
BSV: Übersicht und Dokumentation zu BVG-21
Bundesrat empfiehlt BVG-21zur Annahme
Das BSV fasst die Argumente des Bundesrats für die BVG-Reform 21 zusammen:
Für Bundesrat und Parlament ist die Reform nötig, damit die künftigen Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge wieder ausreichend und langfristig finanziert sind. Ausserdem verbessert die Reform die Altersvorsorge von Personen mit tieferen Einkommen. Eine Mehrheit davon sind Frauen. Dank der Reform erhalten viele von ihnen eine höhere Rente aus der 2. Säule. Andere erhalten überhaupt erstmals Zugang zu einer Pensionskasse. Mit der Reform erhalten Pensionskassen, die nur die gesetzlichen Mindestleistungen oder nur wenig mehr anbieten, zudem eine solidere finanzielle Basis. Davon profitieren die Versicherten: Das Risiko sinkt, dass sie für Finanzierungslücken aufkommen müssen.
“Kein Bschiss”
Mitte-Präsident Gerhard Pfister verteidigt in einem Interview mit 20 Minuten die BVG-Reform und verspricht Verbesserungen für Geringverdiener.Auszüge:
Neu sollen schon geringere Löhne in der zweiten Säule versichert werden. Das heisst auch, dass diese kleinen Löhne mehr Lohnabzüge schlucken müssen. SP und Gewerkschaften sprechen auch darum schon von einem «BVG-Bschiss».
Bei Reformen der Sozialversicherungen reden die Linken schnell gern von einem «Bschiss».
Doch es ist keiner. Jetzt nicht und auch nicht bei der letzten Revision der AHV, über die 2022 abgestimmt wurde. Die Gewerkschaften setzen in der Altersvorsorge einseitig auf die erste Säule und wollen nur diese stärken. Doch das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen – das hat sich bewährt.
Aber es sind nicht nur Linke. Jüngst haben Ex-Gewerbepräsident Hans-Ulrich Bigler (SVP) oder der Verband Gastrosuisse gegen diese Reform gewettert.
Die Herausforderung liegt hier weniger bei den höheren Pensionskassenbeiträgen, sondern generell bei den tiefen Löhnen in der Gastronomie und Hotellerie oder auch in der Landwirtschaft. Die Gewerbekammer hat aber die Ja-Parole beschlossen, und auch die überparteiliche Frauenorganisation Alliance F und der Bäuerinnenverband sagen klar Ja. Das zeigt, dass diese Reform gerade für Personen mit geringem Einkommen und Frauen so wichtig ist.
Teil der Vorlage ist auch, dass junge Menschen ab 25 Jahren mehr in die Pensionskasse einzahlen – dafür die Älteren prozentual weniger.
Das macht primär ältere Arbeitnehmende für die Wirtschaft attraktiver. Für diese ist es derzeit tatsächlich schwieriger, bei einem Stellenverlust einen neuen Job zu finden. Die hohen Lohnbeiträge an die Pensionskasse spielen da eine grosse Rolle. Wir haben Signale aus der Wirtschaft, dass die Unternehmen vermehrt wieder Ältere einstellen, wenn sich das – wie mit dieser Revision vorgeschlagen – ändert. Der höhere Abzug für junge Menschen sollte verkraftbar sein. Für sie sollte es – vor allem in Zeiten des Fachkräftemangels – leichter sein, Arbeit zu finden.
BVG-Reform: Zeichen und Fragezeichen
Mia Mendez, Geschäftsführerin der Pensionskassen PwC Schweiz, und Marco Tiefenthal, Assurance Director, Asset Management & Pension Funds, PwC Schweiz, geben in der Handelszeitung eine Einschätzung der BVG-Reform. Zusammenfassend schreiben sie:
Die anstehende Reform visiert Kernelemente der beruflichen Vorsorge an: die Umverteilung von den Erwerbstätigen zu Rentenbeziehenden eindämmen, die Vorsorge für Teilzeitarbeitende und Niedrigverdienende optimieren, die Finanzierung sicherstellen. Dennoch generiert sie enorme Mehrkosten, erhöht die Komplexität und lässt zahlreiche Detailfragen unbeantwortet. Umso wichtiger ist es, vor dem Urnengang darüber nachzudenken, was die Reform über die eigentlichen Ziele hinaus bewirkt:
Mit der Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent werden 400 Millionen Franken pro Jahr weniger zulasten der jüngeren Generationen umverteilt. Dieser Einsparung stehen Mehrkosten für die Rentenzuschläge von 11,3 Milliarden Franken gegenüber. Demnach bräuchten die jüngeren Generationen 28 Jahre, um die Reform zu amortisieren.
“Mit angezogener Handbremse”
Michael Ferber beschreibt in der NZZ die Tendenz der Pensionskassen, Leistungsverbesserungen ohne Garantien zu bieten:
Ein Preis für die finanzielle Solidität der Pensionskassen sind auch die anhaltend niedrigeren Umwandlungssätze. Laut der Swisscanto-Umfrage haben in diesem Jahr nur 3 von 483 befragten Pensionskassen die Sätze erhöht. Viele Kassen schrecken hiervor zurück, da sie ihren Versicherten diese höheren Renten dann lebenslang garantieren müssen.
Des Weiteren ist davon auszugehen, dass die Versicherten die Risiken der Pensionskassen in Zukunft stärker mittragen müssen: Die Kassen setzen auf Flexibilität und stimmen ihre Leistungen auf die Entwicklung der Finanzmärkte ab. Es gibt also weniger garantierte Leistungen, vielmehr hängen diese davon ab, wie sich die Börse entwickelt.
Auch bei den geplanten Leistungsverbesserungen für Rentner agieren die Pensionskassen mit angezogener Handbremse. Laut der Swisscanto-Studie sieht zwar jede siebte Pensionskasse Leistungsverbesserungen vor, um die Inflation auszugleichen. Dabei setzen allerdings 61 Prozent auf Einmalzahlungen und nur 39 Prozent auf Rentenerhöhungen.
BVG-21: Wieder eine Schlappe für das Parlament?
Hansueli Schöchli nimmt sich in der NZZ des Themas BVG-Reform an. Ob das Paket beim Stimmbürger Erfolg hat, scheint er zu bezweifeln.
Die Gewerkschaften ergriffen das Referendum gegen die Reform mit dem Spruch «mehr bezahlen für weniger Rente». Das suggeriert, dass dem Volk irgendwie Geld entzogen wird. Das ist Humbug. Richtig ist vielmehr: Es wird Nettogewinner und Nettoverlierer geben, doch für die Gesamtbevölkerung ist der Saldo null.
Bei den Pensionskassen sparen die Versicherten im Prinzip für sich selber. Ein solches System ist den Gewerkschaften grundsätzlich zuwider, weil versteckte Umverteilungen von Jung zu Alt und von oben nach unten schwieriger machbar sind als in der AHV. Darum wird die Linke immer für einen Ausbau der AHV sein und das Pensionskassensystem torpedieren. (…)
Doch Subventionen sind Drogen: Ein Entzug führt sofort zu einem Aufschrei. Die politische Linke ruft reflexartig «Rentenabbau», sie blendet bewusst die Gewinner aus, und die Medien transportieren diese Erzählung gerne. Eine solche Reform hat es deshalb an der Urne schwer. So hat das Parlament für 15 Übergangsjahrgänge «Kompensationen» via Rentenzuschläge von 100 bis 200 Franken pro Monat beschlossen. Die Senkung der bisherigen Subvention soll also durch eine neue Subvention aufgefangen werden. Das erscheint bizarr, doch man nennt dies Politik.
Thurgau will IVBSA beitreten
Die BVG- und Stiftungsaufsichten der Ostschweizer Kantone sowie des Kantons Zürich sollen zusammengeschlossen werden. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterbreitet dem Grossen Rat deshalb die Botschaft betreffend Beitritt des Kantons Thurgau zur neuen Interkantonalen Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin (IVBSA).
BVG-21: Proparis zeigt Verlierer
Proparis, die Vorsorgestiftung des Gewerbes, kommt in ihrer Analyse der Folgen der BVG-Reform zum Schluss, dass mittelständische Angestellte die Verlierer wären. Der Tages-Anzeiger schreibt dazu:
Wer als Gärtnerin, Metzger oder Coiffeuse arbeitet, muss bei einem Ja zur BVG-Reform mit teils empfindlichen Renteneinbussen im Alter rechnen. Dies zeigen Berechnungen der Stiftung Proparis, die laut eigenen Angaben mit ihren Pensionskassen über 70’000 Menschen aus knapp 10’000 angeschlossenen Gewerbebetrieben versichert.
Demnach würde die BVG-Reform bei 58 Prozent der Proparis-Versicherten zu einer tieferen Rente führen. Laut den Unterlagen der Stiftung, die dieser Redaktion vorliegen, ist die Bilanz vor allem für die über 50-Jährigen schlecht. In der Altersgruppe über 60 sind es sogar 63 Prozent, die aufgrund der Reform mit weniger Geld im Alter auskommen müssten.
Einzelne Branchen trifft es besonders hart. In der zu Proparis gehörenden Pensionskasse Coiffure & Esthétique liegt der Anteil der «Verlierer» bei den über 50-Jährigen bei 79 Prozent. Fast ebenso schlecht sind die entsprechenden Quoten in den Pensionskassen der Milchwirtschaft (75 Prozent), nur wenig besser bei Metzgern, Gärtnern und Floristinnen (rund zwei Drittel).
SNB-Zinssenkung und die Folgen für Hypotheken und Mieter
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) senkt den Leitzins auf 1,25 Prozent. Die NZZ beschreibt die Folgen am Immobilienmarkt und bei Geldanlagen.
Die Zinsen von Festhypotheken dürften aufgrund des SNB-Entscheids nicht deutlich sinken, erwartet Thomas Stucki, Anlagechef der St. Galler Kantonalbank (SGKB). Im Markt sei bereits eine Senkung des Leitzinses bis auf 1 Prozent eingepreist gewesen – die Finanzmarkt-Akteure hatten also damit gerechnet.
Festhypotheken eignen sich besonders für Wohneigentümer, die langfristig und sicher planen möchten. Nach dem Vertragsabschluss stehen bei ihnen der Zinssatz und die Laufzeit fest. Die Hypothekarnehmer sichern sich folglich gegen einen Anstieg der Zinsen ab und wissen genau, wie viel die Finanzierung der Immobilie während der Laufzeit kostet. Der Richtsatz für eine zehnjährige Festhypothek liegt laut dem Hypothekenvermittler Moneypark derzeit bei 2,44 Prozent, historisch gesehen ist das ein niedriges Niveau. (…)
Experten erwarten auch vorerst wenig Bewegung beim Referenzzinssatz, der für die Entwicklung der Mieten in der Schweiz massgeblich ist. «Damit der Referenzzinssatz sinkt, müsste die SNB den Leitzins deutlich unter ein Prozent reduzieren», sagt Stucki.
Der 3. Beitragszahler hat geliefert
Die Asset Management Association Switzerland schreibt in einer Mitteilung zum Report 2024 über die Vermögenserträge der Schweizer Pensionskassen:
Der 3. Beitragszahler hat im Jahr 2023 wieder zuverlässig geliefert: Kapitalmarktbeiträge steuerten nach Kosten 58 Mrd. Franken an die Pensionskassenvermögen bei oder 11’370 Franken für jeden Versicherten. Der Report belegt die zentrale Rolle des 3. Beitragszahlers im Schweizer Vorsorgesystem, in welchem in diesem Jahr wichtige Weichen gestellt werden.
Er belegt anhand von neuen Daten die positive Korrelation zwischen den Vermögensverwaltungskosten und den erzielten Renditen der Pensionskassen und zeigt auf, wie stark der 3. Beitragszahler für Neu-Versicherte in der BVG-Reform zu Tragen kommt..
Der Report räumt zudem mit den anhaltend kursierenden und von politischen Kreisen instrumentalisierten Mythen einer im Vergleich zur AHV «teuren und ineffizienten» 2. Säule auf: In dieser wird jeder während der Berufstätigkeit einbezahlte Franken ohne Steuerbeiträge verdreifacht. Neben den Arbeitnehmerbeiträgen stärken jene der Arbeitgeber und der 3. Beitragszahler das individuelle Pensionskassenvermögen.
Steigende Lebenserwartung, sinkende Geburtenrate
(BfS) Im Jahr 2023 gingen die Lebendgeburten und die Todesfälle zurück und die durchschnittliche Anzahl Kinder pro Frau fiel auf einen historischen Tiefstand (1,33). Die Lebenserwartung erreichte ein höheres Niveau als vor der Pandemie. Zudem sank zwischen 2022 und 2023 die Zahl der Eheschliessungen und der Scheidungen.
Die Geburtenzahl ging sowohl bei den Schweizer Müttern als auch bei jenen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zurück, bei ersteren allerdings deutlich stärker (-4,2% gegenüber -0,8%). Differenziert nach Staatsangehörigkeit des Kindes kamen rund 56 100 Schweizer Kinder (-4,2%) gegenüber 23 900 Kindern mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit (+0,4%) zur Welt.
Bei den Frauen unter 30 Jahren zeigt sich seit 2022 ein stärkerer Geburtenrückgang als bei jenen ab 30 Jahren (-5,1% gegenüber -2,1%). Die Zahl der Erstgeburten verringerte sich sowohl bei den Müttern unter 30 Jahren (-548; -4,3%) als auch bei jenen zwischen 30 und 39 Jahren (-406; -1,7%). Bei den Frauen ab 40 Jahren nahm sie hingegen zu (+84; +3,7%). Das Durchschnittsalter der Mütter bei der Geburt des ersten Kindes erhöhte sich gegenüber 2022 (31,2 Jahre) leicht auf 31,3 Jahre (provisorische Zahl).
IV: Verbesserte berufliche Eingliederung
(BSV) Rund 55’800 Personen haben letztes Jahr an beruflichen Eingliederungsmassnahmen der IV teilgenommen, dreimal mehr als noch 2008. Von den 41’500 Personen, die eine berufliche Eingliederung abgeschlossen haben, hatten rund 60 Prozent eine Anstellung oder waren wieder erwerbsfähig.
Insgesamt waren 2023 in etwas mehr als der Hälfte der Fälle der Beziehenden von beruflichen Eingliederungsmassnahmen (53 %) psychische Krankheiten die Invaliditätsursache, gefolgt von Krankheiten der Knochen und Bewegungsorgane (16 %), Geburtsgebrechen (11 %) und Unfällen (9 %).
Meldung BSV /
Bericht / FR
“Pensionskassen-Krach spaltet die Wirtschaft”
Der Blick schreibt: Der Arbeitgeberverband kämpft für ein ja zur Pensionskassen-Reform. Doch die Vorlage ist umstritten. In der Wirtschaft tut sich ein Graben auf.
Die Gewerkschaften lachen sich ins Fäustchen. Die Pensionskassen-Reform reisst nämlich Gräben auf – bei den Arbeitgebern. Der schweizerische Arbeitgeberverband führt zusammen mit der Mitte-Partei die Ja-Kampagne an.
Doch jetzt grätscht das Westschweizer Centre Patronal dazwischen. Die welschen Arbeitgeber lehnen die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) ab und planen eine Nein-Kampagne. Das bestätigt Verbandsdirektor Christophe Reymond (59): «Wir werden unsere kleine Musik hören lassen», sagt er. In welcher Form sei noch unklar.
Während die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent bei den Wirtschaftsverbänden unbestritten ist, stören sich die Gegner an zahlreichen anderen Punkten. Reymond kritisiert etwa, dass die geplanten Rentenzuschläge von bis zu 200 Franken monatlich verfehlt und ungerecht seien. Das neue System sei bürokratisch und habe ein unvorteilhaftes Kosten-Nutzen-Verhältnis. «Die 2. Säule hat etwas Besseres verdient als die Scheinreform.»
Altersvorsorge in der SS 2024
Das Parlament hat sich in der Sommersession vom 27. Mai bis 14. Juni 2024 mit Vorlagen zur sozialen Sicherheit beschäftigt, dabei auch mit zweien, die sich direkt mit der Altersvorsorge befassen. Die BSV-Zeitschrift CHSS schreibt dazu:
Nationale Alterspolitik soll überarbeitet werden
Der Bundesrat muss seine Strategie für eine schweizerische Alterspolitik aus dem Jahr 2007 überprüfen und aktualisieren. Der Ständerat hat ein entsprechendes Postulat von Simon Stocker (SP/SH) angenommen. In seiner künftigen Alterspolitik soll der Bundesrat die unterschiedlichen Zuständigkeiten innerhalb der Bundesverwaltung sowie die föderalen Strukturen berücksichtigen und relevante Akteure miteinbeziehen. Die Grundlage der bisherigen Alterspolitik des Bundesrates stammt aus dem Jahr 2007.
Überarbeitung und Aktualisierung der nationalen Alterspolitik
AHV-Zusatzfonds für die Generation 2024
Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, wie der Generationenvertrag zur Altersvorsorge gestärkt werden kann. Der Ständerat hat ein entsprechendes Postulat der Urner Mitte-Ständerätin Heidi Z’Graggen angenommen. Gemäss dem Vorstoss soll jedes neugeborene Kind in der Schweiz bei der Geburt einen Betrag in Höhe des Mindestbeitrags für die AHV von 514 Franken erhalten. Dieser Beitrag soll in einem AHV- Zusatzfonds «Generation 2024 plus» langfristig angelegt werden, um beizutragen, dass die AHV-Rente der jungen Generation nachhaltig gesichert ist. Der Bundesrat soll im Bericht Modelle zur Finanzierung des Zusatzfonds aufzeigen. Im Vordergrund steht die Finanzierung durch den Bund.
KI bei Vorsorgeeinrichtungen
WTW Deutschland hat ein Interview mit Barthold Albrecht, Intelligent Artificials, und Franziska Kühnemund, WTW, zum Thema KI geführt. Auszug:
Frau Kühnemund, wo sehen sie derzeit die Chancen beim Einsatz der KI für die bAV?
Franziska Kühnemund: Die Integration von KI in der bAV bietet viele Chancen und wird nach meiner Einschätzung sukzessive alle Bereiche der bAV, insbesondere der bAV-Administration und Kommunikation, durchdringen und helfen, unsere Kundenservices zu verbessern.
Im Bereich der Member Experience wird der verstärkte Einsatz von Chatbots und virtuellen Assistenten zur Beantwortung von Fragen und die Bereitstellung von Informationen bis hin zu individuellen Empfehlungen die bAV-Kommunikation weiter digitalisieren. Die Anwendungsbereiche ziehen sich durch alle Kommunikationskanäle zu Anwärtern, Leistungsbeziehenden und Unternehmensfunktionen, von Post, E-Mail, Telefonie bis hin zu Online-Ticketing-Systemen. Die Annäherung an die Kommunikationsformen, wie wir sie aus dem BtoC-Bereich gewohnt sind: schnell, digital und personalisiert, wird durch den Einsatz der KI viel besser gelingen.