Unsere Altersvorsorge steht vor grossen Herausforderungen, da die finanzielle Sicherheit der 1. und 2. Säule gefährdet ist. Das Pensionskassen-Beratungsunternehmen Willis Towers Watson (WTW) hat für den überobligatorischen Teil der 2. Säule ein neues Modell mit zeitlich begrenzten Renten entwickelt. Dieses zukunftsorientierte Rentenmodell ist sowohl für Vorsorgeeinrichtungen wie auch für Rentner attraktiv, schreibt WTW. In einer Mitteilung dazu heisst es:
Je länger der Zeitraum ist, für den die Schätzungen (Lebenserwartung und künftige Renditen) gemacht werden müssen, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Annahmen über Lebenserwartung oder erzielbare Rendite nicht eintreffen. Je tiefer der Umwandlungssatz, desto grösser ist das Risiko für einen Rentner, sein individuell angespartes Alterskapital nicht aufbrauchen zu können. Die Attraktivität der Rente und die Akzeptanz der 2. Säule nehmen ab.
Einen neuartigen Ansatz zur Lösung dieses Problems schlägt das Pensionskassen-Beratungsunternehmen Willis Towers Watson mit einem zeitlich begrenzten Rentenmodell für die überobligatorische Vorsorge vor. Für die 2. Säule sieht dieses vor, dass die überobligatorische Rente zeitlich begrenzt wird. Dabei kann der Rentner die Bezugsdauer (zum Beispiel 15, 20 oder 25 Jahre) selber bestimmen und hat so Einfluss auf die Höhe der monatlichen Rente. Nach Ablauf der Bezugsdauer erhält der Rentner die kumulierten Zinsen als Abschlusszahlung ausgeschüttet. So führt das Modell zu einer erhöhten Planbarkeit für die Kassen und minimiert das Zins- und Langleberisiko. Gleichzeitig hat der Rentner die Gewähr, dass sein angepartes Kapital garantiert zur Auszahlung kommt und nicht an die Kasse zurückfällt.
„Mit einer zeitlich begrenzten Rentenauszahlung wird eine Rentenform für den überobligatorischen Teil geschaffen, die für Pensionskassen wie auch Rentner höchst attraktiv ist“, fasst Dr. Christian Heiniger, Pensionskassenexperte bei Willis Towers Watson, den Ansatz zusammen.
Einerseits können Pensionskassen so ihre Rückstellungen minimieren, andererseits profitieren Versicherte von der Möglichkeit, sich die Rente individuell anhand ihrer Bedürfnisse auszahlen zu lassen. Die Möglichkeit des Kapitalbezugs bestünde auch weiterhin.
Das neue Modell wird damit den unterschiedlichen Bedürfnissen der heutigen Versicherten und zukünftigen Rentner gerecht und bietet eine hohe Flexibilität in der Gestaltung des Lebensabends. Kommt es vor Ablauf der festgelegten Bezugsdauer zum Todesfall, sieht der Ansatz von Willis Towers Watson die Auszahlung des vollständigen überobligatorischen Restguthabens an die Hinterbliebenen vor. Somit verfügt das zeitlich begrenzte Modell über eine Rückgewähr. Dies stellt einen weiteren Vorteil gegenüber dem heutigen Vorgehen dar, wo die Restguthaben bei den Pensionskassen bleiben und zu Mutationsgewinnen werden.
Da sich der neue Ansatz ausschliesslich auf den überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge bezieht, bleibt die Grundversorgung aus AHV und BVG unverändert bestehen. Laut Heiniger könnten über 50% der zukünftigen Schweizer Rentner bei gleich bleibender Sicherheit in der Grundversorgung von steigender Flexibilität beim Bezug ihres überobligatorischen Vorsorgeguthabens profitieren. „Die Umwandlungssätze sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken und der Trend setzt sich ungebremst fort. Je tiefer die Umwandlungssätze, desto attraktiver wird das Modell der zeitlich begrenzten Rente mit Rückgewähr“, ergänzt der Pensionskassenexperte.