Stimmrechtsberater verlieren Einfluss
Die Swipra schreibt in ihrem aktuellen Newsletter vom 3.7.18, dass die Anzahl der in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierten Generalversammlungen (GV) 2017 im Vergleich zu den Vorjahren abgenommen hat. Jedoch zeige die SWIPRA GV-Analyse 2017/2018, dass die GV-Abstimmungen insgesamt nicht weniger kritisch ausfielen. Im Detail heisst es :
- Zum ersten Mal seit der Einführung der Verordnung gegen übermässige Vergütungen nahm der Einfluss der Stimmrechtsberater auf die Ergebnisse der GVs ab. Institutionelle Aktionäre folgen demnach weniger häufig nur den Empfehlungen der Stimmrechtsberater, sondern stützen sich vermehrt auch auf eigene Governance- und Abstimmungsrichtlinien. Dies macht ihr Stimmverhalten für Unternehmen weniger berechenbar.
- Einflussreiche institutionelle Investoren treffen ihre Abstimmungsentscheidungen zunehmend auf Basis einer mehrjährigen Betrachtung: Sie nutzen konsultative und bindende Abstimmungen, um die Governance von Unternehmen proaktiv zu beeinflussen oder aber auch retrospektiv auf Defizite zu reagieren. An den umstrittensten GVs nahm die Ablehnung der Aktionäre bei vergütungsrelevanten Traktanden erneut zu.
- Im internationalen Vergleich erhalten in der Schweiz kotierte Unternehmen bei konsultativen Abstimmungen zum Vergütungsbericht weiterhin deutlich mehr Dagegen-Stimmen als in Grossbritannien oder den USA.
- Minderheitsaktionäre von Unternehmen mit einem Ankeraktionär sind deutlich kritischer in der Ausübung ihrer Stimmrechte als Aktionäre von Unternehmen mit einem breit gestreuten Aktionariat.
- Das Abstimmungsverhalten der Aktionäre sowie die Empfehlungen der Stimmrechtsberater weisen weiterhin auf eine klare Präferenz für weibliche Verwaltungsratsmitglieder hin. Gleichzeitig erhöhten Emittenten den Frauenanteil in ihren Verwaltungsräten erneut: Nach den GVs 2018 ist jedes vierte VR-Mitglied (24.5%) in SMI-Unternehmen eine Frau.
- Das Aktionärsinteresse an GVs bleibt unverändert hoch: In der GV Saison 2017/2018 nahmen bei den im SPI100 kotierten Schweizer Unternehmen im Durchschnitt rund 70% der Aktionäre ihre Stimmrechte wahr.
Parl. Initiative Kuprecht: Stärkung der Direktaufsicht
Eingereichter Text: Die Autonomie der kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden über die beruflichen Vorsorgeeinrichtungen ist zu stärken. Insbesondere Artikel 64a BVG ist entsprechend anzupassen. Sie bestimmen in eigener Verantwortung die Aufsichtsorgane und unterbreiten der Oberaufsichtskommission ihre Jahresberichte zur Kenntnisnahme.
Begründung: Die Einflussnahme der Oberaufsichtskommission über das BVG hat sich in den letzten Jahren massiv ausgeweitet. Die Eingriffe durch Weisungen, Gleichschaltungsabsichten sowie beantragte Verordnungsänderungen nehmen massiv zu. Die Einflussnahme bei der Nomination von Organen der Konkordate nimmt bestimmenden Charakter an und verhindert oder verbietet gar die Einsitznahme von Magistratspersonen aus den kantonalen Regierungen in die regionalen Konkordatsräte.
Der Ständerat hat der Initiative am 16.6.18 Folge gegeben. Eingereicht wurde sie 2016.
Risikokennzahlen: Falsch oder richtig gemessen?
Alfred Bühler und Marco Jost von PPCmetrics befassen sich in der Schweizer Personalvorsorge 06/18 mit dem vieldiskutierten Thema Risikokennzahlen. In der Einleitung dazu heisst es: An Möglichkeiten und Ideen für Risikokennzahlen mangelt es in der 2. Säule nicht. Allein die Fachrichtlinie 5 der Kammer der Pensionskassen-Experten listet deren 35 auf. Auf der Suche nach einem geeigneten Kennzahlensystem sollte der Stiftungsrat sich eine elementare Frage stellen: Wird eine Verbesserung oder Verschlechterung der Situation korrekt erkannt?
„ETF bedrohen den Kapitalismus“
Die FAZ hat Renaud de Planta, Teilhaber der Genfer Privatbank Pictet, interviewt. Zur Sprache kommen ETF und Indexfonds. De Planta hat Vorbehalte. Auszüge aus dem Gespräch.
Herr de Planta, was haben Sie gegen ETF?
Gegen die Idee grundsätzlich habe ich nichts. ETF bilden die Wertentwicklung eines Index wie des Dax nach, solche Indexfondssind an und für sich nichts Schlimmes. Bei Pictet haben wir eine gewisse Erfahrung in diesem Geschäft: In den 1980er Jahren waren wir das erste Haus in der Schweiz, das Indizes und Indexfonds für Stiftungen und Pensionskassen konstruiert hat. Einer unserer Indizes ist sogar ein Referenzindex in der Schweiz. Wenn die Schweizer wissen wollen, wie es um ihre Pensionskassen steht, schauen sie darauf.
Trotzdem zählen Sie zu den wenigen Bankern, die unermüdlich vor Indexfonds warnen. Warum?
Mich besorgt das Ausmaß des Enthusiasmus, mit dem die Anleger ETF kaufen, und die Geschwindigkeit, in der immer mehr Geld indexiert angelegt wird. Allerdings denken viele Marktteilnehmer über die Folgewirkungen nicht gründlich genug nach.
Warum sollte man dies tun? ETF sind günstiger als klassische Fonds. Für Anleger ist das ideal.
Aus Sicht des einzelnen Anlegers mag das häufig richtig erscheinen. Aber unabhängig davon sollte man sich darüber im Klaren sein, dass der ETF-Boom eine Fülle von mitunter unangenehmen Nebenwirkungen mit sich bringt.
Aber wenn die Aktienkurse den wahren Preis nicht mehr widerspiegeln, eröffnet dies doch gute Möglichkeiten für aktive Fondsmanager. Sie könnten auf eine Korrektur der Kurse spekulieren.
Lange Zeit war ich auch der Meinung, dass sich klassische Fondsmanager umso besser hervortun können, je mehr Anleger in ETF investieren. Dann hätte es für den Boom von Indexfonds gewissermaßen eine natürliche Grenze gegeben. Aber das stimmt nicht.
Warum nicht?
Je mehr Geld in Richtung ETF fließt, umso weniger bleibt für aktive Manager übrig. Das hat zur Folge, dass immer mehr aktive Fondsmanager aufgeben müssen und nur die Besten übrig bleiben.
Für Anleger ist das eine ideale Situation: Entweder sie kaufen günstige Indexfonds, oder sie investieren in die besten Fondsmanager.
Das scheint so, ja. Aber bedenken Sie die Folgen des Ganzen: Für die Manager, die übrig bleiben, wird es noch schwieriger, den Markt zu schlagen. Denn sie müssen sich jetzt mit den Besten messen. Ein Manager kann aber nur eine überdurchschnittliche Wertentwicklung erzielen, wenn sich der Fonds eines anderen Managers unterdurchschnittlich entwickelt. Dies ist rein logisch gar nicht anders möglich: Es können nie alle überdurchschnittlich sein. Wegen einer sich zunehmend verschlechternden Liquidität werden die übrig bleibenden aktiven Manager vermehrt Mühe haben, nach Transaktionskosten eine Mehrrendite gegenüber dem entsprechenden Marktindex zu erzielen. Das alles könnte möglicherweise irgendwann in der totalen Indexierung enden. Es würde dann nur noch Indexfonds geben.
Noch ist das meiste Geld in klassischen Fonds angelegt.
Ich wäre mir da nicht so sicher. Niemand hat zuverlässige Zahlen dazu.
AHV-Reform: Symptom- statt Ursachentherapie
Peter Morf kommentiert in der Finanz und Wirtschaft die Vorschläge des Bundesrats zur Neuauflage der AHV-Reform.
Bundesrat und Parlament setzen erneut auf Symptom- statt auf Ursachentherapie. Die Hauptursache der finanziellen Probleme der AHV ist klar festzumachen: die Alterung der Bevölkerung. Dazu nur zwei Hinweise, die dies drastisch verdeutlichen:
Die Lebenserwartung ist in der Schweiz seit 1948, als die AHV ins Leben gerufen wurde, massiv gestiegen. Ausgehend von einer Lebenserwartung im Alter 65 der Männer von 12,4 Jahren ist sie bis zur Gegenwart auf 18,9 Jahre gestiegen und für die Frauen von 14 auf 22 Jahre. Das ergibt ein Wachstum von je deutlich über 50%. Der Trend der steigenden Lebenserwartung setzt sich vorerst fort.
Die Alterung zeigt sich auch im sogenannten Altersquotienten. Er setzt die Bevölkerungsgruppe 64/65 (Frauen/Männer) und ältere ins Verhältnis zu derjenigen im Alter von 20 bis 64/65. Der Quotient stieg von 15,4 bei der Gründung der AHV auf derzeit rund 30 – und er wird weiter steigen bis auf Werte von 50 und mehr. Mit anderen Worten: irgendwann in den Jahren 2040 bis 2050 werden noch zwei Erwerbstätige für einen Rentner aufkommen müssen.
Angesichts dieser Zahlen ist unverständlich, warum sich der Bundesrat der Diskussion des Rentenalters nicht stellen will. An der Präsentation der Vorlage vor den Medien wies Bundesrat Berset darauf hin, dass schon Mitte der 2020er-Jahre eine nächste Reform in Angriff genommen werden müsse. Da stünden strukturelle Massnahmen zur Debatte. Auf die konkrete Frage hingegen, ob dannzumal das Rentenalter ein Thema sein werde, drückte er sich wortreich um eine klare Antwort. Er will seine Genossen zur Linken offenbar nicht noch mehr vergraulen.
Arbeitgeber: Kein Deal mit Lohnprozenten
Arthur Rutishauser schreibt in der Sonntags-Zeitung über die Haltung von Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt zum Steuer/AHV-Deal des Ständerates.
Vor allem die Art, wie die AHV jährlich zu zwei zusätzlichen Milliarden kommen soll, stösst auf das Veto der Arbeitgeber: «Auf die
Gegenfinanzierung der Steuerreform mit Lohnbeiträgen ist zwingend zu verzichten», sagt Vogt. Die Lohnbeiträge würden für die Sanierung der 2. Säule gebraucht. Durch die Verwendung von Lohnbeiträgen für die AHV- Sanierung würde der Spielraum bei der Sanierung der 2. Säule unnötigerweise eingeschränkt. «Wir können den Faktor Arbeit in der Schweiz nicht andauernd verteuern», so Vogt.Darum schlägt er vor, dass der Bund seinen Beitrag an die AHV vorübergehend auf 21,5 Prozent erhöht. Damit könnten die geforderten 2 Milliarden aufgebracht
werden. Ab 2025 könne dann der Bundesbeitrag wieder stufenweise gesenkt werden, weil von der Steuerreform eine positive Wirkung ausgehe.
Vogt beharrt zwar auf der Erhöhung des Frauenrentenalters, rückt aber von seinem früheren Vorschlag mit einem Rentenalter 65/66 wieder ab.
«Unser Vorschlag, das Rentenalter von Mann und Frau um je ein Jahr auf 65 beziehungsweise 66 Jahre zu erhöhen, hat bisher keinen Anklang gefunden.» Seinem neuerlichen Versuch, den AHV-Steuerdeal zu ändern, gibt er bessere Chancen. «Unser
Vorschlag mit der Erhöhung des Bundesbeitrags als Gegenfinanzierung der Steuerreform hat den Vorteil, dass die Arbeitnehmer die Steuerreform nicht zu einem Drittel mitbezahlen müssen.» (…)Berset präsentierte (zur AHV-Revision) zwei Varianten. In der ersten erhalten Frauen, die bis 2030 pensioniert werden, einen Ausgleich, wenn sie sich doch mit 64 pensionieren lassen. Kosten
punkt: rund 400 Millionen Franken. Damit kann Vogt leben. Nicht leben kann er mit den weitergehenden Kompensationen der zweiten Variante, die den Frauen eine Rentenerhöhung von 70 Franken bringen würde, wenn sie bis 65 arbeiten.«Dieser zweite Vorschlag 2 ist völlig unrealistisch, und es macht auch keinen Sinn, von 1,4 eingesparten Milliarden Franken gleich wieder 800 Millionen auszugeben. Ich wundere mich, dass der Bundesrat einen solch aussichtslosen Vorschlag überhaupt in die Vernehmlassung schickt», so Vogt.
Jahresbericht «Sozialversicherungen 2017»
Der jährliche Bericht über die Sozialversicherungen liegt vor. Er umfasst im Sinne einer Gesamtübersicht aktuelle Informationen zu den Sozialversicherungen, einen Überblick über die jüngsten politischen Diskussionen und die sich bietenden Perspektiven. Er gibt Auskunft über die neuesten Kennzahlen der einzelnen Sozialversicherungen und stellt Querbezüge zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen dar. Ausserdem vermittelt er eine Gesamtsicht über die anstehenden Herausforderungen und zeigt auf, mit welchen Strategien der Bundesrat diesen begegnet und welche Massnahmen dazu erforderlich sind. Gedruckte Exemplare des Berichts können ab Ende August bestellt werden via www.bundespublikationen.ch (Bestellnummer 318.121.17D).
Noch ein Kuhhandel?
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die Bemühungen, das höhere Frauenrentenalter mit der Durchsetzung von Frauenquoten und einer Verschärfung des Gleichstellungsgesetzes zu verbinden.
Die Lohndifferenzen zwischen den Geschlechtern müssen in der laufenden Debatte um die Reform der AHV oft als Rechtfertigung für die Bekämpfung der Erhöhung des Rentenalters der Frauen von 64 auf 65 herhalten. Zwischen den Zeilen liegt die Offerte eines weiteren Kuhhandels für die AHV: Man wird vielleicht zähneknirschend die Erhöhung des Frauenrentenalters schlucken, wenn dafür das Lohngleichstellungsgesetz verschärft wird.
Der Verweis auf die Lohndifferenzen der Geschlechter im Kontext der AHV-Diskussion mag Gegnern einer AHV-Reform zur Beruhigung des eigenen Gewissens dienen. Man kann als mutmasslich «progressiv» denkender Mensch nicht glaubhaft für ein Geschlechterprivileg beim Rentenalter sein, also sucht man eine sachfremde Rechtfertigung, um sich etwas besser zu fühlen und gegen aussen besser dazustehen.
Wer das Rentenalter an das Lohnniveau knüpfen will, müsste konsequenterweise auch ein höheres Rentenalter für Schweizer gegenüber Ausländern fordern, da die Schweizer im Mittel mehr verdienen (über den Einfluss von Diskriminierung liesse sich auch hier lange streiten). Und Akademiker müssten ihre Lohnvorteile gegenüber Nichtakademikern durch ein höheres Rentenalter kompensieren.
Ebenso wie Zürcher gegenüber Tessinern. Und Pharmaforscher gegenüber Hilfsköchen. Und so weiter. Man könnte zum Beispiel auch argumentieren, die Männer müssten ein tieferes Rentenalter haben als die Frauen, weil sie durch die Militärdienstpflicht diskriminiert sind und mit 65 eine um etwa drei Jahre kürzere Lebenserwartung haben. Mit Phantasie wären noch viele weitere Verknüpfungen denkbar.
AHV-Finanzierung: Was der Bundesrat verschweigt
Hansueli Schöchli schreibt in der NZZ zum SV17-Deal:
Was der Bundesrat derzeit verkrampft verdrängen will, ist die Diskussion über eine allgemeine Erhöhung des Rentenalters. Ohne eine Erhöhung nehmen die AHV-Leistungen automatisch laufend zu, weil die Lebenserwartung laufend steigt. Seit 1981 ist die Lebenserwartung für 65-Jährige von gut 16 Jahren um 30 Prozent auf gut 21 Jahre gestiegen (Durchschnitt von Frauen und Männern). Für die nächste Reform, deren Erörterung laut Sozialminister Alain Berset irgendwann in den 2020er Jahren beginnen muss, dürfte eine Erhöhung des ordentlichen Rentenalters (Referenz-Rentenalter) zum Thema werden. Es ginge auch dabei vor allem ums Geld, denn Pensionierungen mit 65 oder 63 wären weiterhin möglich, würden aber im Vergleich zu heute zu tieferen Renten führen.
Die Babyboomer können allerdings jetzt schon aufatmen: Die meisten von ihnen werden wohl zulasten der Jüngeren verschont bleiben, da eine allgemeine Erhöhung des Rentenalters wohl frühestens ab Mitte der 2030er Jahre greifen würde. Die Zahlen fallen ins Gewicht.
Laut Bundesstatistik haben gut 90 000 Personen in der Schweiz den Jahrgang 1953 und erreichen damit heuer das Alter 65. Die Zahl der Neurentner nimmt künftig laufend zu. Eine Spitze bringen die Jahrgänge 1960 bis 1970, die derzeit im Durchschnitt etwa 130 000 Personen stark sind. Von der kommenden Debatte ums Rentenalter eher erfasst werden die Jahrgänge 1971 bis 1980, die derzeit im Mittel 110 000 bis 120 000 Personen stark sind. Deutlich kleiner sind die Jahrgänge der heute 0- bis 20-Jährigen mit je ungefähr 80 000 bis 90 000 Personen. Die Jüngeren werden grosse Teile der zugunsten der Älteren aufgebauten AHV-Hypotheken abtragen müssen.
WAK-N tritt auf SV17 ein
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats schreibt in einer Medienmitteilung:
Bereits in der Sommersession 2018 hat der Ständerat die Steuervorlage 17 beraten und an den Nationalrat überwiesen. Die WAK-N hat das Geschäft in Angriff genommen, indem sie Anhörungen durchgeführt und über Eintreten debattiert hat. An einer ersten Anhörung hat sie die Vertretung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren sowie jene des Schweizerischen Städteverbands und des Schweizerischen Gemeindeverbands zur Fassung des Ständerats befragt.
In einer zweiten Anhörung waren die Verbände economiesuisse, Schweizerischer Arbeitgeberverband, SwissHoldings, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Swiss Family Business und Alliance Sud eingeladen.
Schliesslich diskutierte die Kommission auch noch mit Bundespräsident Alain Berset über das neue Element der AHV-Zusatzfinanzierung. Hinsichtlich der Detailberatung vom 13. August 2018 hat die Kommission noch einige Fragen gestellt, die die Verwaltung beantworten wird.
Laut SDA hat die WAK ihren Entscheid mit 22:1 Stimmen gefällt.
Mitteilung WAK / NZZ / SP
IMF demands Switzerland link payouts to longevity,
Switzerland should link pensioner incomes to long-term market interest rates, according to the International Monetary Fund (IMF). In its latest assessment of the Swiss financial system, the IMF said the ‘guaranteed conversion rate’ – which determines how much of a retiree’s second-pillar pension savings can be paid out each year – should be more flexible to account for rising life expectancy.
“Adjustment of the pension system parameters would support the sustainability of the social safety net,” the IMF said, adding that “population aging makes pension system reform essential”.
The conversion rate should be linked to “the market yield on a long-term sovereign bond and life expectancy at retirement”, the organisation stated. However, Swiss pension professionals criticised the idea of a market-driven approach at this year’s Swiss Pensions Conference, organised by the CFA Society Switzerland.
“This would be the best method to do away with the second pillar as it would become completely unattractive for its members” “The immediate shift to a market-valued technical interest rate [technischer Zins] would lead to a conversion rate of 3.6%, the application of generation tables and an interest rate slightly below 0%,” said Stephan Wyss, founder and managing director of research consultancy Prevanto.
Gerard Fischer, independent consultant and former CEO of Swisscanto, warned: “This would be the best method to do away with the second pillar as it would become completely unattractive for its members.” He added: “For people, it is only important to know what their pension can buy once they retire.” Fischer pointed out that Switzerland still had an “implicit defined benefit system” as pension promises remained unalterable once given.
“Das grosse Mäkeln an der AHV-Reform”
Der Arbeitgeberverband spricht von einer Steuererhöhung auf Vorrat, der Gewerkschaftsbund lehnt Frauenrentenalter 65 ab und fordert gar höhere AHV-Renten und die SP verlangt mehr Zugeständnisse gegenüber den Frauen: Die Neuauflage der Rentenreform hat einen harzigen Start. Hingegen sehen FDP und CVP auch positive Punkte.
Alterung und Wirtschaftswachstum
pw. An der AWP-Tagung referierte Eric Scheidegger, Leiter der Direktion für Wirtschaftspolitik des Seco, über die absehbare Alterung der schweizerischen Bevölkerung und die Konsequenzen für das Wirtschaftswachstum. Mit einigen wenigen Folien illustrierte er die schon fast dramatisch zu nennenden, strukturellen Verschiebungen im Altersaufbau.
Während Mitte der 20er Jahre, als der Artikel BV 34 quater beschlossen wurde, noch neun Erwerbstätige auf einen Rentner entfielen, waren es 1984 noch vier und bis 2046 werden es noch zwei sein, falls das Rentenalter nicht erhöht wird. Die unterschiedlichen Referenzszenarien zur Bevölkerungsentwicklung haben dabei nur minimale Konsequenzen.
Da es sich um ein globales Phänomen handelt, kann nicht auf verstärkte Zuwanderung gesetzt werden. Die Grafik gibt mit den blauen Balken den aktuellen Altersquotienten wieder, darin die weisse Raute den Stand 1975, darüber die schwarze für 2050. Zwar sind die Aussichten nicht für alle Länder gleichermassen schwierig, aber keines wird von der Entwicklung verschont. Die Mehrheit der Industrieländer wird dann ein Verhältnis von unter 2:1 aufweisen.
Scheidegger analysierte die Folgen für die Güter- und Dienstleistungsmärkte, den Arbeits- und Kapitalmarkt und die Politik. Beim letzten Punkt ist bemerkenswert, dass das Alter des Medianwählers, heute schon bei 56, bis 2030 auf 63 ansteigen wird.
Was sind die Möglichkeiten, um den Wohlstand zu wahren? Mehr oder effektiver arbeiten. Der “Braindrain” durch die bevorstehende Pensionierungswelle ab Mitte der 20er Jahre kann durch das nicht ausgeschöpfte Potential bei der Erwerbsbevölkerung teilweise kompensiert werden. Aber, wie Scheidegger feststellte, legt die jüngere Generation wachsenden Wert auf eine Work/Life-Balance, mit mehr Gewicht auf der Life-Seite.
Als Ansatzpunkte für eine Abfederung der Alterung führte er auf: Öffnung des Marktzugangs, investitionsfreundlichere Rahmenbedingungen, mehr Wettbewerb im Binnenmarkt, administrative Entlastungen und Offenheit für Innovation. Mit Festhalten am Status Quo ist es wohl nicht getan, im Gegenteil.
2017 mit Übersterblichkeit
BFS. 2017 sind in der Schweiz 67 000 Menschen gestorben, dies sind 2000 mehr als im Vorjahr (+3,1%). Bei den Personen ab 65 Jahren erhöhte sich die Zahl der Todesfälle um 3,5%, bei den jüngeren Personen um 0,3%. Dieser Anstieg betraf Männer (+3,6%) ebenso wie Frauen (+2,6%) und sowohl die schweizerische (+2,8%) als auch die ausländische Bevölkerung (+5,4%). Die Anzahl Todesfälle nahm in nahezu allen Kantonen zu. Lediglich in den Kantonen Schwyz, Schaffhausen, Jura und Appenzell Innerrhoden war ein Rückgang zu beobachten.
Diese Übersterblichkeit hat kurzfristige Auswirkungen auf die Lebenserwartung und dürfte somit deren allgemeinen Aufwärtstrend nicht nachhaltig beeinflussen. Die Lebenserwartung bei Geburt entwickelte sich bei den Männern und Frauen unterschiedlich. Während sich diejenige der Männer von 81,5 Jahren im Jahr 2016 auf 81,4 Jahre im Jahr 2017 geringfügig verringerte, nahm jene der Frauen von 85,3 Jahren auf 85,4 Jahre leicht zu. 2017 betrug der Unterschied zwischen der Lebenserwartung der Frauen und jener der Männer 4 Jahre, im Jahr 2001 waren es noch 5,7 Jahre.
Im Alter von 65 Jahren verringerte sich die Differenz geringfügig. Bei den Männern veränderte sich die verbleibende Lebenserwartung von 19,8 Jahren im Jahr 2016 auf 19,7 Jahre im Jahr 2017, bei den Frauen von 22,6 Jahren auf 22,5 Jahre. Seit 2001 hat sie sich bei den Männern stärker erhöht (+4,1 Jahre) als bei den Frauen (+2,7 Jahre).
AHV-Reform: Massive Kritik von links und rechts
Die ersten Stellungnahmen zu den Vorschlägen des Bundesrats zur AHV-Reform, die in die Vernehmlassung geschickt werden, sind extrem ablehnend.
Die SP schreibt:
Der Bundesrat begibt sich auf Glatteis: Er will das Rentenalter der Frauen auf 65 anheben, obwohl diese Erhöhung an der Urne bereits durchgefallen ist. Er will die Erhöhung, obwohl die Frauen beim Lohn noch immer diskriminiert werden. Und diese Erhöhung würde womöglich noch schlechter kompensiert als bei der AV2020. Die SP akzeptiert das nicht und schickt die unsoziale und ungenügende Vorlage zurück an den Absender.
„Die Frauen sollen fast allein für die Reform bezahlen. Dabei müssen die Frauen immer noch für Gleichstellung kämpfen. Hoch problematisch ist, dass die tieferen Löhne von Frauen auch tiefere Renten bedeuten. Da von den Frauen ihr Einverständnis zu erwarten, ist schlicht inakzeptabel“, kritisiert Barbara Gysi, SP-Vizepräsidentin und Nationalrätin.
Der Arbeitgeberverband meint:
Statt mit einer überschaubaren und ausgewogenen, ersten kleineren Reform die AHV-Renten mittelfristig zu sichern, riskiert der Bundesrat mit seinem Ansatz ein neuerliches Scheitern. Der Wille, dieses zentrale Dossier eigenverantwortlich zu prägen, ist kaum erkennbar, obwohl das Volk die demografischen Realitäten längst verstanden hat. Die Alterung der Gesellschaft führt dazu, dass sich der finanzielle Druck auf die umlagefinanzierte AHV stark erhöht. Mittelfristig sind deshalb strukturelle Massnahmen unumgänglich, wozu aus Sicht der Arbeitgeber eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters ab etwa Mitte der 20er-Jahre gehört. Diese Einsicht ist in anderen europäischen Ländern längst in die Politik eingeflossen.







