parlamentDie Ständerätin Liliane Maury Pasquier (GE/SP) verlangt vom Bundesrat eine Neukonzeption der beruflichen Vorsorge: Wie bei der Scheidung soll auch beim Tod die Rente hälftig geteilt werden. Momentan würden die Frauen nicht nur beim Lohn, sondern auch bei der Rente benachteiligt, schreibt Werner C. Hug in der Basler Zeitung.

Maury Pasquier untermalte diese Meinung mit folgendem Beispiel: Der Ehemann bezieht eine Rente von 36 200 Franken. Seine Frau erhält eine BVG-Rente von 18 600 Franken. Stirbt der Mann, erhalte die Frau nur 60 Prozent der Rente des Mannes (21 720), also insgesamt 40 320 Franken. Umgekehrt erhalte der Mann beim Tod seiner Frau 36 200 plus 11 160 Franken – deutlich mehr als die Frau. Das müsse geändert werden; das während der Ehe gebildete Altersguthaben müsse wie in der AHV gesplittet werden, verlangt die linke Ständerätin.

Bundespräsident Alain Berset wies zwar auf den Unterschied zwischen AHV und beruflicher Vorsorge hin und erwähnte auch die damit verbundenen administrativen Kosten für die Pensionskassen. Aber er kann sich vorstellen, dass diese Idee zur Revision von AV2020 den Sozialpartnern übergeben werden könnte. Einmal mehr funktioniert die rote Allianz zum Ausbau der Sozialversicherungen. Einmal mehr haben beide Sozialdemokraten dabei die Finanzierung ausgeblendet.

  Artikel Hug /   Ratsprotokoll