Die BVK schüttet zu ihrem 100. Geburtstag 348 Millionen an Staatsangestellte aus – die gleiche Pensionskasse, die mit 2 Milliarden Franken saniert wurde. Das kommt nicht überall gut an. Tobias Marti erinnert in der NZZ an die jüngere Vergangenheit der Kasse, die durch kriminelle Machenschaften und verantwortungsloses Finanzgebaren des Kantons geprägt war. Die grosszügige Geste kann sich die BVK heute leisten, nachdem die rechtlich verselbständigte Kasse den Weg zurück auf den Tugendpfad seriöser Geschäftsführung gefunden hat und finanzpolitischen Machenschaften entzogen ist.
Im Jahr 2013 kam es zum finanzpolitischen Sonderfall: Die Steuerzahler mussten die BVK mit einer Finanzspritze von 2 Milliarden Franken unterstützen. Die BVK spricht bis heute nicht von einer Sanierung, sondern von einer Rückzahlung. Schliesslich habe der Kanton zuvor in den 1990er Jahren seinerseits die Kasse belastet.
Derlei Krisenzeiten sind passé. Die BVK mauserte sich mit 146’000 Mitgliedern und einem Anlagevermögen von 45,8 Milliarden Franken zur grössten Pensionskasse des Landes.
Finanziell hat die Pensionskasse gute Jahre hinter sich, ihr Deckungsgrad beträgt über 113 Prozent. Darum sollen nun 348 Millionen Franken zurückfliessen, als Jubiläumszins für Versicherte und Jubiläumszulagen für Rentner. Der Geldregen freut aber nicht alle gleichermassen.
Kantonsrat Martin Huber stört sich daran, dass eine Kasse, die vom Steuerzahler saniert worden ist, in diesem Umfang Gelder ausschütte. Er plädiere vielmehr dafür, einen höheren Deckungsgrad zu erreichen, statt diesen mit einer Auszahlung zu schwächen.
Huber hat eine Anfrage beim Regierungsrat deponiert. Er will von der Zürcher Regierung wissen, ob die Leistungsfähigkeit der BVK auch nach der Ausschüttung sichergestellt sei. Die Regierung hat nun drei Monate Zeit, Huber zu antworten. Sie dürfte dann an die BVK verweisen, denn diese ist seit dem Jahr 2014 eine privatrechtliche Stiftung und ist nicht mehr der kantonalen Finanzdirektion angehängt.
Auf Anfrage der NZZ sagt ein Sprecher der Pensionskasse, die gute Geschäftsentwicklung lasse einen einmaligen Jubiläumszins zu. Dafür habe die BVK im Jahr 2024 Rückstellungen gebildet. Besagte 348 Millionen Franken gehen aus dem Geschäftsbericht 2024 hervor. (…)
Lukas Müller-Brunner ist Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbands (Asip). Er sagt, die meisten Pensionskassen hätten 2024 und 2025 sehr gute Börsenjahre gehabt. Derzeit beobachtet er bei den meisten Pensionskassen, dass sie ihren Versicherten das Drei- oder Vierfache der gesetzlichen Mindestverzinsung von 1,25 Prozent ausbezahlten.
Dass auch eine Pensionskasse mit solchen Krisenjahren wie die BVK zu einer solchen Auszahlung in der Lage sei, bezeichnet Müller-Brunner als gute Nachricht: «Dass man diese Rendite nun weitergibt, dafür ist das System schliesslich da.»
Die Forderung, das Geld dem Kanton und damit den Steuerzahlern zurückzugeben, dürfte schwierig zu erfüllen sein. Lukas Müller-Brunner sagt, Rückzahlungen an den Arbeitgeber könne man ausschliessen. Gesetzlich dürften Pensionskassengelder nicht an einen privaten Arbeitgeber zurückgehen.
Es dürfte im Jubeljahr also eine Gruppe besonders laut jubeln: die Versicherten im öffentlichen Dienst und in den staatsnahen Betrieben.
NZZ / Mitteilung BVK
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