Die Sozialkommission des Standerates hat ein erstes Kernelement der AHV-Reform beschlossen: mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie ihrem Rat, das Referenzalter der Frauen an jenes der Männer anzugleichen (65 Jahre), wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat. Der Begriff «Rentenalter» wird durch «Referenzalter» ersetzt. Das Referenzalter der Frauen wird in Schritten von drei Monaten pro Jahr über den Zeitraum von vier Jahren nach und nach angehoben. Die erste Anhebung erfolgt ein Jahr nach Inkrafttreten der Revision. Die Kommission wird die Detailberatung nach der Herbstsession fortsetzen und sich insbesondere mit der Frage der Ausgleichsmassnahmen für die Erhöhung des Referenzalters der Frauen und der Flexibilisierung des Rentenbezugs auseinandersetzen.

Die “SP-Frauen*” reagieren ungehalten. In einer Mitteilung schreiben sie:

Die SP Frauen* nehmen mit Bedauern Kenntnis vom Vorschlag der bürgerlichen Mehrheit in der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S), im Rahmen der Reform AHV 21 das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre zu erhöhen. Sie werden sich mit Vehemenz diesem Vorhaben entgegenstellen.

  Mitteilung SGK-S / SP-Frauen*