Widmer-Schlumpf für AV2020
In der Sonntags-Zeitung hat altBundesrätin Widmer Schlumpf die Werbetrommel für die AV2020 gerührt. Auszug:
Die Reform geht aber auch auf Kosten der Jungen. Geht das? Auch diese Behauptung entspricht nicht den Tatsachen. Die Gemeinschaft muss als Ganzes einen Teil zur Reform beitragen. Jetzt wollen die Reformgegner die Jungen und die Alten gegeneinander ausspielen. Fakt aber ist: Wir müssen und können mit der Reform die Jungen von der heutigen Quersubventionierung der Rentner in der Pensionskasse entlasten. Als ich noch Finanzministerin war, haben wir zusammen mit dem Bundesamt für Sozialversicherung ausgerechnet, dass die aktive Generation die Pensionskassenrenten mit jährlich mehr als einer Milliarde finanziert. Andere gehen von mehreren Milliarden aus. Die Reform schafft hier Abhilfe. Vor allem muss man sagen, es gibt derzeit keine Alternative dazu.
Das müssen Sie begründen. Wenn wir diesen Reformschritt nicht machen und nicht eine finanziell stabile Grundlage für die nächsten Jahre schaffen, wird die Gefahr gross, dass wir in zehn Jahren an einer Wand stehen und dann drastische Massnahmen ergreifen müssen. Massiv höhere Beiträge für AHV und BVG wären dann nicht mehr zu verhindern, Sanierungsmassnahmen wie eine Zusatzsteuer für die AHV oder Rentenkürzungen wären unumgänglich. Und wer würde das alles bezahlen?
IPE’s Top 1000
The assets captured in IPE’s annual study of the leading European retirement asset pools total €7.04trn, up from €6.74 last year – an increase of 4.45%. Yet this growth in assets masks a varied picture. The three large occupational pensions markets – the Netherlands, Switzerland and the UK – account for about half of the assets between them, yet a growing market like Italy accounts for less than 3% of the total, and a sizeable number of countries barely trouble the bottom rungs of our tables.
Our ranking of retirement assets includes a sizeable pool of first-pillar pension assets, including Germany’s Versorgungswerke and Finland’s mutual pension insurers. We also include sovereign funds where the mandate of these is directly related to the pension system, including Norway’s Government Pension Fund Global – which itself accounts for over 12% of the total pool of assets in our study – but also the likes of Belgium’s Zilverfonds, France’s FRR, Spain’s Fondo de Reserva de la Seguridad Social, the Swedish AP funds and Switzerland’s Compenswiss.
BKB: Technischer Zins auf 1,5%
Die PK der Basler Kantonalbank (BKB) wird den technischen Zinssatz von 2,5 auf 1,5 Prozent senken. Diese Senkung betrifft auch die Versicherten der Bank Cler, der Tochter der BKB. Die Anpassung tritt per 1. Januar 2018 in Kraft.
Entsprechend wird die Finanzierung der daraus resultierenden Erhöhung der Vorsorgeverpflichtungen auf die Parteien aufgeteilte. Die BKB beteiligt sich mit 14,7 Millionen Franken und die Bank Cler mit 9,8 Millionen an der einmaligen Zuweisung an die Pensionskasse.
Der Beitrag der BKB wird in der Jahresrechnung als Bestandteil des Personalaufwandes verbucht.
Das Rennen wird eng
Die Schweiz am Wochenende hat eine weitere Umfrage zur Abstimmung zur AV2020 publiziert. Das Blatt schreibt dazu:
Die Mehrheiten sind hauchdünn. Vor allem aber zeigen sie einmal ein Ja und einmal ein Nein an. Ja sagt zurzeit eine knappe Mehrheit zur Reform der Altersvorsorge als Paket: 29,1 Prozent der Bevölkerung wollen eher oder bestimmt ein Ja einlegen. 28,8 Prozent hingegen lehnen sie eher oder bestimmt ab. Nein sagt die Bevölkerung zurzeit aber zur Zusatzfinanzierung der AHV durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer: Hier sagen 31,7 Prozent eher oder bestimmt Nein, 30,3 Prozent eher oder bestimmt Ja.
Das zeigt eine repräsentative On-line-Umfrage des Marktforschungsinstituts Marketagent.com bei 1000 stimmberechtigten Personen. Sie wurde vom 21. bis 29. August im Rahmen eines Omnibusses durchgeführt. Im Zusammenhang mit den Ja-Stimmen zur Reform der Altersvorsorge fallt auf, dass der Ja-Anteil in der Deutschschweiz mit 30,9 Prozent und bei den Männern mit 36,8 Prozent deutlich höher ist als in der Westschweiz mit 24,3 Prozent und bei den Frauen mit 21,4 Prozent.
Polarisiert wird die Vorlage vor allem durch die Erhöhung des Rentenalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre. 47,9 Prozent sind eher oder bestimmt für die Erhöhung, 41,6 Prozent eher oder bestimmt dagegen. Während die Männer der Erhöhung mit 65,4 Prozent zustimmen, sagen die Frauen mit 55,7 Prozent Nein. Zudem gelten die Frauen bei den Stimmberechtigten als die grossen Verliererinnen der Reform. 38,8 Prozent der Befragten -Männer wie Frauen – sehen das so. Bei den Frauen selbst liegt der Anteil bei 41,1 Prozent.
Als zweite und dritte Verlierer gelten Junge zwischen 18 und 43 Jahren und Einpersonenhaushalte. 34,3 Prozent sagen, die Jahrgänge 1974 und jünger würden benachteiligt. Und 20,6 Prozent sehen das bei Einpersonenhaushalten – Singles, Alleinerziehenden – so.
“Arbeiten nach 65 wird sogar noch erschwert”
Prof. Monika Bütler, Uni St.Gallen, kritisiert in der NZZamSonntag die AV2020 bezüglich der Beschäftigungswirkung für die Ü65. Bütler hält fest, dass mit der Flexibilisierung die Attraktivität einer Beschäftigung nach 65 für viele Menschen sinkt. Das hat diverse Gründe:
“Erstens schwächt der tiefere Zuschlag den Anreiz zu einem Aufschub der Rente. Wer nach einer Annahme der Reform mit dem Rentenbezug zuwartet, erhält dafür nach 2018 rund 18 Prozent weniger als jemand, der dies heute tut. Man muss eine Lebenserwartung von über 88 Jahren haben, bis sich ein Aufschub lohnt. Die Kürzung ist zudem höher als die umstrittene 12-Prozent-Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge, die offenbar keine mathematische Angelegenheit dar stellt.
Zweitens – und viel heikler – sind die stark gestiegenen Anreize zum Vorbezug der Rente. Heute lohnt sich der Vorbezug vor allem für Menschen mit unterdurchschnittlicher Lebenserwartung und für potenzielle Bezüger von Ergänzungsleistungen. Mit der Reform wird die Frühpensionierung in der AHV sogar für Gutausgebildete mit typischerweise hoher Lebenserwartung attraktiv. Dies wird kaum ohne Folgen bleiben.
Drittens fällt mit der Reform die Beitragsbefreiung der ersten 1400 Franken des monatlichen Erwerbseinkommens im Alter weg. Der Freibetrag sei ja nicht so hoch, meint Bundesrat Berset (immerhin ist er höher als die AHV-Mindestrente).”
Deprez: “Weshalb ich die AV2020 ablehne”
An einer Veranstaltung mit lauter AV2020 Befürwortern in Horgen – organisiert von SP, GLP, CVP, Frauenforum – hat PK-Experte Olivier Deprez seine Ablehnung der AV2020 begründet. In der Zusammenfassung seiner Argumente heisst es u.a:
Zwei Probleme gilt es in unserem System der Altersvorsorge zu lösen:
Das erste Problem betrifft die AHV: Die Einnahmen decken die Ausgaben seit mehr als 3 Jahren nicht mehr, d.h. das Umlageergebnis ist negativ.Mit Zustimmung zur AV 2020 wird trotz Mehreinnahmen und Erhöhung des Rentenalters der Frau, die AHV schon im Jahr 2027 ein neues negatives Umlageergebnis ausweisen. Dies unter eher optimistischen Annahmen; z.B. beträgt die Nettozuwanderung pro Jahr 60’000 Personen.
Als Folge des letzten Babybooms gibt es in der Schweiz am meisten Personen mit Jahrgang 1964. Dieser Spitzenjahrgang wird im Jahre 2029, also dann, wenn das Umlageergebnis bereits wieder negativ ist, in Pension gehen. Es werden dann nicht mehr wie heute 2.5 Beitragszahler auf einen AHV-Altersrentner kommen sondern nur noch 1.8.
Das zweite Problem betrifft die 2. Säule: Hier soll die infolge des zu hohem Umwandlungssatzes systemwidrige Umverteilung von den Aktiven zu den Neurentnern gemildert werden, indem der Umwandlungssatz von 6.8% auf 6% gesenkt wird.
Das Problem wird so gelöst: Man verschiebt in einem ersten Schritt die Umverteilung von der 2. Säule in die 1. Säule, indem man die AHV-Renten monatlich um 70 Fr. bzw. maximal 226 Fr. für Ehepaare erhöht.
Hanspeter Konrad: “Ja zum Kompromiss”
Der Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP, Hanspeter Konrad, spricht sich in der NZZ überzeugt und unmissverständlich für die AV2020 aus. Konrad schreibt u.a.:
Positiv festzuhalten ist, dass das Rentenniveau garantiert bleibt. Das Parlament hat nämlich verschiedene Ausgleichsmassnahmen beschlossen. Die Umsetzung dieser Massnahmen ist mit Mehrkosten verbunden. Diese Mehrkosten tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam. Wer diese Massnahmen kritisiert, verkennt, dass alle anderen erwogenen Massnahmen am Schluss im Parlament chancenlos waren.
Dieses Beispiel zeigt, dass die immer wieder zu hörenden Behauptungen, bei einem Nein wäre eine Neuauflage mit Einzelvorlagen rasch umsetzbar und mehrheitsfähig, jeder Grundlage entbehren und weltfremd sind. Sie lenken von den eigentlichen Problemen ab.
Mit der Erhöhung des Rentenalters für Frauen und der Harmonisierung des Referenzrücktrittsalters wird ein langjähriger Verfassungsauftrag (gleiche Rechte für Mann und Frau) umgesetzt. Massnahmen, wie eine auch nur schrittweise Erhöhung des Rentenalters über die beschlossenen 65 Jahre hinaus – zum Beispiel im Rahmen einer Stabilisierungsregel –, mögen sachlogisch als richtig empfunden werden, finden aber im heutigen angespannten wirtschaftlichen Umfeld sowie im politischen Links-rechts-Konflikt keine Mehrheiten und sind auch unter den Sozialpartnern umstritten.
Das Fundament unserer Altersvorsorge ist immer noch intakt, es ist aber zwingend und dringend an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Nutzen wir die Chance, heute den Reformstau zu beenden.
“Eine Sanierung mit Langzeitschäden”
Helmut Stalder kommentiert in einem Leitartikel der NZZ die AV2020:
Die Reform ist nicht aus der Logik der Vorsorgewerke und nicht aus den Erfordernissen der demografischen Realitäten heraus konstruiert, sondern ein Machwerk aus politischem Kalkül, das mit dem gut getarnten Ausbau der AHV eine zusätzliche Umverteilung von oben nach unten verfolgt und den folgenden Generationen die Hypothek aufbürdet. Soll man trotz allem in einer Abwägung einer solchen Reform zustimmen, weil sie nun mal auf dem Tisch liegt und bei allen Nachteilen einige wichtige Neuerungen bringt wie das höhere Frauenrentenalter, den tieferen Umwandlungssatz und die Flexibilisierung des Altersrücktritts? Soll man dem Argument folgen, besser jetzt eine schiefe Reform, die kurzfristig Luft verschafft, als gar keine Reform?
Das sollte man nicht tun. Mit einem Ja an der Urne würde eine längerfristig untaugliche Reform gebilligt und die Bereitschaft für weitergehende Reformen reduziert. Ein Nein jedoch hält den Handlungsdruck auf Bundesrat und Parlament hoch, rasch Lösungen vorlegen, die den Auftrag für die nachhaltige Stabilisierung beider Vorsorgewerke wirklich einlösen.
«Die Pensionskassen haben noch viele versteckte Reserven»
Der «K-Tipp»-Verleger René Schuhmacher verlangt in einem Interview mit dem Tages-Anzeiger, dass Renten in der 2. Säule erst gesenkt werden, nachdem die Kapitalpolster reduziert worden sind. Auszug:
Wie viele Unterschriften haben Sie zum Referendum (gegen die AV2020) beigetragen?
Geschätzte zehn Prozent.
Was stört am meisten an der Reform? Sie sagen die Reserven der 2. Säule seien riesig, eine Kürzung der Renten, wie sie die Reform vorschlägt, unnötig. Woher nehmen Sie die Gewissheit?
Bereits 2010, im Vorfeld der Abstimmung, sagte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), die Pensionskassenrenten seien viel zu hoch. Die Kassen würden deshalb pro Jahr 600 Millionen Franken verlieren, man müsse die Renten dringend um 6 Prozent senken. Wäre das wahr gewesen, hätten die Reserven inzwischen sinken müssen. Doch das Volk lehnte die Reform ab, und das Gegenteil ist eingetreten: Die Reserven der Pensionskassen sind insgesamt stark gestiegen – auf rund 116 Milliarden. Und dennoch sagt der Bundesrat wieder, man müsse die Altersrenten senken. Da ist doch etwas faul.
Kontroverse um den technischen Zins
Die Mängel der in der Fachrichtlinie 4 der Kammer der PK-Experten definierten Formel für die Berechnung des technischen Zinses als Referenzgrösse zur Empfehlung eines kassenspezifischen Satzes sind seit längerem bekannt und unbestritten. Die Kammer ist denn auch seit geraumer Zeit mit der Entwicklung einer Alternative beschäftigt. Eine Fachgruppe hat dazu verschiedene Modelle geprüft, der formale Entscheid für die Neugestaltung der FRP 4 ist im Rahmen der GV der Kammer vom 24. November traktandiert.
Die eingesetzte Fachgruppe empfahl der Kammer als Ergebnis der Vorprüfung, den technischen Zinssatz in Abhängigkeit des risikolosen Zinssatzes plus Marge festzulegen, wobei als risikoloser Zinssatz die aktuelle Verfallsrendite der 10-jährigen Eidgenossenanleihe und für die Festlegung der Marge bestimmte, allgemeinverbindliche Schranken vorgeschlagen wurden.
Die involvierte OAK, welche die FRP 4 als Mindeststandard zu anerkennen hat, war mit dieser Lösung nicht einverstanden. Sie fordert eine Festlegung des technischen Zinssatzes in Abhängigkeit der erwarteten Anlagerendite, wobei die kategorienspezifisch zu verwendenden Anlagerenditen zentral und allgemeinverbindlich vorzugeben sind.
Die Kammer-GV hat im November letzten Jahres den Vorschlag ihrer Fachgruppe ebenfalls verworfen und entschieden, dem Vorschlag der OAK zu folgen. Der technische Referenzzinssatz soll damit zukünftig nach Massgabe der erwarteten Anlagerendite abzüglich einer Marge festgelegt werden. Für die kategorienspezifisch zu verwendenden Anlagekategorien soll die Kammer zudem zukünftig Risikoprämien publizieren. Zur Stichwahl steht im kommenden November einzig
noch die im Vorjahr ausgewählte Variante versus die heute geltende Formel.
Dies wird nun wiederum vom Verband der Anlageexperten und Investment-Consultants in der Beruflichen Vorsorge (SWIC) kritisiert. In einer Stellungnahme zur Problematik hält er fest:
Der SWIC präferiert die von der Fachgruppe vorgeschlagene Variante zur Festlegung des technischen Referenzzinssatzes. Dieser Vorschlag stellt zum einen auf eine transparente und einfache Weise den ökonomisch zwingenden Bezug zum geltenden Zinsumfeld her, das zur Finanzierung der ausstehenden Vorsorgeverpflichtungen als Verankerungspunkt dient. Zum anderen erlaubt der Ansatz über den Zuschlag einer kassenspezifischen Marge die angemessene Berücksichtigung der Heterogenität der Schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen und im Besonderen die Verarbeitung von deren unterschiedlicher Risikofähigkeit. Für die Marge sollte eine Obergrenze vorgegeben werden.
Da die „First-Best‘‘-Präferenz des SWIC an der anstehenden GV der Kammer nicht zur Auswahl steht, wird auch die Verbandsempfehlung bezüglich der zur Stichwahl stehenden Alternativen kommentiert.
Obwohl auch der Verband grundsätzlich den Bedarf (einer Revision) der heutigen FRP-Richtlinie anerkennt, bevorzugt er die heutige Ausgestaltung der FRP 4 gegenüber der am 24. November 2017 an der GV der Kammer zur Stichwahl vorgelegte Alternativ-Variante. Im Vergleich zur heutigen Lösung führt die von der OAK-BV und dem Vorstand der Kammer favorisierten Variante zu einer zusätzlichen Anreizproblematik bei der Festlegung der Anlagestrategie und verwässert die in dieser Frage gesetzlich unmissverständlich dem obersten Organ zugewiesene Entscheidungskompetenz.
Mindestzins und Kommissions-Politik
Martin Kaiser – Geschäftsleitungsmitglied des Arbeitgeberverbands – kommentiert in einem Kommentar den Entscheid der BVG-Kommission, dem Bundesrat für 2018 keine Überprüfung des Mindestzinses zu empfehlen, was konkret auf die Empfehlung zur Beibehaltung des aktuellen Satzes von 1% hinausläuft. Der SAV – wie auch der SVV – ist damit nicht glücklich. Beide verlangten einen Satz von 0,5%. Kaiser schreibt:
Obwohl beide seit Jahren in der BVG-Kommission angewendeten Formeln für 2018 klar einen Wert von 0,5 Prozent ergeben, konnte sich die Fachkommission nicht dazu durchringen, dem Bundesrat die daraus resultierende Senkung des Mindestzinses zu empfehlen. Stattdessen hat sie eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einmal mehr die Methodik und grundsätzliche Legitimation des Mindestzinses analysieren und den allfälligen Entwicklungsbedarf definieren soll. Bleibt die Suche nach dem Ei des Kolumbus einmal mehr erfolglos und ergeben sich daraus keine wesentlich neuen Erkenntnisse, wird in einem Jahr die Diskussion in der Kommission wieder in gewohnter Manier stattfinden. Dann dürfte eine Senkung des Mindestzinses unumgänglich sein. (…)
Dem Pensionskassenverband ASIP dürfte der nun getroffene Nichtentscheid zum Mindestzins ebenfalls nicht ungelegen kommen, um das Volk mit Blick auf die kommende Volksabstimmung über die Altersvorsorge milde zu stimmen. Schliesslich kämpft der ASIP Seite an Seite mit den Gewerkschaften für diese Scheinreform. Da nimmt er doch für ein Jahr gerne einen deutlich zu hohen Mindestzins in Kauf, wenn dafür die sehnlichst erwartete und heute fast unbestrittene Senkung des Mindestumwandlungssatzes winkt. Mit ihrem Manöver, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, umschifft die BVG-Kommission geschickt das aktuelle politische Dilemma, zur Unzeit vor der Abstimmung diese ökonomisch unausweichliche, aber unpopuläre Empfehlung, verabschieden zu müssen.
Immerhin: Vielleicht wird die Kommission dank der Situationsanalyse der Arbeitsgruppe ihrem Anspruch, ein Fachgremium zu sein, bald wieder einmal gerecht – etwa, indem sie zur Einsicht gelangt, dass sie als politisch zusammengesetztes und motiviertes Gremium gar nicht unbedingt die richtige Instanz darstellt, um über den Mindestzins zu richten oder indem sie diesen gar grundsätzlich in Frage stellt.
“Die Frauen geben ihr Druckmittel auf”
Im Tages-Anzeiger gehen Salome Müller und Philipp Loser der Frage des Frauenrentenalters nach und bedauern von Herzen den geringen Widerstand der Frauen gegen die Erhöhung.
Gewerbler für Plan B
Der Gewerbeverband-Direktor Hans-Ulrich Bigler plädiert in einem Interview mit der AZ für den “Plan B”. Auszug:
Herr Bigler, in einem Bettelbrief warnte Ihr Verband vor Erhöhungen der Mehrwertsteuer und Lohnkosten, die gar nicht in der Reform enthalten sind. Reichen die Fakten nicht, um die Reform zu bekämpfen?
Die Lohnbeiträge werden ab 2021 um 0,3 Prozent erhöht. Die Mehrwertsteuer steigt zunächst um 0,3 Prozent und muss später nochmals um 0,3 Prozent erhöht werden. So steht es im Bundesbüchlein. Wir haben in keiner Art und Weise Zahlen erfunden.
Im Brief steht, dass die Mehrwertsteuer nochmals um ein zusätzliches Prozent erhöht werden muss, was ja nicht Teil der Reform ist.
Ja. Aber langfristig müssen wir weiter sanieren – auch wenn das in der aktuellen Reform nicht festgehalten ist. Wir müssen nur den Befürwortern zuhören: Gewerkschafter Corrado Pardini erklärte, die Koordinaten des Kompasses seien mit der Reform gestellt. Wir werden in naher Zukunft also die Mehrwertsteuern und die Lohnprozente nochmals anheben müssen. Die Frage ist nur, um wie viel. Der Bundesrat wollte ursprünglich sogar zwei ganze zusätzliche Mehrwertsteuerprozente, was deutlich über unseren Prognosen liegt.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Gewerbeverband die Grenzen der Wahrheit ritzt. Wieso setzen Sie auf solche Provokationen?
Dass die jetzige Vorlage die AHV nicht saniert, sondern deren Probleme verschärft, ist keine Provokation, sondern eine Tatsache. Darauf gehen wir ein. Es macht hier keinen Sinn, dass wir alte Kampagnen wieder aufkochen.
Das Gewerbe ist im Parlament mit seinen Reformvorschlägen unterlegen. Statt den 70 Franken AHV-Zuschlag zuzustimmen, hat der Vorstand dann die Abschaffung des Koordinationsabzugs vorgezogen. Eine Massnahme, welche Ihre Klientel viel härter treffen würde.
Wir waren bemüht, einen Kompromiss zu finden. Doch im Ständerat hat eine Mitte-Links-Gruppe alle Vorschläge blockiert, um den AHV-Ausbau durchzupauken. Dieselben, die jetzt die Vorlage als Kompromiss zu verkaufen suchen. Zudem haben wir mit dem Bauernverband einen neuen Vorschlag ausgearbeitet, weil eben der Wegfall des Koordinationsabzugs die Tieflohnbranche so stark tangieren würde. Auch der wurde blockiert. Es wäre sehr wichtig gewesen, die 70 Franken aus der Reform zu kippen.
AV2020 und BVG
Das Beratungsunternehmen Aon hat an einer Veranstaltung in Zürich im Detail die Inhalte der AV2020 mit Bezug auf die berufliche Vorsorge vorgestellt. In einem anschliessenden Podiumsgespräch mit Christine Egerszegi, Ruth Humbel (beide pro) sowie Verena Herzog und Martin Kaiser (contra) wurde dann wiederum überwiegend über Sinn und Zweck des AHV-Ausbaus gestritten.
Was bedeutet die Senkung des Umwandlungssatzes für die Versicherten? Kommt drauf an, wie alt man ist, wieviel man verdient und welche Leistungen die eigene Pensionskasse bietet. Einfache Antworten sind also nicht möglich. Willy Thurnherr, CEO der Aon, zeigte anhand von Fallbeispielen auf, wer besonders besonders betroffen ist und wer weniger.
Die Revision umfasst ausser der UWS-Senkung eine grosse Zahl weiterer Elemente, wie Flexibilisierung des Rentenbezugs, Einkauf ins BVG, Aufschub der Altersleistungen, Weiterversicherung nach Kündigung, Teilliquidation, Teilübertrag 3a ins BVG und damit ist die Liste noch lange nicht erschöpft.
Als positiv hob Thurnherr hervor, dass aufgrund der aktuell geringen Teuerung die Versicherten mit einem Umwandlungssatz von 6 Prozent mittelfristig real immer noch besser fahren als Versicherten nach 1985 mit einem UWS von 7,2 – pourvu que ça dure. Allerdings hat der Satz von 6 Prozent nur für eine Minderheit (ca. 15%) der Versicherten Bedeutung, die grosse Mehrheit ist schon länger mit weit tieferen Sätzen konfrontiert, wobei die Novartis PK mit 5,3 Prozent bereits schon zu den Kassen mit relativ hohen Sätzen zählt.
Bundesrat regelt 1e-Pläne
Ab dem 1. Oktober 2017 werden Versicherte mit höheren Einkommen, die bei ihrer Pensionskasse zwischen mehreren Anlagestrategien auswählen können, beim Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung nicht nur einen höheren Anlageertrag mitnehmen, sondern werden auch einen allfälligen Verlust selber tragen. Auf das gleiche Datum wird ausserdem die Rückzahlung von Vorsorgegeldern erleichtert, die für den Erwerb von Wohneigentum vorbezogen wurden. Die Inkraftsetzung dieser beiden Änderungen auf Oktober hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. August 2017 beschlossen.
In einer Mitteilung des BSV wird weiter festgehalten: Den Versicherten in 1e-Vorsorgeplänen wird aber auch ein gewisser Schutz gewährt: Die Vorsorgeeinrichtungen müssen ihnen mindestens eine Strategie mit risikoarmen Anlagen anbieten. Dem Auftrag des Gesetzgebers entsprechend hat der Bundesrat die risikoarmen Anlagen definiert und hat dabei auf hohe Anlagequalität und Sicherheit geachtet.
Der Bundesrat hat weitere Regelungen angepasst, damit Grundprinzipien der beruflichen Vorsorge auch bei den 1e-Plänen gewährleistet bleiben. So dürfen die Vorsorgeeinrichtungen pro angeschlossenem Arbeitgeber (Vorsorgewerk) höchstens zehn Anlagestrategien anbieten (Prinzip der Kollektivität). Weiter verfolgt die 2. Säule gemäss Gesetz den Zweck, im Alter die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise (Verhältnis von Einkommen und späterer Versicherungsleistung) fortsetzen zu können. Daher hat der Bundesrat definiert, wie die Angemessenheit der 1e-Pläne trotz der sehr schwankenden Erträge einfach gemessen und kontrolliert wird.
Bei der zweiten Änderung geht es um Versicherte, die im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) Pensionskassen-Kapital zum Kauf von Wohneigentum bezogen haben und es der Pensionskasse zurückzahlen wollen. Derzeit können sie das bezogene Kapital nur in Tranchen von mindestens 20’000 Franken zurückbezahlen. Das kann für Versicherte, die nicht über umfangreiche finanzielle Mittel verfügen, eine abschreckende Wirkung haben. Per 1. Oktober 2017 wird dieser Mindestbetrag auf 10’000 Franken gesenkt.




