jahren in Rente gehen könnten.
Werner Enz berichtet in der NZZ über den Jahresanlass der Swiss Insurance Broker Association, bei der diverse Interna und Externa zur Sprache kamen. Dazu gehören insbesondere auch die in Vorsorgekreisen heftig diskutierten Courtagen.
Nach einer Palastrevolte, die vor viereinhalb Jahren in der Ausbootung des früheren Präsidenten gemündet hatte, entstand Unruhe. Nun sind die grossen Mitspieler IBC und Aon wieder mit an Bord. Felix Jenny, der Chef von Aon Schweiz, hat sich auch zur Mitarbeit im Siba-Vorstand zur Verfügung gestellt.
Die nunmehr 96 Siba-Mitglieder vermitteln in der Schweiz ein Prämienaufkommen in der Grössenordnung von 10 Mrd. Fr. Dieses Jahr dürften die Umsätze gemäss einer internen Umfrage um 5 bis 10% sinken, was mit einem Seitenblick auf Corona-bedingt stark gebeutelte Branchen wie den Tourismus, die Gastronomie und die Luftfahrt kein Drama darstellt.
Als eine der nächsten Herausforderungen kommt die Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf die Siba-Mitglieder zu. Man ist gespannt, wie die von linken Kreisen unter Beschuss genommenen Courtagen – und damit der Verdienst der Broker – neu geregelt werden sollen.
Auch der Pensionskassenverband Asip möchte ein Modell vorschreiben lassen, das nur noch eine Aufwandentschädigung vorsähe, was aber seit Jahrzehnten etablierte Regeln über den Haufen würfe. Zudem wäre der Grundsatz von Wirtschafts- und Vertragsfreiheit verletzt.
Die Pensionskasse Basel-Stadt veröffentlicht erstmals einen Bericht über die Nachhaltigkeit ihrer Vermögensanlagen. Die Publikation zeigt, wie die PKBS gesellschaftliche und ökologische Verantwortung übernimmt.
Das bernische Verwaltungsgericht muss sich zum zweiten Mal mit dem Tod eines Mannes im Dezember 2014, seiner Konkubinatspartnerin und seiner Schwester beschäftigen. Und erneut geht es um viel Geld. Der Berner Oberländer schreibt:
Nach dem Tod des Mannes zahlte die Pensionskasse das Todesfallkapital in der Höhe von gut 640’000 Franken seiner Schwester aus. Die Kasse sah es nicht als erwiesen an, dass seine Partnerin mit dem Verstorbenen eine eheähnliche Gemeinschaft geführt hatte. Partnerin zu Unrecht übergangen
Gegen diesen Entscheid klagte die Partnerin vor dem bernischen Verwaltungsgericht. Erfolgreich. Das Gericht sah es im Januar 2019 als erstellt an, dass die beiden während 20 Jahren eine eheähnliche Gemeinschaft gebildet hatten. Viermal länger als die gesetzliche Mindestdauer. Die Partnerin legte dem Gericht Belege über ihre Beziehung vor. Von gemeinsamen Ferien, Hobbys und gegenseitigen Unterstützungen.
Daran änderte nichts, dass der Mann Drittbeziehungen mit anderen Frauen unterhalten haben soll. Diese Behauptungen der Schwester seien im Übrigen auch nicht belegt, hielt das Gericht Anfang 2019 fest. Die Pensionskasse habe damit die langjährige Partnerin zu Unrecht übergangen. Dieser Entscheid wurde weder von der Schwester noch von der Pensionskasse angefochten.
Die Sozialkommission des Standerates hat ein erstes Kernelement der AHV-Reform beschlossen: mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie ihrem Rat, das Referenzalter der Frauen an jenes der Männer anzugleichen (65 Jahre), wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat. Der Begriff «Rentenalter» wird durch «Referenzalter» ersetzt. Das Referenzalter der Frauen wird in Schritten von drei Monaten pro Jahr über den Zeitraum von vier Jahren nach und nach angehoben. Die erste Anhebung erfolgt ein Jahr nach Inkrafttreten der Revision. Die Kommission wird die Detailberatung nach der Herbstsession fortsetzen und sich insbesondere mit der Frage der Ausgleichsmassnahmen für die Erhöhung des Referenzalters der Frauen und der Flexibilisierung des Rentenbezugs auseinandersetzen.
Die “SP-Frauen*” reagieren ungehalten. In einer Mitteilung schreiben sie:
Die SP Frauen* nehmen mit Bedauern Kenntnis vom Vorschlag der bürgerlichen Mehrheit in der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S), im Rahmen der Reform AHV 21 das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre zu erhöhen. Sie werden sich mit Vehemenz diesem Vorhaben entgegenstellen.
Was tut der OAK leid? Dass sie nicht auch noch für den Klimaschutz zuständig ist und deshalb eine abstruse Forderung von Green Peace leider nicht umsetzen kann. Die Gewerbezeitung schreibt:
Starker Tobak: Eine von der radikallinken Gruppierung Greenpeace beauftragte Rechtsanwältin hat eine rechtliche Eingabe ans Parlament gemacht. Sie will die Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge (OAK BV) zwingen, «den kantonalen Aufsichtsbehörden mittels eines Standards oder einer Weisung vor[zuschreiben], dass sie bei den Vorsorgeeinrichtungen ab 2021 jährlich Berichterstattung über deren direkte und indirekte Treibhausgasemissionen einzufordern und diese zu veröffentlichen haben».
Doch das ist noch nicht alles. Weiter soll die OAK BV «den kantonalen Aufsichtsbehörden in einer Weisung vorschreib[en], dass und wie Klimafinanzrisiken in den Anlagereglementen der Vorsorgeeinrichtungen zu berücksichtigen sind».
Und schliesslich soll die OAK BV «den kantonalen Aufsichtsbehörden mittels eines Standards vorschreib[en], dass die Vorsorgeeinrichtungen ihre Finanzflüsse in Einklang mit mindestens dem ‹deutlich unter 2-Grad-Ziel› zu bringen haben».