Libera hat die aktuelle Ausgabe ihrer jährlich erscheinenden Broschüre über die diversen Zweige der schweizerischen Sozialversicherungen (es sind insgesamt zwölf) publiziert, mit den ab 1.1.2024 geltenden Grenzwerten, Daten und gesetzlichen Regelungen. Sie ist in drei Landessprachen plus Englisch verfügbar.
PK-Statistik 2022: steigende Kapitalbezüge
Das BFS hat die Daten und Kennzahlen der Pensionskassenstatistik 2022 publiziert. Dabei wird insbesondere die Zunahme der Kapitalbezüge thematisiert. Das Amt schreibt dazu:
Im Jahr 2022 wurden 13 Milliarden Franken in Form einer Kapital- oder Teilkapitalauszahlung bei Pensionierung ausbezahlt. Dies sind 79% mehr als 5 Jahre beziehungsweise 121% mehr als 10 Jahre zuvor, durchschnittlich 240 291 Franken pro Person. Die Pro-Kopf-Zunahme betrug 27% respektive 40% gegenüber vor 5 beziehungsweise vor 10 Jahren. Im Gegensatz dazu erhielten 893’888 Personen Altersrenten von insgesamt 25,2 Milliarden Franken ausbezahlt. Somit hatten sie Anspruch auf durchschnittlich 28’236 Franken pro Jahr, gemessen an der auf ein Jahr hochgerechneten Rente im Dezember 2022.
Ende 2022 betrug das Vermögen der 1353 Pensionskassen in der Schweiz 1066 Milliarden Franken, was praktisch dem Stand von 2020 entspricht. Bei den grössten Positionen sanken die Aktien auf 28,9% (Vorjahr 31,6%) und die Obligationen auf 27,1% (Vorjahr 27,8%) der Bilanzsumme. Demgegenüber erhöhte sich der Anteil der Immobilien auf 23,6% (Vorjahr 20,9%). Mit der Entwicklung an den Finanzmärkten schloss das Nettoergebnis aus Vermögensanlagen mit -105 Milliarden Franken erwartungsgemäss negativ ab.
Ausbau der Säule 3a light
Michal Ferber nimmt sich in der NZZ die Vorlage des Bundesrates zum Ausbau von 3a vor. Diese geht zurück auf eine Motion von SR Ettlin aus dem Jahr 2019, schwächt sie aber deutlich ab. Wohl aus Angst, etwas zu viel an Steuererträgen zu riskieren. Dass das private Sparen zu fördern sei, wird zwar allenthalben gepredigt, der Wille der Regierung, dazu auch etwas zu unternehmen scheint aber eher gering. Im Artikel von Ferber heisst es:
Er habe seit der Mitteilung des Bundesrats viele Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern bekommen, sagt der Mitte-Ständerat Erich Ettlin im Gespräch. «Vielen musste ich sagen, dass Einkäufe in die Säule 3a für sie nicht möglich sein würden, wenn die Vorlage so umgesetzt werde.» Schliesslich wären keine Einkäufe für Lücken in der Säule 3a, die in den vergangenen Jahren entstanden sind, vorgesehen. Dies habe bei vielen Enttäuschung ausgelöst, sagt Ettlin.
OAK: Weisung 01/2024
pw. Der Titel der Weisung 01/2024, welche auf 1.1.24 in Kraft tritt, heisst in vollem Wortlaut: “Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52e Abs. 1bis BVG sowie Bestätigung gemäss Art. 1a BVV 2 (Einhaltung der Grundsätze der beruflichen Vorsorge)». Der Umfang der Weisung beträgt neun Seiten, dazu kommen weitere rund vier Seiten an Erläuterungen. Viel Aufwand für die detaillierte Darlegung, wie die Experten zur Ausführung eines (Teil-) Artikels der Verordnung BVV2 vorzugehen haben. Das hehre Ziel: “Einhaltung der Angemessenheit bei Vorliegen mehrerer Vorsorgeverhältnisse” zu garantieren. Das ist legislatorisches Mikromanagement vom Feinsten. Man wagt nicht nach dem Preis/Leistungsverhältnis zu fragen. Auch nicht danach, ob der 2. Säule damit in irgendeiner Weise geholfen ist. Aber zweifeln wird man wohl dürfen.
Mieterschutz ad absurdum
Die Basler Zeitung befasst sich mit einem aktuellen Fall des Mieterschutzes, der lokal bereits weit über das vernünftige Mass hinaus ausgedehnt wurde. Mit der Konsequenz, dass Sanierungen kaum mehr möglich sind, und institutionelle Vermieter zunehmend den “Verleider” auf diesen Markt haben. Abschliessend heisst es in dem BaZ-Artikel:
Die Frage lautet letztlich, ob der Wohnschutz ein geeignetes Instrument ist, um grössere Vermieter dazu zu bringen, sich ans Mietrecht zu halten. Momentan sieht es eher so aus, als würden die Investoren versuchen, ihre Häuser abzustossen, oder aber darauf warten, dass der Mietzinsdeckel ausläuft.
Thomas Götz sagt, er beobachte, wie die «Stadt Basel gerade verkauft wird». Im November habe er «wöchentlich mehrere Angebote von institutionellen Investoren erhalten, die ihre unsanierten Liegenschaften in Basel-Stadt verkaufen möchten». Nicht nur private Hauseigentümer, sondern auch Banken, Versicherungen und Pensionskassen wollten Liegenschaften in Basel loswerden.
«Nous travaillons étonnamment peu au regard de notre longévité»
Pour Veronica Weisser, spécialiste en prévoyance chez UBS, l’AVS crée des incitations erronées en matière de progéniture, le 2e pilier nécessite des réformes et il faut absolument une assurance des soins. Extraits de l’interview avec Le Temps.
Vous avez quarante ans. Or votre activité professionnelle porte sur la prévoyance, devrions-nous toutes et tous nous pencher sur la prévoyance à cet âge déjà? Nous sommes nombreux à penser que tout peut changer d’ici à la retraite.
C’est précisément parce que beaucoup d’éléments peuvent et vont changer que les jeunes gens devraient s’intéresser plus activement à ce sujet. Partir de l’idée que tout ira bien avec sa propre rente parce que ça a marché pour les parents et les grands-parents est hasardeux. Car les défis démographiques sont énormes et ils le sont plus que jamais. Il est donc souhaitable que les jeunes s’occupent plus tôt et plus résolument de leur prévoyance.
A quel âge?
Je recommande à tout un chacun de mettre de côté mensuellement 10 à 15% du salaire dès le début et d’investir ce montant de manière diversifiée dans des actions. Si on le fait et que l’on n’a pas d’interruptions trop importantes dans sa vie professionnelle, on est financièrement préparé au mieux pour les plus longues vacances de l’existence.
L’espérance de vie augmente. Par conséquent, n’est-il pas judicieux d’élever l’âge de la retraite? D’autres Etats européens le relèvent à 70 ou 74 ans.
Le fait est que nous travaillons étonnamment peu au regard de notre longévité. Nous avons une fois calculé combien de jours de notre existence nous consacrions en moyenne au travail rémunéré en Suisse. A votre avis?
Je dirais que nous passons 40% de notre vie au boulot…
C’est l’estimation de la plupart des gens. Or on n’en est qu’à 26% en moyenne. Un universitaire est vingt-cinq ans en formation au début de sa vie, puis vingt-cinq ans à la retraite à la fin de sa vie. Autrement dit, il n’a pas d’activité professionnelle pendant cinquante ans. Ajoutons les week-ends et les vacances et nous arrivons déjà à 65 ans de non-travail.
Stellungnahme zur interkantonalen Vereinbarung über die BVG-Aufsicht der Kantone ZH et.al.
inter-pension ist zwar nicht eingeladen, sich an der Vernehmlassung zur “Interkantonalen Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin (Neuerlass) sowie Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht (Totalrevision)” zu äussern, tut es aber trotzdem, Als Verband mit 50 Mitgliedern, welche rund 2 Mio. aktive Versicherte in ihren Beständen führen, viele davon im Bereich der betreffenden Aufsicht, fühlt sie sich dazu berechtigt. Insgesamt wird Zustimmung signalisiert, allerdings mit formellen Vorbehalten mit Bezug auf die Aufsichtsgebühren. In der Stellungnahme wird ausgeführt:
Der in den Erläuterungen hervorgehobene Umstand, wonach der künftige Gebührentarif eine degressive Formel sowie Mindest- und Höchstbeträge beinhalten soll, findet in den Rechtsgrundlagen selbst leider keine Erwähnung. Ausserdem wird davon gesprochen, dass die Aufsicht über die klassischen Stiftungen in der Finanzbuchhaltung der neuen Anstalt als eigene Sparte behandelt werden soll und für sich allein kostendeckend sein müsse. Auch hier fehlt jedoch das Prinzip dieses Verbots der Querfinanzierung zwischen den Einnahmen aus der Aufsichtstätigkeit über klassische Stiftungen, den Gebühreneinnahmen von SGE und übrigen Vorsorgeeinrichtungen in den rechtlichen Grundlagen.
Aus den zuvor genannten Gründen bedarf es deshalb aus unserer Sicht entsprechende Präzisierungen in Art. 18 der Vereinbarung hinsichtlich folgender Hauptpunkte:
–
kostendeckende Aufsicht pro Modell der Vorsorgeeinrichtungen (SGE, übrige Vorsorgeeinrichtungen);
–
Verbot der Quersubventionierung zwischen SGE, übrigen Vorsorgeeinrichtungen und klassischen Stiftungen;
–
Degressiv ausgestaltete Gebührenskala mit einem Minimal- und Maximalbetrag.
PPCmetrics: neue Führung
PPCmetrics schreibt in einer Medienmitteilung zu diversen Aenderungen im VR und der Geschäftsleitung:
VR
Unser Gründungspartner Dr. Hansruedi Scherer wird per 31. August 2024 pensioniert. Im Sinne der Kontinuität gibt er deshalb sein Amt als Verwaltungsratspräsident bereits per 1. Januar 2024 an Dr. Andreas Reichlin, dem bisherigen CEO, ab. Als Vizepräsident des Verwaltungsrates löst Pascal Frei den bisherigen Dr. Alfred Bühler ab. Pascal Frei leitet das Westschweizer Büro in Nyon, welches er in den letzten Jahren erfolgreich aufgebaut hat.
Geschäftsleitung und CEO
Dr. Stephan Skaanes übernimmt per 1. Januar 2024 die Funktion des CEO. Er leitete seit 2010 den Bereich Investment Consulting & Controlling. Diesem Bereich steht zukünftig Alfredo Fusetti vor. Ebenfalls per 1. Januar 2024 wurden Dr. Luzius Neubert und Oliver Kunkel zu Mit-gliedern der Geschäftsleitung ernannt. Neben der Betreuung von Pensionskassen und Krankenversicherern ist Dr. Luzius Neubert auch für das gewachsene Kundensegment der gemeinnützigen Stiftungen und Nonprofit-Organisationen verantwortlich. Oliver Kunkel leitet den Bereich «Asset Manager Selection» (Auswahl von Vermögensverwaltern) und betreut viele der internationalen Asset-Manager-Selection-Mandate.
“Viel Glück beim Scheitern”
Die NZZ kommentiert die schwierige Situation von Elisabeth Baume-Schneider im Edi, dem anforderungsreichsten und mit seinen Vorlagen in der Altersvorsorge am wenigsten erfolgreichen Departement. Die SP scheint zu hoffen, dass es dabei bleibt.
Elisabeth Baume-Schneider sagt den Satz gelassen, sie muss mit Kritik gerechnet haben: «Ich mache es mir nicht gerne einfach.» Ein Tag ist vergangen, seit der Bundesrat in einem dürren Communiqué ihren überraschenden Wechsel vom Justiz- ins Innendepartement (EDI) bekanntgegeben hat. Jetzt begründet Baume-Schneider vor den Medien, warum sie nach nur einem Jahr, in dem sie im Asylwesen wenig zustande gebracht hat, eine noch grössere Herausforderung sucht: den härtesten Job im Bundeshaus.
Dem Gesundheitswesen und der Altersvorsorge gehen das Geld aus, und niemand hat einen Plan, wie diese Sozialwerke in die Zukunft gerettet werden können. Bereits nächstes Jahr stehen wegweisende Abstimmungen an. Kann sich die ehemalige Sozialarbeiterin aus dem Jura durchsetzen?
Baume-Schneider weiss offensichtlich, worauf sie sich einlässt. Und sie kennt wohl auch die vielen Kommentare, in denen von einer Bundesrätin am Rand der Überforderung die Rede ist. Aber eben: Sie macht es sich nicht gerne einfach. Und einfach wird es tatsächlich nicht. Aber wichtig.
Mit der Rente ins Ausland
Viele Schweizerinnen und Schweizer planen, als Rentner im Ausland zu leben. Bei AHV, Pensionskasse, Steuern und Krankenkasse ist da einiges zu klären – vor allem ausserhalb Europas. Michael Ferber zeigt in der NZZ auf, auf was besonders zu achten ist und bringt konkrete Beispiele aus Thailand.
Noch ein AHV-Ausbau
Katharina Fontana schreibt in der NZZ zur geforderten Rentenerhöhung für Bezüger tiefer AHV-Renten:
Melanie Mettlers Vorstoss will die Rentenformel so anpassen, dass die tiefen Einkommen künftig besser fahren und mehr Geld aus der AHV erhalten. Die Zusatzkosten sollen 2 Prozent der jährlichen AHV-Ausgaben nicht übersteigen – was derzeit rund 1 Milliarde Franken pro Jahr bedeutet. Das entspricht ungefähr dem Betrag, um den die Reform AHV 21 das Sozialwerk entlasten wird.
Die AHV 21, die nach harten Auseinandersetzungen im Herbst 2022 an der Urne angenommen wurde, tritt Anfang 2024 in Kraft; sie hebt die Mehrwertsteuern an und passt das Rentenalter der Frauen jenem der Männer an. Das Geld, das man mit der AHV 21 zusätzlich einschiesst bzw. einspart, soll also nach dem Willen des Nationalrates gerade wieder ausgegeben werden. (…)
Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat in einem Bericht von 2022 dargelegt, dass es relativ einfach wäre, die Rentenformel so anzupassen, dass man Rentner mit kleinen Einkommen stärker begünstigen könnte. Gleichzeitig hält es aber fest, dass genau diese Personen heute mit Ergänzungsleistungen (EL) unterstützt werden. Zudem bedeute ein kleines AHV-Einkommen nicht zwingend, dass der Betreffende bedürftig sei. Es könne sich auch um vermögende Personen handeln, um solche mit reichen Ehegatten oder um Leute, die in der Schweiz wenig gearbeitet hätten.
Grosse Zweifel an Baume-Schneider im EDI
Die bisherige SP-Justizministerin will sich nicht mehr ums Asyldossier kümmern. Sie wechselt ins Innendepartement. Bundesrats-Neuling Beat Jans wird Migrationsminister. Viele sind damit unglücklich, heisst es im Blick.
Es ist eine faustdicke Überraschung: Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (59) verlässt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), das sie erst vor einem Jahr übernommen hat. Die Jurassierin zieht es ins Innendepartement (EDI), das in den letzten zwölf Jahren von Alain Berset (51) geführt worden war.
«Ich freue mich, die Verantwortung für das EDI zu übernehmen und mein Fachwissen und meine Energie in den Dienst des sozialen Sektors, insbesondere der Gesundheit und Kultur, zu stellen. Das EJPD ist bei meinem Kollegen Beat Jans sicher in guten Händen», twitterte sie am Donnerstagabend.
Hinter den Kulissen erzählt man sich, Baume-Schneider fliehe vor den andauernden Angriffen der SVP. «Das ist eine Flucht», sagt auch Mitte-Präsident Gerhard Pfister (61) zum «Tages-Anzeiger».
Die SVP hat sich tatsächlich geradezu auf die Asylministerin eingeschossen. Wie auch auf andere linke Frauen in diesem Departement, man denke nur an Simonetta Sommaruga (63) – die dem Sturm allerdings acht Jahre trotzte.
OECD: Pensions at a Glance 2023
(OECD) This edition of Pensions at a Glance discusses the challenges of high inflation for pensions and reviews the pension measures legislated in OECD countries between September 2021 and September 2023. As in past editions, a comprehensive selection of pension policy indicators is included for OECD and G20 countries. Moreover, this edition provides an in-depth analysis of pension provisions for hazardous or arduous work.
Life expectancy developments and main recent pension policy measures in OECD countries
- Life expectancy at older ages bounced back from 2021 after a drop of about half a year in 2020 on average. However, since about 2012, the trend in life expectancy gains at age 65 has slowed down.
- The Netherlands passed a systemic reform of private pensions from defined benefit to defined contribution. Spain formally removed the automatic adjustment mechanisms previously legislated to address financial sustainability, including low indexation of pensions in payment, and reintroduced price indexation. Instead, contributions were raised especially for high earners. Costa Rica extended the reference period for past wages used to calculate pensions from 20 last years to 25 best years.
MPK verzinst mit 3,75%, PK SBB mit 2,3%
Der Stiftungsrat Migros-Pensionskasse MPK hat an seiner letzten Sitzung des Jahrs beschlossen, die Altersguthaben im nächsten Jahr mit 3,75% zu verzinsen. Auch die Rentenbezüger sollen, im Sinne der Gleichbehandlung mit den aktiven Versicherten, von den freien Mitteln profitieren können. Die laufenden Alters-, Hinterlassenen-, Invaliden- und Kinderrenten mit Rentenbeginn vor dem 1. Januar 2023 können auf das Jahr 2024 um 5% erhöht werden.
Der Stiftungsrat der PK SBB hat entschieden, die Altersguthaben für 2023 mit 2% zu verzinsen. Weiter hat er eine Zusatzverzinsung von 0,3 % beschlossen. Diese wird gewährt, weil die Rentenbeziehenden im März 2024 einmalig eine teuerungsbedingte Zusatzzahlung von 1000 Franken erhalten. Die Inflation betrifft auch die Guthaben der aktiv Versicherten. Somit beträgt die Verzinsung total 2.3%. Die Kapitalflüsse im Jahr 2024 (Austrittsleistungen, unterjährige Pensionierungen, etc.) werden mit 1,25% verzinst.
Arbeitgeber gegen 13. AHV-Rente
(SAV) Die zukünftige Finanzierung der AHV sieht schon jetzt – trotz kurzfristiger Stabilisierung dank der Annahme des AHV 21-Referendums– alles andere als rosig aus: Es erwartet uns ein dickes Minus von mehreren Milliarden Franken.
Die Initiative für eine 13. AHV-Rente möchte die angespannte Situation der 1. Säule nun weiter unter Druck setzen: Es soll allen Rentnerinnen und Rentnern eine zusätzliche AHV-Rente pro Jahr ausbezahlt werden. Woher dieses Geld kommen soll (z.B. durch höhere Mehrwertsteuern oder Lohnabgaben), ist komplett offen.