Bundesrat startet AHV-Vernehmlassung
Das BSV informiert über die Vorschläge des Bundesrats zur AHV-Revision:
Gestützt auf die Eckwerte für die AHV-Revision, die der Bundesrat am 2. März definiert hat, schlägt dieser die folgenden Massnahmen vor, um die Finanzen der AHV zu stabilisieren und die Renten zu sichern:
- In der AHV wird ein Referenzalter von 65 Jahren für Frauen und Männer eingeführt. Das Frauenreferenzalter wird schrittweise ab dem 2. Jahr des Inkrafttretens der Revision jährlich um drei Monate erhöht.
- Die Auswertung der Abstimmung vom 24. September 2017 hat gezeigt, dass eine Erhöhung des Referenzalters der Frauen Ausgleichsmassnahmen notwendig macht. Diese Erhöhung wird bis 2030 mit Massnahmen für Frauen kompensiert, vor allem für Frauen mit kleinen bis mittleren Einkommen. Der Bundesrat schickt zwei Varianten von Ausgleichsmodellen in die Vernehmlassung, die Frauen nahe des Rentenalters betreffen, das heisst die Jahrgänge 1958 bis 1966.
Variante 1: Modell 400 Millionen
- Bei einem Rentenvorbezug gilt für die Frauen ein reduzierter Kürzungssatz, das heisst ihre AHV-Rente wird weniger stark gekürzt. Für Frauen mit einem Jahreseinkommen bis 56’400 Franken ist der Vorbezug der AHV-Rente ab 64 Jahren sogar ohne Kürzung möglich.
Schätzungen zufolge werden insgesamt rund 25 % der Frauen mit Jahrgang 1958 bis 1966 diesen Ausgleich nutzen.
SR-Deal an der AWP-Tagung: unschön, aber …
pw. Die 45. AWP-Tagung in Bern wurde traditionell mit einer Politiker-Runde abgeschlossen. Unter der ausgezeichneten Moderation von Eveline Kobler (links im Bild), Leiterin der Wirtschaftsredaktion von Radio SRF, diskutierten Silvia Schenker (SP), Josef Dittli (FDP) und Ständerat Alex Kuprecht (SVP).
Das Gespräch drehte sich um den SR-Deal und die Verknüpfung der Steuervorlage SV17 mit der “Gegenfinanzierung” durch die Zuführung von zusätzlichen Mitteln an die AHV in exakt der Höhe jenes Betrags, der bei der Firmensteuer durch die Vorlage weniger anfällt.
Alle drei Politiker bezeichneten den Deal als “unschön”, Schenker und Dittli wollen ihn trotzdem akzeptieren. Dittli wegen der Steuer, Schenker wegen der AHV. Kuprecht gehört zu den wenigen Aufrechten, die ihn rundweg ablehnen. Dazu gab es einige bemerkenswerte Aussagen zu notieren.
Für Silvia Schenker ist die SV17 schwer erträglich und sie weiss auch nicht, wie sie die Vorlage vertreten soll, gab aber gleichzeitig auch zu Protokoll, dass sie von der Materie wenig verstehe und nicht im Detail informiert sei, sie sei ja auch nicht in der WAK. An der Formulierung zur AHV-Gegenfinanzierung will sie gleichzeitig gar keine Änderung hinnehmen, die sei gut. Sie liess die Tagungsteilnehmer aber auch wissen, dass sie nächstes Jahr 65 werde, als Experiment in ihrer Firma den Antrag stellen werde, länger arbeiten zu können (dürfen?), durchaus aber nicht sicher sei, dass dem auch zugestimmt werde. Aber ein höheres Referenzalter als 64 für Frauen will sie nicht akzeptieren.
Dittli will die SV17 durchbringen, die Vorlage ist essentiell und es hängen tausende von Stellen an ihrer Realisierung, gleichzeitig sei die AHV-Finanzierung nicht so übel. Damit sei schon ein Teil der AHV-Reform erledigt und die Mittel brauche die AHV sowieso. An der Erhöhung des Frauenrentenalters will er festhalten.
Wenig kompromissbereit gab sich Kuprecht. Die Vermischung von Geschäften sei eine Fehlentwicklung, die auch bei anderen Vorlagen zunehmend zu beobachten sei, zuletzt auch bei der EL-Revision mit dem BVG und der Weiterversicherung nach Entlassung. Mit der AHV-Finanzierung bestehe kein Verhandlungsspielraum mehr, es sei schon alles vergeben. Das Gutachten des Justizdepartements zur Einheit der Materie ist ein reines Gefälligkeitsgutachten. Für den Bundesrat bleibe nichts mehr übrig für die AHV-Reform. Als Frischpensionierter (seit 1. Mai) will er sich aber von keiner Seite einspannen lassen. Er schaue von der Tribüne aus zu.
FK-N will Gegenfinanzierung der SV17 über MWSt
In einer Medienmitteilung orientiert die Finanzkommission des NR über ihren Mitbericht an die WAK-N zur SV17. Die WAK-S wollte die Gegenfinanzierung über die MWSt und zusätzliche Lohnprozente. Letztere lehnt die FK-N ab.
In einem Mitbericht an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) äussert sich die Finanzkommission zur Steuervorlage 2017 (SV 17, 18.031 s). Als Beratungsgrundlage diente der Beschluss des Ständerats vom 7. Juni 2018. Unbestritten war in der Kommission, dass die Vorlage dringlich und für den Wirtschaftsstandort Schweiz zentral ist. Die FK besprach vor allem Konzepte, wie die SV 17 gegenfinanziert werden kann.
Der Ständerat hatte diesbezüglich dem Antrag seiner WAK zugestimmt. Die WAK-S war dem Grundgedanken «Jeder Steuerfranken wird mit einem AHV-Franken gegenfinanziert» gefolgt; der Beschluss des Ständerats sieht als Gegenfinanzierung 0,3% Lohnbeiträge (je 0,15% Arbeitgeber / Arbeitnehmer), die Zuweisung des ganzen Demografieprozents der MWST an den AHV-Ausgleichsfonds sowie die Erhöhung des Bundesbeitrags an die AHV vor.
Zu einer längeren Diskussion führte die Grundsatzfrage, ob die Gegenfinanzierung über eine Anhebung der Lohnprozente oder über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer erfolgen soll. Die Kommission sprach sich am Ende mit 13 zu 9 Stimmen (2 Enthaltungen) für die Finanzierung über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer aus. Sie spricht sich damit gegen die vom Ständerat beschlossene Anhebung der Lohnbeiträge aus.
Auseinandergesetzt hat sich die Kommission mit der Frage, ob die Vorlage geteilt und deren Schicksal aneinandergekoppelt werden soll. Mit 13 zu 9 Stimmen (3 Enthaltungen) spricht sich die FK für die Teilung der Vorlage in ein «Bundesgesetz über die Steuervorlage 17» (Entwurf 1) und in ein «Bundesgesetz über die AHV-Finanzierung» (Entwurf 2) aus. Die beiden Gesetze sollen nur in Kraft treten können, wenn beide in einer allfälligen Volksabstimmung angenommen werden. Die Minderheit will dem Ständerat folgen, der nur eine Vorlage vorsieht.
Der Gewerbeverband, der ebenfalls die sog. Gegenfinanzierung über die Mehrwertsteuer fordert, begrüsst den Bericht der FK.
acrevis baut aus
Die Ostschweizer Regionalbank acrevis und die Vorsorgeplattform der Liberty Vorsorge AG treten neu als Kooperationspartner für Vorsorgelösungen unter dem Namen « acrevis panorama» auf.
acrevis baut damit ihr Netzwerk an spezialisierten Partnern im Bereich neuer Vorsorgelösungen aus. Die Zusammenarbeit von acrevis mit Liberty soll insbesondere Selbstständigerwerbenden und Kadermitarbeitern den Zugang zu massgeschneiderten Anlagelösungen für ihre Vorsorge ermöglich. Sie können damit von Lösungen für Freizügigkeits- und 1 e-Vorsorgegelder profitieren.
Die Liberty Vorsorge AG mit Sitz in Schwyz ist ein Volldienstleistungsunternehmen im Bereich der beruflichen und gebundenen Vorsorge. Liberty kooperiert mit Schweizer Privatbanken, Vermögensverwaltern, Versicherungen, Beratern, Brokern und Treuhändern. Sie verwaltete per 31. März 2018 Vorsorgevermögen von 2.1 Mrd. Franken.
Asset Manager in der Schweiz bieten gute Bedingungen
Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern und die Asset Management Plattform Schweiz haben die erste umfassende Studie zum Asset Management in der Schweiz erarbeitet. Sie zeigt, dass die Branche ein Vermögen von 2‘208 Mrd. Franken verwaltet (+12 Prozent zum Vorjahr) und im internationalen Vergleich gute Rahmenbedingungen vorfindet. Als grösste Herausforderungen werden die zunehmende Regulierung sowie die Kundengewinnung gesehen.
Unter Asset Management verstehen die Studienautoren die Produktion und die Verwaltung von Investmentlösungen in der Form von Kollektivanlagen (Anlagefonds) oder von individuellen Investmentmandaten von institutionellen Anlegern (zum Beispiel Pensionskassen). In diesem Markt bleiben die Profis unter sich und dementsprechend ist er im Vergleich zum Private Banking deutlich transparenter und kompetitiver.
Das zeigt sich zum Beispiel an den Kosten, welche die Schweizer Pensionskassen für die Verwaltung der Vorsorgegelder im Umfang rund 950 Milliarden Franken aufwenden müssen. Gemäss der jährlichen, repräsentativen Umfrage der Swisscanto Vorsorge AG, einem Tochterunternehmen der Zürcher Kantonalbank, belief sich der durchschnittliche Kostensatz in den über 1700 Schweizer Pensionskassen 2017 auf 0,48 Prozent. Ein Private-Banking-Kunde zahlt im Mittel um die 2 Prozent pro Jahr für die Vermögensverwaltung, wie die Luzerner Zeitung festhält.
In der Schweizer Asset-Management-Industrie sind der Umfrage zufolge direkt knapp 10’000 Personen beschäftigt. Darüber hinaus sind indirekt weitere rund 45’000 Personen in der Branche tätig. Die Studie der Hochschule Luzern stützt sich auf eine Branchenumfrage, an der 60 Firmen mit einem Anteil am gesamten verwalteten Vermögen von rund 80 Prozent teilgenommen haben.
Mehrfacherwerbstätigkeit – Stand und Entwicklung
Das BFS hat Stand und Entwicklung von mehrfacher Erwerbstätigkeit im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung (SAKE) erfasst und die neusten Daten per 2017 publiziert. Das Thema bildet auch Teil der Diskussion um die BVG-Revision und es wird vielfach gefordert, die Situation der mehrfach Erwerbstätigen in der 2. Säule zu verbessern, da sie aufgrund des Koordinationsabzugs und der Eintrittsschwelle für die obligatorische Versicherung benachteiligt werden und Leistungseinbusse hinnehmen müssen. Die Daten des Statistischen Bundesamtes geben Auskunft, wie bedeutsam das Problem real ist. In der Einleitung zur ausführlichen Darstellung des BFS heisst es:
Im Jahr 2017 gingen 7,6% der Erwerbstätigen in der Schweiz mehr als einer Beschäftigung nach. Dieser Anteil ist in den vergangenen 25 Jahren deutlich gestiegen. Vor allem Frauen, Erwerbstätige in den mittleren Altersgruppen, solche mit hohem Bildungsstand und Selbstständigerwerbende sind häufig mehrfacherwerbstätig.
Die Mehrfacherwerbstätigkeit ist in der Schweiz stärker verbreitet als in der Europäischen Union. Ähnlich hohe Quoten wie in der Schweiz finden sich in mehreren nordeuropäischen Ländern.
Die Mehrfacherwerbstätigkeit konzentriert sich auf einige wenige Wirtschaftszweige. In drei von vier Fällen wird die Nebenbeschäftigung nicht in derselben Branche wie der Haupterwerb ausgeübt und bietet somit eine Diversifizierungsmöglichkeit.
Ein Drittel der Mehrfacherwerbstätigen arbeitet im Haupterwerb mit einem Vollzeitpensum. Die wöchentliche Normalarbeitszeit im Nebenerwerb entspricht im Schnitt knapp einer Viertelstelle. Die wöchentliche Gesamtarbeitszeit der Mehrfacherwerbstätigen entspricht derjenigen von Erwerbstätigen mit einer einzigen Stelle.
Die Analyse nach Geschlecht zeigt jedoch, dass sich mehrfacherwerbstätige Männer diesbezüglich abheben und eine deutlich höhere kumulierte Wochenarbeitszeit aufweisen als solche mit nur einer Beschäftigung.
Lieber Leerstand als Miete runter
Die bz berichtet über diverse geschlossene Restaurants in Basel, deren Pächter das Handtuch geworfen haben, wegen hoher Mietforderungen aber keine Nachfolger finden. Immobilienbesitzer sind häufig Immobilienfirmen und Pensionskassen.
«Die hohen Mieten dürften ein Hauptgrund für Leerstände sein. Es gibt Immobilienfirmen oder Pensionskassen, die es vorziehen, ein Objekt leer zu lassen statt es zu einem wirtschaftlich tragbaren Betrag zu vermieten, weil sie Wertkorrekturen in ihren Büchern hinauszögern wollen», sagt Maurus Ebneter vom Basler Wirteverband. Und tatsächlich: Bis auf den «Lällekönig» sind prominente leerstehende Gastro-Lokale meist im Besitz von Immobilienfirmen oder Pensionskassen.
Aktuelles Beispiel: das Café Beschle am Bahnhof. Das Logo prangt noch immer über dem Lokal, auch an den Fenstern klebt der Schriftzug noch. Das Lokal aber ist seit dem 5. Mai «dauerhaft geschlossen», wie es auf einem Zettel an der Tür heisst. Die Schliessung liegt bald zwei Monate zurück – doch weder im Raum noch davor tut sich was. Es sieht aus, als hätte das Café Betriebsferien. Das Haus gehört der Anlagestiftung der UBS für Personalvorsorge, die Wincasa verwaltet es. Die «zuständige Person» war gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Immobilien-Risiken – welche Risiken?
Die Handelszeitung hat Martin Neff, Chefökonom von Raiffeisen, zur Situation auf dem Immobilien- und Hypothekenmarkt befragt. Raiffeisen ist Nr. 1 bei Hypotheken für selbstgenutztes Wohneigentum. Neff hält die Warnungen zur SNB für massiv übertrieben. Auszüge:
Die SNB sieht Risiken auf dem Immobilienmarkt. Sie schätzen die Lage anders ein.
Martin Neff. Ja. Wir können gerne das Rad einige Jahre zurückdrehen. Die SNB warnt seit 2011 vor Risiken im Immobilienmarkt. Die Situation sei hochgradig gefährlich. Fast sieben Jahre später stelle ich fest: Es ist nichts passiert – es ist keine Blase geplatzt. Aus den Gründen, die wir schon immer genannt haben: Im Eigenheimmarkt haben wir Selbstnutzer und keine Spekulanten, die kurzfristige Profite suchen. Auch der Mehrfamilienhausmarkt wird nicht von Spekulanten angetrieben: Kein institutioneller Investor kauft eine Renditeliegenschaft, um sie zwei Jahre später mit deutlich höheren Preisen wieder zu veräussern.
Die SNB erkennt steigende Anzeichen für Ausfallrisiken.
Wo die SNB diese Anzeichen sieht, ist mir ein Rätsel. Sie begründet die Ausfallrisiken mit Leerständen. Nach meinen Schätzungen haben wir in der Schweiz derzeit eine Leerstandsquote von 1,8 bis 2,0 Prozent. Das tönt nach viel. Aber es gibt viele Investoren, die gewisse Leerstände einkalkulieren. In einer neuen Überbauung haben sie eine Leerstandsquote von zwischen 10 und 15 Prozent, das ist heute normal.
Werden viele Hypothekarschuldner in die Bredouille geraten, falls die Zinsen steigen?
Die SNB spricht seit 2012 von steigenden Zinsen. Seitdem sind die kurzfristigen Zinsen nicht gestiegen, im Gegenteil. Die SNB weiss am besten, wann die Zinsen steigen. Wenn ich die SNB- und EZB-Vertreter beim Wort nehme, bleiben die Zinsen bis zum nächsten Sommer tief. Es ist völlig offen, ob es dann noch ein starkes Potential für steigende Zinsen geben wird. Der Konjunkturzyklus ist mittlerweile fortgeschritten. Die Inflation müsste sprunghaft steigen – und dass glaubt niemand.
Die SNB sieht aber auch Risiken, sollten die Zinsen tief bleiben: Gewisse Banken könnten Hypotheken zu freizügig vergeben.
Die SNB gibt uns Banken fast gratis Geld und bestraft uns mit Negativzinsen, wenn wir das Geld nicht anlegen. Sie vermittelt uns Banken damit die Botschaft, das Geld in den Kreditkreislauf zu pumpen. Gleichzeitig hebt sie aber den Zeigfinger und warnt uns vor Risiken. Das verstehen sehr viele Leute nicht. Das ist so, wie wenn ich meinem Sohn ein schnelles Velo schenke, und ihm sage, er benötige dennoch keinen Helm – er solle einfach vorsichtig fahren.
Immer mehr Rentner
Die Legende zur Grafik aus der Finanz und Wirtschaft lautet:
Die AHV hat ein Problem: Ihre Finanzen werden sich bald dramatisch verschlechtern. Diese Erkenntnis hat sich mittler- weile herumgesprochen. Dahinter steht ein strukturelles Problem, dessen Folgen auf wenig Begeisterung stossen: die Alterung der Bevölkerung. Sie lässt sich an der Entwicklung der Anzahl Rentner ablesen.
Im Gründungsjahr der AHV, 1948, bezogen gut 282000 Personen (inklusive im Ausland wohnhafter sowie Hinterlassener) eine Rente. Das entsprach 6,1% der Wohnbevölkerung. Diese ist seither 85,1% auf 8,4 Mio. Personen 2017 gewachsen. Die Zahl der Rentenbezüger ist dagegen gut 800% gestiegen, auf rund 2,5 Mio. Im vergangenen Jahr bezogen 30% der Bevölkerung eine Rente aus der AHV. Die Lebenserwartung hat sich seit 1948 massiv verlängert.
In der Fünfjahresperiode 1948 bis 1953 betrug sie für Männer im Alter von 65 Jahren 12,4 Jahre. 2008 bis 2013 erreichte sie 18,9 Jahre. Die der Frauen wuchs von 14 auf 22 Jahre. Die Lebenserwartung hat für beide Geschlechter über 50% zugenommen.
Dieser Trend wird sich gemäss Bundesamt für Statistik fortsetzen. Auch wenn die Zahlen mit Vorsicht zu geniessen sind, dürfte die Lebenserwartung im Alter 65 für Männer bis 2060 auf 24,3 Jahre steigen, für Frauen auf 26,8. Ohne strukturelle Reformen, also höheres Rentenalter, lässt sich die Altersvorsorge nicht sichern. Zeit, dass sich die Politik diesem Thema stellt.
Heiratsbonus bei Pensionskassen
Die NZZ am Sonntag beschäftigt sich in einem Artikel über die Heiratsstrafe auch mit dem Heiratsbonus bei den Pensionskassen.
Der Zivilstand spielt nicht nur bei den Steuern eine grosse Rolle, sondern ebenso in der Vorsorge. In der zweiten Säule verläuft die Umverteilung genau umgekehrt: Anstelle einer «Heiratsstrafe» existiert eine «Ledigenstrafe» respektive ein «Heiratsbonus». Eine Studie des Vorsorgeberaters C-alm zeigt erstmals, wie hoch dieser finanzielle Vorteil zugunsten der Ehepaare ausfällt. Demnach beträgt der Transfer von den Ledigen zu den Verheirateten 500 Mio. Fr. pro Jahr.
Wie kommt der hohe Betrag zustande? Grundsätzlich zahlen alle Angestellten gleich viel Geld in ihre Pensionskasse ein. Obwohl sie je nach Zivilstand ganz unterschiedliche Kosten verursachen. Wenn eine ledige Person mit 65 stirbt, fliesst deren Alterskapital in die Vorsorgeeinrichtung. War der Verstorbene aber verheiratet, muss die Kasse eine Witwen- oder Witwerrente bezahlen, welche meist 60% der Altersrente beträgt. In manchen Kassen gilt dies ebenso für Konkubinatspaare.
Hat der Mann dagegen eine drei Jahre jüngere Ehefrau, so müsste die PK seine Rente eigentlich auf 33 810 Fr. senken (vgl. Grafik). Diese Zahl berücksichtigt die kalkulatorischen Kosten, die der Kasse nach dem Tod des Versicherten aufgrund der statistisch zu erwartenden Witwenrente entstehen. Bei einem Altersunterschied von neun Jahren fällt die korrekte Rente sogar auf 31 570 Fr., das sind 21% weniger als bei der ledigen Person.
Das Wallis auf dem Weg zu einer modernen PK
Jérôme Cosandey schreibt auf Avenir Suisse über die Modernisierung der Walliser kantonalen PK und behandelt die Wege zur Vollkapitalisierung anderer Kantone, mit guten und schlechten Beispielen.
Für den Königsweg, die Vollkapitalisierung innert zehn Jahren, haben sich 16 Kantone aus der Deutschschweiz entschieden. Das ist gut so. Für den Kanton Bern war die zehnjährige Zeitvorgabe zu ambitioniert. Er strebte deshalb zwar die Vollkapitalisierung an, aber innert 20 statt 10 Jahren. Dafür musste er formell die Teilkapitalisierung wählen. Das Ziel ist richtig, auch wenn der Weg etwas länger dauert.
Der Kanton Wallis hat am 19. Juni 2018 eine innovative und elegante Lösung vorgestellt, wie er mittelfristig die Vollkapitalisierung ohne Staatsgarantie erreichen will. Er will seine bisherige Vorsorgeeinrichtung in zwei Pensionskassen aufteilen. Die erste, geschlossene Kasse versichert alle Mitarbeiter, die dem Staat vor 2012 beigetreten sind. Diese Kasse bleibt unter Staatsgarantie. Die andere, offene Kasse deckt alle, die ab 2012 angestellt wurden sowie alle künftigen Mitarbeitenden.
Mit dieser Lösung wird die Befreiung der Staatsgarantie zwar etwas langsamer als im Kanton Bern erreicht. Aber mit jeder Kohorte, die in Pension geht, nähert der Kanton Wallis sich diesem Ziel an. Gleichzeitig wird der Kanton für neue Mitarbeiter attraktiver, weil letztere die Sanierungslast früherer, unterfinanzierter Leistungsversprechen der geschlossenen Kassen nicht mehr mittragen müssen.
Digital zur individualisierten Vorsorge
In einem Beitrag auf finews schlägt Jens Pongratz, seit 2010 Direktor für Investment Solutions bei Corestone Investment Management, den Einsatz digitaler Instrumente vor, um die Systeme der Altersvorsorge in die Zukunft zu retten.
In allen drei Säulen werden die Vorsorgegelder nach bestimmten, wenig flexiblen Kriterien angelegt mit dem Ziel, eine Rendite zu erzielen, die für jeden eine bestimmte Vorsorgeleistung ermöglichen soll. Damit wird das System – und insbesondere die zweite Säule – den teils sehr unterschiedlichen Vorsorgezielen und der Vorsorgesituation des Einzelnen nicht gerecht. Man denke nur an die Risikobereitschaft, die bei jüngeren und älteren Beitragszahlern sehr unterschiedlich ist, nicht zuletzt aufgrund des jeweiligen Anlagehorizonts.
Um diesem Aspekt Rechnung zu tragen, bräuchte es eine Individualisierung der Altersvorsorge– dies aber ohne das Gemeinschaftsdenken aufzugeben. Wie soll das gehen? Und was müssten die Pensionskassen tun, um dem wachsenden Wunsch nach mehr Transparenz und Individualisierung gerecht zu werden? (…)
Die Digitalisierung könnte einen Lösungsansatz bringen, indem die neuen Möglichkeiten genutzt werden, um die private Vorsorge zu individualisieren und die zweite Säule vermehrt in einem Gesamtkontext der persönlichen Vorsorgesituation zu sehen. Fintech mit Robo-Advisory oder der aktuell häufig diskutierten Blockchain-Technologie ermöglicht dies schon heute. Denn damit ist es möglich, für jeden einzelnen Versicherten ein individuelles Ziel- und Restriktionenprofil zu erstellen.
Initiative gegen Rüstungsanlagen von PKs
Der Tages-Anzeiger schreibt über die Initiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»:
Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) und die Jungen Grünen haben mit über 100’000 gültigen Unterschriften ihre Initiative eingereicht. Die GSoA hatte die Initiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» im April 2017 lanciert. Das Bündnis für ein Verbot von Kriegsgeschäften, das rund 40 Organisationen umfasst, will Nationalbank, Stiftungen und Pensionskassen verbieten, in Kriegsmaterialproduzenten zu investieren. Als solche gelten Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Rüstungsgütern erzielen. Laut den Initianten würde das Volksbegehren weder die Rentabilität der Pensionskassengelder gefährden noch die Pensionskassen vor Schwierigkeiten bei der Anpassung ihrer Anlagestrategie stellen.
In einem Interview äussert sich Stefan Thurnherr vom VZ kritisch zur Initiative.
Baloise gibt Blockain-Projekt auf
Finews.com berichtet:
Basel-based Baloise pulled the plug on a project with the blockchain technology, according to «AWP» newswire (behind paywall). The company had planned to make the transfer of data on pension fund customers more easy and efficient.
The promise on paper had looked most attractive: a reduction of the time spent on a process to 30 minutes from a current 2 days, cutting costs to a mere 5 percent. Instead, spending exploded for each transaction, the company said.
Baloise therefore stopped the development – a decision it isn’t alone with. Other to have cancelled blockchain projects are UBS and Zuercher Kantonalbank, two of the Swiss top four banks. The technology either isn’t suitable for everything to be processed in financial services or still at too early a stage in its development and application.
PK Freiburg: Es droht ein Milliardenloch
SRF berichtet über die Sorgen der Pensionskasse des Freiburger Staatspersonals.
Fährt die Pensionskasse des Freiburger Staatspersonals so weiter, hat sie bald ein grosses Loch. Der Staatsrat will einen Systemwechsel. Die Konsequenz: Die Angestellten bekommen weniger Rente. Die 55 bis 60-Jährigen betrifft es besonders hart. Der Staat sieht eine Übergangslösung vor. «Die Einbusse für einen 55-jährigen soll erträglich sein», sagt Markus Hayoz, Personalchef des Kantons. Das kostet den Staat, sprich den Steuerzahler, eine halbe Milliarde Franken.
Um den gesetzlich geforderten Deckungsgrad von 80 Prozent zu erreichen, will der Staatsrat der Pensionskasse zudem einen Vorschuss von einer zusätzlichen halben Milliarde Franken machen. Geld, dass der Staat als Arbeitgeber sowieso schuldet. Diese 500 Millionen Franken fliessen jedoch nicht auf einmal, sondern häppchenweise jedes Jahr. «Wir könnten so viel Geld auf einmal nicht sinnvoll anlegen», erklärt Markus Hayoz.






