Erwartet wurde in der Sozialkommission des Ständerates letzte Woche der bürgerliche Schulterschluss, um eine schlanke AHV-Reform mit Frauenrentenalter 65 Ende September im Plenum zu beschliessen – am Montag starteten die Räte in die Herbstsession. Doch die Kommission hat sich im Zeitplan verschätzt.

Beschlossen hat sie am 3.9.20 mit 9 zu 3 Stimmen erst die Erhöhung des Rentenalters der Frauen. Über die sozialen Begleitmassnahmen haben sich die Sozialpolitiker noch nicht geeinigt. Ebenso steht der Entscheid über die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV noch aus. Der Tages-Anzeiger schreibt dazu:

Deshalb wird die AHV-Reform nun erst im Dezember in den Ständerat kommen. Dies wiederum bedeutet, dass der Nationalrat die Reform voraussichtlich nicht im März, sondern erst im nächsten Sommer beraten und die bereinigte Vorlage wohl erst Ende 2021 vom Parlament verabschiedet wird. Die Volksabstimmung dürfte dann erst im Mai oder September 2022 erfolgen, womit die Vorlage frühestens 2023 in Kraft tritt.

Bereits beschlossen hat die Ständeratskommission, dass das Frauenrentenalter in vier Schritten von 64 auf 65 erhöht wird. Die erste Erhöhung um drei Monate erfolgt ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform, also frühestens 2024, womit die Frauen ab 2027 erst mit 65 Jahren in Rente gehen könnten.

TA / SGK-Mitteilung