pw. Der Titel der Weisung 01/2024, welche auf 1.1.24 in Kraft tritt, heisst in vollem Wortlaut: “Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52e Abs. 1bis BVG sowie Bestätigung gemäss Art. 1a BVV 2 (Einhaltung der Grundsätze der beruflichen Vorsorge)». Der Umfang der Weisung beträgt neun Seiten, dazu kommen weitere rund vier Seiten an Erläuterungen. Viel Aufwand für die detaillierte Darlegung, wie die Experten zur Ausführung eines (Teil-) Artikels der Verordnung BVV2 vorzugehen haben. Das hehre Ziel: “Einhaltung der Angemessenheit bei Vorliegen mehrerer Vorsorgeverhältnisse” zu garantieren. Das ist legislatorisches Mikromanagement vom Feinsten. Man wagt nicht nach dem Preis/Leistungsverhältnis zu fragen. Auch nicht danach, ob der 2. Säule damit in irgendeiner Weise geholfen ist. Aber zweifeln wird man wohl dürfen. 

  Weisung 01/2024Informationsschreiben / directive 01/24