“Versuch, die 2. Säule zu schwächen”
Adriano Lucatelli, Gründer von Descartes Finance, äussert sich in einem Interview mit finews zum Abstimmungserfolg zur 13. AHV-Rente und zu beunruhigenden Trends in der 2. Säule. Auszüge:
Herr Lucatelli, die Schweiz hat Ja zu höheren AHV-Zahlungen gesagt. Im Grunde genommen scheint das richtig: Den Auftrag der Existenzsicherung konnte die AHV nicht mehr vollumfänglich erfüllen.
Die Existenzsicherung ist Auftrag des Gesamtsystems, nicht spezifisch der AHV. Dieses Ziel war auch ohne die jetzt beschlossene Rentenerhöhung nicht im grossen Stil gefährdet. Für mich ist das Abstimmungsergebnis ein ernsthafter Sündenfall, ein Bruch des Generationenvertrags. Bis dahin hatte die Stimmbevölkerung bei den Staatsausgaben eher vernünftig abgestimmt. Sollte sich jetzt eine «Buy Now, Pay Later»-Mentalität festgesetzt haben, wäre das gefährlich. Wie wir wissen, gibt es keinen Free Lunch.
Bei der offenen Frage der Finanzierung der 13. AHV-Rente droht nun ein Angriff auf die 2. Säule und ihre Schwächung. Was würde das für das gesamte Vorsorgesystem bedeuten?
Ich rechne auch damit, dass es Versuche geben wird, die 2. Säule zu schwächen und eine Dynamik in Richtung Einheitskasse zu entfesseln. Das würde nichts Gutes bedeuten. In unserem Drei-Säulen-System steht die AHV für Solidarität, die 2. Säule verkörpert ein patriarchales Element (Zwangssparen) und die 3. Säule die Eigenverantwortung. Jedes der drei Elemente hat seine Stärken und Schwächen. Gesamthaft waren sie bis anhin gut austariert.
Die Vermögensverwaltungskosten in der BVG dienen als Angriffsflanke aus linken und gewerkschaftlichen Kreisen, die erzielten Renditen werden verschwiegen. Darf Vermögensverwaltung nichts kosten?
Gute Vermögensverwaltung kostet immer etwas. Das tut sie übrigens auch im Ausgleichsfonds Compenswiss, der die Reserven der AHV verwaltet. Dort sind es 19 Basispunkte (0,19 Prozent pro Jahr). Bei den Pensionskassen sind es gemäss der Pensionskassen-Studie von Swisscanto im Durchschnitt der letzten fünf Jahre 48 Basispunkte (0,48 Prozent). Solange die Pensionskassen gute Renditen erzielen, sehe ich darin kein Problem.
OAK: Massnahmenkonzept zur Qualitätssicherung
Die OAK-BV schreibt in ihrem Newsletter:
Gemäss Anpassung der Weisungen W – 01/2012 «Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge» vom 1. Januar 2023 müssen die als Experte für berufliche Vorsorge zugelassenen juristischen Personen ein Massnahmenkonzept zur Qualitätssicherung erstellen (Ziff. 3.2.2 der Weisungen).
Zur Erstellung dieses Massnahmenkonzeptes wurde den bei Inkrafttreten der Anpassung zugelassenen juristischen Personen eine Frist von zwei Jahren eingeräumt (Ziff. 6 der Weisungen). Das Massnahmenkonzept muss demnach spätestens am 31. Dezember 2024 erstellt sein.
Das Massnahmenkonzept muss der OAK BV nicht nach Ablauf dieser zweijährigen Frist, sondern erst bei einem Gesuch um Zulassung (ob erstmalig oder als Erneuerung) eingereicht werden (Ziff. 4.1.2 Bst. n der Weisungen). Dabei gilt es zu beachten, dass das Gesuch um erneute Zulassung und damit auch das Massnahmenkonzept spätestens sechs Monate vor Ablauf der Zulassung eingereicht werden muss (Ziff. 3.4 der Weisungen).
Werden Sie 100 Jahre alt?
Der Tages-Anzeiger hat auf seiner Website ein interaktives Tool eingerichtet, mit welchem sich, basierend auf Geburtsjahr und Geschlecht, die Wahrscheinlichkeit 100 zu werden, ermitteln lässt. Die Zahlen stammen vom BFS. Dazu gibt es viel Interessantes zur statistischen Sterblichkeit und wie sie sich entwickelt hat.
Die Abnahme der Sterblichkeit über die vergangenen Jahrzehnte ist beeindruckend. 1882 erlebten nur 50 Prozent der damals geborenen Frauen und 43 Prozent der Männer das 65. Altersjahr. Frauen mit Jahrgang 1930 schafften es dann bereits zu 83 Prozent, über 65 Jahre alt zu werden, Männer zu 73 Prozent.
Wenn man mit dem BFS-Modell diese Trends fortschreibt, werden rund 98 Prozent der im aktuellen Jahr 2024 geborenen Frauen und 97 Prozent der Männer 65 Jahre alt.
Mittlerweile ist selbst das Risiko, in hohem Alter innerhalb eines Jahres zu sterben, in der Schweiz klein geworden. So sterben pro Jahr aktuell nur etwas mehr als 1 Prozent der 75-jährigen Frauen, bei den Männern sind es 2 Prozent (jeder 50. Mann).
Auch die sukzessive Steigerung der durchschnittlichen Lebenserwartung ist spektakulär. 1876 betrug sie für Frauen bei der Geburt lediglich 47 Jahre, für Männer 43 Jahre. Dies war zum einen auf die Säuglings- und Kindersterblichkeit und zum anderen auf die Sterblichkeit auf allen Altersstufen infolge von Infektionskrankheiten wie Tuberkulose, Pocken, Typhus und Cholera zurückzuführen.
Für faire Finanzierung der 13. AHV-Rente
Der Arbeitgeberverband kommentiert die Vorschläge des Bundesrats zur Finanzierung des milliardenteuren AHV-Ausbaus. Am fairsten wäre die Finanzierung über die MWSt und eine Rentenaltererhöhung. Letztere soll Bestandteil der nächsten AHV-Revision sein. Barbara Zimmermann-Gerster schreibt:
Der pro Jahr mehrere Milliarden kostende AHV-Ausbau würde – anders als von den Initiantinnen und Initianten behauptet – auch den Mittelstand belasten, beziehungsweise besonders ihn, wenn es nach dem Bundesrat geht. Das ist spätestens seit Bekanntwerden seiner Finanzierungsvorschläge allen klar, auch wenn die Gegner der Initiative im Vorfeld der Abstimmung wann immer möglich darauf hingewiesen hatten.
Im Hinblick auf die momentan vorliegenden Finanzierungsoptionen des Bundesrates sprechen sich die Arbeitgeber, wenn, dann für eine Finanzierung der 13. AHV-Rente mittels Mischfinanzierung aus Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen aus. Mit der Mehrwertsteuer kann auf ein bereits bestehendes Instrument zurückgegriffen werden.
Zudem ist diese Finanzierungslösung fair, indem alle einen Beitrag leisten und damit – im Gegensatz zu nur zusätzlichen Lohnabgaben – auch die vom Ausbau profitierenden Rentnerinnen und Rentner. Eine Überwälzung der Kosten ausschliesslich auf die erwerbstätige Bevölkerung wäre dagegen unsolidarisch und einseitig. Es gilt zu bedenken, dass die Stimmbevölkerung unter 50 Altersjahren die 13. AHV-Initiative deutlich abgelehnt hat.
BVG-Reform: Frauen profitieren
Eine Studie von BSS Volkswirtschaftliche Beratung mit den Daten der Lohnstrukturerhebung im Auftrag des überparteilichen Frauendachverbands alliance F belegt die positiven Auswirkungen der BVG-Reform auf Teilzeitanstellungen: Davon profitieren insbesondere viele Frauen. In der Mitteilung von alliance F heisst es dazu:
Insgesamt 275’000 Frauen erhalten durch die Reform der beruflichen Vorsorge eine höhere Rente, wie BSS berechnet hat. Der Grund dafür ist die überfällige Anpassung des Koordinationsabzugs, den alliance F seit vielen Jahren fordert.
Anstelle eines fixen Koordinationsabzugs von 25’725 Franken bleiben neu nur noch 20 Prozent jedes Lohns unversichert – damit sind Teilzeitarbeitende und Niedrigverdienende, die überwiegende Mehrheit davon Frauen, deutlich besser versichert. Sie profitieren darum tendenziell von der Reform.
Tiefer fällt die Rente aus dem BVG-Obligatorium bei 67’000 Frauen aus. Hier überwiegt der zweite Teil der Reform, die Senkung der Mindestverzinsung über den Umwandlungssatz von 6,8 auf 6 Prozent sowie die Senkung der Lohn-Beitragssätze ab 45 Jahren auf 14 Prozent (statt wie bisher 15 bzw. 18 Prozent).
Für einen Grossteil der Versicherten (rund 85 Prozent) hat die Senkung des Mindestumwandlungssatzes kaum Auswirkungen, da sie ausreichend überobligatorisch versichert sind und ihr Umwandlungssatz darum gesamthaft heute schon tiefer liegt.
Vom Marketing-Trick zum administrativen Ärgernis
Ueberraschend hat der Bundesrat angekündigt, dass er vorsieht, die vom Volk beschlossene 13. AHV-Rente in der Tat als 13. Rente auszuzahlen und nicht als monatlichen Zuschlag von 8,3 Prozent. Das ist durchfühungstechnisch knifflig. Hansueli Schöchli listet die Probleme in der NZZ auf.
Bundesrat und Parlament müssen einen Zielkonflikt lösen. Was ist wichtiger – eine administrativ möglichst einfache Umsetzung (via Erhöhung der AHV-Monatsrente um 8,3 Prozent) oder eine Umsetzung gemäss Wortlaut der neuen Verfassungsnorm (Rentenzuschlag einmal pro Jahr)?
Der Bundesrat sprach sich vergangene Woche überraschend für eine verfassungsnahe Umsetzung in Form eines Rentenzuschlags einmal pro Jahr aus. Die haarigen Details liess er dabei offen. Die Kernfrage dabei: Wie geht man mit Mutationen während des Jahres um? Versicherte sterben, Partner von Versicherten sterben, und auch andere Änderungen, die Einfluss auf den monatlichen Rentenanspruch haben, kommen immer wieder vor.
Es geht nicht um Kleinkram. Die AHV zahlt jeden Monat etwa 2,5 Millionen Renten, und laut Praktikern fallen im Mittel rund 60’000 Mutationen pro Monat an. Hier einige der Knackpunkte:
Zeitpunkt / Mutationen / Nachforderungen / Zuschlagsbasis.
«Die Steuern sind das Problem»
Prof. Reiner Eichenberger, Uni Freiburg, nimmt kein Blatt vor den Mund. Er legt in einem Interview mit dem Nebelspalter das grundlegende Malaise offen, das den Mittelstand ruiniert. Und geradezu entsetzt ist er über die Auswirkungen der 13. AHV-Rente samt den Finanzierungsvorschlägen. Auszüge:
Man liest überall: Die Kaufkraft der Familien, des Mittelstandes, ist gesunken. Selbst Familien mit einem guten Lohn, zum Beispiel 10’000 Franken Brutto im Moment finden, sie kämen nicht mehr auf einen grünen Zweig.
Im internationalen Vergleich, auch kaufkraftbereinigt, ist das ein hohes Einkommen. In der Schweiz nicht. Es entspricht knapp eineinhalb Vollzeitarbeitskräften mit Medianlohn. Das Hauptproblem sind die Abgaben an den Staat.
Warum?
Was soll eine solche Familie tun? Natürlich sollte sie mehr Arbeit annehmen. Aber dann hätten sie auf dem zusätzlich Verdienten eine Steuerlast – den Grenzsteuersatz – von rund vierzig Prozent, inklusive AHV gerechnet. Wenn man Familien von den Früchten ihrer harten Mehrarbeit so viel wegnimmt, dann lohnt sich diese nicht mehr.
Das heisst, die Anreize sind falsch. Jetzt hat der Bundesrat gerade beschlossen, die 13. AHV-Rente noch einmal mit höheren Lohnabzügen oder höherer Mehrwertsteuer zu finanzieren. Das heisst, die Kaufkraft wird noch einmal sinken und die Anreize werden noch einmal falscher werden.
Ja, so gehen noch einmal rund zwei Prozent des Lohnes verloren. Der Bundesrat hat faktisch eine Lohnsenkung für alle beschlossen. Da muss man sich im Klaren sein. Da ist nicht nur die Abgabenlast schwer zu ertragen, sondern auch die Entscheidung selbst.
Daher kommt auch das Gefühl, trotz Lohnsteigerungen, komme ich nicht vom Fleck?
Ja. Das grosse Problem ist, wie der Staat diejenigen belastet, die mehr arbeiten, weil sie mehr verdienen wollen und sollten. Das Wirtschaftswachstum, das uns früher reich gemacht hat, und uns jetzt auch reich machen würde, das wird vom Staat einkassiert. Wenn die Wirtschaft wächst oder die Frauen neu bis 65 arbeiten müssen, wächst der Staat überproportional, weil er von allen Zusatz-Einkommen einen überproportionalen Anteil bekommt. Die Steuern müssten jedes Jahr sinken, nur schon um die Staatsquote nicht wachsen zu lassen. Die SP erzählt immer, der Staat werde «kaputtgespart», dabei wird er immer fetter. Und Vorsicht, die heutigen Statistiken rechnen den Staat schlank.
“Fragwürdige Finanzierung der 13. AHV-Rente”
Arno Schmocker kommentiert in der Finanz und Wirtschaft die Finanzierungsvorschläge des Bundesrats für die 13. AHV-Rente.
Höchst bedenklich ist der Umstand, dass die Erhöhung der Jahresrente um 8,3% auf jeden Fall per Anfang 2026 gesichert ist, notfalls via Verordnung des Bundesrats – aber die Finanzierung nicht. Diese wird mit grosser Wahrscheinlichkeit durch Volksabstimmungen oder Referenden verzögert werden. Das hiesse, dass der AHV-Fonds für einige Zeit geradestehen müsste.
Schon heute betragen die verlusttragenden Aktiven bloss 80% der Jahresausgaben, zieht man ein Darlehen von 10 Mrd. Fr. an die IV ab (gesetzlich erforderlich wären 100%). Mit einer Verzögerung der Finanzierung müsste Compenswiss, der Ausgleichsfonds der AHV, beginnen, Aktiven auf dem Fondsvermögen abzustossen, um die Renten zu begleichen.
Gleich, welche Variante am Schluss zum Zug kommt: Jede muss finanziert werden, die Milliarden sind noch nie vom Himmel gefallen. Am Schluss stellt sich auch die Frage: Müssten Initiativen wie diese, die riesige Ausgaben verursachen, aber keine Vorschläge zur Gegenfinanzierung enthalten, nicht für ungültig erklärt werden?
Wechsel im Vorstand der SKPE
Der neue Vorstand der Kammer der PK-Experten (von links): Guido Aggeler, Pittet Associates AG, Zürich; Jean Netzer, Aon Suisse SA, Nyon; André Tapernoux, Keller Experten AG, Frau- enfeld (Präsident); Emmanuel Vauclair, Pensionskasse SRG SSR, Bern. Foto vps.epas
(SKPE) Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) hat am 27. März 2024 ihre 54. Generalversammlung in Bern abgehalten. Die SKPE wurde 1970 gegründet, mit dem Ziel die berufliche Vorsorge weiterzuentwickeln und den Mitgliedern eine gemeinsame Plattform zur Interessensvertretung zur Verfügung zu stellen.
Nach Ablauf der Amtszeit von Ursula May wurde Jean Netzer von der Generalversammlung in den Vorstand gewählt. André Tapernoux übernimmt turnusgemäss für zwei Jahre das Präsidium der SKPE als Nachfolger von Emmanuel Vauclair.
Der Vorstand setzt sich nach der Generalversammlung wie folgt zusammen: Präsident: André Tapernoux, Keller Experten AG, Frauenfeld Mitglieder: Guido Aggeler, Pittet Associates AG, Zürich Jean Netzer, Aon Suisse SA, Nyon Emmanuel Vauclair, Pensionskasse SRG SSR, Bern Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten umfasst 226 Mitglieder.
Jährliche Auszahlung der 13. Rente, Finanzierung mit Lohnbeiträgen und MWSt
Der Bundesrat hat seine Entscheide zur Auszahlung und Finanzierung des AHV-Zuschlags sowie zur Lancierung einer AHV-Reform für die 30-er Jahre bekannt gegeben.
Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 einmal jährlich ausbezahlt und nachhaltig finanziert werden. An seiner Sitzung vom 27. März 2024 hat der Bundesrat die Eckwerte für die Umsetzung der Volksinitiative festgelegt, die am 3. März 2024 angenommen wurde.
Die 13. Monatsrente verursacht 2026 zusätzliche Ausgaben von 4,2 Milliarden Franken. Der Bundesrat hat sich auf zwei Varianten zur Deckung dieser Mehrausgaben verständigt.
Eine Variante sieht eine Finanzierung ausschliesslich über eine Erhöhung Lohnbeiträge vor. Eine zweite Variante eine kombinierte Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer. Damit will der Bundesrat verhindern, dass die Finanzen der AHV sich rasch verschlechtern.
Um eine zusätzliche Belastung der Bundesfinanzen zu vermeiden, soll zudem der Bundesbeitrag temporär reduziert werden.
Dazu will er zwei Varianten weiterverfolgen: Erstens die Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.8 Prozentpunkte, zweitens die kombinierte Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.5 und der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte.
BlackRock sorgt sich um GenZ
By the mid-century mark, one-in-six people globally will be over the age of 65, up from one-in-11 in 2019.
Larry Fink, 71, CEO von BlackRock, dem weltgrössten Vermögensverwalter, hat sich in seinem “Annual Letter” u.a. besorgt über die zunehmende Vorsorge-Krise geäussert. Die für ihn ungewohnte Thematik hat in den Medien für einiges Aufsehen gesorgt. Vieles lässt sich auch auf die Schweiz übertragen. Die NZZ schreibt:
Fink schlägt in seinem Brief auch nachdenkliche Töne an. Ihm bereitet es Sorgen, dass die Generation Z (ab Jahrgang 1997) pessimistischer in die Zukunft blickt als jede Generation vor ihr. Dabei bezieht er sich auf Daten der Universität Chicago, die seit fünfzig Jahren Umfragen zur politischen Einstellung der amerikanischen Bevölkerung durchführt.
Das Forschungsinstitut erhebt das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik, die Medien sowie die Erwartungen der befragten Amerikaner für die eigene finanzielle und berufliche Zukunft.
Die jüngste Erhebung zeigt, dass sich die Stimmung innerhalb der jungen Generation in den vergangenen zwei Jahrzehnten verdüstert hat. Der Anteil derjenigen, die daran glauben, eines Tages wohlhabender zu werden als die eigenen Eltern oder einen guten Job zu finden, ist gesunken. 40 Prozent der Befragten geben an, es sei «schwer, Hoffnung für die Welt zu haben». Nach der Jahrtausendwende waren es noch weniger als 25 Prozent.
Scheidung und Altersvorsorge
Schritt für Schritt in den Ruhestand
Die Migrosbank gibt Tipps, wie und unter welchen Bedingungen eine schrittweise Pensionierung möglich ist.
Die AHV – ein Selbstbedienungsladen
Hansueli Schöchli zeigt auf, welche Kostenfolgen nach der 13. AHV-Rente weitere unmittelbar folgende Initiativen auf den Staatshaushalt haben werden.
Die AHV ist ein Selbstbedienungsladen. Das Volk hat das verstanden und Anfang März eine Erhöhung aller AHV-Renten um 8,3 Prozent beschlossen. Kostenpunkt: etwa 5 Milliarden Franken pro Jahr. Beschlossen haben dies vor allem Ältere, zahlen werden es vor allem Jüngere. Der Bundesrat wird voraussichtlich diesen Mittwoch seine Vorschläge bringen, wie die Rechnung verteilt werden soll.
Am gleichen Mittwoch klopft schon die nächste milliardenteure AHV-Initiative an die Tür. Die Mitte-Partei reicht bei der Bundeskanzlei die Unterschriften für zwei Volksinitiativen ein, die eine Besserstellung von Ehepaaren bei den Steuern beziehungsweise bei den AHV-Renten fordern.
Kein Wundermittel
Konrad Staehlin befasst sich im Tages-Anzeiger ausgiebig mit dem Thema Finanztransaktionssteuer, welche gerne als Wundermittel zur Finanzierung des AHV-Zuschlags bezeichnet wird. Aber es gibt Zweifler, auch im Lager der Initianten.
Mit Daniel Lampart, Chefökonom des Gewerkschaftsbunds und einer der Väter der 13. AHV-Rente, zeigt sich sogar ein linker Ökonom kritisch gegenüber der angedachten Wunder-Steuer: Selbst wenn sie nicht zu einer massiven Verschiebung des Handels aus der Schweiz heraus führen sollte, sagt er, sei sie nicht geeignet zur Finanzierung der Sozialversicherungen. Grund: «Ihre Erträge wären wohl viel zu volatil – der Bund braucht dagegen ein Instrument, das ihm konstant ähnlich hohe Summen einspielt.»
Kurzfristig stehen darum Modelle im Vordergrund, die sich stärker entlang des Wirtschaftswachstums entwickeln: Der Bundesrat wird diese Woche über einen Vorschlag von Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider beraten; laut der «Aargauer Zeitung» soll es sich um eine Mischung zwischen Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer handeln.