AHV-Reform: “Etikettenschwindel”
“Wegen des Volks-Neins von 2017 zur Rentenvorlage werde die Neuauflage der Reform «teurer», sagt Sozialminister Alain Berset. Dem Volk wird damit einmal mehr Sand in die Augen gestreut”, schreibt Hansueli Schöchli in der NZZ.
Mit der abgelehnten Reform wären die AHV-Ausgaben laut den BSV-Zahlen von 2018 bis 2025 netto um insgesamt knapp 2 Milliarden Franken gesunken, aber von 2026 bis 2045 wären sie total um etwa 22 Milliarden gestiegen – und mit jedem Jahr danach wären nochmals mindestens 2 Milliarden Franken hinzugekommen. Per saldo ist also klar, dass ein Volks-Ja 2017 viel teurer gekommen wäre als eine Sanierung ohne Leistungsausbau. Den Ausbau hätte das Publikum irgendwie zahlen müssen: durch zusätzliche Steuern, Lohnbeiträge und/oder eine Erhöhung des ordentlichen Rentenalters.
Bersets Rhetorik ähnelt somit der Rhetorik der Vermittler von Lockvogel-Hypotheken während des Immobilienbooms in den USA: Solche Hypotheken erforderten in den ersten Jahren weder Zinsen noch Rückzahlungen und wurden den Kunden als «günstig» verkauft – doch in der Folge entpuppte sich die Sache für die Kunden als umso teurer.
AHV-Reform: “Zum Scheitern verurteilt”
FuW-Redaktor Peter Morf kommentiert die Vorschläge Bersets zur Rentenreform:
Das Grundproblem der AHV, die Alterung der Bevölkerung, wird auch in dieser Vorlage nicht angepackt. Das strukturelle Problem der sich markant verschärfenden Alterung der Bevölkerung kann letztlich nur über eine Anpassung des Rentenalters nach oben nachhaltig entschärft werden. Das hat die Mehrheit der Industrieländer übrigens schon lange realisiert und entsprechende Massnahmen eingeleitet bzw. ergriffen. Fast nur die Schweiz will davon nach wie vor nichts wissen.
Bersets Versuch, die Sicherung der AHV erneut fast ausschliesslich einnahmenseitig zu bewerkstelligen, löst das Grundproblem der Altersvorsorge nicht. Im Gegenteil: Sie wird so zu einem finanziellen Fass ohne Boden.
Die Wahrscheinlichkeit, dass das Vorhaben noch einmal scheitert, ist angesichts dieser Eckwerte hoch. Die Erhöhung des Rentenalters für die Frauen stösst auch mit Kompensation auf Widerstand der Linken. Auf der anderen Seite des politischen Spektrums dürfte die massive Erhöhung der Mehrwertsteuer kaum geschluckt werden. Wo Berset die Mehrheit für sein Projekt herholen will, bleibt sein Geheimnis.
Stimmen zu den Vorgaben zur Rentenreform
Die FDP ist grundsätzlich einverstanden mit den Ideen des Bundesrates, hält die starke MWSt-Erhöhung für inakzeptabel.
Der Bundesrat sieht eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um bis zu 1.7% vor. Im Unterschied zur AV2020 ist der Zeithorizont für die Ausfinanzierung der Vorlage bis 2033 deutlich länger. Zudem waren in der alten Vorlage weitere Finanzierungsmittel vorgesehen. Der Vorschlag von Bundespräsident Berset ist wie bereits bei der Altersvorsorge 2020 fahrlässig, da er insbesondere die jüngere Generation belastet. Hätte sich die FDP dazumal im Parlament nicht so vehement dafür eingesetzt, dass die Erhöhung geringer ausfällt, wären die Kosten der Vorlage explodiert. Nun versucht es der Bundesrat erneut mit den gleichen Mitteln.
Die FDP wird den Eindruck nicht los, dass der Bundespräsident immer noch der verlorenen Abstimmung nachtrauert. Dabei verschweigt er, dass sich das Finanzierungsloch mit der damaligen Vorlage langfristig dramatisch vergrössert hätte. Die demografischen Entwicklungen sind schon seit Jahren bekannt und nicht einfach ein Phänomen, das seit letztem September entstanden ist. Die FDP ist im Interesse der Finanzierung der ersten Säule zu Zugeständnissen bereit, doch eine so massive Erhöhung der Mehrwertsteuer ist inakzeptabel. Eine einseitig auf Mehreinnahmen ausgerichtete Reform wird chancenlos sein. Der Bundesrat unter der Führung von Bundespräsident Berset muss die Sorgen der Schweizerinnen und Schweizer ernst nehmen und sich überlegen, mit welchen Lösungen er eine Mehrheit im Parlament finden will .
Vorgaben des Bundesrats für die Rentenreform, Reaktionen
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sda) Bis zu 1,7 Mehrwertsteuer-Prozente für die AHV, Rentenalter 65 für Frauen und flexibler Rentenbezug zwischen 62 und 70 Jahren.
Diese Eckwerte für eine neue Reform der Altersvorsorge hat der Bundesrat am 2.3.18 beschlossen. Zum Ausgleich für das höhere Frauenrentenalter muss Sozialminister Alain Berset drei Varianten ausarbeiten. Geprüft werden soll, ob dafür Erträge aus der Mehrwertsteuer, Lohnbeiträge oder beides verwendet werden sollen.
Eine Mehrwertsteuer-Erhöhung um 1,7 Prozent würde der AHV rund 6 Milliarden Franken einbringen. Die Mehrwertsteuer soll in einem Schritt erhöht werden. Damit will der Bundesrat die AHV bis 2033 finanziell stabilisieren. Eine Vernehmlassungsvorlage zur AHV-Reform soll noch vor den Sommerferien vorliegen.
Die Reform der zweiten Säule will der Bundesrat in einer separaten Vorlage weiterverfolgen. Er setzt dabei auf die Sozialpartner. Der Bundesrat erwarte aber, dass es auch bei der beruflichen Vorsorge «vorwärts gehe», sagte Alain Berset an der Pressekonferenz.
Kritik an den Plänen kommt vorab von Seite der SP. In einer Mitteilung heisst es:
«Wenn der Bundesrat plant, die Sozialwerke auf dem Buckel der Frauen zu sanieren, hat er die Rechnung ohne die Frauen gemacht. Die Reform wird teuer und eine ordentliche, spürbare Kompensation muss gegeben sein. Ohne diese wird er nicht durchkommen und die SP wird dafür nicht Hand bieten», sagt SP-Vizepräsidentin Barbara Gysi.
Nach der gescheiterten Altersreform 2020 zeigt sich nun, dass die Rechnung immer teurer wird, je länger noch zugewartet wird. Es ist deshalb wichtig, dass die nächste Reform vor der Bevölkerung eine Mehrheit findet. SP-Nationalrätin Silvia Schenker stellt klar: «Mit einer unsozialen Reform wäre die Ablehnung der Bevölkerung vorprogrammiert.»
Die CVP trauert der abgelehnten AV2020 nach:
Heute hat der Bundesrat Eckwerte einer neuen Reform der Altersvorsorge vorgestellt. Zur Sanierung der AHV und hauptsächlich zum Ausgleich der durch die Demografie bedingten Mehrkosten soll die Mehrwertsteuer um 1,7 Prozent steigen. Nachdem FDP und SVP die Rentenreform bekämpft haben, kommt nun die Quittung: Es wird viel teurer und die Versprechen nach einer besseren Lösung können nicht eingehalten werden. Die aus dem Reformstau resultierende Erhöhung der Mehrwertsteuer geht der CVP zu weit:
1e-Pläne: “9 Jahre Schwangerschaft”
“Neun Jahre hat es gedauert, bis ein stossender Artikel des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) geändert wurde! Seit der ersten BVG Revision ist es für Versicherte mit einem Jahreslohn von mindestens 126’900 Franken möglich, die Anlagestrategie selber zu wählen. Die Details dafür sind im Art. le der Verordnung BVV2 geregelt, weshalb solche Lösungen als 1e-Pläne bezeichnet werden”, schreibt Jérôme Cosandey im Blog von Avenir Suisse.
Leider wurde bei der BVG-Revision «versäumt», den Art. 17 FZG anzupassen. Dadurch entstand eine Asymmetrie. Wer dank geglückter Strategiewahl in einem 1e-Plan Gewinne verbuchte, konnte sie beim Verlassen der Einrichtung realisieren. Wer Anlageverluste zeichnete, konnte sein eingebrachtes Guthaben halten. Gewinne wurden privatisiert, Verluste kollektiviert.
Dagegen hatte Nationalrat Jürg Stahl 2008 eine Motion zur Änderung des FZG eingereicht. Doch dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) sind individuelle Anlagestrategien für die Versicherten ein Dorn im Auge. 2012 wurde die Vernehmlassung dazu eröffnet, erst 2015 das Gesetz angepasst. Damit war die Sache nicht vom Tisch. In der BVV2 musste noch präzisiert werden, was unter einer risikoarmen Strategie in le-Plänen zu verstehen sei.
ZKB-Chef Scholl: «Da machen wir nicht mit»
Martin Scholl, CEO der Zürcher Kantonalbank, beurteilt im Interview mit finews.ch die neue Konkurrenz durch Pensionskassen im Schweizer Hypothekarmarkt äusserst kritisch. Auszüge:
Scholl: Die Musik spielt derzeit im Anlagegeschäft, weil aufgrund der tiefen und negativen Zinsen eine Abnormalität im Markt vorherrscht. Normalisiert sich die Zinssituation, kann das wieder anders aussehen. Und deshalb ist das Universalbanken-Modell wichtig.
Und wie lange spielt die Musik noch?
Das Vermögensverwaltungs- und Anlagegeschäft bleiben attraktiv, solange die Vermögen anwachsen. In der Schweiz wird derzeit sowohl in der zweiten Säule als auch auf der Privatseite noch Vermögen akkumuliert. Denken Sie an die Babyboomer, die in Pension kommen und ihre Altersvorsorge zunehmend selber organisieren. Unter diesen Prämissen betrachtet, wird die Dynamik im Anlagegeschäft nicht so schnell an Kraft verlieren.
Im Zinsengeschäft sind Sie schwächer gewachsen als der Markt. Weshalb?
Es gibt mehrere Gründe. Wir beobachten beispielsweise, dass Player wie Pensionskassen, Anlagestiftungen oder Family Offices bei der Ablösung bestehender Hypotheken, Konditionen anbieten, wo wir sagen: Da machen wir nicht mit. Wir haben eine solche Entwicklung vor einigen Jahren schon einmal gesehen. Vor diesem Hintergrund bleiben wir lieber an der Seitenlinie und üben uns in Geduld.
Das heisst, Ihre Mitbewerber fahren ein zu grosses Risiko?
Wir verfolgen eine Vergabepolitik, die unseren Qualitätskriterien entspricht. Deshalb sehen wir von gewissen Geschäften ab, was dazu führen kann, dass wir ab und an unter Markt wachsen.
UBS PK-Performance Januar 2018

- Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im Januar eine durchschnittliche Monatsperformance von 0,07% nach Gebühren.
- Die grossen Vorsorgewerke mit verwalteten Vermögen über CHF 1 Mrd. verbuchten mit 0,12% das beste Ergebnis.
- In allen Vergleichsgruppen im Sample wurden im Januar sowohl positive wie auch negative Monatsrenditen erzielt.
Die berufliche Vorsorge in der Schweiz 2012-2016
Das BFS hat die Publikation “Die berufliche Vorsorge in der Schweiz – Kennzahlen der Pensionskassen-Statistik 2012-2016” herausgegeben. Anhand zahlreicher Themen wird die Entwicklung in dem Fünfjahres-Zeitraum graphisch und tabellarisch dargestellt.
Arbeitgeber zur Rentenreform
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat seine Position zur Reform der Altersvorsorge präsentiert. Darin zeigt der Dachverband auf, wie ein Reformrhythmus in Gang gesetzt werden kann. Dazu seien AHV und BVG getrennt, etappenweise und in verdaubaren Portionen zu reformieren. Um die AHV finanziell zu stabilisieren und die ungerechte Umverteilung von Jung zu Alt in der beruflichen Vorsorge zu reduzieren, muss die erste Etappe möglichst rasch erfolgen und sich nur auf das Nötigste beschränken. Die Erhöhung des Rentenalters über 65 Jahre hinaus ist dagegen aus Sicht der Arbeitgeber vorerst kein Thema. Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt stellte vor den Medien aber klar: «Wollen wir die Altersvorsorge nachhaltig sichern, kommen wir ab etwa Mitte der 2020er-Jahre nicht umhin, das Rentenalter in einer zweiten Reformetappe schrittweise zu erhöhen.»
In der ersten Reformetappe stehen für die Arbeitgeber in der AHV zwei miteinander verknüpfte Massnahmen im Zentrum: die Angleichung des Rentenalters der Frauen in vier Schritten auf 65 Jahre und eine moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer. In der beruflichen Vorsorge braucht es eine substanzielle Senkung des Mindestumwandlungssatzes, verbunden mit einer angemessenen Kompensation, um das Rentenniveau zu sichern. Der Bundesrat hat in seiner Auslegeordnung entschieden, dass er die nationalen Dachorganisationen der Sozialpartner damit beauftragen will, einen Lösungsvorschlag zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes zu erarbeiten. Die Arbeitgeber stellen sich dieser Aufgabe und erwarten das bundesrätliche Mandat innert nützlicher Frist – idealerweise zeitgleich mit den Eckwerten zur AHV-Vorlage im Februar, spätestens aber bis im April 2018.
Reaktion auf die Arbeitgebervorschläge
Der Gewerkschaftsbund schreibt zu den Positionen des Arbeitgeberverbands zur Rentenreform:
Die vom Arbeitgeberverband präsentierten Abbauvorschläge werden die Probleme in der Altersvorsorge verstärken, statt sie zu lösen.
Bereits heute sinken die Pensionskassenrenten. Obwohl die Schweiz reicher wird und die Gewinne in den Firmen steigen. Das hat es hierzulande noch nie gegeben. Wer in den nächsten Jahren in Rente geht, kann unter Umständen bis zu einem Drittel weniger Rente haben. Lebensversicherungen, Banken und Berater kassieren derweil Milliarden an Verwaltungskosten und Gebühren in der 2. Säule.
Die AHV-Renten sind stabil, was positiv ist. Doch ein immer grösserer Teil der AHV-Rente wird durch die höheren Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien aufgefressen. Vielen Pensionierten bleibt weniger Geld zum Leben.
Die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre war ein entscheidendes Element bei der Ablehnung der Altersvorsorge 2020. Weil die Probleme der älteren Arbeitnehmenden ungelöst sind und die Arbeitgeber bisher nichts Wesentliches dagegen unternommen haben. Und weil die Rentensituation vieler Frauen ungenügend ist.
Aus diesen Gründen braucht es umfassende Massnahmen zur Sicherung der Renten. Die Pensionskassen-Rentenverluste müssen kompensiert werden. Bei den laufenden Renten braucht es einen Ausgleich für die stark steigenden Gesundheitskosten. In der 2. Säule dürfen keine Gewinne auf Kosten der Versicherten gemacht werden. Beim Rentenalter muss der Status quo gelten.
Travail Suisse fordert Baby Boomer MWSt-Prozente
Travail Suisse kommentiert die Arbeitgeber-Vorschläge zur Rentenreform:
Wer so tut, als ob sich die Altersvorsorge ohne weiteres gesund sparen liesse, verkennt die heutigen Realitäten. Hohe Gesundheitskosten, ungelöste Probleme bei den älteren Arbeitnehmenden, aber z.B. auch Sparmassnahmen bei den Ergänzungsleistungen für tiefe Einkommen setzen die Altersvorsorge der angehenden Rentnerinnen und Rentner unter Druck. In der 2. Säule werden die Renten im überobligatorischen Bereich vielerorts drastisch gekürzt. Dies trotz guten Anlagerenditen. Das Verfassungsziel – die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung nach der Pensionierung – ist für viele Betroffene gefährdet.
Travail.Suisse fordert deshalb in der AHV ein Baby-Boomer-Mehrwertsteuerprozent und weitere Zusatzfinanzierungen. Die Bevölkerung ist durchaus bereit, sich die Altersvorsorge etwas mehr kosten zu lassen, wenn die Leistungen gesichert werden. Aber nicht kombiniert mit einem höheren Frauenrentenalter. Die Forderung des Arbeitgeberverbands, wonach die Arbeitnehmerinnen mehr bezahlen und dafür länger arbeiten sollen, wird nicht mehrheitsfähig sein, war doch die Erhöhung des Frauenrentenalters einer der wesentlichen Gründe für die Ablehnung der Altersvorsorge 2020. Es braucht vielmehr eine bessere AHV-Rente für tiefere Einkommen. Die heutige Rentenformel ist deshalb zu überprüfen.
Umstrittenes Darlehen der SBB an die PK
SBB hat 2016 Gewinne in die SBB-Pensionskasse gezahlt, obwohl diese längst saniert war, schreibt Benj Gafner in der Basler Zeitung:
Besonders erstaunlich und rechtlich fragwürdig erscheint der Millionen-Transfer, führt man sich den «Gesundheitszustand» der SBB-Pensionskasse vor Augen. Nach erheblichen und wiederholten Problemen und einem Deckungsgrad von deutlich unter hundert Prozent ist die PK SBB spätestens seit dem Jahr 2014 kein Sanierungsfall mehr. Dies bestätigen Zuständige der Bundesverwaltung auf Anfrage.
So betrug der Deckungsgrad der Pensionskasse Ende 2013 102,4 Prozent, 2014 stieg er auf 107,3 Prozent. 2015 lag er bei 104,6 Prozent und Ende 2016 bei 107,1 Prozent. Von einem Sanierungsfall ist also nicht die Rede.
Im entsprechenden Geschäftsbericht PK SBB erscheint die Riesensumme von 690 Millionen als «Einlage SBB» – und zwar im gleichen Abschnitt wie die normalen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. Das als «Einlage SBB» ausgewiesene Geschenk übersteigt dabei die Arbeitnehmerbeiträge (202 Millionen Franken) und die Arbeitgeberbeiträge (321 Millionen Franken) deutlich.
Der Vorwurf ist bei den Staatsbahnen nicht gut angekommen. In einem weiteren Artikel heisst es:
Der Zuger Kantonsrat Willi Vollenweider ist bei der Vorbereitung eines Vorstosses auf diese Zahlung gestossen. Sie stösst ihm sauer auf. Bei den 690 Millionen handle es sich um Geld der Steuerzahler, welche die SBB massiv subventionieren. Er fordert, dass die 690 Millionen an die Bundeskasse abgeführt werden.
Vorsorge-Fallen beim Jobverlust
Nach einer Entlassung stellt sich vielen Arbeitnehmern die Frage: Wie weiter mit der beruflichen Vorsorge? Die meisten Freizügigkeitseinrichtungen bieten keine Renten an.
Reiche Swissair-Rentner
Der Blick schreibt zur formidablen Verfassung der Rentnerkasse der gegroundeten Swissair:
Während andere Pensionskassen strampeln, schwimmt die der ehemaligen Swissair im Geld, die Rentner erhalten immer höhere Ausschüttungen. Damit werden die ehemaligen Angestellten der Fluggesellschaft, die 2001 das Grounding erlebte, finanziell auf Rosen gebettet. Es war die bedeutendste Firmenpleite der Schweiz.
Rund zehn Milliarden Franken mussten die 10’000 Gläubiger der Swissair abschreiben. Zudem hatten 63’000 Aktionäre des bankrotten Unternehmens ihren Einsatz an der Börse verloren. Darunter waren neben dem Bund und den Kantonen auch viele Kleinaktionäre und ihre Pensionskassen.
Während damals viele Beteiligte ihr Geld verloren, erhalten jetzt die Rentner der Allgemeinen Pensionskasse der SAirGroup (APK) Extrazahlungen: Im Juni 2017 bekamen sie zusätzlich zur normalen Jahresrente bis zu 16’450 Franken ausbezahlt. Im Jahr zuvor gab es einen Zusatzbatzen von maximal 7050 Franken. Das ist den Jahresberichten der APK zu entnehmen.
Der Grund für die Extrazahlungen: Die APK muss schauen, dass ihre letzten Rentner nicht alle zu Multimillionären werden, denn die Pensionskasse ist dermassen gut mit Kapital ausgestattet. Wenn weiter nur die regulären Renten ausgeschüttet würden, bliebe am Schluss für den letzten Überlebenden der Pensionskasse ein Vermögen von rund 400 Millionen Franken.
Hug: Erst Mini-, dann Totalrevision
Werner C. Hug hat in seinem März-Kommentar in der Schweizer Personalvorsorge mögliche nächste Schritte für eine Reform der Altersvorsorge skizziert. Eine Totalrevision des BVG könnte nach seiner Meinung u.a. folgende Elemente enthalten:
Für das Obligatorium und das Überobligatorium ist eine Totalrevision notwendig. Das Gesetz ist zu entschlacken. Bevor ein Neuanfang gestartet werden kann, muss allerdings das Parlament eine grundsätzliche Debatte dazu führen und Entscheide fällen, wie der Verfassungsauftrag von Artikel 113 Abs. 2 Bst. a5 umgesetzt wird. Zum ersten ist die Höhe des versicherten Verdiensts (heute 84 600) festzulegen, danach die Eintrittsschwelle (heute 21 150), der Koordinationsabzug (heute 24 675) und der Anteil des BVG zur Finanzierung des letzten Lohns als Rente von zum Beispiel 60 Prozent.
Diese Grundsatzdebatte kann mit einer parlamentarischen Initiative eingeleitet werden. Erst wenn diese Parameter bekannt sind, kann das BVG in ein neues, einfacheres gesetzliches Kleid gefasst werden. Findet diese Auseinandersetzung nicht statt, besteht die Gefahr, dass eine Totalrevision in einem Flickwerk endet.
Zunächst gilt es, wiederum ein Rahmengesetz zu verfassen. Das Engagement des Arbeitgebers, die Sozialpartnerschaft, die paritätische Verwaltung, die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit der privat durchgeführten 2. Säule müssen grundsätzlich verankert werden. Damit werden Risikofähigkeit und -bereitschaft gleichwertig. Mit der Festlegung des Anteils des vom BVG abzudeckenden Rentenanteils kann die Sicherung des Obligatoriums von Detailregelungen befreit werden.
Es ist einzig und allein Sache des Arbeitgebers und der Vorsorgeeinrichtung (VE), wie sie diese Rente finanziell abdeckt. Sie muss diese allerdings garantieren. Das kann sie, wenn reine BVG-Kassen verboten werden, es also nur noch umhüllende VE inklusive Beletage geben darf. Dann wirken zwar weitergehende Solidaritäten, aber der Gesetzgeber kann auf Vorschriften zu Altersgutschriften und zur Anlage verzichten. Der Grundsatz der Prudent Investor Rule genügt vollends. Dafür muss jedoch der Sicherheitsfonds zur Rückversicherung umgebaut werden.
pw. Mit diesem Kommentar verabschiedet sich Werner Hug von der Schweizer Personalvorsorge. Er wird jedoch weiterhin publizistisch aktiv sein und als Bundeshausredaktor für Tageszeitungen schreiben. Wir freuen uns darüber.



