Was tut der OAK leid? Dass sie nicht auch noch für den Klimaschutz zuständig ist und deshalb eine abstruse Forderung von Green Peace leider nicht umsetzen kann. Die Gewerbezeitung schreibt:

Starker Tobak: Eine von der radikallinken Gruppierung Greenpeace beauftragte Rechtsanwältin hat eine rechtliche Eingabe ans Parlament gemacht. Sie will die Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge (OAK BV) zwingen, «den kantonalen Aufsichtsbehörden mittels eines Standards oder einer Weisung vor[zuschreiben], dass sie bei den Vorsorgeeinrichtungen ab 2021 jährlich Berichterstattung über deren direkte und indirekte Treibhausgasemissionen einzufordern und diese zu veröffentlichen haben».

Doch das ist noch nicht alles. Weiter soll die OAK BV «den kantonalen Aufsichtsbehörden in einer Weisung vorschreib[en], dass und wie Klimafinanzrisiken in den Anlagereglementen der Vorsorgeeinrichtungen zu berücksichtigen sind».

Und schliesslich soll die OAK BV «den kantonalen Aufsichtsbehörden mittels eines Standards vorschreib[en], dass die Vorsorgeeinrichtungen ihre Finanzflüsse in Einklang mit mindestens dem ‹deutlich unter 2-Grad-Ziel› zu bringen haben».

Was Auftraggeberin und Rechtsgelehrte scheinbar vergessen haben: Eine gesetzliche Grundlage für dieses Ansinnen fehlt vollkommen. Dabei gilt doch der Grundsatz: Alles staatliche Handeln ist an eine gesetzliche Grundlage gebunden.

Das Interessante ist: Vorgängig zu dieser parlamentarischen Eingabe kam es zu einer direkten Anfrage von Greenpeace bei der OAK BV. Die Behörde selber animierte Greenpeace schliesslich, den parlamentarischen Weg zu bestreiten.

«Die OAK BV, die sich ausschliesslich mit Aufsichts- und Vollzugsaufgaben befasst, ist darum leider für Ihre Fragen zum Klimaschutz […] nicht der richtige Ansprechpartner. Ihre Anliegen müssten auf dem Gesetzes- und Verordnungsweg adressiert werden, um die rechtlichen Grundlagen für Ihre Anliegen zu schaffen.» Im gleichen Brief bekräftigt die Behörde: «Die OAK BV versteht das Engagement von Greenpeace in dieser Sache und erachtet das Anliegen als berechtigt

Im Brief der Behörde an Greenpeace, unterschrieben von der Präsidentin der OAK BV, Vera Kupper Staub und dem Direktor der Behörde, Manfred Hüsler, macht sich die OAK damit zur Komplizin eines linken Anliegens.

  Gewerbezeitung