Der Arbeitgeberverband hält zu den Entscheiden der nationalrätlichen Kommission im Differenzbereinigungsverfahren fest:

Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) hat sich an ihrer Sitzung zur Reform der Altersvorsorge 2020 für eine verbesserte Version des Nationalratsmodells ausgesprochen. Die Kommission trägt damit den wesentlichen Kritikpunkten an ihrem ursprünglichen Reformmodell Rechnung.

Ein Bericht des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV) bestätigt jetzt: Das von der Kommission modifizierte Modell des Nationalrats vermag die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge deutlich besser und günstiger zu kompensieren als das Modell des Ständerats. Es führt gleichzeitig zu einer spürbaren Verbesserung der Vorsorge für Teilzeitangestellte sowie Erwerbstätige mit tieferen Einkommen und bietet eine Lösung für das wachsende Phänomen der Mehrfachbeschäftigung. (…)

Für die Kompensation der Senkung des Mindestumwandlungssatzes sollen rund 0,6% Lohnbeiträge eingesetzt werden, zur Sicherung der AHV-Renten auf jetzigem Niveau zusätzlich um 0,6 Prozentpunkte Mehrwertsteuer. Damit belaufen sich die Gesamtkosten der Reform auf knapp 5 Milliarden Franken, was eine jährliche Reduktion von knapp 2 Milliarden Franken gegenüber dem Modell des Ständerats bedeutet. (…)

Der Schweizerische Arbeitgeberverband und economiesuisse begrüssen, dass die SGK-N an der Stabilisierungsregel für die AHV festhält, um die AHV-Renten selbst über den Zeithorizont von 2030 hinaus zu sichern. Demgegenüber würde ein Rentenausbau um 70 Franken für Neurentnerinnen und Neurentner, wie ihn der Ständerat fordert, die strukturellen Probleme der AHV weiter verschärfen.

  Mitteilung Arbeitgeber