Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des Artikels 19 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 27.10.2010 haben die zuständigen Behörden, gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 DBA, am 21.12.2016 eine Konsultationsvereinbarung abgeschlossen.

  Haufe