Kontroverse um EL-Entscheide des Nationalrats
Die Kosten für die Ergänzungsleistungen haben sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt und wachsen weiterhin rasant. Es muss also etwas getan werden. Entweder das bleibt wirkungslos oder es tut weh. Der Nationalrat hatte den Mut, weh zu tun und entsprechend sind die Einschätzungen der Sozialpartner und die Medienkommentare.
Die ersten Entscheide des Rats:
• Der Kapitalbezug bei Pensionierung bleibt in der obligatorischen beruflichen Vorsorge möglich. Wer das Kapital aber bezieht und verbraucht, dessen EL wird um 10 Prozent gekürzt. Der Kapitalbezug für Wohneigentum und Selbstständigkeit wird nicht angetastet.
• Das Maximum der anrechenbaren Mieten wird nur für Städte um 100 auf 1200 Franken erhöht. Kantone können diese Höchstbeträge um bis zu 10 Prozent kürzen.
• Die Beiträge für Kinder werden teilweise gesenkt.
• Es wird eine Vermögensgrenze von 100’000 Franken eingeführt (Ehepaare 200’000 Franken): Wer mehr Vermögen hat, erhält keine EL. Für Wohneigentum gibt es eine Sonderlösung.
• Wer AHV-, IV oder Hinterlassenenrenten bezieht und sein Vermögen ohne wichtigen Grund rasch verbraucht, muss Kürzungen bei der EL gewärtigen.
• Ältere Arbeitslose sollen ihre Pensionskassenguthaben bei der Pensionskasse des bisherigen Arbeitgebers belassen und später dort verrenten lassen können.
Der Arbeitgeberverband schreibt:
Der Nationalrat hat in seiner Beratung der Reform der Ergänzungsleistungen (EL) gegenüber dem Ständerat wichtige Korrekturen vorgenommen. Zum einen will er eine Vermögensschwelle für den EL-Bezug einführen. Damit wird verhindert, dass Personen mit Vermögen die Behörden zunehmend administrativ belasten und unnötig EL beziehen. Zum anderen will die grosse Kammer die Vermögensfreibeträge im Vergleich zum Ständerat tiefer ansetzen, indem er auf das bis 2010 geltende Niveau zurückgeht. Damit sollen die Leistungen gezielter jenen zugutekommen, die wirklich darauf angewiesen sind. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt diesen Ansatz.
Infos zum norwegischen Staatsfonds
Norges Bank Investment Management, Verwalter des norwegischen Staatsfonds Government Pension Fund Global, hat zusätzlich zum Jahresbericht 2017 erweiterte Informationen zu Rendite und Risiko sowie zum Thema „Verantwortungsvolle Investitionen“ veröffentlicht.
Der Zweck der Veröffentlichung besteht darin, einen umfassenden Überblick über die Rendite und das Risiko des Fonds zu geben, hauptsächlich für Aktien- und Wertpapiere.
Broschüre zu vergessenen FZ-Guthaben
Es kommt vor, dass die Versicherten vergessen, dass sie über ein Freizügigkeitsguthaben verfügen. Das ist vor allem bei ausländischen Arbeitnehmenden der Fall, die die Schweiz endgültig verlassen. Die Broschüre «Freizügigkeitsleistung: Vergessen Sie Ihre Vorsorgeguthaben nicht!» erklärt den Versicherten, was eine Freizügigkeitsleistung ist, in welcher Situation sie sich darum kümmern sollten und an wen sie sich wenden können, wenn sie glauben, über ein vergessenes Guthaben zu verfügen. Die Broschüre ist in 9 (neun!) Sprachen erhältlich.
NZZ: “Das Fachchinesisch der PKs entschlüsseln”
Mit den oftmals komplizierten Begriffen, die in der beruflichen Vorsorge gebraucht werden, wissen viele Bürger nichts anzufangen. In der NZZ werden die wichtigsten Termini von Michael Ferber kurz erklärt.
OAK: “Mein liebstes Hassbüro”
Beat Kappeler fragt sich in der NZZamSonntag, wo denn der Produktivitätsfortschritt bleibt und gibt Antworten:
Hat unsere Volkswirtschaft ein Leck? 2017 spuckte die Industrie 8,7% mehr Güter aus, eine enorme Leistung. Doch das gesamte Inlandprodukt stieg nur um 1%, und die Löhne nahmen bloss um 0,5% zu.
Da muss irgendetwas weggeronnen sein, bevor das Sozialprodukt auf die Tische kam. Es ist wohl kaum der Finanzminister, der ein bisschen vom Budgetüberschuss beiseitelegte, es ist auch nicht das Geld, das die Postautos einsteckten. Anderes ist am Wirken. (…)
Mein liebstes Hassbüro ist die Oberaufsicht der Beruflichen Vorsorge. Aus dem Nichts vor ein paar Jahren eingerichtet, nach keinem einzigen Skandal oder Bedürfnis, kontrolliert sie die 26 Kantone und deren Aufsicht noch einmal. 25 Stellenprozente und eine hochmögende Begleitkommission finanzieren sich mit 50 Rappen Abgabe pro Versicherten der Pensionskassen. Eine wegen des Postautoskandals verlangte Oberaufsicht über die öffentlichen Betriebe würde genau so liebevoll aufgeblasen und wenig nützen.
Alle diese Stellen produzieren Jahresberichte, Statistiken, erlassen hoheitliche Weisungen mit neuen Auflagen. Aber so isst sich das gesteigerte Sozialprodukt auf. In Frankreich ernennt man laufend «Observatoires» für Arbeit, Spitäler, Verwaltung, in Italien zählt man 1600 «Enti inutili». Solche Stellen sind gut bezahlt, die Organe sind kaum mehr abzusetzen. Die Kontrollierten dienen ihnen zu, weil sie keine Wahl haben. Würde man das alles ausforsten, würde viel Steuergeld eingespart. Wichtiger noch: Die wirklich Produktiven im Lande würden durch keine Kontrollen ausgebremst in ihrem Elan. Die entlassenen Akademikerheere müssten sich in der dann echt expansiven Industrie nützlich machen.
Die 50 Rappen Abgabe an die Oberaufsicht zeigen, warum dieser Verwaltungsausbau fast unbemerkt am Tropfenzähler läuft. Wenige fürs Publikum unsichtbare Sammelpunkte kassieren die Abgaben ein, die Oberaufsicht hier, die Finma dort, Swissmedic da. Der Bürger spürt direkt nichts davon, nur verteuerte Produkte, aber das Inlandprodukt pro Beschäftigten wächst kaum, die Löhne auch nicht. Lecks muss man stopfen.
“Profit auf Kosten der Versicherten”
Matthias Kuert von Travail Suisse dreht in einer Replik zum Interview mit Markus Leibundgut (Swiss Life) an der alten Leier der “überhöhten Gewinne der Versicherer “ in der 2. Säule. Mehr scheint ihm zum Thema BVG nicht einzufallen.
Wie Berset sich bei der AHV durchsetzte
«Hilfst du mir, so helfe ich dir»: Dieses Prinzip gilt auch im Bundesrat. Das jüngste Beispiel dafür soll Alain Berset geliefert haben. Wie es ihm gelang, bürgerliche Kollegen von seinen AHV-Plänen zu überzeugen, beschreibt Christof Forster in der NZZ.
Als Bundespräsident ist Berset zusammen mit dem Bundeskanzler für die Traktandierung der Geschäfte zuständig. Es sei kein Zufall gewesen, dass die Sitzung vom letzten Freitag (2.3.18) derart reich befrachtet gewesen sei, heisst es in der Bundesverwaltung. Mit der Rentenreform, der Europapolitik und den Kampfjets standen drei grosse Geschäfte auf der Tagesordnung. Aufgrund der Fristen bestand allerdings keine Notwendigkeit, diese Themen am selben Tag zu behandeln. Die Sitzung zog sich bis in den Nachmittag hinein, was eher unüblich ist. Die Diskussion über die Kampfjets musste die Regierung aus Zeitgründen auf die nächste Sitzung verschieben.
Zuerst traktandiert war die Rentenreform, danach die Europapolitik und die Kampfjets – ein idealer Sitzungsverlauf für Gegengeschäfte, wie sie im Bundesrat nach dem Motto «Hilfst du mir, so helfe ich dir» immer wieder vorkommen sollen. Ein solches Kalkül hat dem Vernehmen nach am letzten Freitag eine Rolle gespielt. Offenbar war die Kritik von Aussenminister Ignazio Cassis und Verteidigungsminister Guy Parmelin am happigen Mehrwertsteueraufschlag während der Sitzung deutlich schwächer als noch in den Mitberichten. Im Austausch für Bersets Support für Cassis’ Linie in der Europapolitik und für Parmelins Kampfjetpläne haben die beiden in dieser Lesart bei der Mehrwertsteuer beide Augen zugedrückt.
UBS-PK mit neuem Anlagechef von der CS
Ein Investmentexperte, der mehr als 25 Jahre bei der Credit Suisse tätig war, hat die Leitung für das Asset Management der UBS-Pensionskasse übernommen, wie Recherchen von finews.ch ergaben.
Patrick Bucher ist seit 15. Februar 2018 bei der Pensionskasse der UBS als Leiter Asset Management und Mitglied der Geschäftsleitung tätig. Ein Sprecher der Grossbank bestätigte diese Informationen gegenüber finews.ch.
Die Pensionskasse der UBS ist eine von der Firma UBS unabhängige Stiftung, die per Ende 2017 ein Vermögen von 26 Milliarden Franken aufwies. Sie zählt damit zu den grössten Vorsorgewerken der Schweiz.
“Die Schlüsselrolle bei der nächsten AHV-Reform liegt bei der CVP”
Die Partei hat die Abstimmung über die Rentenreform verloren – dennoch wird auch bei der Neuauflage kein Weg an ihr vorbeiführen, schreibt Christof Forster in der NZZ.
Die CVP will die Sieger beim Wort nehmen, welche die gescheiterte Reform dafür kritisierten, dass diese die AHV nur bis 2030 ins Lot gebracht hätte, wie die Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel sagt. Für Konrad Graber spricht ein anderer Grund gegen einen kurzen Zeithorizont. In diesem Fall müsste gleich nach der Abstimmung eine neue AHV-Reform mit höherem Rentenalter angepackt werden. Dies würde aber bereits den Urnengang zur ersten Reform belasten, sagt der Ständerat. Und laut Humbel erfordert ein Mechanismus zur Erhöhung des Rentenalters viel Zeit für seine Ausarbeitung. Ein solcher Automatismus brauche womöglich auch mehrere Anläufe, bis das Volk ihm zustimme.
Damit eine Rentenreform aus der Mitte im Nationalrat eine Mehrheit schafft, sind CVP, FDP mit BDP und GLP auf Stimmen aus der SVP angewiesen. Dabei wird auszuloten sein, ob eine Erhöhung der Mehrwertsteuer von 0,8 oder 0,9 Prozentpunkten weit über der Schmerzgrenze der Volkspartei liegt. Dass die Linke dem Frauenrentenalter 65 zustimmt, scheint ausgeschlossen. Aber eine gewisse «Kompensation» in Form von erleichterten Frühpensionierungen für Frauen mit tiefen Einkommen könnte dazu führen, dass sich ein Teil der SP-Basis an der Urne zu einem Ja durchringt. Graber spricht von 500 Millionen bis 1 Milliarde, die dafür einzusetzen sind. Wie die Mehrwertsteuer wird auch dies Teil des Ringens um eine Neuauflage der Rentenreform sein, die wiederum eine hohe Intensität und Absturzgefahr verspricht.
Ein neuer Frauenbonus?
Die Ständerätin Liliane Maury Pasquier (GE/SP) verlangt vom Bundesrat eine Neukonzeption der beruflichen Vorsorge: Wie bei der Scheidung soll auch beim Tod die Rente hälftig geteilt werden. Momentan würden die Frauen nicht nur beim Lohn, sondern auch bei der Rente benachteiligt, schreibt Werner C. Hug in der Basler Zeitung.
Maury Pasquier untermalte diese Meinung mit folgendem Beispiel: Der Ehemann bezieht eine Rente von 36 200 Franken. Seine Frau erhält eine BVG-Rente von 18 600 Franken. Stirbt der Mann, erhalte die Frau nur 60 Prozent der Rente des Mannes (21 720), also insgesamt 40 320 Franken. Umgekehrt erhalte der Mann beim Tod seiner Frau 36 200 plus 11 160 Franken – deutlich mehr als die Frau. Das müsse geändert werden; das während der Ehe gebildete Altersguthaben müsse wie in der AHV gesplittet werden, verlangt die linke Ständerätin.
Bundespräsident Alain Berset wies zwar auf den Unterschied zwischen AHV und beruflicher Vorsorge hin und erwähnte auch die damit verbundenen administrativen Kosten für die Pensionskassen. Aber er kann sich vorstellen, dass diese Idee zur Revision von AV2020 den Sozialpartnern übergeben werden könnte. Einmal mehr funktioniert die rote Allianz zum Ausbau der Sozialversicherungen. Einmal mehr haben beide Sozialdemokraten dabei die Finanzierung ausgeblendet.
Nationalrat will Plafonierung der Ehepaar-Renten aufheben
(SDA) Verheiratete und Paare in eingetragener Partnerschaft sollen künftig gleich hohe AHV-Renten erhalten wie Unverheiratete. Der Nationalrat will den Bundesrat beauftragen, die sogenannte Heiratsstrafe bei der AHV zu eliminieren.
Mit 102 zu 83 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Rat am 7.3.18 eine Motion der CVP-Fraktion angenommen. Darüber muss noch der Ständerat entscheiden. Die CVP hatte dasselbe schon mit einer Volksinitiative gefordert, die knapp abgelehnt wurde. Bei einem Ja hätte die Heiratsstrafe sowohl bei den Steuern als auch bei der AHV beseitigt werden müssen. Zu Änderungen bei der Besteuerung hat der Bundesrat inzwischen Vorschläge ausgearbeitet, die er allerdings dem Parlament noch nicht vorgelegt hat.
TA: Interview mit Markus Leibundgut, Swiss Life
Der Tages-Anzeiger hat mit Markus Leibundgut, CEO der Swiss Life ein Interview über das Geschäft mit der 2. Säule geführt. Auszüge.
Die Linke stört grundsätzlich, dass die Lebensversicherer mit einer Sozialversicherung Geschäfte machen und bei ihnen Geld aus der zweiten Säule abfliesst.
Das ist reine Ideologie, die letztlich dem Gewerbe schadet. Wer so denkt, muss die Abschaffung der Vollversicherung fordern, die bei KMU so beliebt ist. Diese funktioniert nur, wenn wir genug Kapital als Garantie haben. Und das bekommen wir nur, wenn wir eine minimale Rendite zahlen. Firmen mit Vollversicherung haben viele Gewinnmöglichkeiten, aber null Verlustrisiko. Das ist nicht kostenlos. Wer diese Lösung nicht will, hat andere Möglichkeiten, in der zweiten Säule herrscht Wahlfreiheit. Aber die Vorteile sind so gross, dass KMU die Vollversicherung nach wie vor stark nachfragen.
Sie weisen Unternehmen ab, die die Vollversicherung wählen möchten?
Paradoxerweise müssen wir das, ja. Die Zahl der Versicherten wächst kaum mehr, nicht nur bei uns. Aber wir stellen fest, dass viele Unternehmer die Vollversicherung trotz der höheren Prämien vorziehen – ganz einfach, weil sie die Risiken der Vorsorge nicht tragen wollen oder können. Da sprechen wir vor allem von Firmen in Branchen mit geringen Margen, wenig Reserven, tiefen Löhnen. Die meisten sind KMU, vom Coiffeur bis zum Handwerker. Deshalb verstehe ich die Gewerkschaften nicht. Mit ihrem Kampf gegen die Vollversicherung schaden sie ihren eigenen Leuten: den Angestellten, die finanziell knapp dran sind.
Diese Firmen könnten sich anderswo versichern, wenn es die Vollversicherung nicht mehr gäbe.
So einfach ist das nicht. Heute ist mehr als jeder vierte Angestellte in einer Vollversicherung bei einem Lebensversicherer. Wenn diese wegfiele, gäbe es eine chaotische, riskante Übergangszeit. Ich bezweifle zudem, dass in margenschwachen Branchen die Vorsorge ohne Garantien langfristig stabil organisiert werden kann. Die Risiken für die Allgemeinheit wären beträchtlich. Letztlich bestünde die Gefahr, dass die Altersarmut zunimmt, wenn die Vorsorge bei Personen mit tiefen Löhnen weniger solid ist.
Und das alles, sagen Sie, nehmen die Gewerkschaften in Kauf?
Es ist bekannt, dass Teile der Linken am liebsten die AHV in Richtung Volkspension ausbauen möchten.
Die Rente durch längere Erwerbstätigkeit aufpeppen
Wer das Rentenalter erreicht, aber noch voller Tatendrang ist, kann den Ruhestand hinauszögern. Als Belohnung winkt später eine höhere Altersrente. cash zeigt, wie sich dabei die Pension optimieren lässt.
“Doppelmoral beim nachhaltigen Anlegen”
Michael Ferber berichtet in der NZZ über die unausgesprochene Problematik beim Thema des nachhaltigen Anlegens von Pensionskassen.
Ökologisches und soziales Anlegen liegt stark im Trend. Die BPK unternehme auch etwas zugunsten der diversen ethischen Anliegen, sagte Werner Hertzog, Direktor der Bernischen Pensionskasse. Gleichzeitig appellierte er aber an den gesunden Menschenverstand. So störe ihn eine gewisse Doppelmoral bei den Versicherten. Manche forderten etwa, die BPK solle nicht in Wertpapiere von Boeing investieren, weil dieses Unternehmen zivile und militärische Flugzeuge sowie Militär- und Weltraumtechnik herstelle. Für Airbus gelte indessen das Gleiche. Während BPK-Versicherte dies also verlangten, hätten sie aber kein Problem, mit den Flugzeugen von Boeing und Airbus in die Ferien zu fliegen.
Gleichzeitig werde von der BPK erwartet, dass sie nicht in Firmen investiere, die Kriegsmaterial herstellten. Dies sei beim Rüstungskonzern Ruag der Fall. Gleichzeitig ist aber die Eidgenossenschaft Mehrheitsaktionärin bei Ruag. Handelt es sich hierbei also um einen «unethischen Investor» bzw. müsse die BPK ihr milliardenschweres Portefeuille an Staatsobligationen verkaufen, fragte Hertzog neckisch.
Wie sich die Republikaner die AHV-Reform vorstellen
pw. Das neue Online-Medium “Republik”, das im vorherrschenden Mainstream mitschwimmt, hat in einem Memo an den “sehr geehrten Herrn Bundesrat Berset” die Vorstellungen seiner Mitarbeitenden zur AHV-Reform vorgestellt. Etwas von allem, sofern es nicht wehtut. Höchstens den “anderen”. Das reicht von Alter 64 für alle bis zur Abschaffung der 2. Säule. Hier eine Auswahl der Ideen, die einen Eindruck davon geben, was in linken Kreisen alles so im Raum schwebt. Da ist auch Vernünftiges dabei. Ob dem geehrten Herrn Bundesrat damit aber geholfen ist, wagen wir zu bezweifeln.
AHV-Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhöhen (mehrere Voten)
Mehrwertsteuer (MwSt.) erhöhen (mehrere)
Statt einer Erhöhung der MwSt.: Kapitalgewinne besteuern (mehrere)
Statt einer Erhöhung der MwSt.: Erbschaften besteuern (mehrere)
Vermögenszuwachs (unabhängig von Quelle) besteuern (Herr T. Wohlwend)
Einkommenssteuern auf AHV-Renten an Bund zur Finanzierung der AHV statt an Kantone (Herr K. Bachmann)


