Katharina Fontana schreibt in der NZZ zur geforderten Rentenerhöhung für Bezüger tiefer AHV-Renten:

Melanie Mettlers Vorstoss will die Rentenformel so anpassen, dass die tiefen Einkommen künftig besser fahren und mehr Geld aus der AHV erhalten. Die Zusatzkosten sollen 2 Prozent der jährlichen AHV-Ausgaben nicht übersteigen – was derzeit rund 1 Milliarde Franken pro Jahr bedeutet. Das entspricht ungefähr dem Betrag, um den die Reform AHV 21 das Sozialwerk entlasten wird.

Die AHV 21, die nach harten Auseinandersetzungen im Herbst 2022 an der Urne angenommen wurde, tritt Anfang 2024 in Kraft; sie hebt die Mehrwertsteuern an und passt das Rentenalter der Frauen jenem der Männer an. Das Geld, das man mit der AHV 21 zusätzlich einschiesst bzw. einspart, soll also nach dem Willen des Nationalrates gerade wieder ausgegeben werden. (…)

Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat in einem Bericht von 2022 dargelegt, dass es relativ einfach wäre, die Rentenformel so anzupassen, dass man Rentner mit kleinen Einkommen stärker begünstigen könnte. Gleichzeitig hält es aber fest, dass genau diese Personen heute mit Ergänzungsleistungen (EL) unterstützt werden. Zudem bedeute ein kleines AHV-Einkommen nicht zwingend, dass der Betreffende bedürftig sei. Es könne sich auch um vermögende Personen handeln, um solche mit reichen Ehegatten oder um Leute, die in der Schweiz wenig gearbeitet hätten.

Kurz: Wie die 13. AHV-Rente wird auch der vom Nationalrat so einhellig begrüsste Vorstoss Mettler dazu führen, dass Geld auch dort verteilt wird, wo es nicht wirklich nötig ist. Der Streuverlust ist zwar deutlich geringer als bei der Gewerkschaftsinitiative, aber er ist da. Zudem ist nicht einsichtig, warum es neben dem System mit den bedarfsgerechten Ergänzungsleistungen noch eine zusätzliche Begünstigung der unteren Einkommen braucht.

Das Argument, dass es bei der Beanspruchung der EL grosse Unterschiede zwischen den Kantonen gebe, überzeugt nicht. Tatsächlich erhalten im Kanton Appenzell Innerrhoden nur gut 6 Prozent der Pensionierten eine EL, während es in der Romandie und im Tessin deutlich mehr sind und in Basel-Stadt gar rund 20 Prozent. Das heisst aber nicht, dass das System mangelhaft ist und deshalb die AHV ausgebaut werden muss.

  NZZ / SDA / Ratsprotokoll