Der Beobachter hat einen Pensionskassen-Check aufgeschaltet, mit dessen Hilfe Versicherte die Qualität ihrer PK abschätzen können. Notwendig sind dazu die Daten aus dem letzten Vorsorgeausweis.
Vorsorgeausweis
Fehler im Vorsorgeausweis?
Den Vorsorgeausweis der Pensionskasse zu prüfen lohnt sich, schreibt Matthias Pflume in Cash (zuerst Beobachter), und zählt die Punkte auf, die im Ausweis auf Richtigkeit kontrolliert werden sollten.
- Stimmen Jahreslohn und Beschäftigungsgrad?
- Sind Ihre Spar- und Risikobeiträge genauso hoch wie Ihre tatsächlichen Lohnabzüge?
- Entsprechen die Arbeitgeberbeiträge dem Reglement?
- Ist ein allfälliger freiwilliger Einkauf verbucht?
- Ist die jährliche Zinsgutschrift verbucht?
- Ist das Altersguthaben am 1. Januar gleich wie am 31. Dezember des Vorjahres? Dazu vergleichen Sie den Vorsorgeausweis mit dem vorherigen.
- Wenn Sie neu in der Firma sind: Entspricht die eingebrachte Freizügigkeitsleistung – also Ihr Startguthaben in der neuen PK – der Austrittsleistung der alten Kasse? Die Zahl im neuen Vorsorgeausweis ist der real vorhandene Betrag. Eine Null bedeutet, dass das Geld (noch) nicht eingegangen ist.
Die periodischen Vorsorgeausweise zeigen, wie Ihr Altersguthaben wächst. Diese Summe gehört Ihnen persönlich und kann nicht gekürzt werden. Die prognostizierte Altersrente dagegen ist nur eine Hochrechnung und nicht verbindlich.

