“Die Sache wird eng, die Nerven liegen blank im Abstimmungskampf um die Altersvorsorge 2020. In den Endspurt mischte sich gestern auf eher unübliche Weise die nationalrätliche Finanzkommission ein, die ja eigentlich inhaltlich mit der Rentenfrage wenig am Hut hat”, heisst es in der Südostschweiz. Die Zeitung schreibt:

Die SVP und in ihrem Schlepptau die FDP setzten laut Informationen der «Südostschweiz» mit 13:11 Stimmen einen Ordnungsantrag des Zugers Thomas Aeschi (SVP) durch. Der Antrag verlangt, dass Jürg Brechbühl, Direktor des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV), vor der Kommission antraben und sich erklären muss. Der Vorwurf, der dem Chefbeamten von Innenminister Alain Berset (SP) und seinen Leuten von den Reformgegnern aus SVP und FDP gemacht wird: «Behördenpropaganda». Will heissen: Die Verwaltung ist nach dem Gusto der Reformgegner zu aktiv in Sachen Information über die Abstimmungsvorlage.

Bereits heute (5.9.), so heisst es, muss sich der Chefbeamte ins Bundeshaus bewegen, wo die Finanzkommission derzeit tagt. «Es kann nicht sein, dass ein Bundesrat seine Chefbeamten während ihrer Arbeitszeit auf Kampagne schickt», liess sich der Zuger Aeschi kürzlich von der «Zentralschweiz am Wochenende» zitieren. Aeschi wolle sogar das Budget des BSV kürzen, da es dort offenbar zu viele Ressourcen gebe.

Auf Anfrage wollte Aeschi seinen Ordnungsantrag gestern nicht als Ein- schüchterungsaktion verstanden wissen. Ihm sei aufgefallen, dass es bei der USR III-Abstimmung nur gerade einen Auftritt von Steuerdirektor Adrian Hug gab. «Sonst trat kein EFD -Beamter auf.» Schon bei der Energieabstimmung, aber jetzt vor allem bei der Rentenabstimmung schössen diese Auftritte von Verwaltungsexponenten ins Kraut. «Mindestens 20 Auftritte von BSV-Direktor Brechbühl und seinen Leuten» hat Aeschi gezählt. Daher wolle er jetzt den betroffenen Chefbeamten Brechbühl anhören, um die Zahl der Auftritte zu klären und die Motivation dahinter. Denn ein Problem sei: Das Gesetz über die politischen Rechte sei nicht eindeutig, stehe doch dort, dass «der Bundesrat die Stimmberechtigten» über die Abstimmungsvorlagen informiere. «Ist damit auch die Verwaltung gemeint?», fragt Aeschi. Allenfalls müsse das Gesetz so präzisiert werden, dass nur der Bundesrat zu informieren habe.