Die Invalidenversicherung (IV) hat massive finanzielle Probleme. Laut Prognosen des Bundes übersteigen die Ausgaben des Sozialwerks die Einnahmen um 300 Millionen Franken jedes Jahr. Weil der IV schon jetzt flüssige Mittel und Anlagen fehlen – und sie die gesetzliche Mindestgrenze dafür bereits unterschreitet –, wäre sie ohne Gegenmassnahmen in 15 Jahren bankrott.
In den vergangenen Monaten haben verschiedene Experten Lösungsvorschläge für diese strukturelle Misere präsentiert. Am Mittwoch hat die Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider dem Bundesrat nun ihre Ideen präsentiert. Sie dürften zu reden geben.
So will der Bundesrat mithilfe einer neuen «Integrationsleistung» sicherstellen, dass Personen mit gesundheitlichen Problemen möglichst lange am Arbeitsmarkt teilnehmen oder aber rasch wieder dorthin zurückkehren können. Sollte all das nicht ausreichen, will er die Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozent erhöhen. Das entspricht Mehreinnahmen von bis zu 1 Milliarde Franken.
Zum wiederholten Mal innert weniger Monate kündigt der Bundesrat damit nach der Mehrwertsteuererhöhung für die AHV und die Armee eine weitere Erhöhung der Abgaben an. Erste Reaktionen darauf sind pointiert ausgefallen. (…)
Der Hauptgrund für die finanzielle Lage der IV ist simpel: Die Zahl der Rentenbezüger steigt seit Jahren und dürfte dies auch weiterhin tun. Laut dem Bund ist der Anstieg bei Personen unter 30 Jahren besonders auffällig. Das bedeutet auch, dass die IV nicht nur mehr Renten auszahlen muss, sondern dies auch über eine längere Dauer.
Der Bund führt diese Entwicklung unter anderem auf den Anstieg psychischer Erkrankungen zurück. Im Jahr 2024 litt jeder zweite IV-Bezüger unter einem solchen Krankheitsbild.
In den vergangenen Monaten haben verschiedene Stimmen Vorschläge zur Entlastung der IV eingebracht. Der bekannteste sieht eine Altersgrenze für die IV vor: Wer noch nicht 30 Jahre alt ist, würde keine Rente mehr erhalten. Der Bundesrat hat diese Idee am Mittwoch nicht aufgegriffen und wählt einen anderen Weg.
Konkret will Bundesrätin Baume-Schneider eine neue «Integrationsleistung» einführen. Sie richtet sich an Personen zwischen 18 und 25 Jahren, die über «Integrationspotenzial» verfügen, aus gesundheitlichen Gründen aber noch nicht an bekannten Eingliederungsprogrammen teilnehmen können.
Die Betroffenen sollen mit «Geldleistungen» sowie einer «individuellen Begleitung der jungen Betroffenen und ihres Umfelds» unterstützt werden. Mit dieser «Integrationsreform» will der Bundesrat jungen Erkrankten die Rückkehr in den Arbeitsmarkt erleichtern und die IV mittelfristig entlasten. (…)
Kurz nach dem Bundesrat hat sich am Mittwoch auch die FDP zur geplanten Reform geäussert. Die Partei kritisierte in einer Mitteilung mit dem Titel «Es reicht!» den Vorschlag des Bundesrates; er reihe sich in «eine regelrechte Serie von Steuererhöhungen» ein. Dies in einer Zeit, in der Unternehmen um «Zehntausende Jobs» kämpfen und Familien «den Gürtel enger schnallen» müssten.
Benjamin Mühlemann, Co-Präsident der FDP, schrieb in der Mitteilung, «statt reflexartig an der Steuerschraube zu drehen», müsse «Bundesbern wieder lernen, Probleme innerhalb der einzelnen Dossiers zu lösen». Die FDP erklärte weiter, sie werde vorerst keine neuen Steuern und Lohnabgaben unterstützen.
Bundesrätin Baume-Schneider muss ihre Ideen bis Ende Jahr ausarbeiten und dem Bundesrat einen konkreten Entwurf für ihre «Integrationsreform» vorlegen. Das alles soll, so der Bundesrat, in enger Abstimmung mit der nächsten AHV-Reform ablaufen.
Der Tages-Anzeiger schreibt dazu:
Eine Erhöhung der Lohnabzüge dürfte es im Parlament schwer haben. Für die FDP ist der Bundesratsvorschlag «inakzeptabel». Dieser reihe sich in eine regelrechte Serie von Steuererhöhungen ein. Die Partei nimmt damit Bezug auf die eben vorgeschlagene Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte für die Armee. Bereits im Parlament liegt zudem die Finanzierung für die 13. AHV-Rente, für die der Bundesrat 0,7 MwSt.-Prozentpunkte vorsieht.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst hingegen die Finanzspritze, um die laufenden IV-Kosten zu decken. Dies dürfe nicht durch einen Leistungsabbau geschehen. Die IV-Schulden und die Schuldzinsen gegenüber der AHV seien hingegen von der Bundespolitik verursacht worden und müssten deshalb vom Bund oder von der Nationalbank übernommen werden.
NZZ / TA / Mtteilung Bundesrat