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Weiter sinkende Leerstandsziffern – aber nicht in den Zentren

16. September 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Immobilien

Im neuen Bericht der UBS zum Wohnungsmarkt wird ausgeführt: 

Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) jährlich erhobenen Leerwohnungszahlen sind im laufenden Jahr erneut gesunken. Per 1. Juni 2025 standen schweizweit noch 48’455 Wohnungen leer, was einer Leerwohnungsziffer von 1,00 Prozent entspricht (Vorjahreswert: 1,08 Prozent).

Damit ist die Quote auf den tiefsten Stand seit zwölf Jahren gefallen. Trotz rückläufigem Bevölkerungswachstum bleibt der bauliche Neuzugang an Wohnungen hinter der Nachfrage zurück. Die Anzahl leerstehender Wohnungen verringerte sich um 3500. (…)

Die niedrigsten Leerwohnungsziffern verzeichnen die
Kantone Genf (0,34 Prozent), Zug (0,42 Prozent) und Zürich
(0,48 Prozent). Mittlerweile liegt die Leerwohnungsziffer
in 15 Kantonen unterhalb der Schwelle von 1,0 Prozent.
Vor fünf Jahren traf dies lediglich auf fünf Kantone zu –
mit Ausnahme von Obwalden allesamt städtisch geprägt.

Entgegen dem gesamtschweizerischen Trend sind die Leerwohnungszahlen im Vorjahresvergleich in vier der fünf Grosszentren angestiegen. Einzige Ausnahme bildet die Stadt Genf. Seit 2020 haben die Grosszentren per Saldo jährlich über 10 000 Personen an ihr Umland verloren.

Die Hauptursachen hierfür sind das ausgeprägte Mietpreisgefälle zwischen den Zentren und ihrem Umland sowie die zunehmende Verbreitung des ortsunabhängigen Arbeitens. Gleichzeitig verzeichnen die Grosszentren weiterhin eine starke Zuwanderung aus dem Ausland.

Insbesondere in Zürich (Leerwohnungsziffer: 0,10 Prozent) und Genf (0,36 Prozent) bleiben Leerwohnungen die Ausnahme, während sich der Markt in Basel (0,95 Prozent) wesentlich entspannter zeigt. Stark von Wohnungsknappheit betroffen sind auch einige Mittelzentren wie Winterthur (0,18 Prozent), Thun (0,05 Prozent), Chur (0,23 Prozent) und Sion (0,22 Prozent).

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Berufliche Vorsorge aus ökonomischer Sicht

16. September 2025 By pwirth in Medien Tags: CHSS

David S. Gerber, Leiter Versicherung und Risiken, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF), stellt in CHSS grundlegende Aspekte der beruflichen Vorsorge aus ökonomischer Sicht zur Diskussion. Es sind dies: Vorsorgeziel, Verzinsung, Generationengerechtigkeit, Arbeitsmarkt und Technologie. Zum Thema Arbeitsmarkt schreibt Gerber: 

Eine effiziente berufliche Vorsorge muss den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts entsprechen – und dieser hat sich in den vergangenen 40 Jahren gewandelt.

So wechseln Arbeitnehmende heute häufiger den Arbeitgeber – und damit auch die Vorsorgeeinrichtung: Im Durchschnitt arbeiten 25- bis 64-Jährige heute weniger als 9 Jahre im selben Unternehmen.

Querfinanzierungen zwischen den Altersgruppen im Versichertenkollektiv sind in einem mobileren Arbeitsmarkt noch problematischer, da Arbeitnehmende immer öfter nicht im selben Vorsorgewerk verbleiben.

Zudem sind die Altersgutschriften, welche mit Arbeitnehmenden- und Arbeitgeberbeiträgen finanziert werden, in Prozent des koordinierten Lohns im BVG nach Altersgruppen gestaffelt. Dies verteuert ältere Arbeitnehmende systematisch und schmälert ihre Arbeitsmarktchancen.

Eine weitere Herausforderung für die zweite Säule ist der Trend zu Teilzeitarbeit beziehungsweise zu atypischen Arbeitsmodellen. Seit 1985 ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten um fast 20 Prozentpunkte auf knapp 40 Prozent gestiegen (vgl. Mergele et al. 2024 und BFS 2025b).

Aufgrund von Eintrittsschwelle beziehungsweise Koordinationsabzug können solche Beschäftigte je nach Vorsorgeeinrichtung nur unterproportional ein Vorsorgevermögen aufbauen.

Fazit: Aufgrund gescheiterter Reformen besteht im Bereich Arbeitsmarktkompatibilität weiterhin Handlungsbedarf.

  CHSS

«Bundesrat will am Souverän vorbei an das Vorsorgekapital der Schweizer»

16. September 2025 By pwirth in Versicherte Tags: FuW, Kapitalbezug

Werner C.Hug formuliert in der FuW eine ausführliche Kritik an den Plänen des Bundesrats, die Besteuerung von Kapitalbezügen zu erhöhen. Hug fordert die Durchführung eines geordneten Verfahrens und Abklärungen, bevor weitere Entscheide getroffen werden:

Wer über Jahre Gelder für das Alter angespart hat, im Wissen, dass er bei der Pensionierung entweder Rente oder Kapital beziehen kann, wird völlig verunsichert, wenn während des Ansparprozesses und kurz vor dem Bezug der gesparten Gelder die Regeln geändert werden.

Das Vertrauen in die staatlichen Regelungen geht vollends verloren. Besteht Handlungsbedarf, den Bezug und die Besteuerung von Alterskapitalien neu zu regeln, dann sollte dies in einem geordneten Verfahren geschehen. Und in der Tat darf die heutige Regelung des Kapitalbezugs von Vorsorgekapital hinterfragt werden. (…)

Ist es richtig, wenn die zwangsgesparten Gelder vollständig als Kapital bezogen werden dürfen? Entspricht dies der ursprünglichen Idee des Gesetzgebers? Sollte nicht vielmehr vorerst darüber debattiert werden, ob das im Rahmen des Obligatoriums angesparte Geld überhaupt als Kapital aus der Pensionskasse herausgenommen werden darf? Diese Fragen müssen beantwortet werden, bevor die Details der Steuersätze beim Bezug von Kapital aus der Pensionskasse geregelt werden. (…)

Die Regeln zum Sparen über Versicherungen oder Banken sowie die steuerliche Behandlung sind in einer Verordnung zum BVG, in BVV3, festgehalten. Weil kein Gesetz besteht, können Parlament und Bundesrat unter Umgehung des Souveräns eigenmächtig über Revisionen entscheiden. So geschehen in jüngster Zeit mit der Motion von Ständert Erich Ettlin zum Nachsparen und Füllen von Sparlücken in der dritten Säule.

Wäre es somit nicht empfehlenswert, wenn das Parlament vor der Festlegung von neuen Regeln zur Besteuerung der Kapitalbezüge aus zweiter und dritter Säule zunächst diese grundsätzlichen Fragen beantworten würde? Statt im Rahmen der Sanierung des Bundeshaushalts mit einer Hauruckübung vorzugehen, entspräche dies auch dem Inhalt der Artikel 111 bis 113 und 126 der Bundesverfassung.

  FuW

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Stabilität trotz Krisen

15. September 2025 By pwirth in Umfrage Tags: Complementa

Thomas Breitenmoser, Leiter Investment Controlling bei Complementa, kommentiert im Interview mit HZ Insurance Ergbeniss der Pensionskassen-Studie 2025. 

Herr Breitenmoser, die Pensionskassen erzielten 2024 etwa doppelt so hohe Erträge wie im 20-Jahres-Schnitt. Wie nachhaltig sind solche Renditen?
Rückschläge sind natürlich jederzeit möglich. Aber: In den letzten 20 Jahren haben die Kassen 3,7 Prozent pro Jahr erwirtschaftet, und in 8 Jahren lag der Jahreserfolg gar über 7 Prozent. Und dies, obwohl Pensionskassen in diesem Zeitraum diverse Krisen durchlebten, wie zum Beispiel die Finanzkrise, die Euro-Krise oder die Corona-Krise. Jüngst sind die Verwerfungen aufgrund von US-Zöllen und dem deutlichen Rückgang des US-Dollars hinzugekommen. Dennoch haben die Pensionskassen bis Ende August bereits 3,0 Prozent Rendite erwirtschaftet, was erneut überdurchschnittlich und angesichts der aktuellen Umstände beeindruckend ist.

Werfen wir einen Blick auf den Deckungsgrad: Dieser ist mit 113,8 Prozent per August auf einem sehr komfortablen Niveau. Gleichzeitig liegen privatrechtliche Kassen bei 116 Prozent, öffentlich-rechtliche aber bei nur 102 Prozent. Wo sehen Sie die grössten Risiken für die Stabilität des Systems?
Die Deckungsgradunterschiede zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen sind insbesondere auf öffentlich-rechtliche Pensionskassen im System der Teilkapitalisierung zurückzuführen und sind somit systembedingt.

Dieser Umstand ist nicht neu, aber gemäss unseren Berechnungen steckt in den unterdeckten Kassen 10 Prozennt des Deckungskapitals. Mit dem hohen Deckungsgrad sind die privatrechtlichen Kassen aber für potenzielle Rückschläge an den Finanzmärkten gewappnet. Richten wir den Blick nach vorne, so erscheint das Tiefzinsumfeld beziehungsweise Negativzinsen in der Schweiz als mögliches Risiko.

Das gute Anlageergebnis führen Sie auch auf mehr Aktien und weniger Obligationen zurück. Führen wir uns die steigenden Staatsverschuldungen und Währungsabsicherungskosten vor Augen: Wie beurteilen Sie diese Verschiebung?
Hohe Absicherungskosten und steigende Staatsverschuldungen machen Staatsanleihen in Fremdwährungen weniger attraktiv. Pensionskassen handeln umsichtig und haben bereits vor 18 bis 24 Monaten begonnen, diese zu Gunsten von Fremdwährungs-Unternehmensanleihen und Franken-Obligationen zu veräussern. Die steigende Staatsverschuldung hat zudem negative Auswirkungen auf Fremdwährungen – insbesondere auf den US-Dollar – gegenüber dem Schweizer Franken.

Dadurch erhöht sich die Volatilität der Zinserwartungen beziehungsweise die Inflationsrisiken. Auf längere Sicht stellt die höhere Verschuldung verschiedener Staaten die Rolle von Staatsanleihen als sogenannt «risikoarme» Anlagen infrage. Die Angriffe auf die Unabhängigkeit der US-Notenbank können sich zudem negativ auf die zukünftigen Inflationserwartungen und Wechselkurse auswirken.

Halten wir uns aber auch das Ziel vor Augen: Um real keine Leistungseinbussen zu verzeichnen, muss eine reale Rendite erwirtschaftet werden. Bei Obligationen ist dies mehrheitlich nur auf nomineller Basis möglich. Darum erstaunt es nicht, dass der Aktienanteil in den letzten Jahren angestiegen ist. Dass Pensionskassen neben dem Ertragspotenzial aber auch die Risiken steuern, zeigt sich darin, dass in den letzten Jahren mit sehr gut laufenden Aktienmärkten der Anstieg der Aktienquote durch Verkäufe abgefedert wurde.

Die unterschiedliche Verzinsung bleibt derweil ein zentrales Thema. Welche Folgen haben diese Differenzen für die Wettbewerbssituation im Markt – etwa bei der Arbeitgeberwahl einer Kasse oder im Bereich Vollversicherung?
Aus Sicht der Arbeitnehmer spielt bei der Jobsuche die Pensionskasse, erstaunlicherweise, meist eine untergeordnete Rolle. Zudem benötigt man dazu Vorsorgewissen und Kenntnisse über die Pensionskasse. Dennoch sollte beim Vorstellungsgespräch die Pensionskasse thematisiert werden. Für die Arbeitnehmenden ist die Erfolgsbeteiligung wichtig, zumal sie auch die Anlagerisiken tragen. Bei anhaltenden Verzinsungsdifferenzen ergeben sich deutliche Unterschiede beim Aufbau des Altersguthabens. Wir stellen aber fest, dass Pensionskassen generell den Anspruch haben, eine angemessene Verzinsung zu gewähren. Aber nicht alle Kassen haben denselben Spielraum.

HZ Insurance / PK-Studie 2025

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«Wir schieben die Probleme vor uns her»

15. September 2025 By pwirth in AHV, Sozialversicherung Tags: Gewerbeverband, Rentenalter

Mehr AHV, mehr Kosten. Das geht auch zu Lasten der Wirtschaft und des Gewerbes. Urs Furrer, Direktor des Gewerbeverbands, äussert sich in einem Interview mit der NZZ und verlangt ein höheres Rentenalter. Auszüge: 

Der Nationalrat will die Mehrwertsteuer bis 2030 erhöhen, um die 13. AHV-Rente zu finanzieren. Herr Furrer, was bedeutet dies aus Sicht des Gewerbes?
Das ist die zweitschlechteste Lösung. Noch schlechter wäre eine Erhöhung der Lohnbeiträge, die Angestellte und Arbeitgeber bezahlen müssen. Aber auch wenn die Mehrwertsteuer steigt, werden die kleinen und mittleren Unternehmen dies unmittelbar spüren. Die Kaufkraft wird sinken. Wir haben immer gesagt, dass die Finanzierung der 13. AHV-Rente sichergestellt werden muss – aber in Verbindung mit einer Strukturreform der AHV. Die demografische Entwicklung ist bekannt, die Zahl der Pensionierten nimmt schnell zu. Wir haben ein ernsthaftes Problem, das wir aber seit Jahren vor uns herschieben.

Was schlagen Sie konkret vor?
Wir verlangen eine Anpassung des Rentenalters . . .

. . . also eine Erhöhung?
Eine Anpassung nach oben, natürlich. Über die konkrete Umsetzung kann man reden. Eine Option ist das Modell der Lebensarbeitszeit: Damit könnten Personen, die jung ins Berufsleben einsteigen, früher in Rente gehen als beispielsweise Akademiker. Im Gegenzug zum höheren Rentenalter würden wir eine Erhöhung der Mehrwertsteuer akzeptieren. Eine reine Finanzierungsvorlage hingegen lehnen wir ab. Die Schweiz hat jetzt lange genug immer weitere Zusatzfinanzierungen für die AHV beschlossen. Das geht auf Dauer nicht auf, wir können die Strukturreform nicht ewig aufschieben. Je länger wir warten, desto grösser werden die Probleme. Wir unterstützen den Vorschlag der FDP, die eine Schuldenbremse für die AHV will: Sinkt ihr Fonds unter eine bestimmte Schwelle, steigen automatisch die Mehrwertsteuer und das Referenzalter. Das wäre pragmatisch: Die Massnahmen greifen erst, wenn es wirklich nötig ist.

Sie verlangen ein höheres Rentenalter, aber sogar aus bürgerlichen Kreisen ertönt der Vorwurf, zuerst müsse die Wirtschaft den Tatbeweis erbringen: Schon heute würden viele Angestellte ihre Stelle vor der Pensionierung verlieren. Was entgegnen Sie?
Dass die Zahlen das Gegenteil zeigen: Die Erwerbsbeteiligung der 55- bis 64-Jährigen steigt seit Jahren, gleichzeitig hat diese Gruppe ein relativ kleines Risiko, arbeitslos zu werden. Jeder sieht, dass wir einen Fachkräftemangel haben, der in den nächsten Jahren noch zunehmen wird.

Sie sagen, das Schlimmste für das Gewerbe wäre eine Erhöhung der Lohnbeiträge. Genau dies hat der Ständerat aber beschlossen, um höhere AHV-Renten für Ehepaare zu finanzieren. Was würde das für das Gewerbe bedeuten?
Das wäre ein ernsthaftes Problem. KMU sind besonders verletzlich, wenn die Lohnnebenkosten steigen. Das ist reine Mathematik: Bei ihnen ist der Anteil der Löhne an den Gesamtkosten deutlich grösser als etwa in hochautomatisierten Industriebetrieben. Das Parlament muss darauf unbedingt verzichten. Arbeit in der Schweiz darf nicht noch teurer werden. Man darf nicht vergessen, dass das Gewerbe standortgebunden ist: Konzerne können einfachere Arbeiten in Länder mit tieferen Löhnen auslagern, KMU haben keine solche Möglichkeit. Sie produzieren in der Schweiz, aber ihre Produkte werden zunehmend durch günstige Importware verdrängt.

Das Parlament diskutiert über einen Gegenvorschlag zur Mitte-Initiative, die höhere Renten für Ehepaare verlangt. Bieten Sie Hand dazu?
Ja, aber der Gegenvorschlag muss kostenneutral sein. Der aktuelle Vorschlag ist es leider nicht, er führt bis 2040 zu Mehrausgaben von über einer Milliarde Franken pro Jahr, die grösstenteils nicht finanziert sind. Das geht nicht. Sollen Ehepaare höhere Renten erhalten, müssen gleichzeitig ihre Vorteile bei der AHV in demselben Umfang reduziert werden.

  NZZ

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Die 300 weltweit grössten Pension Funds

12. September 2025 By pwirth in International, Studie

Das Thinking Ahead Institut hat die 2025-Liste der 300 grössten Pension Funds publiziert. Die Key Findings: 

  • Das verwaltete Vermögen (Assets under Management, AUM) der 300 grössten Pensionsfonds belief sich auf insgesamt 24,4 Billionen US-Dollar.
  • Die AUM der 300 größten Fonds stieg 2024 um 7,8 %, verglichen mit einem Anstieg von 10,0 % im Jahr 2023.
  • Die 20 größten Pensionsfonds machten 2024 42,4 % des gesamten AUM aus, gegenüber 42, 1 % im Jahr 2023.
  • Staatliche und öffentliche Pensionsfonds machten 152 Fonds unter den Top 300 aus und repräsentieren 71,2 % des Gesamtvermögens.
  • DB-Fondsvermögen macht mit 59,4 % den grössten Teil des offengelegten Gesamtvermögens aus, gefolgt von DC-Fondsvermögen (27,7 %), Reservefonds (12,0 %) und schliesslich Hybridfonds (0,9 %).
  • Die meisten Regionen haben hauptsächlich in Aktien investiert, wobei die Fonds im asiatisch-pazifischen Raum eine etwas stärkere Präferenz für Anleihen zeigten.
  • Der Anteil der nordamerikanischen Region am Gesamtvermögen stieg im Jahr 2024 auf 47,2 % aller Vermögenswerte.
  • Das verwaltete Vermögen Europas macht 23,7 % aus, womit sich der Anteil im Jahr 2024 verringerte, während der Anteil des asiatisch-pazifischen Raums 25,5 % betrug, ebenfalls ein Rückgang im Jahr 2024.
  • Nordamerika verzeichnete in den letzten fünf Jahren das größte annualisierte Wachstum (6,2 %), gefolgt von Asien-Pazifik (3,7 %) und Europa (2,9 %).
  • Die USA haben die meisten Fonds in den Top 300; 153 Fonds decken 41,4 % des gesamten verwalteten Vermögens ab.
  • Im Durchschnitt investierten die 20 größten Fonds etwa 53,2 % ihres Vermögens in Aktien, 28,8 % in festverzinsliche Wertpapiere und 18,0 % in alternative Anlagen und Barmittel.

  Studie Thinking Ahead

BVG-Basiswissen: Die 2. Säule verstehen

11. September 2025 By pwirth in Literatur

Mit BVG-Basiswissen liegt ein Lehrmittel vor, das den komplexen und vielschichtigen Tätigkeitsbereich der beruflichen Vorsorge in der Schweiz strukturiert und klar nachvollziehbar erklärt.

Es behandelt umfassend Themen von den BVG-Grundlagen über die Alters- und Hinterlassenenvorsorge, Invalidenvorsorge, Leistungskoordination und Versicherungstechnik bis hin zu Vermögensanlagen und Steuern in der beruflichen Vorsorge, Organisationsformen oder der Unternehmensberatung.

Der Autor Urs Schaffner verbindet fundiertes theoretisches Wissen mit langjähriger Praxiserfahrung. Die klar verständlichen Texte werden durch zahlreiche Grafiken ergänzt. Anschauliche Beispiele gewährleisten den Praxisbezug. Die Lernfortschrittkontrolle wird durch Zusammenfassungen und Repetitionsfragen zielgerichtet unterstützt.

Dieses Lehrmittel eignet sich als Grundlage für die Ausbildung zur /zum dipl. Beraterin / Berater Berufliche Vorsorge IAF sowie für verschiedene Zertifikate und Fachausweise im Sozialversicherungsbereich. Es eignet sich für den Einsatz im Unterricht ebenso wie für das Selbststudium. Für Fachleute dient «BVG-Basiswissen» als praktisches Nachschlagewerk für alle erdenklichen Fragestellungen. 

Mit seiner übersichtlichen Gestaltung und der allgemein verständlichen Darstellung der vielen Aspekte der 2. Säule im Rahmen der sozialen Sicherheit kann das Werk wärmstens empfohlen werden. 

Urs Schaffner: BVG-Basiswissen, compendio, 240 Seiten, 80 Fr. 

  compendio

NR Entscheid für temporäre MWSt-Erhöhung

11. September 2025 By pwirth in Parlament Tags: 13. Rente, NR

(sda) Die 13. AHV-Rente soll allein mit einer höheren Mehrwertsteuer und ohne Lohnbeiträge finanziert werden. So hat der Nationalrat am Mittwoch entschieden. Die Vorstellungen des SR gehen in eine ganz andere Richtung. Entsprechend bleibt vorderhand alles in der Schwebe. 

In der grossen Kammer setzten sich am Mittwoch jene Kräfte durch, die keinen Aufschub wünschten bei der Finanzierung der vom Volk an der Urne beschlossenen 13. AHV-Rente. Ausbezahlt wird diese erstmals 2026. Die Kosten dafür belaufen sich laut Bundesrat anfangs auf rund 4,2 Milliarden Franken. 2030 dürften es 4,6 Milliarden Franken sein.

Der Nationalrat beschloss gegen den Willen von SVP und FDP, die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zu erhöhen. So schlägt es auch der Bundesrat vor. Der Nationalrat entschied sich allerdings für eine bis Ende 2030 befristete Erhöhung, und er lehnte wie zuvor der Ständerat eine Senkung des Bundesbeitrags an die AHV ab.

Kein Gehör fand die FDP mit dem Antrag für eine Schuldenbremse für die AHV. Falle der Fonds unter 90 Prozent, solle die Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte und das Renten-Referenzalter schrittweise um sechs Monate erhöht werden, sagte Andri Silberschmidt (FDP/ZH).

«Das würde uns unabhängig machen von Prognosen und wäre eine Sicherung nach unten», sagte er. Hinter seinem Antrag stand eine starke Mehrheit der SGK-N. Die SVP unterstützte das Vorhaben, das aber mit 108 zu 89 Stimmen abgelehnt wurde.

Erfolglos waren FDP und SVP mit Nichteintretens- und Rückweisungsanträgen und Forderungen nach einer Gesamtschau. Eine Sanierung des Sozialwerks allein mit Steuern und Abgaben dürfe es nicht geben, sagte Regine Sauter (FDP/ZH). Es müsse unvoreingenommen diskutiert werden, auch über ein höheres Rentenalter.

  Parlament / Weltwoche

Natixis Global Retirement Index: Schweiz fällt auf Platz drei

11. September 2025 By pwirth in Studie Tags: Natixis

Top 10 im Natixis Retirement Index

Norwegen hat dank seiner starken Leistung in den Bereichen Gesundheitsversorgung, niedrige Arbeitslosigkeit und hohe Einkommensgleichheit wieder die Spitzenposition im Natixis Global Retirement Index (GRI) 2025 erobert. Irland klettert dank Verbesserungen bei der Inflation und einem wirtschaftlichen Umfeld, das die Altersvorsorge unterstützt, auf den zweiten Platz.

Die Schweiz, zwischen 2016 und 2023 stets auf Platz 2, erreichte 2024 den Spitzenplatz und fiel nun auf Rang 3. 

Seit seiner Einführung im Jahr 2012 bietet der Natixis Global Retirement Index eine vergleichende Bewertung der Altersvorsorge in 44 Industrieländern. Der Index bewertete 18 Schlüsselindikatoren, die in vier Teilindizes gruppiert sind: Finanzen im Ruhestand, materieller Wohlstand, Gesundheit und Lebensqualität.

Die Verwendung so unterschiedlicher Messgrössen wie Lebenserwartung, Pro-Kopf-Einkommen, Umweltqualität und Staatsverschuldung liefert ein mehrdimensionales Bild davon, wie gut die Länder für die Unterstützung ihrer alternden Bevölkerung aufgestellt sind.

Das Ranking vergleicht die Lebensqualität und die Vorsorgesysteme in 44 Ländern miteinander. Mit einer Gesamtbewertung von 81% bestätigt die Studie der Schweiz die Stabilität ihres Vorsorgesystems sowie die Stärke ihres wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Umfelds. Zusammen mit Irland ist sie das einzige Land, das in allen vier Teilindizes des GRI zu den Top 10 gehört.

  Natixis GRI

Complementa PK-Studie 2025

11. September 2025 By pwirth in Studie, Umfrage Tags: Complementa

Verzinsung und Anlagerendite

Complementa erstellt seit 31 Jahren ährlich eine umfassende und repräsentative Studie zur aktuellen Lage schweizerischer Pensionskassen.  An der neuesten Umfrage haben 460 Pensionskassen mit einem Vermögen von 940 Mrd. Franken, 80 Prozent aller Anlagen, teilgenommen. Einige Highlights aus den Resultaten: 

Die Pensionskassen erwirtschafteten im Jahr 2024 eine durchschnittliche Rendite von 7,5%. Dies entspricht dem Doppelten der Jahresperformance der letzten 20 Jahre. Der dritte Beitragszahler steuerte im Vorjahr rund 85 Milliarden Franken bei, was die kumulierten Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im selben Zeitraum übersteigt.

Die Altersguthaben der Arbeitnehmer konnten mit durchschnittlich 3,9% verzinst werden, was dem höchsten Wert der letzten 20 Jahre entspricht. Die gute Ausgangslage ermöglichte es 98% der Pensionskassen, eine Verzinsung über dem BVG-Minimum zu gewähren – ebenfalls ein Höchstwert. Mehr als 20% der Vorsorgeeinrichtungen haben eine Verzinsung von 6% oder mehr gesprochen.

Die positiven Anlageergebnisse zeigen sich auch im Deckungsgrad. Der kapitalgewichtete Deckungsgrad stieg innert Jahresfrist von 107,6% auf 111.8% per Ende 2024. Es befanden sich nur 2.9% der Pensionskassen in Unterdeckung, wobei es sich hier ausschliesslich um öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen im System der Teilkapitalisierung handelt.

Aktien sind neu die bedeutendste Anlageklasse: Ihr Anteil kletterte auf 32.5% des Gesamtvermögens – der höchste Wert der letzten zwei Jahrzehnte. Der Anstieg ist hauptsächlich auf die Performance ausländischer Aktien zurückzuführen. Durch Gewinnmitnahmen haben Pensionskassen diesem Anstieg aktiv entgegengewirkt. Festverzinsliche Anlagen verzeichneten mit 31,1% den tiefsten Wert seit Beginn der Datenaufzeichnung.

Vier von fünf Pensionskassen investieren in alternative Anlagen, deren Anteil 10,1% des Gesamtvermögens ausmacht. Insbesondere Infrastrukturanlagen erfreuen sich grosser Beliebtheit. Diese haben inzwischen Private Equity als vormals grösste alternative Anlageklasse der Pensionskassen abgelöst.

Der Infrastrukturanteil beträgt derzeit 2,8% der Gesamtallokation und wird voraussichtlich weiter zunehmen. Trotz des steigenden Anteils alternativer Anlagen und hoher Immobilienquoten sinken die durchschnittlichen Vermögensverwaltungskosten leicht auf gegenwärtig 0,41%.

Der durchschnittliche technische Zinssatz ist das dritte Jahr in Folge angestiegen. 2021 betrug dieser 1,61% und liegt aktuell bei 1,80%. 

  Complementa Studie

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Kapitalbezug: Was oft vergessen geht

10. September 2025 By pwirth in Versicherte Tags: Beobachter, Kapitalbezug

Der Beobachter listet in einem Beitrag fünf Punkte auf, die nach Ansicht der Autoren beim Kapitalbezug oft vergessen werden. 

  1. Sicherheit vs. Flexibilität: Auch im Kapitalbezug lässt sich Sicherheit schaffen: Man kann das vorhandene Vermögen in einen Einkommens- und in einen Risikotopf aufteilen. Das Einkommen (vergleichbar mit der Rente) wird dann aus dem Einkommenstopf bezogen. Der Pensionär bezahlt sich dann quasi selbst. Der Risikotopf dagegen – Risikokapital genannt – wird investiert.
  2. Massive Selbstüberschätzung: Die Entscheidung ob Rente oder Kapital gleicht – etwas sarkastisch ausgedrückt – einer Wette auf den eigenen Todeszeitpunkt. Dabei hängt vieles von der statistischen Lebenserwartung ab. Stirbt man vorher, ist der Kapitalbezug attraktiver, bei einem langen Leben ist man wiederum mit der Rente im Vorteil.
  3. Teures Langleberisiko: Mit dem Kapitalbezug übertragen sie das Risiko einer potenziellen Finanzierungslücke aufgrund der Langlebigkeit an die Rentner. Für die Vorsorgeeinrichtung ist der Kapitalbezug zudem mit keinen Kosten verbunden. Ein kostenloses Abwälzen eines Risiko ist für einen rationalen Finanzmarktakteur immer attraktiv.
  4. Ungleiche Kostenstrukturen: Auch die Kosten sprechen in den meisten Fällen gegen einen Kapitalbezug. Für Privatanleger ist es unmöglich, die Kostenstrukturen einer Pensionskasse nachzuahmen. Auf das Vermögen hat dies einen bedeutenden Einfluss.
  5. Erbe und Steuern: Auch beim Thema Erbschaft ist das Bild gemischt. Zwar ist die Ehegattenrente tiefer als diejenige des oder der Verstorbenen. Bei Ehepartnern mit einem Altersunterschied von über zehn Jahren wird sie bei einigen Pensionskassen zusätzlich gekürzt. Doch bei hohem Alter des überlebenden Partners kann sie sich auszahlen.

  Beobachter

Bald 1 Mio. kontaktlose FZ-Konten

10. September 2025 By pwirth in Institutionen Tags: Auffangeinrichtung, Zentralstelle

Marc Gamba, Geschäftsführer der Stiftung Auffangeinrichtung, schreibt in CHSS über die kontaktlosen, vulgo vergessenen, Freizügigkeitskonten,  mitterweile 950’000 mit gesamthaft 6 Mrd. Fr. Der Grossteil der Kontoinhaber kann nach deren Pensionierung ausfindig gemacht werden, dank der erfassten Sozialversicherungsnummer, sowie Name und Geburtsdatum des Inhabers.

Ein Teil dieser Rückführung an die Besitzer beziehungsweise an deren Nachkommen ist der «Zentralstelle 2. Säule» des Sicherheitsfonds BVG zu verdanken. Sie macht für alle Personen, sobald sie das Referenzalter erreicht haben, eine Abfrage bei der Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS). Für Personen, die in der Schweiz bereits eine Altersrente aus der ersten Säule (AHV) beziehen, kann die Adresse über die zuständigen Ausgleichskassen ermittelt werden.

Die restlichen Gelder bleiben bei der Auffangeinrichtung und werden weiter verzinst. Die Auffangeinrichtung verwaltet das Guthaben längstens bis zehn Jahre nach der ordentlichen Pensionierung der versicherten Person. Werden die Gelder auch dann nicht beansprucht, überweist die Stiftung die Sparguthaben nach Vollendung des 75. Altersjahrs der Person dem Sicherheitsfonds BVG. Dort besteht die Möglichkeit, das Geld bis zum rechnerisch hundertsten Geburtstag der Person zu beziehen.

Nach dem abgelaufenen hundertsten Geburtstag geht das immer noch nicht beanspruchte Freizügigkeitsguthaben endgültig in das Vermögen des Sicherheitsfonds BVG über und kann von Nachkommen oder Erben nicht mehr eingefordert werden. Der Sicherheitsfonds verwendet die Mittel zur Finanzierung seiner gesetzlichen Aufgaben, insbesondere zur Sicherstellung der Leistungen im Rahmen der beruflichen Vorsorge für die gesamte Schweiz.

Als Non-Profit-Organisation mit einem Auftrag des Bundes verwaltet die Auffangeinrichtung rund 1,5 Millionen Freizügigkeitskonten mit einem Vorsorgekapital von 19,2 Milliarden Franken. Das sind rund 60 Prozent aller Freizügigkeitsgelder in der Schweiz. Im Gegensatz zu Freizügigkeitsstiftungen von Finanzinstituten ist die Auffangeinrichtung verpflichtet, alle Gelder entgegenzunehmen und zu verwalten.

  CHSS

UBS PK-Performance August 2025

10. September 2025 By pwirth in Index Tags: UBS PK-Performance

Monatlicher Durchschnitt, gleichgewichtet, nach Gebühren, in Prozent

Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im August nach Abzug von Gebühren eine durchschnittliche Performance von 0,76%, wobei sie bei einzelnen Pensionskassen zwischen 0,06% und 1,55% betrug. Die Rendite seit Jahresbeginn liegt bei 2,72% und die annualisierte Rendite seit der Lancierung der UBS Pensionskassen-Performance im Jahr 2006 bei 3,21%.

  UBS PK-Performance

Der Home Bias dominiert

10. September 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Alternative Anlagen

Die theoretische Lösung für ein «wetterfestes Portfolio» lieferte der US-Ökonom Harry Markowitz mit seiner Modernen Portfoliotheorie, wofür er 1990 den Wirtschaftsnobelpreis erhielt: Diversifikation. Wenn die getätigten Anlagen sehr breit gestreut werden, können Anleger bei gleichbleibendem Renditeziel das Risiko reduzieren. Um diese breite Streuung im Sinne des «Marktportfolios» zu erreichen, sollten möglichst alle verfügbaren Anlagen berücksichtigt werden. Sven Ebeling (UBS) zeigt die Praxis hinter der Theorie.

Die effektiv zu beobachtende Zusammensetzung der Anlageportfolios von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen zeigt jedoch – zumindest teilweise – ein anderes Bild. Diese konzentrieren sich schwergewichtig auf traditionelle Anlagen wie Aktien, Obligationen und Immobilien. Alternative Anlagen machen zusammen weniger als 10 Prozent aus.

Zudem herrscht noch immer ein ausgeprägter Home Bias: Bei Immobilien wird fast ausschliesslich im Inland investiert; Obligationen in Schweizer Franken bilden mit rund zwei Dritteln das Gros der Nominalwertquote, obwohl sich das Währungsrisiko von Fremdwährungsanleihen einfach absichern lässt; Schweizer Aktien machen rund einen Drittel der Aktienallokation aus, obschon die weltweite Marktkapitalisierung der Schweizer Titel nur rund 2 Prozent (gemessen am MSCI World) beträgt.

Entwicklungsländer und Small Caps sind hingegen häufig untergewichtet oder gar nicht berücksichtigt. Der Home Bias beeinflusst auch die Branchenallokation, indem beispielsweise der IT-Sektor, der zurzeit weltweit grösste Sektor, deutlich untergewichtet ist. Die geringe Exposition gegenüber alternativen Anlagen führt zu einem starken Fokus auf öffentliche Märkte.

Eblings Schlussfolgerung: 

Ein wetterfestes, optimal diversifiziertes Portfolio ist ein Ziel, auf das hingearbeitet werden sollte. Ob es im Sinn der theoretischen Vorgabe erreicht werden kann, ist zweitrangig. Die zugrunde liegende Idee ist massgebend.

Dies bedeutet insbesondere, bewusst auf Konzentrationsrisiken zu achten und diese in ihrer Wirkung zu verstehen. So lassen sich diese begrenzen oder gar eliminieren, zumindest aber aktiv steuern. Dadurch können Anleger ein besseres Verhältnis zwischen der Rendite und den dafür eingegangenen Risiken erreichen.

  UBS Beitrag Ebeling

 

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Anlageentscheide der Generation 50+

10. September 2025 By pwirth in Umfrage, Versicherte Tags: HSLU

Entwicklung der Erbschaften in der Schweiz (Mrd. Fr.)

Die über 50-Jährige kontrollieren den grössten Teil des privaten Vermögens der Schweiz – und investieren zunehmend digital, renditeorientiert und mit Fokus auf Stabilität. Die Finpact Vermögensstudie 2025 von der Hochschule Luzern und dem Vermögensverwalter Finpact macht sichtbar, welche Risiken und Trends diese Schlüsselgruppe bewegen. Die Studie beruht auf einer Online-Umfrage unter mehr als 500 Personen aus der Deutschschweiz, die jeweils mindestens 250’000 Franken Finanzvermögen besitzen. Aus der Studie lassen sich folgende Erkenntnisse ableiten:

  • 72 Prozent der Generation 50+ erwarten von nachhaltigen Investments marktübliche Renditen. Lediglich 14 Prozent wären bereit, für Nachhaltigkeit auf Rendite zu verzichten. Für die Mehrheit ist Nachhaltigkeit ohne wirtschaftlichen Ertrag also keine Option.
  • Von den Befragten, die sich Sorgen um ihr Vermögen machen, nennen 76 Prozent politische und regulatorische Risiken als grösste Gefahr. Damit liegen diese deutlich vor Marktrisiken (59 Prozent) und Inflation (53 Prozent).
  • Bereits 28 Prozent der Generation 50+ nutzen digitale Anlageplattformen, weitere 27 Prozent sind daran interessiert. Insgesamt zeigen 55 Prozent Offenheit für digitale Lösungen. Dabei ist mit Ø 4.57 von 5 Punkten Transparenz entscheidend, während die Markenbekanntheit der Anbieter mit Ø 3.68 eine deutlich geringere Rolle spielt.
  • 85 Prozent der Befragten investieren bereits oder sind offen dafür. Doch viele verfügen nur über begrenztes Wissen – vor allem bei Zukunftsthemen wie künstlicher Intelligenz (Ø 2.45), Kryptowährungen (Ø 1.63) oder ESG-Investments (Ø 2.37). Rund die Hälfte der Befragten zeigt Interesse an zusätzlicher Finanzbildung.
  • Die Studie zeigt grosse Unterschiede innerhalb der Generation 50+. So priorisieren 91 Prozent der 50- bis 59-Jährigen die Eigenvorsorge, bei den über 70-Jährigen sind es nur noch 58 Prozent. In der höchsten Vermögensklasse (über 1 Mio. CHF) steht bei 52 Prozent die Vermögensübergabe im Vordergrund. Auch bei nachhaltigen Investitionen gibt es Unterschiede: 65 Prozent der 70- bis 79-Jährigen investierten zuletzt nachhaltig, aber nur 33 Prozent der 50- bis 59-Jährigen. 

HSLU Vermögensstudie

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