Der Bundesrat hat seine Entscheide zur Auszahlung und Finanzierung des AHV-Zuschlags sowie zur Lancierung einer AHV-Reform für die 30-er Jahre bekannt gegeben.

Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 einmal jährlich ausbezahlt und nachhaltig finanziert werden. An seiner Sitzung vom 27. März 2024 hat der Bundesrat die Eckwerte für die Umsetzung der Volksinitiative festgelegt, die am 3. März 2024 angenommen wurde.

Die 13. Monatsrente verursacht 2026 zusätzliche Ausgaben von 4,2 Milliarden Franken. Der Bundesrat hat sich auf zwei Varianten zur Deckung dieser Mehrausgaben verständigt.

Eine Variante sieht eine Finanzierung ausschliesslich über eine Erhöhung Lohnbeiträge vor. Eine zweite Variante eine kombinierte Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer. Damit will der Bundesrat verhindern, dass die Finanzen der AHV sich rasch verschlechtern.

Um eine zusätzliche Belastung der Bundesfinanzen zu vermeiden, soll zudem der Bundesbeitrag temporär reduziert werden.

Dazu will er zwei Varianten weiterverfolgen: Erstens die Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.8 Prozentpunkte, zweitens die kombinierte Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.5 und der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte.

Um den tieferen Bundesbeitrag zu finanzieren, sieht der Bundesrat ebenfalls zwei Varianten vor: Eine Variante sieht vor, diese Mittel dem AHV-Fonds zu entnehmen. Eine zweite Variante stellt darauf ab, weitere Einnahmen zu erzielen. Entweder durch eine Erhöhung der Lohnbeiträge (0.2 Prozentpunkte) oder eine kombinierte Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer (0.1 + 0.2 Prozentpunkte). Diese Einnahmen würden der AHV zufliessen und verhindern, dass der AHV-Fonds durch den tieferen Bundesbeitrag zusätzlich belastet wird.

Der Bundesrat verfolgt einen engen Zeitplan, um die Umsetzung und Finanzierung der 13. Rente bis 2026 sicherzustellen. Er hat dem EDI den Auftrag gegeben, bis im Sommer 2024 eine Vernehmlassungsvorlage mit den beschlossenen Eckwerten vorzulegen. Bis Herbst 2024 soll dann die Botschaft zuhanden des Parlaments folgen.

  Mitteilung BR