parlament(SDA) Verheiratete und Paare in eingetragener Partnerschaft sollen künftig gleich hohe AHV-Renten erhalten wie Unverheiratete. Der Nationalrat will den Bundesrat beauftragen, die sogenannte Heiratsstrafe bei der AHV zu eliminieren.

Mit 102 zu 83 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Rat am 7.3.18 eine Motion der CVP-Fraktion angenommen. Darüber muss noch der Ständerat entscheiden. Die CVP hatte dasselbe schon mit einer Volksinitiative gefordert, die knapp abgelehnt wurde. Bei einem Ja hätte die Heiratsstrafe sowohl bei den Steuern als auch bei der AHV beseitigt werden müssen. Zu Änderungen bei der Besteuerung hat der Bundesrat inzwischen Vorschläge ausgearbeitet, die er allerdings dem Parlament noch nicht vorgelegt hat.

Die CVP will nun auch Änderungen bei der AHV anstossen. Ruth Humbel (CVP/AG) argumentierte, die Volksinitiative sei gemäss Analysen nicht am eigentlichen Inhalt gescheitert, sondern an der Ehe-Definition. Die Diskriminierung von Ehepaaren und Paaren in eingetragener Partnerschaft werde als stossend und ungerecht empfunden. Das gelte insbesondere für Rentnerpaare.

Verheiratete Paare und Paare in eingetragener Partnerschaft bekommen heute höchstens 150 Prozent der Maximalrente. Es gebe Paare, die sich im Alter scheiden liessen, um eine höhere Rente zu erhalten, gab Humbel zu bedenken.

Der Bundesrat stellte sich gegen den Vorstoss. Sollte die Plafonierung der Renten aufgehoben werden, müssten als Ausgleichsmassnahme auch Anpassungen bei den heutigen Begünstigungen für Ehepaare vorgenommen werden, sagte Sozialminister Alain Berset. Zu beachten sei auch, dass sich eine Aufhebung der Plafonierung je nach Einkommenshöhe unterschiedlich auswirken würde. Profitieren würden vor allem Ehepaare mit mittleren und hohen Einkommen.

  SDA /  Ratsprotokoll