“Das Eigenheim ist kein guter Ersatz für die Rente”
Michael Schäfer bringt in der NZZ Argumente gegen das geliebte Eigenheim als Altersvorsorge.
Gerne geht vergessen, dass das Eigenkapital, das für den Kauf der Immobilie eingesetzt wird, über viele Jahre gebunden ist. Stattdessen könnte es langfristig angelegt werden mit sehr guten Aussichten, dass es sich bis zum Zeitpunkt der Pensionierung deutlich vermehrt. Zudem ist trotz den günstigen Finanzierungskosten bei weitem nicht überall in der Schweiz das Wohnen in den eigenen vier Wänden günstiger als in der gemieteten Bleibe – mit dem Effekt, dass der Differenzbetrag nicht für das Alter angespart werden kann.
Dass dies so ist, liegt einerseits an den Unterhaltskosten für das Eigenheim, die oft unterschätzt werden. Im Minimum sollte mit 1% des Immobilienwerts pro Jahr gerechnet werden, je nach Zustand und Renovierungsbedarf kann dieser Wert aber auch ohne weiteres das Doppelte oder mehr betragen. Andererseits sind die Immobilienpreise in den vergangenen Jahren vielerorts stark gestiegen, was das Mieten tendenziell attraktiver gemacht hat. Laut einer Untersuchung von Wüest Partner war 2015 in etwa jeder dritten Schweizer Gemeinde Mieten günstiger als Kaufen. (…)
Unter dem Strich gilt, dass man nicht zu stark auf das Eigenheim als Altersvorsorge setzen sollte. Das gilt gerade dann, wenn man zu dessen Erwerb Gelder aus der Pensionskasse entnommen hat.
Gefährdete Betriebsrenten
Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die klamme Finanzierungssituation zahlreicher deutscher Pensionskassen.
Die Bundesregierung hat zum ersten Mal das Ausmaß der Krise bei den Pensionskassen öffentlich gemacht. In einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen teilt das Finanzministerium mit, dass die Finanzaufsicht Bafin «intensive Gespräche» mit 45 Pensionskassen führt. Das Ziel sei es, Kürzungen der Betriebsrenten zu vermeiden.
Bei diesen Kassen haben 2,8 Millionen Angestellte Versorgungsansprüche, rund 300’000 von ihnen beziehen bereits eine Rente. Zehn Kassen mit 130’000 Betroffenen – 30’000 davon in Rente – sind besonders gefährdet.
Mittels der Pensionskassen haben zahlreiche Unternehmen die betriebliche Altersversorgung (bAV) für ihre Mitarbeiter organisiert. Doch die niedrigen Zinsen treffen Pensionskassen besonders hart, weil sie, anders als die Lebensversicherer, ausschließlich lebenslange Renten auszahlen.
Die durchschnittliche Lebenserwartung steigt, während die Renditen sinken. Die Aufsicht dringt darauf, dass die hinter den 45 in Bedrängnis geratenen Kassen stehenden Unternehmen frisches Kapital nachschießen. Sonst drohen Leistungskürzungen. Ein Bafin-Sprecher sagte, es lägen bereits Zusagen mehrerer Unternehmen vor. Im Mai waren zwölf Pensionskassen besonders bedroht. Inzwischen haben zwei Unternehmen feste Zusagen für frisches Kapital gegeben. Heute sind noch zehn Anbieter in kritischem Zustand, präzisiert die Regierung jetzt. Die Nennung der Namen lehnt sie aus wettbewerbsrechtlichen Gründe ab.
«Il faut voir où l’on peut économiser»
Mirjam Staub-Bisang, la présidente du conseil de fondation de l’institution de prévoyance Profond, évoque dans un inter-view avec LeTemps le «splitting» des caisses, les taux d’intérêt à la hausse et la numérisation. Extraits:
Depuis des années, Profond est un champion en matière de prestations. Avez-vous des rendements tellement élevés ou prenez-vous des risques importants?
Les rendements élevés sont une condition pour des prestations élevées. Nous avons un portefeuille composé à 50% d’actions et à 30% d’immobilier. Les 20% restants sont répartis entre les autres catégories d’actifs. Au total, nous ne prenons pas davantage de risques que les autres fondations. Avec nos placements en actions, nous générons régulièrement des rendements de dividendes situés nettement au-dessus de ce qu’on peut attendre des obligations.
Que faites-vous en matière d’investissements alternatifs?
En ce moment, nous détenons une petite part de placements en infrastructures, composée de participations à des parcs éoliens et solaires en Europe et à un producteur d’énergie de biomasse avec réseau de chauffage à distance dans le canton de Schwytz. Ce sont-là des placements illiquides, mais nous sommes convaincus des atouts de tels placements: du cash-flow constant grâce à la rétribution de l’injection par l’Etat.
Des plateformes ont été récemment mises en place, grâce auxquelles les investissements immobiliers devraient être facilités pour les caisses de pension…
De telles offres conviennent plutôt à de petites caisses de pension. Pour une grande comme la nôtre, cela ne vaudrait financièrement pas le coup: nous achetons et gérons nous-mêmes notre portefeuille immobilier. Côté investissements immobiliers, la quote-part possible est exploitée. Pour nous, l’immobilier est un excellent substitut aux obligations.
Quel rôle jouent des entreprises comme VZ ou MoneyPark?
Elles sont aussi bien des concurrentes que des partenaires commerciaux. Nous avons beaucoup de partenaires et une certaine position de niche du fait de notre stratégie de placement.
Das Risiko managen
pw. Kerstin Windhövel und Uwe Müller-Gauss haben im Stämpfli Verlag einen übersichtlichen und kurzgefassten Leitfaden zum Thema Risikomanagement von Pensionskassen publiziert.
Windhövel ist Leiterin des Kompetenzzentrums Vorsorge an der Kalaidos Fachschule für Wirtschaft in Zürich und Geschäftsführerin der wincon PK-Beratung, Müller-Gauss Inhaber der Müller-Gauss Consulting.
Als Mitautoren werden drei massgebliche Mitarbeiter bei Profond aufgeführt: der Geschäftsführer, die Stiftungsratspräsidentin und die Leiterin des Risikomanagements. Eine weitere Verbindung zur Profond ergibt sich durch die Praxisbeispiele, die sich alle auf die Profond beziehen. Profond tritt denn auch als Herausgeberin des Leitfadens auf.
Wer die Anlagestrategie der Profond mit Skepsis verfolgt, sie stand bereits mehrfach im Fokus der Zürcher Aufsicht, sollte sich von dieser Verbindung nicht von der Lektüre abhalten lassen. Jedenfalls dürfte der Begriff “Risiko” bei der Profond nicht unbekannt sein.
Positiv fallen auf, die klare Gliederung, die Übersichtlichkeit und die stets gute Verständlichkeit des Stoffes, der sich immer nahe an der Praxis der Kapitalanlage von Pensionskassen bewegt. Zahlreiche Grafiken und Visualisierungshilfen erleichtern die Verständlichkeit und die Begrenzung auf rund 120 Seiten machen das Thema auch für Leser verdaulich, die sich nicht professionell mit den Fragen befassen sondern sich etwa als Stiftungsräte damit auseinanderzusetzen haben. Besonders ihnen sei die Lektüre empfohlen. Aber die Empfehlung gilt gleichermassen für alle, die mit Führung und Anlagefragen von Vorsorgeeinrichtung zu tun haben.
Guter Zustand und wachsende Unsicherheit
Willis Towers Watson hat die Ergebnisse für 2017 ihrer Pension Risk Studie zum Deckungsgrad der Pensionskassen von Schweizer SLI-Unternehmen gemäss IAS-Regelungen publiziert. In einer Mitteilung heisst es dazu:
In einem weiteren Jahr hoher Anlagerenditen und gleichbleibender Zinsniveaus ist der Deckungsgrad für die SLI-Unternehmen 2017 um rund 5% gestiegen. Das langsam steigende Zinsniveau in den USA und in der Eurozone sowie der zunehmende Protektionismus erschweren Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung. Die neue Gesetzgebung zu den 1e-Plänen zeigt jedoch spürbare Auswirkungen auf De-Risking-Strategien von Schweizer Unternehmen.
Tipps zur schrittweisen Pensionierung
Abrupt vom Erwerbsleben in den Ruhestand treten, das wollen nicht alle. Bei einer gleitenden Pensionierung müssen aber diverse Fragen bezüglich Vorsorge geklärt werden.
Aus Liebe zur Rendite
Jürg Müller kommentiert in der NZZ die Zurückhaltung der Pensionskassen beim Engagement in illiquide Anlagen (sofern es sich nicht um Immobilien handelt, wäre anzufügen) und ermuntert zu verstärktem Einsteigen bei Start Ups.
Dass die Politik die Pensionskassen nicht zu ihrem Glück zwingt, ist begrüssenswert. Schliesslich geht es um Schweizer Vorsorgeguthaben. Ökonomische Kriterien sollen bestimmen, wie diese angelegt werden, nicht politische Begehrlichkeiten. Es erstaunt allerdings, wie wenig Pensionskassen von sich aus in alternative Anlagen wie unkotiertes Eigenkapital (Private Equity) und Risikokapital für Startups (Venture-Capital) investieren.
Klar sind solche Investitionen illiquide, was bedeutet, dass die gesprochenen Gelder auf Jahre hinaus blockiert sind. Doch gerade für Vorsorgeeinrichtungen mit langfristigem Anlagehorizont könnte ein stärkeres Engagement erstrebenswert sein – nicht aus Liebe zu den Startups, sondern der Rendite wegen. Dass vermehrt privates Kapital in Startups fliesst, deutet darauf hin, dass ein ökonomisches Kalkül solche Investitionen legitimieren kann.
UBS PK-Performance 1. Semester 2018
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Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im Juni eine durchschnittliche Monatsperformance von 0,06% nach Gebühren. |
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Das beste Monatsergebnis von 1,06% erwirtschaftete ein grosses Vorsorgewerk mit über 1 Mrd. Vermögen. |
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Das schlechteste Ergebnis von -0,68% wurde in der Gruppe der kleinen Pensionskassen mit weniger als 300 Mio. Franken verwalteten Vermögen verbucht. |
Erfolgreiche Kapitalerhöhung
Die Kapitalerhöhung des Immobilienfonds Patrimonium Swiss Real Estate Fund, welche vom 21. Juni bis 3. Juli 2018 stattfand, wurde erfolgreich abgeschlossen. Durch die Emission fliessen dem Fonds Neugelder in der Höhe des Maximalbetrages von 9,5 Mio. Franken zu.
Bei einem Bezugsverhältnis von elf zu zwei (elf Bezugsrechte berechtigten zum Kauf von zwei neuen Anteilen) wurden 749’498 neue Anteile zum Ausgabepreis von 134 Franken je Anteil ausgegeben.
SGK-N: AHV-Kompensation mit “strukturellen Elementen”
Die Sozialkommission des Nationalrats liess in einer Mitteilung zu ihrem Mitbericht zur Steuervorlage 17 und der geplanten Kompensation mit Zusatzbeiträgen an die AHV verlaufen:
Zu längeren Diskussionen führten die vom Ständerat beschlossenen Ausgleichsmassnahmen zur Steuerreform in der AHV. An deren Ende hiess die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen einen Antrag gut, der ein alternatives Kompensationskonzept vorschlägt: gemäss diesem soll das Demografieprozent vollständig in die AHV fliessen und der Bundesbeitrag an die AHV soll zwischen 2020 und 2030 gestaffelt von 21,5 Prozent auf letztlich 20,5 Prozent festgelegt werden. Zudem soll das Rentenalter der Frauen ab 2020 in vier Schritten auf 65 Jahre angehoben werden.
Aus Sicht der Kommissionsmehrheit sollen diese Ausgleichsmassnahmen zugunsten der AHV aus der Bundeskasse finanziert werden, die von der Steuervorlage profitieren würde. Dies gelte insbesondere dann, wenn man nicht von statischen, sondern von dynamischen Effekten der Steuervorlage ausgehe.
Nach Auffassung der Mehrheit sind für die AHV aber nicht nur Einnahmen zu generieren, sondern es müssen auch strukturelle Massnahmen, wie die von ihr beantragte Erhöhung des Rentenalters der Frauen, in das Ausgleichskonzept aufgenommen werden. Eine weitere Belastung der Unternehmen durch eine Erhöhung der Lohnbeiträge, wie sie der Ständerat vorsieht, sei hingegen abzulehnen.
AHV-Reform: Höherer Bundesbeitrag statt Lohnbeiträge
Der Arbeitgeberverband hat seine Position bekräftigt, der zufolge die Verknüpfung von SV17 mit der AHV-Finanzierung nur akzeptiert werden kann, wenn sie bez. AHV ohne höhere Lohnbeiträge erfolgt. In einer Mitteilung des SAV heisst es:
Falls die Politik an einer Verknüpfung festhält, ist aus Sicht der Arbeitgeber bei der Gegenfinanzierung der AHV auf Lohnbeiträge zu verzichten. Sie werden für die Kompensation der Senkung des Mindestumwandlungssatzes im Rahmen der BVG-Reform gebraucht. Stattdessen haben die Arbeitgeber vorgeschlagen, dass der Bund seinen Beitrag an die AHV stärker erhöht. Diese Massnahme liesse sich finanzpolitisch nachvollziehen, da sie sich innerhalb der Bundesfinanzen bewegt und die Steuervorlage auch dem Bund zugutekommt.
Auch die Arbeitgeber betonen die Notwendigkeit einer raschen Steuerreform. Gesucht ist aber eine ausgewogene Lösung, welche die ebenso dringlichen Reformen von AHV und BVG nicht unnötig verzögert oder sogar verhindert. Nachdem bereits die nationalrätliche Finanzkommission das Konzept des Ständerats kritisiert hat, weist die SGK-N mit ihrem Mitbericht einen gangbaren Weg.
Nun liegt es an der WAK-N, das Konzept so weiterzuentwickeln, dass zum einen eine mehrheitsfähige Steuervorlage möglich wird, die sich auch bei einer allfälligen Volksabstimmung behauptet. Zum anderen muss die WAK-N dafür sorgen, dass die notwendigen strukturellen Massnahmen für die AHV gelingen und die Sozialpartner in der Lage sind – wie vom Bundesrat beauftragt – auch für das BVG bis im Frühling 2019 eine zukunftsweisende Lösung zu präsentieren.
Kontroverse zu Kriegsmaterial-Anlagen von PKs
(sda) Das Volksbegehren «Für ein Verbot von Luzerner Kriegsgeschäften» war in der Stadt Luzern im September 2016 von der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) und der JUSO eingereicht worden. Die Initiative wurde im Februar 2018 zurückgezogen. Die GSoA lancierte im April ihre Kriegsgeschäfte-Initiative auf Bundesebene.
Noch vor dem Rückzug der Luzerner Initiative liess der Stadtrat deren Gültigkeit abklären. Er gab dazu ein Rechtsgutachten in Auftrag. Bernhard Rütsche, Ordinarius für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Luzern, sollte klären, ob die Stadt für den Erlass eines solchen Verbots betreffend die städtische Pensionskasse als selbstständige Vorsorgeeinrichtung überhaupt zuständig ist.
Der Gutachter kam zum Schluss, dass die Initiative weder eindeutig undurchführbar noch rechtswidrig im Sinne des Stimmrechtsgesetzes ist. Nach seiner Auffassung sei die Volksinitiative in all ihren Teilen gültig. Dieses Gutachten liess die Stadt in der Folge vertieft abklären.
Gustavo Scartazzini, Titularprofessor für Sozialversicherungsrecht an der Universität Basel, urteilte, die Initiative würde gegen die grundsätzliche Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht verstossen. Im Weiteren sei davon auszugehen, dass die Zulässigkeit von Anlagevorschriften bei einer Pensionskasse, der mehrere Arbeitgeber angeschlossen sind, zu grossen Schwierigkeiten führen würde bei der Umsetzung der Anlagevorschriften. Auch stehe die Unmöglichkeit einer Mitwirkung der Versicherten einer Gültigkeit entgegen.
Initiative für einheitliche Altersgutschriften
Der Verein workfair 50+ hat eine Initiative gestartet mit dem Ziel einheitlicher Altersgutschriften für alle Alterskategorien. Der neue Art. 113 Abs. 3 bis soll lauten:
Für die Bemessung der Altersgutschriften gilt für alle Versicherten unabhängig vom Alter der gleiche Ansatz. Erwerbstätige Personen sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres beitragspfilchtig.
In der Begründung wird ausgeführt:
Die Initiative verlangt einen linearen Pensionskassen (PK) Satz von 17-64/65 (Einzahlungsbeginn analog der AHV), der die bis anhin gültigen progressiven PK-Sätze ablösen soll. Fakt ist, dass viele ältere Arbeitnehmer wegen zu hoher Lohn Nebenkosten ab 45 häufig von Entlassungen bedroht sind bzw. dies nach einer Umfrage unter den Betroffenen 50+ direkt oder indirekt auch zu ihrer Entlassung geführt hat.
Auch wenn dies kein Arbeitgeber öffentlich zugeben wird, der Austausch von Betroffenen 50+ gegen jüngere, günstigere Fachkräfte ist seit einigen Jahren gängige Praxis im Schweizer Arbeitsmarkt. Ein Altersfilter sortiert vielfach die neuen Bewerbungen von Betroffenen 50+ aus, sodass sie kaum mehr zu neuen Vorstellungsmöglichkeiten kommen können. Die Folge sind Aussteuerung, Vermögensverzehr, Sozialhilfe. Nur 14% aller Ausgesteuerten schaffen den Wiedereinstieg in den 1. Arbeitsmarkt!
Wir wollen mit unserer Initiative den vielen fairen Unternehmen die Möglichkeit geben, dass sie ältere Arbeitnehmer durch einen Einheitssatz weiterhin im Arbeitsmarktprozess halten können bzw. auf diesem Wege der Altersdiskriminierung im Arbeitsmarkt und der drohenden Altersarmut aktiv entgegentreten sowie bereit sind, den Art. 8 der BV (Rechtsgleichheit) auch zu respektieren und einhalten zu wollen.
Im Tages-Anzeiger heisst es zur Initiative:
Dem Verein schwebt ein einheitlicher BVG-Satz von 12,5 bis 13 Prozent für alle Altersklassen vor. (…) Man habe aber bewusst nicht zu viel in den Initiativtext packen wollen, um Raum für eine fundierte Debatte zu lassen. Ziel sei es, das Parlament herauszufordern und wenn möglich zu einem Gegenvorschlag zu zwingen.
pw. Die Forderung ist nicht neu und sie wurde in diversen Vorstössen im Parlament stets verworfen. Erhebungen lassen auch erkennen, dass nicht die höheren PK-Beitragssätze der Anstellung älterer Mitarbeiter entgegenstehen, sondern es sind primär Fragen der Qualifikation und der Gesundheit. Die Umstellung wäre zudem höchst komplex und teuer. Eine simplere und grösseren Erfolg versprechende Methode zur Limitierung der PK-Kosten für Ältere hat Olivier Deprez kürzlich publiziert.
BVK mit zwei Umwandlungssätzen
Versicherte bei der Zürcher Pensionskasse BVK können ab Anfang 2019 zwischen zwei verschiedenen Umwandlungssätzen und damit ihre Rentenhöhe wählen, schreibt Michael Ferber in der NZZ. So kann sich ein Versicherter mit Jahrgang 1954, der im kommenden Jahr in Rente geht, zwischen einem Umwandlungssatz von 4,85% und einem von 5,13% entscheiden.
Dabei gilt es, zwischen einer höheren Alters- oder Ehegattenrente abzuwägen. Den Satz von 4,85% erhält ein Versicherter, wenn die Rentenhöhe des hinterlassenen Partners zwei Drittel der bisherigen Altersrente betragen soll. Der Satz von 5,13% kommt dann zur Geltung, wenn die Rentenhöhe des hinterlassenen Partners nur einen Drittel der bisherigen Altersrente ausmacht. Mit dem Umwandlungssatz wird beim Renteneintritt die Höhe der jährlichen Rente berechnet, er wird mit dem angesparten Altersguthaben multipliziert.
Eine weitere Neuerung der BVK betrifft die freiwillige Weiterversicherung ab dem Alter von 58 Jahren. Versicherte, die ab dem 58. Altersjahr die Arbeitsstelle verlassen und keine neue Erwerbstätigkeit aufnehmen, könnten sich für maximal zwei Jahre freiwillig weiter versichern lassen. Der Altersrücktritt erfolge zwischen 60 und 65 Jahren, der versicherte Lohn könne flexibel festgesetzt werden. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge würden dem Versicherten direkt in Rechnung gestellt.
LI: Totalrevision der PK-Aufsicht
Die Liechtensteiner Regierung hat den Bericht und Antrag über die Totalrevision des Gesetzes betreffend die Aufsicht über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sowie die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes verabschiedet.
Durch diese Vorlage soll die Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) in liechtensteinisches Recht umgesetzt werden.
Neu geschaffen werden demnach Vorgaben für die Unternehmensführung (Governance) der Pensionsfonds. Im Wesentlichen werden die Anforderungen an die Professionalität, Qualifikation und Reputation des Managements steigen. Genauso an die Ausgestaltung von Schlüsselfunktionen (Risikomanagement, interne Revision und Versicherungsmathematik), Vergütungsbestimmungen für das Management und andere leitende Personen, Dokumentationspflichten sowie Rahmenbedingungen für die Auslagerung von Aufgaben.





