(sda) Das Volksbegehren «Für ein Verbot von Luzerner Kriegsgeschäften» war in der Stadt Luzern im September 2016 von der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) und der JUSO eingereicht worden. Die Initiative wurde im Februar 2018 zurückgezogen. Die GSoA lancierte im April ihre Kriegsgeschäfte-Initiative auf Bundesebene.

Noch vor dem Rückzug der Luzerner Initiative liess der Stadtrat deren Gültigkeit abklären. Er gab dazu ein Rechtsgutachten in Auftrag. Bernhard Rütsche, Ordinarius für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Luzern, sollte klären, ob die Stadt für den Erlass eines solchen Verbots betreffend die städtische Pensionskasse als selbstständige Vorsorgeeinrichtung überhaupt zuständig ist.

Der Gutachter kam zum Schluss, dass die Initiative weder eindeutig undurchführbar noch rechtswidrig im Sinne des Stimmrechtsgesetzes ist. Nach seiner Auffassung sei die Volksinitiative in all ihren Teilen gültig. Dieses Gutachten liess die Stadt in der Folge vertieft abklären.

Gustavo Scartazzini, Titularprofessor für Sozialversicherungsrecht an der Universität Basel, urteilte, die Initiative würde gegen die grundsätzliche Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht verstossen. Im Weiteren sei davon auszugehen, dass die Zulässigkeit von Anlagevorschriften bei einer Pensionskasse, der mehrere Arbeitgeber angeschlossen sind, zu grossen Schwierigkeiten führen würde bei der Umsetzung der Anlagevorschriften. Auch stehe die Unmöglichkeit einer Mitwirkung der Versicherten einer Gültigkeit entgegen.

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