ASIP-Direktor Lukas Müller-Brunner wehrt sich in einem Interview des Tages-Anzeigers vehement gegen die Reformpläne der SGK-N, die zwei Bereiche des BVG – Beitragssätze und Beitragsbeginn – ändern will. Auszüge:
Herr Müller-Brunner, dreimal hat das Stimmvolk grosse Reformen in der zweiten Säule versenkt. Die Sozialkommission des Nationalrats nimmt nun einen neuen Anlauf. Sind Sie froh, dass es endlich wieder vorwärtsgeht?
Nein, nicht wirklich. Ein Vorsorgeplan der beruflichen Vorsorge ist ein in sich schlüssiges System. Man kann sich das vorstellen wie einen Motor bei hoher Drehzahl. Wenn man da bei 8000 Umdrehungen Sand statt Öl einspritzt, dann kommt es nicht gut.
Mit den neuen Vorschlägen will die SGK-N die Pensionskassenbeiträge für Ältere senken, damit diese für Firmen «billiger» werden. Das klingt vernünftig.
Vielleicht auf den ersten Blick. Aber das Problem ist die Umsetzung.
Warum?
Der Beitragssatz steigt mit dem Alter, nicht weil man die Leute unterschiedlich belasten will, sondern weil junge Leute und junge Familien weniger von ihrem Einkommen für die Altersvorsorge aufwenden können als ältere Versicherte. Das wussten schon die Urheber des BVG bei seiner Inkraftsetzung 1985.
Bei den Jungen fliessen mindestens 7 Prozent des Lohns in die Pensionskasse.
Ab 55 sind es 18 Prozent, was die Lohnkosten erhöht. Mit der Senkung für die Älteren soll die Altersdiskriminierung bekämpft werden.
Ich halte das für eine Nebelpetarde. Dass die bisherige Staffelung der Sparbeiträge die Arbeitgeber davon abhält, Ältere einzustellen, ist nach meiner Erfahrung ein Märchen. Das ist doch bei einer Anstellung nie das ausschlaggebende Kriterium. Ich kenne auch keine Studie, die eine solche Form der Altersdiskriminierung nachweist. Die vorgeschlagenen Beitragssenkungen sind schlicht nicht wirksam.
Der zweite Vorschlag der Kommission betrifft die Jungen: Sie sollen schon ab 20 statt 25 Jahren in die Pensionskasse einzahlen. Je früher man mit Sparen beginnt, desto besser.
Im Prinzip ja. Aber in der Praxis ist der durchschnittliche Lohn einer Person zwischen 20 und 25 massiv tiefer als im späteren Erwerbsleben. Diese frühen Beitragsjahre sind also für das Alterssparen weniger relevant. Bedeutsam ist hingegen, dass man bei einem Beginn mit 20 Jahren das Obligatorium von 40 auf 45 Jahre ausbaut. Wenn man nicht gleichzeitig den immer noch überhöhten Mindestumwandlungssatz reduziert, führt das zu einem Ausbau der Leistungen im gesetzlichen Minimum, die ja schon heute nicht ausfinanziert sind. Mit einer solch unausgegorenen Idee würde der Gesetzgeber das Obligatorium schwächen.
Immer mehr Leute arbeiten Teilzeit. Manche haben mehrere kleine Jobs und fallen deshalb durch das Raster. Braucht es gesetzliche Massnahmen?
Die Praxis zeigt, dass das nicht nötig ist. Dank dem Überobligatorium und dank der sozialpartnerschaftlichen Führung können die Pensionskassen freiwillig und nach den konkreten Bedürfnissen auf Veränderungen am Arbeitsmarkt reagieren. Ein Beispiel: Die Kasse für die Tessiner Spitäler muss sowohl Oberärztinnen versichern wie auch die Leute, die in Teilzeit Operationssäle reinigen.
Diese Einzelbeispiele sind interessant. Aber braucht es nicht eine gesetzliche Lösung für die vielen Fälle, in denen das Problem weiterbesteht?
Es sind eben keine Einzelbeispiele. Das Geniale an der beruflichen Vorsorge in der Schweiz ist, dass das Gesetz lediglich Mindestvorgaben macht, während der Löwenanteil der Pensionskassen weit darüber hinausgeht, um ihre Angestellten wirksam für Alter, Tod und Invalidität abzusichern. Gemäss Statistik sind 80 bis 90 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer in der zweiten Säule besser versichert, als es das Minimum verlangt. Weil die Kassen diesen Spielraum mit attraktiven überobligatorischen Leistungen nutzen, reformiert sich das System aus eigener Kraft.
Es braucht also keine neue BVG-Reform?
Nein. Wir raten dringend davon ab, im BVG-Minimum irgendwelche gesetzlichen Anpassungen zu machen. Wenn man an den Beiträgen schraubt, muss man automatisch an den Leistungen schrauben. Und das ist politisch nicht mehrheitsfähig. Daran sind schon drei Reformen gescheitert. Wir sollten die Finger davon lassen.
TA
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