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Die unterschätzten 65- bis 70-Jährigen

17. Februar 2026 By pwirth in Versicherte Tags: Rentenalter

Nach dem Tages-Anzeiger hat auch die NZZ das Thema der  Bevölkerung im Pensioniertenalter aufgegriffen. Das Blatt verweist auf das ungenutzte Potenital. Melanie Häner-Müller vom Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) an der Uni Luzern schreibt: 

Wenn über Generationengerechtigkeit diskutiert wird, stehen die 65- bis 70-Jährigen zunehmend am Pranger. Sie sind frisch pensioniert, beziehen neu eine 13. AHV-Rente, gelten als reisefreudig und haben selbst zu wenige Kinder grossgezogen, damit die demografische Rechnung heute aufgeht. Der Vorwurf ist schnell formuliert: eine privilegierte Altersgruppe, die Ressourcen bindet und den Jüngeren zur Last fällt.

Doch dieses Bild greift zu kurz. Diese Generation hat entscheidend zum heutigen Wohlstand beigetragen. Vor allem aber wird verkannt, wie leistungsfähig sie heute wäre – und wie wenig unsere Institutionen dieses Potenzial nutzen. (…)

Diese Altersgruppe ist deutlich fitter, als es die Institutionen der Altersvorsorge unterstellen. Das gesetzliche Rentenalter – neu Referenzalter genannt – markiert längst keine gesundheitliche Zäsur mehr, sondern bloss eine administrative.

Hinzu kommt: Sowohl die Lebenserwartung insgesamt als auch die Lebenserwartung bei guter Gesundheit sind angestiegen. Die Jahre in Pension werden länger. Bei zunehmender gesunder Lebenszeit kommt ein unverändertes Rentenalter faktisch einer schleichenden Frühpensionierung gleich. (…)

Lag das durchschnittliche Alter beim Austritt aus dem Arbeitsmarkt 1999 noch bei 64,8 Jahren und erreichte 2017 mit 65,8 Jahren einen Höchststand, liegt es heute wieder exakt bei 65 Jahren. Die Quote der Frühpensionierungen ein Jahr vor dem ordentlichen Rentenalter ist bei den Männern mit rund 40 Prozent nahezu unverändert gegenüber dem Wert von vor 25 Jahren. Bei den Frauen ist sie sogar von 24 auf 34 Prozent gestiegen. (…)

Eine alternde Gesellschaft braucht eine bessere Nutzung bestehender Ressourcen. Erstens gilt es, Weiterarbeit im Alter gezielt zu erleichtern: durch den Abbau unnötiger Beitragslasten nach dem Rentenalter und durch eine aktivere Weiterbeschäftigung seitens der Unternehmen – mit flexiblen Teilzeitmodellen und Tätigkeiten im Mandatsverhältnis.

Zweitens braucht es neue Formen der Einbindung in die Zivilgesellschaft. Gefragt sind niederschwellige, projektbezogene Formate, die zeitlich begrenzt sind und gezielt an vorhandene Kompetenzen anknüpfen. (…)

Die 65- bis 70-Jährigen sind eines der grössten ungenutzten Potenziale unserer alternden Gesellschaft. Und angesichts der demografischen Entwicklung der kommenden Jahre können wir es uns eigentlich nicht länger leisten, dieses Potenzial brachliegen zu lassen.

  NZZ

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Es braucht keine neue BVG-Reform

16. Februar 2026 By pwirth in BVG-Reform Tags: ASIP, Beiträge

ASIP-Direktor Lukas Müller-Brunner wehrt sich in einem Interview des Tages-Anzeigers vehement gegen die Reformpläne der SGK-N, die zwei Bereiche des BVG – Beitragssätze und Beitragsbeginn – ändern will. Auszüge:

Herr Müller-Brunner, dreimal hat das Stimmvolk grosse Reformen in der zweiten Säule versenkt. Die Sozial­kommission des Nationalrats nimmt nun einen neuen Anlauf. Sind Sie froh, dass es endlich wieder vorwärtsgeht?
Nein, nicht wirklich. Ein Vorsorgeplan der beruflichen Vorsorge ist ein in sich schlüssiges System. Man kann sich das vorstellen wie einen Motor bei hoher Drehzahl. Wenn man da bei 8000 Umdrehungen Sand statt Öl einspritzt, dann kommt es nicht gut.

Mit den neuen Vorschlägen will die SGK-N die Pensions­kassen­beiträge für Ältere senken, damit diese für Firmen «billiger» werden. Das klingt vernünftig.
Vielleicht auf den ersten Blick. Aber das Problem ist die Umsetzung.

Warum?
Der Beitragssatz steigt mit dem Alter, nicht weil man die Leute unterschiedlich belasten will, sondern weil junge Leute und junge Familien weniger von ihrem Einkommen für die Altersvorsorge aufwenden können als ältere Versicherte. Das wussten schon die Urheber des BVG bei seiner Inkraftsetzung 1985.
Bei den Jungen fliessen mindestens 7 Prozent des Lohns in die Pensionskasse.

Ab 55 sind es 18 Prozent, was die Lohnkosten erhöht. Mit der Senkung für die Älteren soll die Alters­diskriminierung bekämpft werden.
Ich halte das für eine Nebelpetarde. Dass die bisherige Staffelung der Sparbeiträge die Arbeitgeber davon abhält, Ältere einzustellen, ist nach meiner Erfahrung ein Märchen. Das ist doch bei einer Anstellung nie das ausschlaggebende Kriterium. Ich kenne auch keine Studie, die eine solche Form der Altersdiskriminierung nachweist. Die vorgeschlagenen Beitragssenkungen sind schlicht nicht wirksam.

Der zweite Vorschlag der Kommission betrifft die Jungen: Sie sollen schon ab 20 statt 25 Jahren in die Pensionskasse einzahlen. Je früher man mit Sparen beginnt, desto besser.
Im Prinzip ja. Aber in der Praxis ist der durchschnittliche Lohn einer Person zwischen 20 und 25 massiv tiefer als im späteren Erwerbsleben. Diese frühen Beitragsjahre sind also für das Alterssparen weniger relevant. Bedeutsam ist hingegen, dass man bei einem Beginn mit 20 Jahren das Obligatorium von 40 auf 45 Jahre ausbaut. Wenn man nicht gleichzeitig den immer noch überhöhten Mindestumwandlungssatz reduziert, führt das zu einem Ausbau der Leistungen im gesetzlichen Minimum, die ja schon heute nicht ausfinanziert sind. Mit einer solch unausgegorenen Idee würde der Gesetzgeber das Obligatorium schwächen.

Immer mehr Leute arbeiten Teilzeit. Manche haben mehrere kleine Jobs und fallen deshalb durch das Raster. Braucht es gesetzliche Massnahmen?
Die Praxis zeigt, dass das nicht nötig ist. Dank dem Überobligatorium und dank der sozialpartnerschaftlichen Führung können die Pensionskassen freiwillig und nach den konkreten Bedürfnissen auf Veränderungen am Arbeitsmarkt reagieren. Ein Beispiel: Die Kasse für die Tessiner Spitäler muss sowohl Oberärztinnen versichern wie auch die Leute, die in Teilzeit Operationssäle reinigen.

Diese Einzelbeispiele sind interessant. Aber braucht es nicht eine gesetzliche Lösung für die vielen Fälle, in denen das Problem weiterbesteht?
Es sind eben keine Einzelbeispiele. Das Geniale an der beruflichen Vorsorge in der Schweiz ist, dass das Gesetz lediglich Mindestvorgaben macht, während der Löwenanteil der Pensionskassen weit darüber hinausgeht, um ihre Angestellten wirksam für Alter, Tod und Invalidität abzusichern. Gemäss Statistik sind 80 bis 90 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer in der zweiten Säule besser versichert, als es das Minimum verlangt. Weil die Kassen diesen Spielraum mit attraktiven überobligatorischen Leistungen nutzen, reformiert sich das System aus eigener Kraft.

Es braucht also keine neue BVG-Reform?
Nein. Wir raten dringend davon ab, im BVG-Minimum irgendwelche gesetzlichen Anpassungen zu machen. Wenn man an den Beiträgen schraubt, muss man automatisch an den Leistungen schrauben. Und das ist politisch nicht mehrheitsfähig. Daran sind schon drei Reformen gescheitert. Wir sollten die Finger davon lassen.

  TA

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«Die Wahrheit über die Situation der über 55-Jährigen im Arbeitsmarkt»

14. Februar 2026 By pwirth in Versicherte Tags: Rentenalter, TA

Der Artikel mit dem Titel «Die Alten bringen den Staat in Schieflage» des Tages-Anzeigers hat einiges Aufsehen erregt, auch auf dieser Website. Vor allem der Titel und die Tendenz der Argumentation sind vielen sauer aufgestossen. Die Zeitung hat sich mit einem neuen Beitrag mit der Lage der Älteren und ihrer Situation auf dem Arbeitsmarkt auseinandergesetzt. Und kommt zum Schluss: «Die Angst vor dem Jobverlust befeuert den Widerstand gegen ein höheres Rentenalter. Trotzdem zeigen Zahlen, dass es Ältere nicht so schlecht haben, wie oft gedacht.»

Die Skepsis gegenüber einer Rentenaltererhöhung ist untrennbar verbunden mit der Angst vor der Arbeitslosigkeit im Alter. Dazu passt, dass keine andere Altersgruppe die letzte Initiative zur Erhöhung des Rentenalters deutlicher ablehnte als die 50- bis 64-Jährigen, die das mit einem Nein-Anteil von 80 Prozent taten.

Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) ist diese Angst weitgehend unbegründet. In einer Mitteilung verweist er darauf, dass die Zahl der Erwerbstätigen über 55 Jahre in den letzten zehn Jahren massiv gestiegen sei. «Der Arbeitsmarkt ist bereit für eine Erhöhung des Rentenalters», lautet das Fazit.

Tatsächlich belegen Daten des Bundesamts für Statistik (BFS): Menschen zwischen 55 und 64 Jahren geniessen in der Schweiz eine hohe Jobsicherheit. Sie werden seltener arbeitslos als Jüngere. Das gilt auch für die Erwerbslosenquote, die auch Ausgesteuerte und Personen berücksichtigt, die nicht bei Regionalen Arbeitsvermittlungszentren gemeldet sind. Diese liegt mit 3,5 Prozent deutlich unter dem Durchschnitt aller Altersklassen.

Zudem arbeiten immer mehr Menschen bis zum ordentlichen Pensionsalter. Prozentual sind heute deutlich mehr 61- bis 64-Jährige erwerbstätig als noch vor zwanzig Jahren. (…)

Doch die Daten zeigen auch: Wer in diesem Alter die Stelle verliert, für den wird es deutlich schwieriger, eine neue zu finden. Mit jedem zusätzlichen Altersjahr steigt die Suchdauer.

2025 war fast jeder dritte 60- bis 64-Jährige ohne Stelle mindestens ein volles Jahr arbeitslos – in keiner anderen Altersgruppe gibt es anteilsmässig mehr Langzeitarbeitslose.

Fast doppelt so oft wie Jüngere finden Ältere zudem gar keinen neuen Job mehr. Nach zwei Jahren steuert die Arbeitslosenversicherung sie aus – vielen bleibt danach nur der schwere Gang aufs Sozialamt. (…)

Im Januar 2026 waren 4096 Ältere auf Stellensuche. «Das sind 4096 Personen zu viel», betont Chuard-Keller. «Aber man kann nicht von einem Massenphänomen sprechen.» Ausserdem scheiden in den nächsten Jahren massiv mehr Menschen aus dem Arbeitsprozess aus, als junge Arbeitskräfte nachrücken.

«Beschäftigte über 55 werden künftig noch gefragter sein – und Unternehmen geraten unter Zugzwang, dieser Generation ein attraktives, wertschätzendes Umfeld zu bieten.»

Besser wäre es. Denn das Thema Generationengerechtigkeit und Altersarbeitslosigkeit birgt enorme Sprengkraft.

  TA / TA-Artikel Schieflage

 

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«Die IV steht vor dem Bankrott»

12. Februar 2026 By pwirth in Sozialversicherung Tags: IV

Matthias Venetz schreibt in der NZZ über die besorgniserregende Entwicklung der IV und die Bemühungen von BR Baume-Schneider, ihr Einhalt zu gebieten. Sie dürften kaum ausreichen und zudem in die falsche Richtung gehen. 

Die Invalidenversicherung (IV) hat massive finanzielle Probleme. Laut Prognosen des Bundes übersteigen die Ausgaben des Sozialwerks die Einnahmen um 300 Millionen Franken jedes Jahr. Weil der IV schon jetzt flüssige Mittel und Anlagen fehlen – und sie die gesetzliche Mindestgrenze dafür bereits unterschreitet –, wäre sie ohne Gegenmassnahmen in 15 Jahren bankrott.

In den vergangenen Monaten haben verschiedene Experten Lösungsvorschläge für diese strukturelle Misere präsentiert. Am Mittwoch hat die Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider dem Bundesrat nun ihre Ideen präsentiert. Sie dürften zu reden geben.

So will der Bundesrat mithilfe einer neuen «Integrationsleistung» sicherstellen, dass Personen mit gesundheitlichen Problemen möglichst lange am Arbeitsmarkt teilnehmen oder aber rasch wieder dorthin zurückkehren können. Sollte all das nicht ausreichen, will er die Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozent erhöhen. Das entspricht Mehreinnahmen von bis zu 1 Milliarde Franken.

Zum wiederholten Mal innert weniger Monate kündigt der Bundesrat damit nach der Mehrwertsteuererhöhung für die AHV und die Armee eine weitere Erhöhung der Abgaben an. Erste Reaktionen darauf sind pointiert ausgefallen. (…)

Der Hauptgrund für die finanzielle Lage der IV ist simpel: Die Zahl der Rentenbezüger steigt seit Jahren und dürfte dies auch weiterhin tun. Laut dem Bund ist der Anstieg bei Personen unter 30 Jahren besonders auffällig. Das bedeutet auch, dass die IV nicht nur mehr Renten auszahlen muss, sondern dies auch über eine längere Dauer.

Der Bund führt diese Entwicklung unter anderem auf den Anstieg psychischer Erkrankungen zurück. Im Jahr 2024 litt jeder zweite IV-Bezüger unter einem solchen Krankheitsbild.

In den vergangenen Monaten haben verschiedene Stimmen Vorschläge zur Entlastung der IV eingebracht. Der bekannteste sieht eine Altersgrenze für die IV vor: Wer noch nicht 30 Jahre alt ist, würde keine Rente mehr erhalten. Der Bundesrat hat diese Idee am Mittwoch nicht aufgegriffen und wählt einen anderen Weg.

Konkret will Bundesrätin Baume-Schneider eine neue «Integrationsleistung» einführen. Sie richtet sich an Personen zwischen 18 und 25 Jahren, die über «Integrationspotenzial» verfügen, aus gesundheitlichen Gründen aber noch nicht an bekannten Eingliederungsprogrammen teilnehmen können.

Die Betroffenen sollen mit «Geldleistungen» sowie einer «individuellen Begleitung der jungen Betroffenen und ihres Umfelds» unterstützt werden. Mit dieser «Integrationsreform» will der Bundesrat jungen Erkrankten die Rückkehr in den Arbeitsmarkt erleichtern und die IV mittelfristig entlasten. (…)

Kurz nach dem Bundesrat hat sich am Mittwoch auch die FDP zur geplanten Reform geäussert. Die Partei kritisierte in einer Mitteilung mit dem Titel «Es reicht!» den Vorschlag des Bundesrates; er reihe sich in «eine regelrechte Serie von Steuererhöhungen» ein. Dies in einer Zeit, in der Unternehmen um «Zehntausende Jobs» kämpfen und Familien «den Gürtel enger schnallen» müssten.

Benjamin Mühlemann, Co-Präsident der FDP, schrieb in der Mitteilung, «statt reflexartig an der Steuerschraube zu drehen», müsse «Bundesbern wieder lernen, Probleme innerhalb der einzelnen Dossiers zu lösen». Die FDP erklärte weiter, sie werde vorerst keine neuen Steuern und Lohnabgaben unterstützen.

Bundesrätin Baume-Schneider muss ihre Ideen bis Ende Jahr ausarbeiten und dem Bundesrat einen konkreten Entwurf für ihre «Integrationsreform» vorlegen. Das alles soll, so der Bundesrat, in enger Abstimmung mit der nächsten AHV-Reform ablaufen. 

Der Tages-Anzeiger schreibt dazu: 

Eine Erhöhung der Lohnabzüge dürfte es im Parlament schwer haben. Für die FDP ist der Bundesratsvorschlag «inakzeptabel». Dieser reihe sich in eine regelrechte Serie von Steuererhöhungen ein. Die Partei nimmt damit Bezug auf die eben vorgeschlagene Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte für die Armee. Bereits im Parlament liegt zudem die Finanzierung für die 13. AHV-Rente, für die der Bundesrat 0,7 MwSt.-Prozentpunkte vorsieht.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst hingegen die Finanzspritze, um die laufenden IV-Kosten zu decken. Dies dürfe nicht durch einen Leistungsabbau geschehen. Die IV-Schulden und die Schuldzinsen gegenüber der AHV seien hingegen von der Bundespolitik verursacht worden und müssten deshalb vom Bund oder von der Nationalbank übernommen werden.

  NZZ  / TA / Mtteilung Bundesrat

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Revidierte Swiss GAAP FER 16

11. Februar 2026 By pwirth in Rechnungslegung Tags: Fer

Silvan Loser, Leiter der Subkommission FER 16, hat auf LinkedIn die aktuelle Entwicklung bei der Weiterentwicklung der Swiss GAAP FER 16 (Vorsorgeverpflichtungen) zusammengefasst. 

Die FER-Fachkommission hat die überarbeitete Fachempfehlung zur Bilanzierung von Vorsorgeverpflichtungen an ihrer Sitzung vom 2.12.2025 verabschiedet und auf den 1.1.2027 in Kraft gesetzt.

Der Beitrag in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift TREX – Der Treuhandexperte fasst die Ergebnisse der Vernehmlassung sowie die darauf basierenden Änderungen am Vernehmlassungsentwurf zusammen und gibt Hinweise zur Erstanwendung (in DE und FR).

Die finale Fassung von Swiss GAAP FER 16 wird mit der Neuauflage der Swiss GAAP FER-Standards publiziert, welche voraussichtlich im April 2026 erscheinen wird.

💡 Praxisunterstützung: Als Hilfestellung für die praktische Umsetzung der neuen Bestimmungen bietet EXPERTsuisse ein halbtägiges Kompaktseminar im Workshop-Format an:

🔗 Seminar am Dienstag 9.6.2026, 8:15–12:15:
https://lnkd.in/eS52NjEd
🔗 Seminar am Donnerstag 3.12.2026, 8:15–12:15:
https://lnkd.in/eJWsAqUq

  LinkedIn

Wie gut ist Ihre PK aufgestellt?

11. Februar 2026 By pwirth in Versicherte Tags: Beobachter, Vorsorgeausweis

Der Beobachter hat einen Pensionskassen-Check aufgeschaltet, mit dessen Hilfe Versicherte die Qualität ihrer PK abschätzen können. Notwendig sind dazu die Daten aus dem letzten Vorsorgeausweis. 

  Beobachter PK-Check

UBS PK-Performance Januar 2026

11. Februar 2026 By pwirth in Index Tags: UBS PK-Performance

Monatlicher Durchschnitt, gleichgewichtet, nach Gebühren, in Prozent

Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im Januar nach Abzug von Gebühren eine durchschnittliche Performance von 0,53%, wobei sie bei einzelnen Pensionskassen zwischen -0,4% und 2,36% betrug. Die annualisierte Rendite seit der Lancierung der UBS Pensionskassen-Performance im Jahr 2006 liegt bei 3,33%.

  UBS PK-Performance

Teilzeitarbeit und Koordinationsabzug, ASIP fordert Anpassung von PKs

10. Februar 2026 By pwirth in BVG, Versicherte Tags: ASIP, CHSS, Teilzeiterwerb

Der Anstieg der Teilzeitarbeit stellt die berufliche Vorsorge vor neue Herausforderungen. Überobligatorische Lösungen – etwa ein pensenabhängiger Koordinationsabzug – gewinnen deshalb an Bedeutung, schreibt Michael Lauener, Leiter Recht ASIP, in CHSS. Es sei Aufgabe der Vorsorgeeinrichtungen, der Arbeitgeber und der Sozialpartner, mit überobligatorischen Lösungen sicherzustellen, dass auch Mehrfachbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte und Arbeitnehmende mit geringen Löhnen in der beruflichen Vorsorge versichert sind.

Da eine Anpassung der gesetzlichen Beitrags- und Leistungsparameter (Senkung des BVG-Koordinationsabzugs und Reduktion der BVG-Eintrittsschwelle in Kombination mit Senkung des BVG-Umwandlungssatzes) derzeit politisch unrealistisch scheinen, ist für den Schweizerischen Pensionskassenverband ASIP klar: Es ist Aufgabe der Vorsorgeeinrichtungen, der Arbeitgeber und der Sozialpartner, mit überobligatorischen Lösungen sicherzustellen, dass auch Mehrfachbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte und Arbeitnehmende mit geringen Löhnen in der beruflichen Vorsorge versichert sind.

Im Spielraum, den das Überobligatorium bietet, liegt denn auch eine der grossen Stärken der zweiten Säule. Dank deren Flexibilität kann auf spezifische Verhältnisse Rücksicht genommen werden, wie beispielsweise Eigenheiten der Branche, individuelle Bedürfnisse der Versicherten oder die Anwendbarkeit von Gesamtarbeitsverträgen.

Ein Blick in die Statistik und Beispiele aus der Praxis belegen, dass bereits viele Versicherte von der Ausweitung ihrer beruflichen Vorsorge in das Überobligatorium profitieren. Im Jahr 2020 boten beispielsweise 253 Vorsorgeeinrichtungen Vorsorgepläne mit einer unter der gesetzlichen Mindestschwelle liegenden Eintrittsschwelle an. Etwa 16 Prozent der aktiven Versicherten sind in solchen Plänen versichert.

Eine wachsende Zahl an Vorsorgeeinrichtungen berücksichtigt beim Koordinationsabzug die Teilzeitarbeit. Dabei kommen verschiedene Modelle zum Einsatz. Die Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband (und die Pensionskasse BVK beispielsweise passen den Koordinationsabzug bei Teilzeitangestellten an den Beschäftigungsgrad an, jedoch ohne den Umwandlungssatz zu korrigieren. Der Fondo di Previdenza per il Personale dell’Ente Ospedaliero Cantonale wiederum versichert den Jahreslohn ohne Koordinationsabzug, jedoch «zwischen einem vom Stiftungsrat festgelegten Mindest- und Höchstbetrag, die vom Stiftungsrat geändert werden können».

In den vergangenen Jahren ist der Anteil der Vorsorgeeinrichtungen mit einem fixen Koordinationsabzug gemäss BVG gesunken. Im Jahr 2024 sank der Anteil erstmals auf unter 10 Prozent (siehe Grafik 2).

Solange in der politischen Auseinandersetzung keine Senkung von BVG-Eintrittsschwelle, BVG-Koordinationsabzug und BVG-Umwandlungssatz zustande kommt, können die Vorsorgebedürfnisse der Versicherten durch freiwillige Herabsetzung der Eintrittsschwelle, Anpassung des Koordinationsabzugs oder Heraufsetzung des minimalen koordinierten Lohns auf reglementarischer Grundlage abgedeckt werden.

Dass dieses Prinzip in der zweiten Säule verankert ist und wirksam angewendet wird, zeigen sowohl ein Blick in die Statistik als auch prominente Beispiele aus der Vorsorgelandschaft. Damit erübrigt sich ein weiteres Eingreifen des Regulators.

  CHSS

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Kritik an grosszügiger BVK

10. Februar 2026 By pwirth in Pensionskassen Tags: BVK

Die BVK schüttet zu ihrem 100. Geburtstag 348 Millionen an Staatsangestellte aus – die gleiche Pensionskasse, die mit 2 Milliarden Franken saniert wurde. Das kommt nicht überall gut an. Tobias Marti erinnert in der NZZ an die jüngere Vergangenheit der Kasse, die durch kriminelle Machenschaften und verantwortungsloses Finanzgebaren des Kantons geprägt war. Die grosszügige Geste kann sich die BVK heute leisten, nachdem die rechtlich verselbständigte Kasse den Weg zurück auf den Tugendpfad seriöser Geschäftsführung gefunden hat und finanzpolitischen Machenschaften entzogen ist.

Im Jahr 2013 kam es zum finanzpolitischen Sonderfall: Die Steuerzahler mussten die BVK mit einer Finanzspritze von 2 Milliarden Franken unterstützen. Die BVK spricht bis heute nicht von einer Sanierung, sondern von einer Rückzahlung. Schliesslich habe der Kanton zuvor in den 1990er Jahren seinerseits die Kasse belastet.

Derlei Krisenzeiten sind passé. Die BVK mauserte sich mit 146’000 Mitgliedern und einem Anlagevermögen von 45,8 Milliarden Franken zur grössten Pensionskasse des Landes.

Finanziell hat die Pensionskasse gute Jahre hinter sich, ihr Deckungsgrad beträgt über 113 Prozent. Darum sollen nun 348 Millionen Franken zurückfliessen, als Jubiläumszins für Versicherte und Jubiläumszulagen für Rentner. Der Geldregen freut aber nicht alle gleichermassen.

Kantonsrat Martin Huber stört sich daran, dass eine Kasse, die vom Steuerzahler saniert worden ist, in diesem Umfang Gelder ausschütte. Er plädiere vielmehr dafür, einen höheren Deckungsgrad zu erreichen, statt diesen mit einer Auszahlung zu schwächen.

Huber hat eine Anfrage beim Regierungsrat deponiert. Er will von der Zürcher Regierung wissen, ob die Leistungsfähigkeit der BVK auch nach der Ausschüttung sichergestellt sei. Die Regierung hat nun drei Monate Zeit, Huber zu antworten. Sie dürfte dann an die BVK verweisen, denn diese ist seit dem Jahr 2014 eine privatrechtliche Stiftung und ist nicht mehr der kantonalen Finanzdirektion angehängt.

Auf Anfrage der NZZ sagt ein Sprecher der Pensionskasse, die gute Geschäftsentwicklung lasse einen einmaligen Jubiläumszins zu. Dafür habe die BVK im Jahr 2024 Rückstellungen gebildet. Besagte 348 Millionen Franken gehen aus dem Geschäftsbericht 2024 hervor. (…)

Lukas Müller-Brunner ist Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbands (Asip). Er sagt, die meisten Pensionskassen hätten 2024 und 2025 sehr gute Börsenjahre gehabt. Derzeit beobachtet er bei den meisten Pensionskassen, dass sie ihren Versicherten das Drei- oder Vierfache der gesetzlichen Mindestverzinsung von 1,25 Prozent ausbezahlten.

Dass auch eine Pensionskasse mit solchen Krisenjahren wie die BVK zu einer solchen Auszahlung in der Lage sei, bezeichnet Müller-Brunner als gute Nachricht: «Dass man diese Rendite nun weitergibt, dafür ist das System schliesslich da.»

Die Forderung, das Geld dem Kanton und damit den Steuerzahlern zurückzugeben, dürfte schwierig zu erfüllen sein. Lukas Müller-Brunner sagt, Rückzahlungen an den Arbeitgeber könne man ausschliessen. Gesetzlich dürften Pensionskassengelder nicht an einen privaten Arbeitgeber zurückgehen.

Es dürfte im Jubeljahr also eine Gruppe besonders laut jubeln: die Versicherten im öffentlichen Dienst und in den staatsnahen Betrieben.

  NZZ / Mitteilung BVK

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UBS market dominance

10. Februar 2026 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: IPE, UBS

Swiss pension funds are facing a narrowing range of global custody, consulting and asset management services as UBS strengthens its grip on the market following its 2023 takeover of Credit Suisse.

The provision of global custody services to pension funds is shrinking, according to an analysis by BAK consultancy conducted on behalf of the Swiss State Secretariat for Economic Affairs (SECO).

BAK surveyed pension funds as bank clients on fees, quality and availability across services, including passive and active asset management mandates, fund management, real estate and strategic consulting. 

High fixed costs are the biggest barrier to new banks entering the market to offer global custody and passive asset management services. Around three-quarters of pension funds surveyed expect this to have a massive or severe impact, the study found.

Half of pension funds also report that the number of banks offering passive asset management mandates has declined since the collapse of Credit Suisse.

Switching global custody or fund management banks typically leads to higher costs for pension funds, while fee differences remain relatively moderate in passive asset management and Swiss real estate mandates.

Some pension funds also observe a deterioration in strategic consulting and in services related to interest rate hedging provided by banks, according to the study.

In asset management, the collapse of Credit Suisse has increased concentration in listed real estate funds at UBS, according to PPCmetrics chief executive officer Stephan Skaanes.

“Initially, there was less competition for passive products, but several new providers have since entered the market, and competition has returned. In particular, we see that the price level, especially for indexed products, remains very competitive in Switzerland,” he said.

Overall, the loss of a provider reduces choice for pension funds, but there are still enough professional providers – both Swiss and international – in global custody and fund administration to sustain competition, Skaanes added.

  IPE

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Fehler im Vorsorgeausweis?

9. Februar 2026 By pwirth in Versicherte Tags: Vorsorgeausweis

Den Vorsorgeausweis der Pensionskasse zu prüfen lohnt sich, schreibt Matthias Pflume in Cash (zuerst Beobachter), und zählt die Punkte auf, die im Ausweis auf Richtigkeit kontrolliert werden sollten. 

  • Stimmen Jahreslohn und Beschäftigungsgrad?
  • Sind Ihre Spar- und Risikobeiträge genauso hoch wie Ihre tatsächlichen Lohnabzüge?
  • Entsprechen die Arbeitgeberbeiträge dem Reglement?
  • Ist ein allfälliger freiwilliger Einkauf verbucht?
  • Ist die jährliche Zinsgutschrift verbucht?
  • Ist das Altersguthaben am 1. Januar gleich wie am 31. Dezember des Vorjahres? Dazu vergleichen Sie den Vorsorgeausweis mit dem vorherigen.
  • Wenn Sie neu in der Firma sind: Entspricht die eingebrachte Freizügigkeitsleistung – also Ihr Startguthaben in der neuen PK – der Austrittsleistung der alten Kasse? Die Zahl im neuen Vorsorgeausweis ist der real vorhandene Betrag. Eine Null bedeutet, dass das Geld (noch) nicht eingegangen ist.

Die periodischen Vorsorgeausweise zeigen, wie Ihr Altersguthaben wächst. Diese Summe gehört Ihnen persönlich und kann nicht gekürzt werden. Die prognostizierte Altersrente dagegen ist nur eine Hochrechnung und nicht verbindlich.

  Cash / Beobachter

«Die Alten bringen den Staat in Schieflage»

9. Februar 2026 By pwirth in Statistik Tags: Demographie, Tages-Anzeiger

Auf 100 Erwerbstätige kommen bis 2050 bereits 46 Rentner, womit die Alten den Staat aufgrund der Sozialkosten «in Schieflage» bringen. Ohne höheres Rentenalter bleiben nur Steuererhöhungen – und die Schweiz gibt damit einen Erfolgsfaktor auf, schreibt Konrad Staehlin im Tages-Anzeiger. Allerdings liesse sich der Spiess auch umdrehen. Dann wären es die Jungen, welche mit der massiv sinkenden Geburtenrate für das Ungleichgewicht der Generationen ausschlaggebend sind.

Staehelin schreibt: 

Der grösste Treiber der Ausgabensteigerung, die Demografie, lässt sich noch weniger beeinflussen. Im Jahr 2000 lag der Altersquotient, also die Anzahl über 65-Jähriger pro 100 Erwerbspersonen, noch bei 25.

Heute liegt er bei 32. Im Jahr 2050 wird er laut dem Bundesamt für Statistik bei rund 46 liegen, 2070 um die 50. Die Alterung der Gesellschaft und damit die zunehmende finanzielle Belastung der Werktätigen ist also noch lange nicht am Ende.

Die wichtigsten Gründe dafür sind die Grösse der Babyboomer-Generation, die gestiegene Lebenserwartung und die laufend sinkende Geburtenrate. Dem wirkt die Einwanderung vieler junger, gut verdienender Beitragszahler entgegen. Aus diesem Grund steht die Schweiz, demografisch gesehen, im europäischen Vergleich sogar gut da.

Trotzdem bringt diese Entwicklung die AHV und ihre verschiedenen Finanzierungskanäle an den Anschlag. In hart umkämpften AHV-Reformen gelang es der Politik bisher nur, kurzfristig Löcher zu stopfen.

Sie glich das  Frauenrentenalter jenem der Männer, also 65, an, erhöhte die Lohnabgabe auf 8,7 Prozent und die Mehrwertsteuer auf den heutigen Normalsatz von 8,1 Prozent.

Der Bund ist darum so stark betroffen, weil er seit je einen Teil der AHV-Finanzierung übernimmt. Aktuell ist der Anteil auf gut ein Fünftel der Ausgaben festgesetzt. Je mehr Rentner es gibt, desto teurer wird die Verpflichtung für den Bund. Entsprechend ist die Frage, wie das Sozialwerk langfristig gesichert werden kann, eines der Dauerthemen im politischen Bern.

  TA

 

 

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Plädoyer für Nominalwerte

9. Februar 2026 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Obligationen, UBS

2025 war ein starkes Aktienjahr für Pensionskassen. Doch mit steigenden Kursen wächst das Rückschlagrisiko. Die UBS zeigt auf, warum die Rolle von Obligationen als Stabilitätsfaktor strategisch wichtig ist – auch bei tiefen Zinsen.

Das entscheidende Argument bezieht sich (…) auf das Gesamtportfolio. Massgebend für Pensionskassen ist nicht die isolierte Betrachtung einzelner Anlageklassen, sondern die Erreichung ihrer Zielrendite bei möglichst geringem Risiko – mit ihrer (gesamten) Anlagestrategie.

Dazu gehört fast immer ein substanzieller Anteil Obligationen, einschliesslich Staatsanleihen. Dass einzelne Anlageklassen eine tiefe Rendite (oder ein hohes Risiko) aufweisen können, ist zweitrangig. Diese Optimierung, das heisst die Bestimmung der Anlagestrategie, ist Teil des Asset-Liability-Managements (ALM).

Warum eine Einzelbetrachtung von Obligationen nicht ausreicht, wird beim Blick auf vergangene Aktienmarktkrisen ersichtlich. (…) Beispielsweise verloren in der Dotcom-Krise Aktien bis zu 56,4% (September 2000 bis März 2003), während globale Staatsanleihen im gleichen Zeitraum um 17,6% zulegten.

Dass Obligationen in gewissen Krisenmomenten auch an Wert einbüssen können, zeigt das Jahr 2022 mit einem Stagflationsszenario. Eine Konstellation, die in der Vergangenheit jedoch selten war.

  UBS

Pax Vorsorgewelt

9. Februar 2026 By pwirth in Assekuranz, Versicherte Tags: Information

Mit der neuen «Vorsorgewelt» will die genossenschaftlich verankerte Vorsorgeversicherung Pax Finanz- und Vorsorgewissen auf einfache Art online zugänglich machen: kostenlos, verständlich und interaktiv.

Die Vorsorgewelt bündelt das Vorsorge-Know-how von Pax in einem digitalen Daheim. Nutzerinnen und Nutzer können ohne Vorwissen ihre persönliche Vorsorge analysieren, allfällige Lücken erkennen und konkrete Empfehlungen erhalten. Zudem ist es möglich, QR-Codes direkt vom individuellen Vorsorgeausweis einzulesen, um eine noch genauere Analyse zu erhalten.

Weiter erklären eine Vielzahl an Ratgebern komplexe Themen über alle drei Säulen der Schweizer Altersvorsorge einfach und verständlich – mit Text, Bildern oder Videos.

  Pax Vorsorgewelt

Steigende krankheitsbedingte Absenzen, Folgen für Krankentaggeldversicherung

9. Februar 2026 By pwirth in Assekuranz, Versicherte

Michael Ferber schreibt in der NZZ über die Folgen der steigenden krankheitsbedingten Absenzen und die Folgen für die Krankentaggeldversicherung  der Unternehmen. 

Krankheitsbedingte Arbeitsausfälle nehmen auch in der Schweiz zu. Wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in seiner Onlinepublikation «Soziale Sicherheit» mitteilt, sind die gesundheitsbedingten Absenzen vom Arbeitsplatz in der Schweiz im Zeitraum 2010 bis 2024 um mehr als einen Drittel gestiegen – und zwar von 6,3 auf 8,5 Tage pro Jahr und Vollzeitstelle. 

Von deutschen Verhältnissen ist die Schweiz damit noch entfernt. Im nördlichen Nachbarland waren Arbeitnehmer 2024 durchschnittlich 14,8 Arbeitstage krank gemeldet.

Der Anstieg macht aber auch hierzulande Sorgen. Einer der wichtigsten Faktoren für die Zunahme gesundheitsbedingter Absenzen in der Schweiz sind psychische Krankheiten.

Wie es in der Publikation weiter heisst, sind bei Krankentaggeldversicherungen laut Daten des Versicherers Swica und der auf Vorsorgeeinrichtungen spezialisierten Lebensversicherungsgesellschaft PK Rück die Fallzahlen mit der Diagnose «psychische Erkrankung» im Verhältnis zum Versichertenbestand innerhalb von zehn Jahren um rund 60 Prozent gestiegen.

Eine repräsentative Studie von Swica und Workmed, einem Kompetenzzentrum der Psychiatrie Baselland, aus dem Jahr 2022 kommt indessen zu dem Schluss, dass psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeiten in 95 Prozent der Fälle Vollzeitkrankschreibungen sind. Zudem dauern sie im Durchschnitt 218 Tage – das sind mehr als zwei Monate länger als der Median bei Krankschreibungen aus körperlichen Gründen.

Diese Entwicklung ist nicht nur für die betroffenen Menschen, sondern auch für die Unternehmen und Anbieter von Krankentaggeldversicherungen sehr problematisch. (…)

Wenn Mitarbeitende wegen einer Krankheit ausfallen, haben sie für eine gewisse Zeit ein gesetzliches Anrecht auf ihren Lohn – laut dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) liegt die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht je nach Anzahl der Dienstjahre zwischen 3 und 31 Wochen.

Um das Risiko einer Lohnfortzahlung abzudecken und den Arbeitnehmenden eine gute Absicherung zu bieten, schliessen viele Arbeitgeber eine kollektive Krankentaggeldversicherung ab.

Diese deckt dann die Lohnfortzahlung ab – laut SVV zumeist zwischen 80 und 90 Prozent des letzten Lohnes und über einen längeren Zeitraum, meist 720 oder 730 Tage. Zudem gilt eine zu vereinbarende Wartefrist: Dabei handelt es sich um eine Art Selbstbehalt. Während dieser Zeit zahlt das Unternehmen selbst den Lohn für erkrankte Mitarbeitende.

Für Schlagzeilen sorgte indessen in den vergangenen Jahren, dass Versicherer manchen Unternehmen eine bestehende Krankentaggeldversicherung kündigten und dass diese keine neuen Offerten bekamen. Manche der Firmen fanden letztlich gar keine Krankentaggeldversicherung mehr. Krankentaggeldversicherungen zählen in der Schweiz zu den freiwilligen Versicherungen und sind nicht obligatorisch. (…)

An seiner Jahresmedienkonferenz Anfang Februar kündigte der SVV nun Neuerungen an, die ab Anfang 2027 in Kraft treten sollen. Dazu zählen Anpassungen am Freizügigkeitsabkommen unter den Krankentaggeldversicherern, wie Dahinden ankündigte. Dies soll Versicherungslücken verhindern.

Ein Teil der geplanten Änderungen ist eine Pflicht zur Vorleistung: Wenn beim Wechsel des Versicherers oder beim Arbeitgeberwechsel unklar ist, welcher Versicherer für laufende Schadenfälle zuständig ist, geht der bisherige zunächst in Vorleistung. Dies soll den versicherten Arbeitgebern mehr Planungssicherheit geben.

Zudem sehen die Anpassungen eine Auffanglösung für Unternehmen vor, die unverschuldet keine Krankentaggeldversicherung mehr finden. Als Grundbedingungen gelten hier, dass die Arbeitgeber ohne Selbstverschulden keine VVG-Krankentaggeldversicherung mehr haben oder mit einer Prämiensatzerhöhung von mehr als 200 Prozent konfrontiert waren und bei mindestens drei Krankentaggeldversicherern abgelehnt wurden.

«Betroffene Firmen werden entweder beim bestehenden Versicherer mit einer limitierten Prämiensatzerhöhung wieder aufgenommen oder einem anderen Versicherer zugeteilt», sagte Dahinden.

Damit wollen die Versicherer Ideen in der Politik zur Einführung eines gesetzlichen Obligatoriums für eine Krankentaggeldversicherung entgegenwirken.

  NZZ

 

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