Live-Chat mit Petra Gössi und Gerhad Pfister
Petra Gössi (FDP, rechts) und Gerhard Pfister (CVP, links) haben in der Basler Zeitung Leser-Fragen zur AV2020 beantwortet.
BaZ
BVG-Kommission zum Mindestzins
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen überprüft der Bundesrat den Mindestzinssatz mindestens alle zwei Jahre. Im letzten Jahr hat er eine Überprüfung vorgenommen und den Satz auf 1% festgelegt. Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat, in diesem Jahr keine Überprüfung vorzunehmen. Da die heutige, von der Kommission bisher angewendete Formel zur Festlegung des Satzes die vergangene Entwicklung der Obligationenrendite stark berücksichtigt, bildet die Kommission eine Arbeitsgruppe, welche die Vorgehensweise der BVG-Kommission analysiert. Die BVG-Kommission wird auf Basis der Ergebnisse der Arbeitsgruppe im nächsten Frühjahr über die künftige Vorgehensweise zur Bestimmung des Satzes entscheiden.
Kritik zum Entscheid der BVG-Kommission kommt vom Versicherungsverband. Er hält in einer Mitteilung fest:
Folgt der Bundesrat dieser Empfehlung, gilt auch 2018 ein Satz von 1,00 Prozent. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV erachtet diesen als zu hoch. Nach Ansicht des SVV sollte sich der Mindestzinssatz vor allem an den Erträgen sicherer Anlagen wie Bundesobligationen orientieren und deshalb maximal 0,5 Prozent betragen.
Der Gewerkschaftsbund schreibt:
Mit ihrem Entscheid ermöglicht es die BVG-Kommission die bislang verwendeten Formeln der Realität anzupassen. Diese Formeln entsprechen nicht mehr dem heutigen Anlageverhalten der Pensionskassen. Die stark gewichteten Bundesobligationen führen dazu, dass der empfohlene Zinssatz zuletzt immer tiefer fiel und sich in den kommenden Jahren in Richtung einer Nullverzinsung bewegt hätte. Dies obwohl die Pensionskassen zurzeit weit höhere Renditen erwirtschaften.
Die Arbeitgeber fordern 0,5% und schreiben:
Seit letztem Jahr haben sich zwar gewisse wirtschaftliche Parameter leicht verbessert, eine nachhaltige Entspannung ist jedoch nicht in Sicht. Selbst die Minderheitsformel, auf die sich traditionell insbesondere die Gewerkschaften berufen, lässt für 2018 nur einen Mindestsatz von 0,5 Prozent zu.
BSV / Mitteilung SVV / Arbeitgeber / Gewerkschaftsbund / Kommentar Arbeitgeber
Schwyzer GLP lehnt AV2020 ab
Die Grünliberalen des Kantons Schwyz lehnen die Reform der Altersvorsorge 2020 ab, über die am 24. September abgestimmt wird. Sie weichen damit von der Haltung der Mutterpartei ab.
Abstimmungskämpfer Berset
Alain Berset warb unlängst in Solothurn für die Altersreform 2020. Gastgeberin Pro Senectute spannt auch andernorts – so im Kanton Schwyz – mit dem Bundesrat zusammen. Der Luzerner FDP-Ständerat Damian Müller kritisiert dieses Vorgehen heftig. Die AZ schreibt dazu:
Müller, Vizepräsident der Pro Senectute Luzern, kritisiert im «Blick» den Auftritt scharf: «Pro Senectute war in ihrer 100-jährigen Geschichte immer unpolitisch. Es geht nicht an, dass sich die Organisation nun für diese Kampagne missbrauchen lässt», wird der Parlamentarier zitiert.
Und er legt gar nach: «Dass Pro Senectute Schwyz mit dem Departement Berset gemeinsame Sache macht, ist unglaublich». Im selben Artikel vermutet der Freisinnige zudem, dass laufende Verhandlungen über den Leistungsvertrag zwischen Bund und Pro Senectute bei diesem Vorgang eine Rolle spielten. (…)
Schützenhilfe erhält Ständerat Damian Müller jetzt vom Solothurner Nationalrat Walter Wobmann. Der SVP-Mann hält generell gar nichts von derartigen Solo-Auftritten der Bundesräte. Es entsprechende schlichtweg nicht unserer Kultur, was die Meinungsbildung anbelange. Solche Infoveranstaltungen müssten zwingend kontradiktorisch sein. Das sage er jetzt nicht nur als Gegner der Altersreform. Deswegen trete er selber immer wieder auch an Diskussionen im linken Lager auf.
“Neun Merkwürdigkeiten der Rentenreform”
Dominik Feusi macht in der Basler Zeitung einen “Rundgang durch die Argumente von Befürwortern und Gegnern und deren Unzulänglichkeiten”. Feusi schreibt einleitend:
Wo beginnen mit einer Reform, deren Abstimmungstext alleine 37 eng beschriebene Seiten im Abstimmungsbüchlein füllt? Mittlerweile hat sich herumgesprochen, dass die Mehrwertsteuer und die Lohnbeiträge erhöht werden und dass es bei einem Ja am 24. September mehr AHV gibt – allerdings nur für jene, die ab nächstem Jahr neu in Pension gehen. Doch das ist nur eine von zahlreichen Merkwürdigkeiten dieser AHV-Reform. Sie ist zwar die erste umfassende Reform seit 20 Jahren, aber sie ist vor allem die erste Reform, bei der die Rente erhöht wird – und das ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, an dem die AHV hohe Defizite schreibt.
“Die bessere Rentenreform”
Prof. Rainer Eichenberger entwickelt im Tages-Anzeiger das Modell einer besseren Reform, weil sie den Alten Anreize gibt, freiwillig länger zu arbeiten.
“Eine Annahme der Altersvorsorge 2020 würde die Probleme unserer Altersvorsorge nicht lösen, sondern langfristig verschärfen. Nur weil Bundesrat und Parlament zu lange an dem schlechten Kompromiss gebastelt haben, sollte man ihm nicht zustimmen. Zum Glück gibt es viel bessere Alternativen. Langfristig können wir in der Schweiz nur so viel konsumieren, wie wir produzieren. Je älter wir aber werden, desto mehr konsumieren wir über das Leben. Entsprechend müssen wir auch mehr produzieren. Langfristig geht das nur, wenn die Lebensarbeitszeit steigt. Entscheidend ist allein, wie wir das erreichen. Der traditionelle Ansatz ist eine allgemeine Erhöhung des Rentenalters, also Zwang und Druck zur Altersarbeit. Als viel bessere Alternative habe ich zusammen mit Ann Bauer einen dreiteiligen Reformvorschlag entwickelt, der den Alten wirksame Anreize gibt, freiwillig länger zu arbeiten.
- Rentenaufschub mit Beitragsrabatt: Statt Rentenalter 67, 68 oder 70 brauchen wir eine neue Art der Flexibilisierung des Rentenalters. Heute und auch mit Altersvorsorge 2020 können diejenigen Alten, die länger arbeiten, die Rente aufschieben, um dann später eine höhere Rente zu erhalten.
- Teilbesteuerung von Altersarbeit: Sie gibt den Alten Anreize, auch über 67 hinaus zu arbeiten.
- Steuermehreinnahmen für Altersvorsorge: Mit unserem Modell arbeiten viele Alte freiwillig wesentlich mehr als heute und zahlen so insgesamt weit mehr Einkommens-, Vermögens- und Mehrwertsteuern als bisher.”
Rückzieher der Swipra
Die Swipra schreibt in einer Medienmitteilung:
“Swipra wird sich künftig noch stärker für eine wertorientierte Corporate Governance bei Schweizer Emittenten engagieren und etabliert zusätzlich zum Investorenpanel einen Beirat mit Vertretern aus Schweizer Unternehmen. Gleichzeitig wird sich Swipra künftig direkt bei Firmen und institutionellen Anlegern in den Bereich en Corporate Governance, Offenlegung und Aktionärskommunikation einbringen und verzichtet im Gegenzug ab 2018 auf eine breite Marktabdeckung mit GV-Abstimmungsempfehlungen. Die Organisationsstruktur von Swipra wird entsprechend angepasst.”
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ:
Die grösste Bedeutung in der Schweiz dürften die beiden amerikanischen Beratungsgruppen ISS und Glass Lewis haben. Je nach Unternehmen können ISS-Empfehlungen 10% bis 30% der Stimmen beeinflussen. Von den Schweizer Stimmrechtsberatern sticht vor allem die Genfer Anlagestiftung Ethos heraus, die etwas über 5% der Stimmen beeinflussen mag. Andere Berater wie Inrate oder Actares spielen eine kleine Rolle.
Eine grössere Vielfalt und damit mehr Konkurrenz auf dem Beratungsmarkt scheint im Prinzip wünschbar, doch neue Marktteilnehmer haben es schwer. Dies musste die 2013 von Vorsorgeeinrichtungen gegründete Stiftung Swipra mit Sitz in Zürich erfahren. Die Swipra wollte für Pensionskassen und andere institutionelle Investoren eine Schweizer Alternative zu Ethos bieten und stellte jährliche GV-Abstimmungsempfehlungen zu den fünfzig grössten börsenkotierten Firmen in Aussicht.
Befürworter holen auf
Im Kampf um die Rentenreform herrscht einen Monat vor der Abstimmung eine Pattsituation. 48 Prozent lehnen die Rentenreform ab, 47 Prozent wollen zustimmen, wie die zweite Tamedia-Umfrage ergibt. Gegenüber der ersten Erhebung hat jedoch das Lager der Befürworter aufgeholt. Vor zweieinhalb Wochen lehnten noch 54 Prozent die Reform von erster und zweiter Säule ab, und nur 40 Prozent stimmten ihr zu. Weiterhin knapp ist die Mehrheit für die Zusatzfinanzierung der AHV über die Mehrwertsteuer. 51 Prozent befürworten die Umleitung von 0,3 Prozentpunkten ab 2018 und die Erhöhung der Steuer auf 2021. 45 Prozent lehnen dies ab. Bei der ersten Umfrage wollten 52 Prozent mit Ja stimmen und 43 Prozent mit Nein.
“Rettet die Reform die AHV?”
Bringt die geplante Rentenreform mehr Nutzen als Schaden? Die Antwort hängt davon ab, welche Interessen man verfolgt und was die Alternativen sind, schreibt Hansueli Schöchli in der NZZ.
Die Befürworter verkaufen die Vorlage als «ausgewogenen Kompromiss». Unvoreingenommene Beobachter mögen mutmassen, dass in einer «ausgewogenen» Vorlage vielleicht je etwa die Hälfte der Korrektur über Reduktion der Ausgaben und Erhöhung der Einnahmen geschähe. Diese Vorlage sieht aber radikal anders aus: Per saldo nehmen die Ausgaben ab etwa 2026 wegen der geplanten Erhöhung der AHV-Renten trotz Heraufsetzung des Frauenrentenalters sogar noch zu – mit stark steigendem Trend, so dass 2045 die zusätzlichen Jahresausgaben als Folge der Vorlage schon über 2 Milliarden Franken betragen. Die vorgeschlagene Senkung des minimalen Umwandlungssatzes bei den Pensionskassen wiegt diese Ausgabensteigerungen nicht auf.
Losgelöst von den Sekundärwirkungen der Reform zahlen mehrheitlich die Jüngeren die Zeche für die zusätzlichen Steuern und Lohnbeiträge. Wer zum Beispiel heute 60-jährig ist, zahlt noch etwa 5 Jahre lang AHV-Lohnbeiträge und 25 Jahre lang Mehrwertsteuer. Wer 20-jährig ist, zahlt noch 45 bis 50 Jahre lang Lohnbeiträge und etwa 65 bis 70 Jahre lang Mehrwertsteuer. Die einseitige Verteilung der Kosten der vorliegenden Reform illustriert die obige Grafik.
“Renten lassen sich nicht durch Gesetze finanzieren”
Christina Böck, Chief Investment Officer, Profond Vorsorgeeinrichtung, kommentiert in der FuW die Vorlage zur AV2020 sowie die Anlagestrategie der Pensionskassen. Böck schreibt:
Unabhängig vom Abstimmungsausgang steht fest: Die steigende Lebenserwartung und das Tiefzinsumfeld wirken sich nicht nur negativ auf die nachhaltige Finanzierung der AHV aus, auch die zweite Säule leidet. Beide Faktoren kann die Politik nicht direkt beeinflussen, obwohl dies dem Wähler im Abstimmungskampf suggeriert wird. Geradezu realitätsfremd schlägt das revidierte Gesetz dank fixiertem Umwandlungssatz garantierte Renten im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge vor. Diese sind mit risikoarmen Anlagen jedoch nicht zu finanzieren, werfen doch erstklassige Frankenobligationen gegenwärtig keine oder gar Minusrenditen ab. Plakativ gesagt: Auch garantierte Renten bringen keine steigende Anlagerenditen und noch weniger eine sinkende Lebenserwartung! (…)
Erstaunlich ist, dass die Entscheidungsorgane der meisten Pensionskassen die Anlagestrategie nicht auf nachhaltige Renditeerzielung im Interesse der Versicherten ausrichten, sondern auf die vermeintliche Beschränkung des Risikos: Im Durchschnitt werden lediglich rund 30 Prozent der Vorsorgegelder in Aktien, dafür über 50 Prozent in Obligationen angelegt. Diese Veranlagung war über die letzten zwei Dekaden nachvollziehbar und teilweise auch sinnvoll, boten doch Obligationen eine stete Verzinsung mit geringem Risiko, sinkende Zinsen resultierten in stattlichen Kursgewinnen. Diese Zeiten sind vorbei, Negativrenditen und die Aussicht auf steigende Zinsen prägen das Anlageumfeld. Zu Recht wird daher in der jüngsten Studie der Bankiervereinigung Schweizer Pensionskassen geraten, ihre veralteten Anlagestrategien den künftigen Renditeerwartungen verschiedener Anlageklassen anzupassen und entsprechend ihre Obligationenbestände zu reduzieren.
GE: «L’Etat versera 4,8 milliards à la caisse des fonctionnaires»
Interview – François Longchamp commente les dossiers chauds de la rentrée.
Vous avez annoncé vouloir remettre à l’équilibre la caisse des fonctionnaires. Quel impact sur le budget?
Il se fera sentir à partir de 2019. Notre projet, qui s’inspire de celui mené par le Canton de Berne, est prêt. Les partenaires sociaux nous ayant demandé du temps pour l’étudier, nous attendrons la fin du mois de septembre pour le présenter. Mais il recoupera les mesures déjà annoncées. En résumé, l’Etat versera 4,8 milliards de francs à la caisse des fonctionnaires (CPEG) pour faire remonter immédiatement son taux de couverture à 80%.
La caisse passera en primauté de cotisations, un système plus juste pour les jeunes actifs et qui prévaut presque partout en Suisse. Cette somme sera versée sous diverses formes: cash, transferts de patrimoine et un prêt simultané. Nous payons aujourd’hui le prix de décisions prises il y a trente ou quarante ans, mais aussi celui d’un système fédéral qui protège les rentiers de tout sacrifice, quelles que soient les circonstances, au détriment des actifs. Notre caisse n’est pas la seule à rencontrer des difficultés. De nombreuses institutions privées et publiques souffrent aujourd’hui en Suisse.
“Keine MWSt-Erhöhung für diese Reform”
Franz Grüter, Unternehmer, Nationalrat SVP lässt sich über die Frage der MWSt-Erhöhung im Rahmen der AV2020 aus. Grüter schreibt:
Die Gegner der Altersvorsorge 2020 haben sich kompromissbereit gezeigt und wären bereit gewesen zugunsten einer echten Reform einer MwSt-Erhöhung zuzustimmen. Die Reform in dieser Form löst aber die Probleme der AHV überhaupt nicht, sondern wirkt wie ein Brandbeschleuniger, der die finanziellen Schwierigkeiten noch verschärft. Man zieht den Leuten das Geld mit einer Steuererhöhung aus dem Sack und gibt es mit der Giesskanne gleich wieder aus – für einen AHV-Ausbau ausgerechnet dann, wenn wir die AHV eigentlich sanieren möchten. Für eine solche Scheinreform darf auch die Mehrwertsteuer nicht erhöht werden. Der geplante AHV-Ausbau verschlechtert die Finanzen in der AHV so sehr, dass schon im Jahr 2027 eine weitere Mehrwertsteuererhöhung von 1.7% nötig wäre zur finanziellen Stabilisierung der AHV. Dann würde der Satz 10% (!) betragen, womit wir uns langsam dem Niveau der EU-Staaten annähern.
Letztes Wochenende haben nun die Gewerkschaften verlauten lassen, dass mit der Senkung der MwSt die Unternehmen 3 Milliarden Franken gewinnen würden, weil die Preise nicht gesenkt würden. Das ist eine Frechheit zu behaupten, denn der Preiskampf wird so oder so dazu führen, dass die Steuererleichterung weitergegeben wird. Zudem ist diese Senkung gut für die Grenzregionen im Kampf gegen den Einkaufstourismus und auch gut für den Export, weil wir kompetitiver werden. Was mich aber am meisten stört ist, dass die Befürworter so tun, als sei die Senkung der MwSt ein Diebstahl am Staat. Sie sprechen bspw. aus gleichem Grund auch konsequent von einer MwSt-Erhöhung von 0.3 Prozent statt 0.6 Prozent. Das ist der echte Skandal in dieser Frage!
“Reform der 2. Säule kostet deutlich mehr”
Bund und Parlament sprechen von 1,6 Milliarden Franken – tatsächlich sind es 4 Milliarden, schreibt Andreas Valda im Tages-Anzeiger. Die Differenz finanzieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Valda schreibt:
Bund und Parlament sprechen offiziell von Mehrkosten in der zweiten Säule von 1,6 Milliarden Franken. Tatsächlich sind es aber 4 Milliarden. Dies errechnete das Bundesamt auf Anfrage: «Zum Erhalt des Rentenniveaus und zur Verbesserung der beruflichen Vorsorge für tiefe bis mittlere Einkommen werden die Altersgutschriften im Jahr 2030 um rund 3 Milliarden höher sein als ohne Reform. Zählt man die Kosten für die Besitzstandgarantie für die Übergangsgeneration, ergeben sich Auslagen von maximal 4 Milliarden.» Der Spezialist für Salärsysteme, Urs Klinger, bestätigt: «Die Reform nimmt Arbeitnehmern und -gebern die überobligatorischen Beiträge und wandelt sie in obligatorische um, in der Höhe von 2,4 Milliarden Franken.»
“Schlechter als keine Reform”
Für Ruth Humbel (CVP) ist die Vorlage zur Altersvorsorge nach 20 Jahren Reformstau besser als keine Reform. Regine Sauter (FDP) sieht sie als Verschlimmbesserung. Zwei Nationalrätinnen im NZZ-Rededuell. Auszug:
Die Rentenreform ist aufgegleist worden mit dem Ziel, die AHV und die berufliche Vorsorge finanziell auf eine solide Grundlage zu stellen und das Leistungsniveau der laufenden und künftigen Renten zu erhalten. Ist das gelungen?
Ruth Humbel: Ja, ganz klar. Für die Rentenbezüger kommt es nicht darauf an, ob sie die Altersrenten aus der ersten oder der zweiten Säule bekommen, sondern was sie insgesamt erhalten. In der Gesamtbetrachtung ist die Reform ein Erfolg: Sie bringt das gleiche Rentenalter für Mann und Frau, die Flexibilisierung des Rentenalters zwischen 62 und 70 und die Senkung des Umwandlungssatzes. Und bei der Zusatzfinanzierung sind es effektiv nur 0,3 Mehrwertsteuerprozente im Jahr 2021, was wirtschafts- und konsumentenverträglich ist. Damit erreichen wir eine Sicherung der AHV bis 2030.
Regine Sauter: Die Rentenreform ist misslungen. Es ist keine Reform, sondern ein riesiges Paket mit vielen Unzulänglichkeiten, unbefriedigend gelösten Punkten und einem grossen Pferdefuss. Das Ziel war es, die Altersvorsorge längerfristig finanziell zu sichern, was nicht gelingt. Bei der AHV gibt es gar einen Leistungsausbau zulasten der nächsten Generation, und das ist verantwortungslos.
Les raisons d’une hausse de 70 francs de la rente AVS
Mais pourquoi donc le parlement a-t-il décrété que les rentes AVS devaient augmenter de 70 francs, et pas de 50 ou même 100 francs? Ce choix ne doit rien au hasard.





